EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/852) ist ein einheitliches und verbindliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Unternehmen sind verpflichtet über die Ergebnisse dieser Klassifikation jährlich zu berichten. Damit sollen sie einen Überblick bieten, welche ihrer Tätigkeiten und Investitionen ökologisch nachhaltig sind. In Artikel   9 der EU-Taxonomie-Verordnung werden sechs Umweltziele genannt. Seit dem Berichtsjahr   2023 liegen erstmals konkrete Vorgaben (Technische Bewertungskriterien) zur ökologischen Nachhaltigkeit für alle sechs Umweltziele vor (Delegierte Verordnung (DelVO) (EU) 2021/2139 und DelVO (EU) 2023/2486).

Analog zum Vorjahr wurden bei United   Internet für die ersten beiden Umweltziele

  • „Klimaschutz“
  • und „Anpassung an den Klimawandel“

für das Berichtsjahr   sowohl die Taxonomiefähigkeit also auch die Taxonomiekonformität ermittelt.

Für die vier weiteren Umweltziele

  • „Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“,
  • „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“,
  • „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“,
  • „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“

wurde für das Berichtsjahr in Übereinstimmung mit der Vorgabe der EU-Kommission nur die Taxonomiefähigkeit ermittelt. Auf die genannten Umweltziele wird im weiteren Verlauf Bezug genommen.

Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten  

United   Internet hat eine Überprüfung und Neubewertung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für das Berichtsjahr vorgenommen. Folgende umsatzgenerierende Wirtschaftstätigkeiten aus Anhang 1 der DelVO 2021/2139 (Umweltziel „Klimaschutz“) sowie aus Anhang 2 der DelVO 2023/2486 (Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“) wurden als taxonomiefähig identifiziert:

Im Kontext des ersten Umweltziels („Klimaschutz“) können insbesondere die Geschäftsaktivitäten der United   Internet der Tätigkeit 8.1   „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten“ zugeordnet werden. In dem Segment „Business Applications” bietet United   Internet u.   a. Domains, Homepages, Webhosting, Server, Cloud Solutions und E-Shops, Groupwork und Online-Storage an. Dieses Segment weist daher mit seinem Leistungsangebot den Großteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten des United   Internet-Konzerns auf. Im Segment „Consumer Applications“ werden Applikationen für Privatanwenderinnen und -anwender zusammengefasst, wie etwa Online-Storage oder Personal Information Management. Auch in diesem Segment wurden Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit 8.1 identifiziert. In geringfügigem Ausmaß beinhalten die Segmente „Consumer Access“ und „Business Access“ durch das Anbieten von Online-Storage oder von Cloud-Telefonie auch taxonomiefähige Aktivitäten, die der Tätigkeit 8.1 zuzuordnen sind.

United   Internet hat für das Berichtsjahr analog zum Vorjahr jene Tätigkeiten, bei denen Hosting und die Speicherung von Daten im Vordergrund stehen (wie bspw. bei Online-Storage) als taxonomiefähige Tätigkeiten identifiziert. Dabei wurde nicht zwischen Hosting- bzw. Datenspeicheraktivitäten unterschieden, die auf eigenen und fremden Rechen­zen­tren erfolgen . Andere Tätigkeiten, die lediglich die Übertragung von Daten (am Rande) involvieren, werden nicht unter Tätigkeit 8.1 berücksichtigt.

Hinsichtlich der Umweltziele drei bis sechs lassen sich umsatzgenerierende Wirtschaftsaktivitäten von United   Internet derzeit nur dem Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“ zuordnen. Unter der Tätigkeit 5.4   „Verkauf von Gebrauchtwaren“ werden im Segment „Consumer Access“ Smartphones aus Rücksendungen wiederaufbereitet („refurbished“) und erneut an Kundinnen und Kunden als wiederaufbereitete Gebrauchtware verkauft.

Die Kerngeschäftstätigkeiten anderer Teilbereiche des United   Internet Konzerns werden durch die EU-Taxonomie nach aktuellem Verständnis nicht erfasst. Daher wurden wie bereits in den ersten beiden Jahren der Berichterstattung Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Nutzung von Telekommunikationsnetzwerken als nicht taxonomiefähig eingestuft. Darunter fällt der Netzausbau für das öffentliche Glasfaser- und Mobilfunknetz sowie jegliche Geschäftsaktivitäten und Investitionen, die mit dem Ausbau der Netzinfrastruktur, einschließlich der Technikstandorte, in Zusammenhang stehen.

Darüber hinaus wurden wesentliche Querschnitts- bzw. Infrastrukturtätigkeiten im Zusammenhang mit Investitions- und Betriebsausgaben bei United   Internet identifiziert:

Umweltziel „Klimaschutz“

  • 6.5 „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ d.h. Ausgaben im Zusammenhang mit dem Fuhrpark

  • 7.7 „Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“ insbesondere durch IFRS   16 Leasingverhältnisse bzw. Nutzungsrechte an Vermögenswerten

Die o.g. identifizierten Wirtschaftstätigkeiten werden ausschließlich dem Umweltziel „Klimaschutz“ zugeordnet, da derzeit keine Anpassungspläne mit spezifischen Maßnahmen für die jeweiligen Tätigkeiten vorliegen. Demnach werden gemäß der Bekanntmachung der Kommission (C/2023/305) (FAQ) weder Investitions- noch Betriebsausgaben dem Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ zugeordnet. Da es sich auch um keine ermöglichenden Tätigkeiten handelt, die im Sinne dieses Umweltziels einer anderen Tätigkeit Anpassungslösungen bietet, um einen wesentlichen Beitrag leisten zu können, werden keine Umsätze dem Umweltziel zugeordnet. Eine Doppelzählung ist damit ausgeschlossen.