Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz
Mit zunehmender Digitalisierung erhöhen sich auch Umfang und Komplexität von Informationen und digitalen Spuren, die wir im Internet hinterlassen. Der Schutz persönlicher Daten und Fragen nach der Zulässigkeit der Datenverarbeitung gemäß der seit 2018 anzuwendenden Datenschutzgrundverordnung rücken immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit und jedes einzelnen Nutzers.
Unsere Kunden sind sensibilisiert für Gefahren wie Datenmissbrauch oder mangelnde Datensicherheit und berücksichtigen Datenschutzfaktoren bei ihrer Produktwahl. Dies zeigt sich auch in den zahlreichen Nachfragen der Kunden zum Thema Datenschutz (2020: 1.872; 2019: 1.686(1); 2018: 35.445). Es ist unser Anspruch, den Kunden einen selbstbestimmten Umgang mit ihren Daten zu ermöglichen, daher gehört der Schutz personenbezogener Daten zu unserem Selbstverständnis und ist gleichzeitig Grundvoraussetzung für unsere Geschäftstätigkeit. Folglich entsprechen unsere Produkte und Services den hohen europäischen und deutschen Datenschutzstandards.
(1) Der starke Rückgang ist auf die Veränderung der Abfrage zurückzuführen. Seit 2019 werden die bereinigten Anfragen der Kunden zum Thema Datenschutz erfasst und nicht sämtliche Ein- und Ausgänge der Anfragen der Kunden.
Mit der seit Mai 2018 anzuwendenden DSGVO der EU und dem dahingehend überarbeiteten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten für Unternehmen strengere Regeln in Bezug auf personenbezogene Daten und deren Verarbeitung.
Die Fortführung und Konsolidierung von Maßnahmen aus den Anforderungen der neuen EU-Regelung und der nationalen Normen bildeten im Jahr 2020 – wie bereits im Jahr zuvor – einen Schwerpunkt der Arbeit der Datenschutzbereiche von United Internet. Während weiterhin regelmäßige Tätigkeiten wie die Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses und die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen für Verfahren, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben, einen großen Teil der operativen Arbeit ausmachten, standen vor allem der weitere Ausbau der Datenschutzorganisation im Mittelpunkt. Darüber hinaus wurden weitere Implementierungsprojekte auf den Weg gebracht.
Exemplarisch zu nennen sind die Umsetzung von Löschkonzepten, der anhaltende Ausbau des Risikomanagements sowie die Umsetzung sogenannter Cookie-Layer zur Einholung von Einwilligungen im Rahmen der Verwendung von Cookies. Darüber hinaus gab es Anpassungen der jeweiligen Datenschutzhinweise in den Segmenten.
Die Umsetzung von im Jahr 2020 gefällten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und von inländischen Gerichten sowie der Datenschutz-Behörden stellte einen weiteren Schwerpunkt im Geschäftsjahr dar. Hervorzuheben sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Erforderlichkeit der Einholung von Cookie-Consents in Folge einer Entscheidung des EuGH aus 2019 sowie eine Entscheidung des EuGH zur Zulässigkeit des sogenannten „Privacy Shield Abkommens“ zwischen der EU und den USA zur Übermittlung personenbezogener Daten in die USA. Erstmals seit Inkrafttreten der DSGVO brachten diese Entscheidungen konkrete Klarstellungen und Anforderungen zur Umsetzung entsprechender Anpassungen für viele Unternehmen mit sich.
Unser Ziel ist es, Datenschutz konzernweit sicherzustellen und in unseren Systemen und Prozessen zu verankern. Die Datenschutzbereiche wirken auf die Einhaltung eines konzernweit einheitlichen Vorgehens hin. Im operativen Geschäft haben wir den Datenschutz durch die Installierung von Datenschutzkoordinatoren und den weiteren Ausbau der dezentralen Organisationen gestärkt. Die Datenschutzbeauftragten in den Segmenten und der Konzerndatenschutzbeauftragte berichten an die Vorstände der Segmente bzw. an den Finanzvorstand der United Internet AG.
Mit folgenden Instrumenten haben wir den Datenschutz im Unternehmen verankert:
(1) Inklusive „Consumer Access“, „Consumer Applications“ und „Business Applications“, exklusive eigenständig geführter Unternehmen. Der Anstieg der Meldungen im Jahr 2019 im Vergleich zu 2018 war auf die strikten Meldepflichten der DSGVO zurückzuführen.
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