8. Vergütungsbericht
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde die Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 in nationales Recht umgesetzt. In diesem Zusammenhang führte der Gesetzgeber für börsennotierte Unternehmen neue gesetzliche Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung ein, die für ab dem 1. Januar 2021 beginnende Geschäftsjahre gelten.
Beim „neuen“ Vergütungsbericht handelt es sich um einen von der Rechnungslegung abgekoppelten Bericht. Wesentliche bisher erforderliche Angaben, insbesondere die individualisierte Berichterstattung über die Vorstandsvergütung sowie über die Grundzüge des Vergütungssystems, wurden aus dem (Konzern-)Lagebericht herausgelöst und in den neuen Vergütungsbericht nach § 162 AktG verlagert.
Das Vergütungssystem sowie die Offenlegung der Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 162 AktG finden sich im „Vergütungsbericht 2021“, der auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.united-internet.de/investor-relations/publikationen/berichte.html veröffentlicht wird.
Angaben zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung finden sich zudem im Konzernanhang unter Anhangangabe 42.