Vom Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten in Anlehnung an die ESRS

Die inhaltliche Wesentlichkeit der Nachhaltigkeitsthemen, die im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht umfassend beschrieben werden, wurde durch die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse in Anlehnung an die Vorgaben des ESRS 1, Kapitel 3.2 festgestellt. Im letzten Schritt der Analyse wurden jene Themen nach ihrer Entscheidungsnützlichkeit beurteilt. Hierfür wurde nicht nur die Relevanz in Anlehnung an die regulatorischen Anforderungen des ESRS 1 geprüft, sondern zusätzlich die Relevanz für die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Relevanz für wesentliche Anspruchsgruppen.