Zur Erfüllung der Taxonomiekonformität beim Erwerb von Produktion aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ist eine Nachweiserbringung der Partnerunternehmen erforderlich. Für die Investitions- und Betriebsausgaben in Zusammenhang mit den Wirtschaftstätigkeiten CCM 6.5, CCM 7.7 und CE 1.2 wurden diese Nachweise von den Partnerunternehmen angefragt. Nach aktuellem Stand liegen keine hinreichenden Nachweise zur Erfüllung der geforderten Kriterien vor. Die entsprechenden Ausgaben werden somit für das Geschäftsjahr 2024 als nicht taxonomiekonform ausgewiesen.
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