2.5 Corporate Responsibility

Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und für eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Nach dem Selbstverständnis von United Internet geht unternehmerisches Handeln dabei über die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele hinaus und beinhaltet auch eine Verpflichtung gegenüber Gesellschaft, Umwelt, Mitarbeitenden und weiteren Stakeholdern.

Die United Internet AG kommt dabei ihrer Berichtspflicht gemäß dem „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG) (§§ 315b und 315c i. V. m. 289c HGB) nach und veröffentlicht die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung (nfE) im Rahmen eines separaten Nachhaltigkeitsberichts. Darüber hinaus kommt die Gesellschaft im Nachhaltigkeitsbericht auch ihrer Berichtspflicht nach der EU Taxonomie-Verordnung 2020/852 des Europäischen Parlaments nach und legt den Anteil nachhaltiger Geschäftsaktivitäten entsprechend offen.

Der Nachhaltigkeitsbericht 2022 der Gesellschaft wird Ende März 2023 (unter https://www.united-internet.de/investor-relations/publikationen/berichte.html) veröffentlicht und erfüllt sowohl die im CSR-RUG geforderten Angaben sowie weitere Transparenzanforderungen der Stakeholder.

Die im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichte nfE enthält die gesetzlich geforderten Angaben zu den Aspekten „Umweltbelange“ (Kapitel: Ökologische Verantwortung), „Arbeitnehmerbelange“ und „Sozialbelange“ (Kapitel: Soziale Verantwortung), „Achtung der Menschenrechte“ sowie „Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ (Kapitel: Unternehmerische Verantwortung). Ergänzt werden diese im CSR-RUG als Mindestumfang genannten Aspekte durch das Kapitel „Digitale Verantwortung“, welches für United Internet ein wesentlicher Aspekt ist und auch für die Branche besonders relevant ist.

Bei der Berichtserstellung wurden neben dem CSR-RUG die „Sustainability Reporting Standards“ der Global Reporting Initiative (GRI) angewendet, international anerkannte Leitlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Gemäß der neuen Strukturierung des Standards entspricht der Nachhaltigkeitsbericht der Option: „With reference to the GRI Standards“. Sowohl das CSR-RUG als auch die GRI-Standards erwarten eine Darstellung, wie die wesentlichen Themen und ihre Auswirkungen gemanagt werden, insbesondere die verbundenen Ziele und Maßnahmen sowie Verfahren zur Risikoerkennung und -minderung. Zudem wurden die Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen der Europäischen Kommission herangezogen, die sich auf die dem CSR-RUG zugrundeliegende EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch große kapitalmarktorientierte Unternehmen und Gruppen beziehen.

Zur Festlegung der Inhalte der nfE wurde das Wesentlichkeitsprinzip zugrunde gelegt. Zur Bestimmung der wesentlichen Themen sind die neuen Anforderungen der GRI-Standards sowie die im Januar 2023 in Kraft getretene europäische Reporting-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) maßgeblich gewesen. Dabei wurde das Prinzip der sogenannten doppelten Wesentlichkeit angewendet und sowohl die externe als auch die unternehmensinterne Perspektive berücksichtigt.

Die inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung obliegt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Unterstützt wird der Aufsichtsrat dabei durch eine inhaltliche Prüfung der nfE im reduzierten Umfang („limited assurance“) durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.