Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern

  • GRI 308-1
  • GRI 414-1

Um zuverlässige und langfristige Beziehungen aufzubauen und gemeinschaftlich Verantwortung zu übernehmen, möchten wir unsere Geschäftspartner in die Übernahme von Verantwortung einbeziehen und dies zur Grundlage unserer Zusammenarbeit machen. Neben dem ohnehin bestehenden engen partnerschaftlichen und persönlichen Austausch mit den Geschäftspartnern gerade im Vorleistungsbereich haben wir insbesondere mit unseren großen Geschäftspartnern für Smartphones und andere IKT-Geräte vertraglich vereinbart, dass ethische Grundsätze und Arbeitsnormen zu beachten sind. Unser Partnermanagement steht hier im engen Dialog mit unseren großen Vorleistern.

Übernahme menschenrechtlicher Sorgfalt

  • GRI 414
  • GRI 414-2

Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) formuliert die Erwartung an große Unternehmen, Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette zu übernehmen und aufbauend auf einer Risikoanalyse einen angemessenen Prozess unternehmerischer Sorgfalt für die Achtung der Menschenrechte einzurichten. Zu den fünf Kernelementen des NAP gehören:

  • eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte (öffentliches Bekenntnis und Formulierung von Erwartungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner)

  • ein Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte (im Zusammenhang mit den eigenen Aktivitäten, Lieferketten, Geschäftsbeziehungen usw.)

  • die Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen

  • die Berichterstattung (über Sorgfaltsansatz und Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen)

  • ein Beschwerdemechanismus (Bereitstellen von bzw. Beteiligung an angemessenen Beschwerdekanälen, um Betroffenen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen)

Grundsatzerklärung

Die Wahrung der Menschenrechte ist für United Internet Bestandteil der Unternehmenskultur. Das Unternehmen bekennt sich zur „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinte Nationen“. Um etwaigen nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen zu begegnen, hat es Maßnahmen zu ihrer Prävention, Milderung und Wiedergutmachung eingerichtet. Dabei orientiert sich United Internet an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights). In unseren Unternehmenswerten und unserem Verhaltenskodex haben wir Prinzipien zur Achtung der Menschenrechte berücksichtigt.

Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen und Beschwerdemechanismus

Zur frühzeitigen Identifikation nachteiliger Auswirkungen haben wir vertrauliche Meldewege eingerichtet. Mit zentralen und dezentralen Compliance-Managern sowie Vertrauenspersonen stellt das Unternehmen den Beschäftigten vertrauliche Anlaufstellen außerhalb des unmittelbaren Arbeitsumfelds zur Verfügung. Mit diesen Beschwerdemechanismen stellt United Internet eine wirksame Ausübung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sicher. United Internet nimmt jede wahrgenommene Ungerechtigkeit sehr ernst. Übergeordnetes Ziel ist es, frühzeitig Kenntnis von Vorfällen zu erlangen und jede Beschwerde betreffend Menschenrechtsverletzungen aufzuklären. Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine Hinweise auf Verstöße, die auf tatsächlich oder potenziell nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen hindeuten.

In Bezug auf unsere Geschäftspartner betrachten wir insbesondere die angemessene Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen, von der Entlohnung über die Arbeitszeiten bis hin zum Arbeitsschutz, als relevantes Thema. Mit Blick auf diese und weitere Themen der Liefer- bzw. Wertschöpfungskette hat United Internet einen Geschäftspartner-Kodex eingeführt, der unter anderem bezüglich Menschenrechtsthemen Erwartungen an Geschäftspartner formuliert.

Maßnahmen zur Abwendung, Wirksamkeitskontrolle und Berichterstattung

Innerhalb des United Internet Konzerns bestehen nur sehr geringe Risiken für Menschenrechtsverletzungen: Zum Jahresende 2020 beschäftigte United Internet 7.929 (2019 7.761; 2018: 7.567) Mitarbeiter in Deutschland, bei denen keine Menschenrechtsrisiken festgestellt worden sind. Ferner beschäftigte United Internet 1.709 (2019: 1.613; 2018: 1.526) Mitarbeiter außerhalb Deutschlands, mehrheitlich in der EU oder OECD-Ländern mit hohen arbeitsrechtlichen Standards, bei denen ebenfalls keine Risiken identifiziert worden sind.

Die formelle Berichterstattung zur menschenrechtlichen Sorgfalt erfolgt im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts. Diese externe Kommunikation wird ergänzt durch die Bereitschaft, mit Kunden, interessierten Stakeholdern oder (potenziell) Betroffenen in einen offenen Dialog zu treten und Informationen auf Anfrage zu teilen.

Geschäftspartner-Kodex

  • GRI 308
  • GRI 414

Unser Geschäftspartner-Kodex definiert auf Basis unserer Unternehmenswerte soziale und ökologische Mindeststandards in den Feldern „Geschäftliche Integrität und Compliance“, „Menschen- und Arbeitsrechte“, „Gesundheit und Sicherheit“ sowie „Umwelt“. Der Kodex macht Vorgaben zur Einhaltung der Anforderungen und zeigt geeignete Wege für die Meldung von Hinweisen auf. So stellt United Internet Mitarbeitern des Geschäftspartners, die auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht oder den Geschäftspartner-Kodex hinweisen möchten, einen vertraulichen Meldeweg zur Verfügung. Zugleich hat der Geschäftspartner sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter diesen vertraulichen Meldeweg kennen und keine Repressalien befürchten müssen.

Geschäftliche Integrität und Compliance

Der Geschäftspartner-Kodex schreibt vor, dass Geschäftspartner durch angemessene Maßnahmen für die Einhaltung aller jeweils einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zu sorgen haben (Compliance). Unzulässige Vorteile dürfen weder gefordert noch angeboten werden, Antikorruptionsgesetze und -Vorschriften sowie Wettbewerbs- und Kartellrechtsvorschriften sind einzuhalten und verhängte Sanktionen und Embargos zu beachten (Fairer Wettbewerb). Zudem sind durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität aller von United Internet übermittelten Informationen, insbesondere sensibler Unternehmensdaten und personenbezogener Daten, zu schützen (Informationssicherheit und Datenschutz).

Menschen- und Arbeitsrechte

  • GRI 308-1
  • GRI 408
  • GRI 408-1
  • GRI 409
  • GRI 409-1
  • GRI 414-2

Der Kodex orientiert sich in Bezug auf Menschenrechte an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Der Geschäftspartner-Kodex besagt, dass die Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Prävention, Milderung und, bei Bedarf, Wiedergutmachung von nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen erforderlich ist und formuliert diese Erwartung auch an Geschäftspartner.

Konkret beinhaltet der Kodex Vorgaben zur Einhaltung von Arbeitszeitregelungen sowie Löhnen und Sozialleistungen (Löhne und Arbeitszeiten). Zudem dürfen Geschäftspartner keinerlei Zwangs-, Gefangenen-, Sklaven- oder Pflichtarbeit verrichten lassen, und insbesondere bei der Beschaffung und Herstellung von Waren ist der Einsatz sogenannter Konfliktmineralien zu prüfen und zu unterbinden (Freiwillige Beschäftigung). Geschäftspartner dürfen keine Kinder unterhalb des von der International Labour Organization (ILO) oder von nationalen Gesetzen festgelegten Mindestalters beschäftigen (keine Kinderarbeit). Darüber hinaus haben Geschäftspartner ein Arbeitsumfeld frei von psychischer, physischer, sexueller oder verbaler Misshandlung, Einschüchterung, Bedrohung oder Belästigung zu schaffen und sich in ihren Personalentscheidungen zur Chancengleichheit zu verpflichten. Diskriminierung aufgrund von Nationalität und Herkunft, ethnischer oder politischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität ist verboten (Verbot der Diskriminierung).

Siehe „ILO Conventions and Recommendations”.

Gesundheit und Sicherheit

Geschäftspartner haben für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung Sorge zu tragen, um Unfällen und Krankheiten vorzubeugen. Dazu gehören unter anderem die regelmäßige Durchführung von Schulungen und die Bereitstellung geeigneter Schutzkleidung.

Umwelt

Geschäftspartner verpflichten sich alle jeweils geltenden Umweltgesetze einzuhalten sowie einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen sicherzustellen. Geschäftspartner, deren Tätigkeit signifikante Auswirkungen auf die Umwelt hat, sollen über ein effektives Umweltmanagement verfügen, das die negativen Auswirkungen ihrer Produkte und Dienstleistungen auf die Umwelt verringert.

Umsetzung

  • GRI 414-1

Die vertragliche Einbindung des Geschäftspartner-Kodex ist durch Aufnahme in unsere „Allgemeine Einkaufsbedingungen“ erfolgt.

Maßnahmen und Instrumente im Bereich Call-Center-Dienstleister

Im Jahr 2018 hat United Internet die Meldewege ausgebaut. Auf dieser Basis wurde auch im Berichtsjahr weiterhin die Möglichkeit sichergestellt, dass Mitarbeiter aus den externen Call-Centern auf etwaige Betrugsfälle hinweisen konnten, die sie im Rahmen ihrer Support- und Vertriebstätigkeit beobachten konnten.

Im Jahr 2016 hat United Internet im Segment „Consumer Access“ eine systematische Überprüfung der angebundenen Outsourcing-Dienstleister in Form einer „Due Diligence Outsourcing“ (kurz: D.D.O.) eingeführt. Kern dieser Prüfung ist eine Selbstauskunft des Dienstleisters auf Basis themenspezifischer Fragenkataloge und eine sich anschließende Analyse und Bewertung durch United Internet. Der Fokus dieser standardisierten Prüfung liegt auf der organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Situation der unter Vertrag genommenen Outsourcing-Dienstleister. Auf diese Weise werden unter anderem Informationen zu Compliance und dem Internen Kontrollsystem (IKS) erfasst. Seit 2019 wird diese Prüfung für sämtliche Segmente mit Outsourcing-Aktivitäten in enger Abstimmung mit den outsourcenden Fachbereichen durchgeführt (neben „Consumer Access“(1) sind dies die Segmente „Consumer Applications“ sowie „Business Applications“).

(1) Beinhaltet bislang die 1&1 Telecommunication SE und ihre Tochtergesellschaften. Eine grundlegende Überprüfung der Dienstleister findet bereits im gesamten 1&1 Drillisch Konzern statt.

Zur Vermeidung von Betrug in den Bereichen Support und Vertrieb bei Outsourcing-Dienstleistern haben wir verbindliche Regeln definiert und mit unseren Partnern vereinbart. Zur Prüfung auffälliger Handlungen sowohl externer als auch interner Call-Center-Mitarbeiter haben wir eine interne Kontrollfunktion implementiert.

Die Prüfungsergebnisse werden in einem Prüfungsbericht dokumentiert und in Form von konkreten Maßnahmenempfehlungen unter anderem an die Bereiche Compliance und Legal sowie das Management der operativen Segmente adressiert, das die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen trägt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt acht Outsourcing-Dienstleister einer Prüfung unterzogen, sodass nach vier Jahren seit Einführung der D.D.O. ein Großteil der angebundenen Call-Center überprüft werden konnte. Hierbei gab es keine wesentlichen Anhaltspunkte für negative Auswirkungen in Bezug auf die sozialen Aspekte Arbeitspraktiken, Menschenrechte und Compliance.