Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern

  • GRI 308-1
  • GRI 414-1

Um zuverlässige und langfristige Beziehungen aufzubauen und gemeinschaftlich Verantwortung zu übernehmen, möchten wir unsere Geschäftspartner in die Übernahme von Verantwortung einbeziehen und dies zur Grundlage unserer Zusammenarbeit machen. Neben dem ohnehin bestehenden engen partnerschaftlichen und persönlichen Austausch mit den Geschäftspartnern gerade im Vorleistungsbereich haben wir insbesondere mit unseren großen Geschäftspartnern für Smartphones und andere IKT-Geräte vertraglich vereinbart, dass ethische Grundsätze und Arbeitsnormen zu beachten sind. Unser Partnermanagement steht hier im engen Dialog mit unseren großen Vorleistern.

Übernahme menschenrechtlicher Sorgfalt

  • GRI 414
  • GRI 414-2

Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) formulieren die Erwartung an große Unternehmen, Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette zu übernehmen und aufbauend auf einer Risikoanalyse einen angemessenen Prozess unternehmerischer Sorgfalt für die Achtung der Menschenrechte einzurichten. Zu den fünf Kernelementen des NAP gehören:

  • eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte (öffentliches Bekenntnis und Formulierung von Erwartungen an Mitar­bei­tende und Geschäftspartner)

  • ein Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte (im Zusammenhang mit den eigenen Aktivitäten, Lieferketten, Geschäftsbeziehungen usw.)

  • Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und eine Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen

  • die Berichterstattung (über Sorgfaltsansatz und Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen)

  • ein Beschwerdemechanismus (Bereitstellen von bzw. Beteiligung an angemessenen Beschwerdekanälen, um Betroffenen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen)

Die Anforderungen des neuen Gesetzes über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) treten am 1. Januar 2023 in Kraft. United Internet hat bereits Maßnahmen eingerichtet, die auf die neuen, menschenrechtsbezogenen Sorgfaltsplichten einzahlen. Hierzu zählen z. B. prozessorientierte Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich oder die Implementierung eines Beschwerdeverfahrens. Im Folgejahr wird United Internet die neuen Sorgfaltspflichten mit den bereits implementierten Maßnahmen abgleichen, gegebenenfalls neue Handlungsfelder ableiten und erforderlichenfalls neue Maßnahmen einführen.

Grundsatzerklärung

  • NFE: Achtung der Menschenrechte

Die Wahrung der Menschenrechte ist für United Internet Bestandteil der Unternehmenskultur. Das Unternehmen bekennt sich zur „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinte Nationen“. Um etwaigen nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen zu begegnen, hat es Maßnahmen zu ihrer Prävention, Milderung und Wiedergutmachung eingerichtet. Dabei orientiert sich United Internet an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights). In unseren Unternehmenswerten und unserem Verhaltenskodex haben wir Prinzipien zur Achtung der Menschenrechte berücksichtigt.

Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen und Beschwerdemechanismus

  • NFE: Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Zur frühzeitigen Identifikation nachteiliger Auswirkungen haben wir vertrauliche Meldewege eingerichtet. Mit den Compliance-Managerinnen und -Managern sowie Vertrauenspersonen stellt das Unternehmen den Beschäftigten vertrauliche Anlaufstellen außerhalb des unmittelbaren Arbeitsumfelds zur Verfügung. Diese persönlichen Meldewege werden ergänzt um ein im Jahr 2021 neu eingeführtes elektronisches Hinweisgebersystem („Integrity Line“), das hinweisgebenden Personen auch die Möglichkeit bietet, anonym zu bleiben. Ziel dieser Beschwerdemechanismen ist es, frühzeitig Kenntnis von menschenrechtlichen Beschwerden zu erlangen und jede Beschwerde betreffend Menschenrechtsverletzungen aufzuklären. Im Geschäftsjahr 2021 gab es keine Hinweise auf Verstöße, die auf tatsächlich oder potenziell nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen hindeuten.

In Bezug auf unsere Geschäftspartner betrachten wir insbesondere die angemessene Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen, von der Entlohnung über die Arbeitszeiten bis hin zum Arbeitsschutz, als relevantes Thema. Mit Blick auf diese und weitere Themen der Liefer- bzw. Wertschöpfungskette hat United Internet einen Geschäftspartner-Kodex eingeführt, der unter anderem bezüglich Menschenrechtsthemen Erwartungen an Geschäftspartner formuliert.

Maßnahmen zur Abwendung, Wirksamkeitskontrolle und Berichterstattung

  • NFE: Ermittlung und Bewertung von Risiken

Innerhalb des United Internet Konzerns bestehen nur sehr geringe Risiken für Menschenrechtsverletzungen: Zum Jahresende 2021 beschäftigte United Internet 8.199 (2020: 7.929; 2019 7.761) Mitar­bei­tende in Deutschland. Hier wurden keine Menschenrechtsrisiken festgestellt. Ferner beschäftigte United Internet 1.776 (2020: 1.709; 2019: 1.613) Mitar­bei­tende außerhalb Deutschlands, mehrheitlich in der EU oder OECD-Ländern mit hohen arbeitsrechtlichen Standards, bei denen ebenfalls keine Risiken identifiziert worden sind.

Die formelle Berichterstattung zur menschenrechtlichen Sorgfalt erfolgt im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts. Diese externe Kommunikation wird ergänzt durch die Bereitschaft, mit Kundinnen und Kunden, interessierten Stakeholdern oder (potenziell) Betroffenen in einen offenen Dialog zu treten und Informationen auf Anfrage zu teilen.

Geschäftspartner-Kodex

  • GRI 308
  • GRI 414

Unser Geschäftspartner-Kodex definiert auf Basis unserer Unternehmenswerte soziale und ökologische Mindeststandards in den Feldern „Geschäftliche Integrität und Compliance“, „Menschen- und Arbeitsrechte“, „Gesundheit und Sicherheit“ sowie „Umwelt“. Der Kodex macht Vorgaben zur Einhaltung der Anforderungen und zeigt geeignete Wege für die Meldung von Hinweisen auf. So stellt United Internet den Mitar­bei­tenden unserer Geschäftspartner, die auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht oder den Geschäftspartner-Kodex hinweisen möchten, einen vertraulichen Meldeweg zur Verfügung. Zugleich haben Geschäftspartner sicherzustellen, dass ihre Mitar­bei­tenden diesen vertraulichen Meldeweg kennen und keine Repressalien befürchten müssen.

Geschäftliche Integrität und Compliance

  • NFE: Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Der Geschäftspartner-Kodex schreibt vor, dass Geschäftspartner durch angemessene Maßnahmen für die Einhaltung aller jeweils einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zu sorgen haben (Compliance). Unzulässige Vorteile dürfen weder gefordert noch angeboten werden, Antikorruptionsgesetze und -vorschriften sowie Wettbewerbs- und Kartellrechtsvorschriften sind einzuhalten und verhängte Sanktionen und Embargos zu beachten (Fairer Wettbewerb). Zudem sind durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität aller von United Internet übermittelten Informationen, insbesondere sensibler Unternehmensdaten und personenbezogener Daten, zu schützen (Informationssicherheit und Datenschutz).

Menschen- und Arbeitsrechte

  • NFE: Achtung der Menschenrechte und Umsetzung des grundlegenden Übereinkommens der ILO
  • GRI 408
  • GRI 408-1
  • GRI 409
  • GRI 409-1
  • GRI 414-2

Der Geschäftspartner-Kodex orientiert sich in Bezug auf Menschenrechte an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Er besagt, dass die Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Prävention, Milderung und, bei Bedarf, Wiedergutmachung von nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen erforderlich ist und formuliert diese Erwartung auch an Geschäftspartner.

Konkret beinhaltet der Geschäftspartner-Kodex Vorgaben zur Einhaltung von Arbeitszeitregelungen sowie Löhnen und Sozialleistungen (Löhne und Arbeitszeiten). Zudem dürfen Geschäftspartner keinerlei Zwangs-, Gefangenen-, Sklaven- oder Pflichtarbeit verrichten lassen, und insbesondere bei der Beschaffung und Herstellung von Waren ist der Einsatz sogenannter Konfliktmineralien zu prüfen und zu unterbinden (Freiwillige Beschäftigung). Geschäftspartner dürfen keine Kinder unterhalb des von der International Labour Organization (ILO) oder von nationalen Gesetzen festgelegten Mindestalters beschäftigen (keine Kinderarbeit). Darüber hinaus haben Geschäftspartner ein Arbeitsumfeld frei von psychischer, physischer, sexueller oder verbaler Misshandlung, Einschüchterung, Bedrohung oder Belästigung zu schaffen und sich in ihren Personalentscheidungen zur Chancengleichheit zu verpflichten. Diskriminierung aufgrund von Nationalität und Herkunft, ethnischer oder politischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität ist verboten (Verbot der Diskriminierung).

Siehe „ILO Conventions and Recommendations”.

Gesundheit und Sicherheit

  • NFE: Sicherheit am Arbeitsplatz und Gesundheitsschutz

Geschäftspartner haben für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung Sorge zu tragen, um Unfällen und Krankheiten vorzubeugen. Dazu gehören unter anderem die regelmäßige Durchführung von Schulungen und die Bereitstellung geeigneter Schutzkleidung.

Umwelt

  • NFE: Umweltbelange / Bewertung Lieferanten nach ökolog. Kriterien
  • GRI 308-1

Geschäftspartner verpflichten sich, alle jeweils geltenden Umweltgesetze einzuhalten sowie einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen sicherzustellen. Geschäftspartner, deren Tätigkeiten signifikante ökologische Auswirkungen auf die Umwelt haben, sollen über ein effektives Umweltmanagement verfügen, das die negativen Auswirkungen ihrer Produkte und Dienstleistungen auf die Umwelt verringert.

Umsetzung

  • GRI 414-1

Die vertragliche Einbindung des Geschäftspartner-Kodex ist durch Aufnahme in unsere „Allgemeine Einkaufsbedingungen“ sichergestellt.

Maßnahmen und Instrumente im Bereich Call-Center-Dienstleistungsunternehmen

  • NFE: Angewandte Due-Diligence-Prozesse

Durch den Ausbau von Meldewegen wird sichergestellt, dass Mitar­bei­tende aus den externen Call-Centern auf etwaige Betrugsfälle hinweisen können, die sie im Rahmen ihrer Support- und Vertriebstätigkeit beobachtet haben. United Internet verfügt über eine systematische Überprüfung der angebundenen Outsourcing-Dienstleistungsunternehmen in Form eines „Due Diligence Outsourcing“ (kurz: D.D.O.). Kern dieser Prüfung ist eine Selbstauskunft des Dienstleistungsunternehmens auf Basis themenspezifischer Fragenkataloge und eine sich anschließende Analyse und Bewertung durch United Internet. Der Fokus dieser standardisierten Prüfung liegt auf der organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Situation der unter Vertrag genommenen Outsourcing-Dienstleistungsunternehmen. Auf diese Weise werden unter anderem Informationen zu Compliance und dem Internen Kontrollsystem (IKS) erfasst. Seit 2019 wird diese Prüfung für sämtliche Segmente mit Outsourcing-Aktivitäten in enger Abstimmung mit den outsourcenden Fachbereichen durchgeführt (neben „Consumer Access“(1) sind dies die Segmente „Consumer Applications“ sowie „Business Applications“). Zur Vermeidung von Betrug in den Bereichen Support und Vertrieb bei Outsourcing-Dienstleistungsunternehmen, haben wir verbindliche Regeln definiert und mit unseren Partnern vereinbart. Zur Prüfung auffälliger Handlungen sowohl externer als auch interner Call-Center-Mitar­bei­tender haben wir eine interne Kontrollfunktion implementiert. Die Prüfungsergebnisse werden in einem Prüfungsbericht dokumentiert und in Form von konkreten Maßnahmenempfehlungen unter anderem an die Bereiche Compliance und Legal sowie das Management der operativen Segmente adressiert, das die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen trägt. Im Geschäftsjahr 2021 wurden insgesamt zehn Outsourcing-Dienstleistungs-unternehmen einer Prüfung unterzogen, sodass nach fünf Jahren seit Einführung der D.D.O. ein Großteil der angebundenen Call-Center überprüft werden konnte. Hierbei gab es keine wesentlichen Anhaltspunkte für negative Auswirkungen in Bezug auf die sozialen Aspekte Arbeitspraktiken, Menschenrechte und Compliance.

(1) Beinhaltet bislang die 1&1 Telecommunication SE und ihre Tochtergesellschaften. Eine grundlegende Überprüfung der Dienstleistungsunternehmen findet bereits im gesamten 1&1 Konzern statt.

Zur Sicherstellung einer regelmäßigen Überprüfung unserer hohen Datenschutzanforderungen auch bei den eingesetzten Call-Center Dienstleistungsunternehmen bei 1&1 wurden sechs Mitar­bei­tende zu Auditorinnen und Auditoren für diese Themengebiete weitergebildet. Diese werden in Zukunft, ergänzend zu den oben genannten D.D.O. Prüfungen, regelmäßige Vor-Ort Auditierungen der Dienstleistungsunternehmen durchführen. Pandemiebedingt konnten 2021 noch keine Vor-Ort-Auditierungen stattfinden. Sobald dies wieder möglich ist, ist pro Jahr und pro Dienstleistungsunternehmen mindestens eine regelmäßige Auditierung geplant. Hierzu sollen im 2-jährigen Rhythmus abwechselnd vollumfängliche Audits mit zwei Auditierenden sowie fokussierte Checklisten-Audits durchgeführt werden. Letztere sollen möglichst unangekündigt oder allenfalls kurzfristig angekündigt stattfinden.