EU-Taxonomie

  • NFE: Anteil ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein einheitliches und verbindliches Klassifizierungssystem für Wirtschaftstätigkeiten in Hinblick auf deren ökologische Nachhaltigkeit. Unternehmen sind verpflichtet, über die Ergebnisse dieser Klassifikation jährlich zu berichten. In Artikel 9 der EU-Taxonomie werden sechs Umweltziele genannt. Für die ersten beiden Umweltziele („Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“) liegen bereits konkrete Vorgaben (technische Kriterien) zur ökologischen Nachhaltigkeit vor (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139). Auf diese wird im weiteren Verlauf Bezug genommen.

Ermittlung taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten

Aufgrund von Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit §289b (1) HGB ist United Internet zur EU-Taxonomie-Berichterstattung verpflichtet.

Für das Berichtsjahr 2021 ist zu ermitteln, ob eine Wirtschaftstätigkeit von United Internet in den Anhängen der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 beschrieben ist (Taxonomiefähigkeit). Die EU-Taxonomie bezieht sich sowohl auf Tätigkeiten, die die Kerngeschäftsbereiche von United Internet betreffen, wie etwa die Datenverarbeitung über Rechen­zen­tren, als auch auf Investitionen und Betriebsausgaben, die keine direkte Verbindung mit den Kerngeschäftsbereichen haben, beispielsweise im Zusammenhang mit Personenkraftwagen und Gebäuden.

Im ersten Jahr der Anwendung der EU-Taxonomie ist somit lediglich der Anteil an taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) offenzulegen. Die EU-Taxonomie lässt in vielen Bereichen Interpretationsspielräume zu und führt aktuell zu unterschiedlichen Einschätzungen und Auslegungen bei der Ermittlung der Taxonomiefähigkeit. So stellen etwa der Ausbau von Glasfasernetz, 5G und die Nutzung von firmeneigenen Glasfasernetzen wichtige Geschäftstätigkeiten von United Internet dar. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch keine herrschende Ansicht darüber, ob diese Aktivitäten unter die Wirtschaftstätigkeit 8.2 „Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen“ fallen und werden dementsprechend von Unternehmen unterschiedlich eingeschätzt. United Internet hat sich insgesamt in der Analyse für eine eng am Wortlaut liegende Auslegung entschieden und daher diese Aktivitäten vorerst als nicht taxonomiefähig betrachtet. Das dynamische Umfeld der EU-Taxonomie kann im Folgejahr jedoch zu abweichenden Einschätzungen führen.

Siehe ESMA 32-63-1186

United Internet hat sämtliche Segmente des Konzerns in Hinblick auf taxonomiefähige Tätigkeiten untersucht. Hierzu wurde eine Analyse der Taxonomiefähigkeit anhand der Beschreibung der Tätigkeiten der beiden Umweltziele „Klimaschutz“ (Annex 1) und „Anpassung an den Klimawandel“ (Annex 2) sowie der angebotenen Services in den Segmenten durchgeführt. In einem weiteren Schritt wurden die Einschätzungen im Detail mit den Segmenten abgestimmt. Folgende Wirtschaftstätigkeiten aus Annex 1 wurden sodann für das Berichtsjahr 2021 als taxonomiefähig identifiziert:

Tätigkeit 8.1 „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten“ stellt im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie für United Internet die relevanteste Tätigkeit dar. In dem Segment „Business Applications” bietet United Internet unter anderem Domains, Homepages, Webhosting, Server, Cloud Solutions und E-Shops, Groupwork und Online-Storage an. Dieses Segment weist daher mit diesem Leistungsangebot den Großteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten auf. Im Segment „Consumer Applications“ werden Applikationen für Privatanwenderinnen und -anwender zusammengefasst, wie etwa Online-Storage oder Personal Information Management. Auch in diesem Segment wurden Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit 8.1 identifiziert. In geringfügigem Ausmaß beinhaltet das Segment „Consumer Access“ darüber hinaus taxonomiefähige Tätigkeiten zu 8.1 durch das Anbieten von Online-Storage.

Der Umfang der Tätigkeiten, die von der Tätigkeitsbeschreibung erfasst sind, unterliegt aktuell noch unterschiedlichen Interpretationen. Aus diesem Grund hat United Internet für das Berichtsjahr 2021 jene Tätigkeiten, bei denen Hosting und die Speicherung von Daten im Vordergrund steht, wie beispielsweise bei Online-Storage, als taxonomiefähige Tätigkeiten identifiziert. Andere Tätigkeiten, die lediglich die Übertragung von Daten involvieren, werden für das Berichtsjahr 2021 nicht unter Tätigkeit 8.1 berücksichtigt.

Als taxonomiefähig wurden darüber hinaus nur jene Hosting- bzw. Datenspeicheraktivitäten betrachtet, die über eigene Rechen­zen­tren erfolgen. Hosting- bzw. Datenspeicheraktivitäten, die auf fremden Rechen­zen­tren stattfinden, wurden demnach als nicht taxonomiefähig betrachtet. Da keine Zuordnung auf transaktioneller Ebene möglich war, wurde zur Ermittlung des Anteils taxonomiefähiger Umsätze ein Aufteilungsschlüssel angewendet. Die Aufteilung erfolgte dabei anhand des Verhältnisses des Stromverbrauchs eigener und fremder Rechen­zen­tren. Der Stromverbrauch dient dabei als Indikator für das jeweilige Ausmaß der Datenverarbeitung (IT-Last). Um eine Verzerrung der Aufschlüsselung zu vermeiden, wurde zunächst der Stromverbrauch der eigenen Rechen­zen­tren um den Power Usage Effectiveness (PUE)-Faktor bereinigt. Somit konnte eine effizienzbereinigte und vergleichbare IT-Last mit jener der fremden Rechen­zen­tren als Bezugsgröße herangezogen werden. Diese Gesamtzahl wird im Zuge des Energiemanagementsystems ISO 50001, nach dem unsere eigenen Rechen­zen­tren zertifiziert sind, systematisch analysiert und ausgewiesen. Eine Verzerrung, die durch Unterschiede im Niveau der Energieeffizienz in eigenen und fremden Rechen­zen­tren entstehen könnte, wurde somit minimiert.

Darüber hinaus wurden auch Querschnitts- bzw. Infrastrukturthemen identifiziert. So liegen im Konzern taxonomiefähige Tätigkeiten in Verbindung mit den Tätigkeiten 6.5 „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ und 7.7 „Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“ vor.

Die Aktivitäten von United Internet wurden ebenfalls darauf untersucht, ob sie im Zusammenhang mit dem Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ (Annex 2) stehen. Eine nähere Untersuchung hat ergeben, dass in Einzelfällen eine Zuordnung zu diesem Umweltziel erfolgen könnte, etwa im Zusammenhang mit der Prävention von Hochwasserschäden bei Neubauten von Rechen­zen­tren. Die Kosten hierzu werden jedoch bereits im CapEx des Annex 1 erfasst. Da gemäß des zweiten FAQs vom 02.02.2022 (Draft Commission Notice) im ersten Berichtsjahr keine gesonderte Ausweisung der KPIs zwischen den beiden Umweltzielen erfolgen muss, werden sämtliche Umsätze, Investitions- und Betriebsausgaben ohne Aufteilung nach Umweltzielen ausgewiesen.

Siehe FAQs Draft Commission Notice, S. 11 Punkt 10