BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Folgenden möchte ich Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 informieren.

Der Aufsichtsrat der United Internet AG hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat (sowie ab Mai 2021 auch den Prüfungs- und Risikoausschuss) regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend auch zwischen den Sitzungen über alle relevanten Fragen der Strategie und zu den damit verbundenen Chancen und Risiken, der Unternehmensplanung, über die Entwicklung und den Gang der Geschäfte, geplante und laufende Investitionen, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie die Compliance. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat vierteljährlich einen umfassenden Bericht über den Gang der Geschäfte einschließlich der Umsatzentwicklung und Rentabilität sowie der Lage der Gesellschaft und der Geschäftspolitik vor. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichung des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Die Berichte lagen jeweils allen Aufsichtsratsmitgliedern vor. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft, intensiv behandelt sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt.

Der Aufsichtsrat und ab Mai 2021 auch der Prüfungs- und Risikoausschuss haben sich regelmäßig vom Vorstand über das vom Vorstand eingerichtete interne Kontrollsystem, das konzernweite Risikomanagement, das interne Revisionssystem sowie das Compliance Management System berichten lassen. Der Aufsichtsrat ist aufgrund seiner Prüfungen zu der Einschätzung gelangt, dass das interne Kontrollsystem, das konzernweite Risikomanagement, das interne Revisionssystem und das Compliance Management System wirksam und funktionsfähig sind.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Bei der Amtseinführung sowie Aus- und Fortbildung werden die Mitglieder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft angemessen unterstützt. So findet insbesondere bei Amtsantritt eine maßgeschneiderte Einführung in die Tätigkeit des Aufsichtsrats bei der United Internet AG statt. Hierbei werden alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt und praktische sowie rechtliche Grundlagen erläutert und spezifische aktienrechtliche Fragestellungen beleuchtet.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat

Das langjährige Aufsichtsratsmitglied, Herr Michael Scheeren, der zugleich auch stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats gewesen ist, hat sein Aufsichtsratsmandat zum Ende der Bilanzsitzung am 24. März 2021 niedergelegt. Der Aufsichtsrat hat sich aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen dem Tag der Niederlegung und dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2021 dazu entschieden, keinen Nachfolger gerichtlich bestellen zu lassen, sondern das Mandat vielmehr bis zur ordentlichen Hauptversammlung unbesetzt zu belassen, um dort sodann ein neues Mitglied von den Aktionären wählen zu lassen.

Auch der langjährige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Kurt Dobitsch, hatte sich dazu entschieden, sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niederzulegen, und zwar mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2021.

Der Aufsichtsrat hat - nach vorheriger interner Erörterung über die neue Zusammensetzung des Aufsichtsrats - der Hauptversammlung vorgeschlagen, die Herren Stefan Rasch und Prof. Dr. Andreas Söffing als neue Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2021 wurden beide Herren mit einer Mehrheit von 95,77% (Herr Stefan Rasch) bzw. 95,96% (Herr Prof. Dr. Andreas Söffing) in den Aufsichtsrat gewählt.

Im direkten Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung fand am 27. Mai 2021 sodann auch die Sitzung des (teilweise neubesetzten) Aufsichtsrats der Gesellschaft statt. In dieser Sitzung des Aufsichtsrats wurde einstimmig beschlossen, Herrn Philipp von Bismarck zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Dr. Manuel Cubero zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen, die beide ihr Amt angenommen haben.

Keines der Aufsichtsratsmitglieder übt Organ- oder Beratungsfunktionen bei nach Einschätzung der Gesellschaft wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens aus. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte eines Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglieds hat es nicht gegeben.

Sitzungen und Themenschwerpunkte:

Neben der gesetzlichen Regelberichterstattung und den weiter unten genannten Sonderthemen sind insbesondere folgende Themen intensiv im Aufsichtsrat beraten und geprüft worden:

  • Der Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020
  • Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 an die Hauptversammlung
  • Der Nachhaltigkeitsbericht 2020
  • Die Verabschiedung der Planung für das Geschäftsjahr 2021
  • Die Feststellung der Zielerreichung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 und die Freigabe der Auszahlung der variablen Vergütungsanteile sowie die Zielvereinbarung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
  • Die Einladung und die Tagesordnungspunkte für die ordentliche Hauptversammlung 2021 mit den Beschlussvorschlägen sowie die Beschlussfassungen zur Durchführung als virtuelle Hauptversammlung
  • Die Prüfung der Unabhängigkeit des für das Geschäftsjahr 2021 vorgeschlagenen Abschlussprüfers (Ernst & Young) und Verabschiedung des entsprechenden Beschlussvorschlages
  • Der Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung 2021
  • Die Prüfung wesentlicher Risiken für die United Internet Gruppe im Rahmen der Etablierung des Prüfungs- und Risikoausschusses, als Bestandteil der initialen Risikoanalyse
  • Die Quartalsberichte zum Risikomanagement und die Risikomanagementstrategie
  • Der Compliance-Bericht 2020
  • Die Prüfungsplanung und die Quartalsberichte der Innenrevision
  • Corporate-Governance-Themen in der United Internet Gruppe
  • Das neue Vergütungssystem für den Vorstand und den Aufsichtsrat
  • Die Wahl von Herrn Philipp von Bismarck zum Aufsichtsratsvorsitzenden und von Herrn Dr. Manuel Cubero zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
  • Die Wahl der Mitglieder und des Vorsitzenden des Prüfungs- und Risikoausschusses
  • Die Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der United Internet AG
  • Die Änderung der Geschäftsordnung des Prüfungs- und Risikoausschusses
  • Die Zustimmungen zu wichtigen Mietverträgen
  • Der Prozess zum gesetzlich erforderlichen Wechsel des Abschlussprüfers der United Internet AG für das Geschäftsjahr 2022 im Rahmen eines förmlichen Ausschreibungsverfahrens
  • Die Entwicklung des Frauenanteils und der Stand der Umsetzung der festgelegten Zielgrößen
  • Die strategische Ausrichtung der United Internet AG und die jeweilige strategische Ausrichtung der Tochtergesellschaften
  • Der Abschluss eines Schuldscheindarlehens über insgesamt 750 Mio. EUR im Juli 2021 zum Zwecke der allgemeinen Unternehmensfinanzierung
  • Der Start eines Aktienrückkaufprogramms über bis zu 160 Mio. EUR am 6. August 2021
  • Die Beendigung des im August gestarteten Aktienrückkaufprogramms am 13. September 2021
  • Die unterjährige Unternehmensentwicklung
  • Die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Konzern
  • Wesentliche Veränderungen bei Beteiligungen, insbesondere der Erwerb von weiteren Aktien an der 1&1 AG, der Erwerb von weiteren Aktien an der IONOS TopCo SE sowie die Zustimmung zur Durchführung des von Morgan Stanley Infrastructure Partners abgegebenen öffentlichen Übernahmeangebots der Tele Columbus AG und der damit verbundenen Beteiligung an der Kublai GmbH
  • Die Vorbereitung und Durchführung des Ausschreibungsverfahrens zur Bestellung eines neuen Wirtschaftsprüfers durch die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022
  • Die Zustimmung zum 5G-Intercompany-Vertrag zwischen der 1&1 Versatel Deutschland GmbH und der 1&1 Mobilfunk GmbH
  • Die Aktualisierungen der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. März 2021, 27. Mai 2021 und 21. Dezember 2021
  • Die Neuausrichtung der United Internet Corporate Services GmbH
  • Die Verabschiedung der Planung für das Geschäftsjahr 2022
  • Die Sitzungstermine und der Finanzkalender für das Geschäftsjahr 2023

Im Geschäftsjahr 2021 fanden sieben ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, in denen der Vorstand den Aufsichtsrat eingehend über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns sowie über bedeutende Geschäftsvorfälle informierte. Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass regelmäßig ein Teil der Aufsichtsratssitzungen ohne die Anwesenheit des Vorstandes stattfinden sollen.

Herr Scheeren war bei der Sitzung des Aufsichtsrats am 16. März 2021 abwesend. Auf allen weiteren Sitzungen war der Aufsichtsrat jeweils vollständig vertreten, wobei die Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie teilweise telefonisch bzw. als Videoschaltung stattgefunden haben.

Neben den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen haben weitere außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden, in denen Sachverhalte erörtert und entschieden worden sind, die zeitlich nicht bis zur nächsten ordentlichen Aufsichtsratssitzung warten konnten. Teilweise wurden Beschlüsse des Aufsichtsrats auch im schriftlichen Umlaufverfahren oder in Videokonferenzen aufgrund von schriftlichen Entscheidungsvorlagen des Vorstandes getroffen.

Aufgrund des Umstandes, dass der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 in Teilen neu zusammengesetzt wurde und zudem weitere Mitglieder des Aufsichtsrats zur Mitte des Jahres 2020 neu in den Aufsichtsrat gewählt worden sind, ist hervorzuheben, dass sich der Aufsichtsrat dazu entschieden hat, im Jahr 2021 keine Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats durchzuführen, sondern vielmehr anstelle dieser Selbstbeurteilung eine Sondersitzung des Aufsichtsrats ohne die Beteiligung des Vorstandes abzuhalten, in der einerseits die Definition der Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums zwischen den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats untereinander und andererseits die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand auf der Tagesordnung gestanden hat. Diese Sitzung hat im Juli 2021 stattgefunden.

In der ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats im August 2021 wurde detailliert gemeinsam mit dem Vorstand die Aufgabenabgrenzung und -verteilung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand in Bezug auf die Konzernleitungs- und Überwachsungsfunktion erörtert, wenn es um Tochtergesellschaften der Gesellschaft geht, die zum überwiegenden Teil selbst einen eigenen Aufsichtsrat etabliert haben und teilweise zudem wiederum selbst börsennotiert sind.

Arbeit im Prüfungs- und Risikoausschuss

In der Sitzung des Aufsichtsrats im Dezember 2020 wurde entschieden, einen Prüfungs- und Risikoausschuss zu etablieren. In der darauffolgenden Sitzung des Aufsichtsrats im März 2021 wurde die erforderliche Anpassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats beschlossen, die Aufgaben des Prüfungs- und Prüfungsausschusses festgelegt sowie eine entsprechende Geschäftsordnung für den Prüfungs- und Risikoausschuss verabschiedet.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Rechnungslegung und der Integrität des Rechnungslegungsprozesses sowie der Überwachung der Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des Compliance-Systems und des internen Revisionssystems. Des Weiteren unterstützt er den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Abschlussprüfung, der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen, der Prüfhonorare und der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss beschäftigt sich intensiv mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss, dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern, der nichtfinanziellen Erklärung und der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns.

Mit Vorstand und Abschlussprüfer erörtert er die Prüfungsberichte, den Prüfungsablauf, die Prüfungsschwerpunkte und -methodik sowie die Prüfungsergebnisse, auch hinsichtlich des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, und gibt Empfehlungen an den Aufsichtsrat. Er nimmt regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor. Vor deren Veröffentlichung erörtert er mit dem Vorstand die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss beschäftigt sich zudem intensiv mit dem internen Kontrollsystem, dem konzernweiten Risikomanagement, dem interne Revisionssystem und dem Compliance Management System und hat insbesondere zur Aufgabe, die Wirksamkeit und die Funktionsfähigkeit der Systeme zu überprüfen.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss bereitet zudem die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats für den Wahlvorschlag des Abschlussprüfers an die Hauptversammlung und Entscheidungen zu Corporate-Governance-Themen vor und beschließt auch über die Zustimmung zu wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 111b Abs. 1 AktG (sog. Related Party Transactions).

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erstattet dem gesamten Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit des Prüfungsausschusses. Bei wesentlichen Vorkommnissen und Feststellungen des Prüfungsausschusses informiert er unverzüglich den Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 27. Mai 2021 Herrn Prof. Dr. Andreas Söffing zum Vorsitzenden des Prüfungs- und Risikoausschusses und Herrn Philipp von Bismarck und Herrn Stefan Rasch zu Mitgliedern des Ausschusses gewählt.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss hat seine Arbeit unmittelbar nach der Aufsichtsratssitzung am 27. Mai 2021 aufgenommen und hat auf dieser konstituierenden Sitzung die Themenverantwortung zwischen den drei Mitgliedern des Prüfungs- und Risikoausschusses entsprechend ihrer fachlichen Qualifikationen festgelegt.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss hielt im Geschäftsjahr 2021 fünf ordentliche Sitzungen ab, an denen jeweils alle drei Mitglieder teilgenommen haben. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie fanden die Sitzungen des Prüfungs- und Risikoausschusses teilweise telefonisch bzw. als Videoschaltung statt.

Neben diesen ordentlichen Sitzungen haben zahlreiche weitere Sitzungen und Workshops stattgefunden, in denen einzelne Mitglieder des Ausschusses gemeinsam mit Mitarbeitenden der Gesellschaft durch die ihnen zugewiesenen Themenfelder gegangen sind, um sich die oben genannten Kontrollsysteme erläutern zu lassen und sodann daraus Maßnahmen mit dem Ziel abzuleiten, die Kontrollsysteme kontinuierlich zu verbessern.

Eine der Hauptaufgaben des Prüfungs- und Risikoausschusses im Geschäftsjahr 2021 ist es auch gewesen, den Wechsel des Abschlussprüfers durch ein förmliches Ausschreibungsverfahren vorzubereiten und dem Aufsichtsrat sodann zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen. Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung dieses Ausschreibungsverfahrens haben zahlreiche weitere außerordentliche Termine und Sitzungen des Prüfungs- und Risikoausschusses stattgefunden.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2021 mit den Standards guter Corporate Governance und in diesem Zusammenhang auch mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 16. März 2021, am 27. Mai 2021 und am 21. Dezember 2021 Entsprechenserklärungen nach § 161 AktG abgegeben. Die Erklärungen stehen auf der Website der Gesellschaft und im Bundesanzeiger dauerhaft zur Verfügung. Hier können auch die Entsprechenserklärungen der letzten Jahre eingesehen werden. Weitere Erläuterungen zur Corporate Governance finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2021.

Erörterung des Jahres- und Konzernjahresabschlusses 2021

Die Hauptversammlung der United Internet AG hat am 27. Mai 2021 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Eschborn/Frankfurt am Main als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 gewählt. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Buchführung, den Jahresabschluss der United Internet AG, den Konzernabschluss nach IFRS sowie den zusammengefassten Lagebericht der United Internet AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 geprüft. Dabei ging der Abschlussprüfer insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) ein. Diese umfassten für den Konzernjahresabschluss die Werthaltigkeit der Firmenwerte und Frequenzlizenzen, die Umsatzrealisierung, die Erfassung von Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten sowie für den Jahresabschluss der United Internet AG die Werthaltigkeit der Finanzanlagen. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde auch das Risikomanagementsystem geprüft und analysiert. Wesentliche Schwachstellen des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des Rechnungslegungsprozesses sind von den Abschlussprüfern nicht festgestellt worden. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat hat sich von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überzeugt und eine schriftliche Erklärung dazu eingeholt. Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat über im vergangenen Geschäftsjahr erbrachte und die Vergabe nicht prüfungsbezogener Leistungen informiert.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss hat sich intensiv mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss, dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern, der nichtfinanziellen Erklärung und der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns auseinandergesetzt. Die Prüfungsberichte, den Prüfungsablauf, die Prüfungsschwerpunkte und -methodik sowie die Prüfungsergebnisse hat der Ausschuss mit Vorstand und Abschlussprüfer erörtert.

Die genannten Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor. An der als Präsenzsitzung stattgefundenen Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 16. März 2022 nahm der Abschlussprüfer per Videokonferenz teil und berichtete über seine Prüfungen und seine wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Nach eigener Prüfung ist der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass der Jahresabschluss, der zusammengefasste Lagebericht, der Konzernabschluss und die Berichte des Abschlussprüfers zu keinen Einwendungen Anlass geben. Der Aufsichtsrat teilt die Einschätzung der Abschlussprüfer, dass das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem, insbesondere auch bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, keine wesentlichen Schwachstellen aufweist. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 16. März 2022 den von der Gesellschaft am 11. März 2022 aufgestellten Jahresabschluss der United Internet AG und den von der Gesellschaft ebenfalls am 11. März 2022 aufgestellten Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr 2021 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss im Sinne von § 172 AktG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.

Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat den von ihm aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2021 sowohl dem Aufsichtsrat als auch dem Prüfungsausschuss rechtzeitig vorgelegt.

Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen war Gegenstand der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Es wurde diesbezüglich folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
  3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“

Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht geprüft. Die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat erfolgte in der als Präsenzsitzung abgehaltenen Aufsichtsratssitzung am 16. März 2022. An der Sitzung nahm der Abschlussprüfer per Videokonferenz teil und berichtete über seine Prüfung des Abhängigkeitsberichts und seine wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmt der Aufsichtsrat dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands und dem Prüfungsbericht zu und hat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben.

Berichterstattung zum Nachhaltigkeitsbericht

Die United Internet AG hat für das Geschäftsjahr 2021 eine nichtfinanzielle Erklärung abgegeben, welche im Rahmen eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts (Nachhaltigkeitsbericht) veröffentlicht wird.

Der Aufsichtsrat von United Internet hat sich bereits unterjährig mit dem Nachhaltigkeitsbericht auseinandergesetzt. Im Rahmen seiner abschließenden eigenständigen Prüfung hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem nichtfinanziellen Bericht in seiner Gesamtheit beschäftigt. Dabei hat der Aufsichtsrat die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung kritisch hinterfragt und mit dem Vorstand, der für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung stand, intensiv erörtert. Nach eigener Prüfung ist der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass die nichtfinanzielle Erklärung zu keinen Einwendungen Anlass gibt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2021.

Montabaur, 1. April 2022

Für den Aufsichtsrat
Philipp von Bismarck

Mitglieder des Aufsichtsrats

  • Philipp von Bismarck, Königstein im Taunus
    Rechtsanwalt und Partner bei Wendelstein PartGmbB
  • Dr. Claudia Borgas-Herold, Kilchberg / Schweiz
    Managing Director der borgas Advisory GmbH
  • Dr. Manuel Cubero, München
    Selbständiger Aufsichtsrat/Beirat
  • Kurt Dobitsch, Markt Schwaben (bis 27. Mai 2021)
    Vorsitzender des Aufsichtsrats der United Internet AG
  • Stefan Rasch, Grünwald (seit 27. Mai 2021)
    Senior Advisor bei The Boston Consulting Group GmbH
  • Michael Scheeren, Frankfurt am Main (bis 24. März 2021)
    Aufsichtsrat
  • Prof. Dr. Andreas Söffing, Frankfurt (seit 27. Mai 2021)
    Steuerberater und Partner bei Flick Gocke Schaumburg
  • Prof. Dr. Yasmin Weiß, Gauting
    Professorin an der Technischen Hochschule Nürnberg