Konzernanhang zum 31. Dezember 2023

Abschlussgrundlagen und Rechnungslegungsmethoden

1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen und zum Abschluss

Die United Internet AG (im Folgenden auch „United Internet Gruppe“ oder „Gesellschaft“) ist der führende europäische Internet-Spezialist, mit den Geschäftsfeldern Access (festnetz- und mobilfunkbasierte Internetzugangsprodukte) und Applications (Applikationen für den Einsatz des Internets), die jeweils in die Segmente Business und Consumer unterteilt werden.

Die United Internet AG hat ihren Sitz in 56410 Montabaur, Elgendorfer Straße 57, Bundesrepublik Deutschland, und ist dort beim Amtsgericht unter HR B 5762 eingetragen. Der Konzern verfügt in Deutschland und weltweit über zahlreiche Niederlassungen und Tochtergesellschaften.

Der Konzernabschluss der United Internet AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Die Berichtswährung ist Euro (€). Die Angaben im Anhang erfolgen entsprechend der jeweiligen Angabe in Euro (€), Tausend Euro (T€) oder Millionen Euro (Mio. €). Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind einzelne Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2023.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 29. März 2023 den Konzernabschluss 2022 gebilligt. Der Konzernabschluss wurde am 30. März 2023 veröffentlicht.

Der Konzernabschluss 2023 wurde vom Vorstand der Gesellschaft am 19. März 2024 aufgestellt und im Anschluss an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Der Konzernabschluss wird am 20. März 2024 dem Aufsichtsrat zur Billigung vorgelegt. Bis zur Billigung des Konzernabschlusses und Freigabe zur Veröffentlichung durch den Aufsichtsrat könnten sich theoretisch noch Änderungen ergeben. Der Vorstand geht jedoch von einer Billigung des Konzernabschlusses in der vorliegenden Fassung aus. Die Veröffentlichung erfolgt am 21. März 2024.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

In diesem Abschnitt werden zunächst sämtliche Rechnungslegungsgrundsätze dargestellt, die einheitlich für die in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden angewendet worden sind. Im Anschluss daran werden die in diesem Abschluss erstmalig angewendeten Rechnungslegungsstandards sowie die kürzlich veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Rechnungslegungsstandards erläutert.

2.1 Erläuterung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der United Internet AG sowie alle von ihr beherrschten inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften (Mehrheitsbeteiligungen). Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

  • die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h., der Konzern hat aufgrund derzeit bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben)
  • eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen
  • die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Zur Unterstützung dieser Annahme und wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.:

  • vertragliche Vereinbarungen mit den anderen Stimmberechtigten
  • Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren
  • Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Die Konsolidierung endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss erfasst. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der nicht beherrschenden Anteile führt.

Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden denen des Konzerns anzugleichen.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Mit Verlust des beherrschenden Einflusses wird in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst. Dieser Gewinn oder Verlust ermittelt sich in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen (i) dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile, dem Buchwert der nicht beherrschenden Anteile sowie der kumulierten auf das Tochterunternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses (soweit eine Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung vorgesehen ist) und (ii) dem Buchwert des abgehenden Nettovermögens des Tochterunternehmens.

Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Nettovermögens dar, der nicht den Anteilseignern des Konzerns zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner der United Internet AG entfallenden Eigenkapital. Bei Erwerben von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitsanteile) oder Veräußerungen von Anteilen mit beherrschendem Einfluss, ohne dass der beherrschende Einfluss verloren geht, werden die Buchwerte der Anteile mit und ohne beherrschenden Einfluss angepasst, um die Änderung der jeweiligen Beteiligungsquote widerzuspiegeln. Der Betrag, um den die für die Änderung der Beteiligungsquote zu zahlende oder zu erhaltende Gegenleistung den Buchwert des betreffenden Anteils ohne beherrschenden Einfluss übersteigt, ist als Transaktion mit den Gesellschaftern direkt im Eigenkapital zu erfassen.

Anteile an assoziierten Unternehmen

Anteile an assoziierten Unternehmen sind nach der Equity-Methode bewertet. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Joint Venture ist. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.

Bei sukzessivem Erwerb der Unternehmensanteile erfolgt die Bilanzierung nach der Equity-Methode ab dem Zeitpunkt an dem die Voraussetzungen zur Bilanzierung als assoziiertes Unternehmen erfüllt sind. United Internet bewertet die Alt-Anteile bei einem sukzessiven Anteilserwerb nach der retrospektiven Methode (cost-based-approach). Dabei werden die ursprünglichen Anschaffungskosten der Alt-Anteile als Anschaffungskosten im Rahmen der Equity-Methode übernommen. Etwaige Unterschiede zwischen den so definierten Anschaffungskosten für das assoziierte Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert der zuvor bilanzierten Beteiligung werden erfolgswirksam erfasst.

Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils der Gesellschaft am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst. Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil der Gesellschaft am Erfolg des assoziierten Unternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens ausgewiesene Änderungen werden von der Gesellschaft in Höhe ihres Anteils erfasst und – sofern zutreffend – in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen der Gesellschaft und dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen eliminiert.

Mit Verlust des maßgeblichen Einflusses wird ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des assoziierten Unternehmens erfasst in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen (i) dem Erlös aus der Veräußerung der Anteile, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile sowie der kumulierten auf das assoziierte Unternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses (soweit eine Umgliederung in die GuV vorgesehen ist) und (ii) dem Buchwert der abgehenden Beteiligung.

Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens werden in der Regel zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen.

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile der Gesellschaft an assoziierten Unternehmen zu erfassen. Besteht ein objektiver Hinweis, dass eine Wertminderung eingetreten ist, erfolgt ein Werthaltigkeitstest entsprechend der Vorgehensweise für den Firmenwert. Objektive Hinweise liegen beispielsweise vor, wenn ein assoziiertes Unternehmen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, es Vertragsbrüche begeht, hohe Wahrscheinlichkeit für eine Insolvenz oder Notwendigkeit eines Sanierungsplans beim Beteiligungsunternehmen auftritt oder es zum Wegfall eines aktiven Marktes für die Nettoinvestition aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des assoziierten Unternehmens kommt. Ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts eines assoziierten Unternehmens unter dessen Anschaffungskosten ist ebenfalls ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Ein signifikanter Rückgang wird angenommen, wenn die Verringerung des beizulegenden Zeitwerts eines assoziierten Unternehmens am Bilanzstichtag mehr als 25 % der Anschaffungskosten beträgt. Ein länger anhaltender Rückgang wird angenommen, wenn die Verringerung des beizulegenden Zeitwerts über einen Zeitraum von mindestens 12 Monate mehr als 10 % der Anschaffungskosten beträgt.

Die Erfassung einer Wertminderung ist erforderlich, wenn der erzielbare Betrag geringer ist als der gesamte Buchwert des assoziierten Unternehmens. Steigt der erzielbare Betrag in künftigen Perioden, wird in entsprechendem Umfang eine Wertaufholung vorgenommen.

Ausweis von Veräußerungsgewinnen und -verlusten aus der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen

Die reguläre Wertfortschreibung und Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen wird – soweit sie ergebniswirksame Effekte betrifft – im Finanzergebnis ausgewiesen (siehe auch Erläuterungen zum Finanzergebnis).

Gewinne aus der Veräußerung von solchen Anteilen werden grundsätzlich unter den sonstigen betrieblichen Erträgen, Veräußerungsverluste unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Fremdwährungsumrechnung
Funktionale Währung und Berichtswährung

Die im Konzernabschluss aller Konzernunternehmen enthaltenen Posten werden unter Verwendung der Währung des primären Wirtschaftsumfelds der Unternehmen bewertet, in dem diese tätig sind („funktionale Währung“). Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt; dabei handelt es sich um die funktionale und Berichtswährung der United Internet AG.

Transaktionen und Salden

Fremdwährungstransaktionen werden unter Einsatz der Wechselkurse zum Zeitpunkt der Transaktionen in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abwicklung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von auf Fremdwährungen lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Jahresendkursen werden im Allgemeinen im Gewinn oder Verlust erfasst. Sie werden im Eigenkapital abgegrenzt, wenn sie aus der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb resultieren.

Fremdwährungsgewinne und -verluste, die Kreditaufnahmen betreffen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen. Alle anderen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung saldiert in den sonstigen betrieblichen Erträgen / Aufwendungen ausgewiesen.

Nicht monetäre Posten, die in einer Fremdwährung zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden unter Verwendung der Wechselkurse zu dem Zeitpunkt umgerechnet, an dem der beizulegende Zeitwert ermittelt wurde. Umrechnungsdifferenzen aus zum beizulegenden Zeitwert angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden als Bestandteil des Gewinns oder Verlusts aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. So werden etwa Umrechnungsdifferenzen aus nicht monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, wie z. B. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente im Gewinn und Verlust als Bestandteil des Gewinns oder Verlusts aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfasst und Umrechnungsdifferenzen aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumenten im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

Konzernunternehmen

Die Aufwendungen, Erträge, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Geschäftsbetriebe, deren funktionale Währung sich von der Berichtswährung unterscheidet, werden wie folgt in die Berichtswährung umgerechnet:

  • Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden für jede dargestellte Bilanz zum jeweiligen Abschlussstichtag umgerechnet,
  • Erträge und Aufwendungen werden für jede Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis zu durchschnittlichen Wechselkursen umgerechnet (es sein denn, es handelt sich dabei nicht um einen angemessenen Näherungswert für den kumulierten Effekt einer Umrechnung zu den Transaktionskursen; in diesem Fall werden Erträge und Aufwendungen zu den Wechselkursen zum Zeitpunkt der Transaktionen umgerechnet) und
  • alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Bei der Konsolidierung werden Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe sowie von Kreditaufnahmen und sonstigen im Rahmen von Absicherungen solcher Investitionen designierten Finanzinstrumente im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Wird ein ausländischer Geschäftsbetrieb verkauft bzw. werden Kreditaufnahmen, die Teil der Nettoinvestition sind, zurückgezahlt, so werden die damit verbundenen Währungsdifferenzen als Bestandteil des Veräußerungsgewinns oder -verlusts in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Geschäfts- oder Firmenwerte und Beträge zur Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs an den beizulegenden Zeitwert werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zu Schlusskursen umgerechnet.

Die Wechselkurse der wesentlichen Währungen entwickelten sich wie folgt:

US-Dollar

1,108

1,068

1,081

1,052

Britisches Pfund

0,869

0,887

0,870

0,852

(im Verhältnis zu 1 Euro)

Stichtagskurs

Durchschnittskurse

31.12.2023

31.12.2022

2023

2022

Umsatzrealisierung
Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Der Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden liegen die folgenden fünf Stufen zugrunde:

  • Identifizierung des Vertrags bzw. der Verträge mit einem Kunden
  • Identifizierung eigenständiger Leistungsverpflichtungen im Vertrag
  • Bestimmung des Transaktionspreises
  • Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen
  • Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen

Bei der Umsatzrealisierung ist zwischen unterschiedlichen Geschäftssegmenten des Konzerns zu unterscheiden (siehe auch Erläuterungen zu Segmentberichterstattung Anhangangabe 5 ).

Im Einzelnen werden die Umsätze der Segmente nach den folgenden Gesichtspunkten realisiert:

Geschäftssegment „Consumer Access“

Das Geschäftssegment „Consumer Access“ umfasst im Wesentlichen festnetz- und mobilfunkbasierte Internetzugangsprodukte. Das Angebot umfasst „Mobile Internet“ und „Breitband“.

In diesen Produktlinien erzielt der Konzern Umsätze aus der Bereitstellung der genannten Zugangsprodukte sowie aus etwaigen zusätzlichen Leistungen wie Internet- und Mobilfunktelefonie. Der Transaktionspreis besteht dabei aus festen monatlichen Grundgebühren sowie variablen, zusätzlichen Nutzungsentgelten für bestimmte Leistungen (z. B. für Auslands- und Mobilfunkverbindungen, die nicht mit einer Flatrate abgedeckt sind) sowie aus Erlösen aus dem Verkauf von dazugehöriger Hardware.

Der Umsatzrealisierung liegt eine Aufteilung des Transaktionspreises aus dem Kundenvertrag auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise einzelner Leistungsverpflichtungen zugrunde. In der Regel bietet die United Internet Gruppe vergleichbare Tarife jeweils mit und ohne Hardware an. Die Ermittlung des Einzelveräußerungspreises für die Service Komponente basiert daher in diesen Fällen auf den Tarifkonditionen eines Service-Tarifs ohne Hardware. Im Gegensatz dazu erfolgt die Bestimmung der Einzelveräußerungspreise für die Hardware auf Basis des sog. Adjusted Market Assessment Approach, da nur in sehr geringem Umfang relevante Hardware ohne Mobilfunkvertrag an Kunden veräußert wird. Hierbei greift der Konzern vor allem auf durch einen Drittanbieter ermittelte und regelmäßig bereitgestellte Hardwarepreise zurück und verknüpft diese mit den gegebenen Vertragskonditionen bei Vertragsabschluss.

Der auf dieser Basis allokierte Umsatzanteil für die Hardware wird bei Auslieferung an den Kunden erfasst (zeitpunktbezogene Erlösrealisierung). Er übersteigt in der Regel das an den Kunden fakturierte Entgelt und führt dann zur Erfassung eines Vertragsvermögenswertes. Dieser Vertragsvermögenswert reduziert sich über die Zahlungen des Kunden im Laufe des Vertragszeitraums. Der auf die Service-Komponente entfallende Umsatzanteil wird über die Mindestlaufzeit des Kundenvertrags erfasst (zeitraumbezogene Erlösrealisierung).

Sofern die bei Vertragsabschluss an den Kunden fakturierten Einmalentgelte, wie zum Beispiel Bereitstellungsentgelte oder Aktivierungsgebühren, kein wesentliches Recht (z. B. günstige Verlängerungsoption) darstellen, werden diese nicht als separate Leistungsverpflichtung erfasst, sondern als Teil des Transaktionspreises auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen allokiert und entsprechend deren Leistungserbringung realisiert. Werden dem Kunden wesentliche Rechte im Rahmen von Optionen zur Nutzung zusätzlicher Güter oder Dienstleistungen eingeräumt, stellen diese eine zusätzliche Leistungsverpflichtung dar, auf welche ein Teil des Transaktionspreises unter Berücksichtigung der erwarteten Inanspruchnahme allokiert wird. Die entsprechenden Erlöse werden dann erfasst, wenn diese zukünftigen Güter oder Dienstleistungen übertragen werden oder wenn die Option ausläuft. Qualifizieren Einmalgebühren als günstige Verlängerungsoption, erfolgt insoweit eine Umsatzrealisierung über die erwartete Dauer des Kundenvertrags.

Die United Internet Gruppe gewährt ihren Kunden im Rahmen der Vertragsabschlüsse zeitlich begrenzte monetäre Aktionsrabatte. Diese Rabatte fließen in die Ermittlung des Transaktionspreises ein, werden über den Allokationsmechanismus auf Leistungsverpflichtungen verteilt.

Im Rahmen des 1&1 Prinzips gewährt United Internet ihren Kunden ein freiwilliges, auf 30 Tage begrenztes Widerrufsrecht. Wenn ein Kunde vom 1&1 Prinzip Gebrauch macht und seinen Vertrag widerruft, so hat er Anspruch auf Erstattung einzelner Transaktionsbestandteile wie fakturierte Einmalentgelte und Grundgebühren. Eventuelle Verbrauchsgebühren sind von dem Erstattungsanspruch ausgeschlossen. Im Gegenzug hat United Internet einen Rückforderungsanspruch aus gelieferter Hardware. Für zu erwartende Kundenstornierungen erfolgt insoweit keine Umsatzrealisierung. Die vom Kunden erhaltenen und zu erstattenden Zahlungen werden als Rückerstattungsverbindlichkeiten passiviert und die aus dem 1&1 Prinzip resultierenden Rückforderungsansprüche aus gelieferter Hardware werden als nichtfinanzielle Vermögenswerte angesetzt.

Bei der Ermittlung des Transaktionspreises hat United Internet die Wesentlichkeit einer Finanzierungskomponente überprüft. Die Analyse der aktuellen Kundenverträge hat ergeben, dass die Finanzierungskomponenten nicht als wesentlich zu betrachten sind. Eine Änderung der angenommenen Zinssätze oder der Tarife könnte jedoch zukünftig zu einer wesentlichen Finanzierungskomponente führen. Der Finanzierungseffekt wird daher in einem regelmäßigen Turnus auf Wesentlichkeit überprüft.

1&1 wendet für einen Teil des Vertragsbestandes den nach IFRS 15.4 zulässigen Portfolio-Ansatz an. Dabei werden gleichartige Kundenverträge zusammengefasst und für bestimmte bewertungsrelevante Parameter, insbesondere Transaktionspreise, Einzelveräußerungspreise sowie Amortisationsdauern, durchschnittliche Wertgrößen angenommen.

Nach vernünftigem Ermessen kann davon ausgegangen werden, dass es keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss hat, ob ein Portfolio oder die einzelnen Verträge oder Leistungsverpflichtungen innerhalb dieses Portfolios beurteilt werden.

Geschäftssegment „Business Access“

Das Geschäftssegment „Business Access“ beinhaltet Umsatzerlöse aus verschiedenen standardisierten und individuell zugeschnittenen Telekommunikationsprodukten für Geschäfts- und Wholesalekunden. Die Telekommunikationsdienstleistungen umfassen neben der Bereitstellung von klassischen Festnetzanschlüssen auch Breitbanddienste, Vernetzungslösungen als Telekommunikationsinfrastruktur (sog. Leased Lines) oder VPN, Mehrwertdienste, Interconnection, IP Dienste sowie Cloud Solutions.

Bei Produkten, welche nicht die Definition eines Finanzierungsleasingvertrags gem. IFRS 16 erfüllen, besteht der Transaktionspreis aus festen monatlichen Grundgebühren und/oder variablen, zusätzlichen minutenabhängigen Nutzungsentgelten für bestimmte Leistungen (die nicht mit einer Flatrate abgedeckt sind) sowie in unwesentlichem Umfang aus Erlösen aus dem Verkauf von dazugehöriger Hardware. Der Umsatzrealisierung liegt eine Aufteilung des Transaktionspreises aus dem Kundenvertrag auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise einzelner Leistungsverpflichtungen zugrunde. Der Transaktionspreis für den Verkauf von Hardware orientiert sich am marktüblichen Preisniveau. Die Ermittlung des Einzelveräußerungspreises für die Service-Komponente basiert auf den Tarifkonditionen eines vergleichbaren Service-Tarifs ohne Hardware.

In geringem Umfang werden auch befristete Rabatte oder befristete Grundgebührbefreiungen zu Beginn der Laufzeit gewährt. Diese Rabatte werden in den Transaktionspreis einbezogen und im Rahmen der Umsatzerfassung linearisiert.

Bestimmte Produkte werden auf Basis von Leasingverhältnissen zur Verfügung gestellt. Werden im Rahmen eines Leasingverhältnisses alle wesentlichen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen, wird der Barwert der Mindestleasingzahlungen aus diesem wirtschaftlichen Verkauf mit Beginn der Vermietung als Umsatzerlöse realisiert; im Rahmen der Folgebilanzierung der Finanzierungsleasingforderungen werden in Folgeperioden Zinserträge realisiert. Die vermieteten Vermögenswerte werden über die Umsatzkosten ausgebucht. Die Mindestleasingzahlungen beinhalten neben den monatlichen Zahlungen auch etwaige zu Beginn der Leasinglaufzeit zu zahlende Bereitstellungsentgelte.

Im Falle von sogenannten Operating Leasingverhältnissen, bei denen die wesentlichen wirtschaftlichen Chancen und Risiken bei dem Leasinggeber verbleiben, werden die Leasingzahlungen linear über die Vertragslaufzeit als Umsatz erfasst. Bereitstellungsentgelte von Operating Leasingverhältnissen werden passivisch abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit aufgelöst.

Geschäftssegment „Consumer Applications“

Das Geschäftssegment „Consumer Applications“ umfasst das Consumer-Applikations-Geschäft von United Internet – werbefinanziert oder im kostenpflichtigen Abonnement sowie die Vertriebsplattformen für kostenpflichtige Partnerprodukte.

Neben Deutschland ist die United Internet Gruppe in diesem Geschäftsbereich in Österreich und den USA aktiv.

Im Bereich der werbefinanzierten Applikationen (in der Regel kostenfreie E-Mail-Lösungen von GMX und WEB.DE) generiert der Konzern im Wesentlichen über die Portale WEB.DE, 1&1, GMX und smartshopping Werbeeinnahmen und eCommerce-Provisionen. Basis dieses Geschäfts ist die häufige Inanspruchnahme der kostenfreien Applikationen und die damit verbundene hohe Frequentierung der Portale. Dabei werden bei der Online-Werbung Werbeflächen auf den Websites der Portale angeboten. Die Umsätze werden in Abhängigkeit von der Platzierung der Werbung sowie der Anzahl der Einblendungen bzw. Clickraten generiert. Im eCommerce-Geschäft erhält der Konzern Provisionen für den Verkauf von Produkten oder die Vermittlung von Kunden. Für diese Produkte erfolgt eine zeitpunkbezogene Umsatzrealisierung.

Im Bereich der kostenpflichtigen Abonnements der Portale WEB.DE, 1&1, GMX und smartshopping werden primär feste monatliche Beträge für die Nutzung erweiterter Applikationen, Verwaltung und Speicherung erzielt. Die Kunden zahlen in der Regel im Voraus für einen vertraglich fixierten Zeitraum für die von der Gesellschaft zu erbringenden Leistungen. Die Umsatzrealisierung erfolgt anteilig über den Zeitraum der Inanspruchnahme der Dienstleistung. Die im Voraus erhaltenen Zahlungen führen zu Vertragsverbindlichkeiten, die sich über den Leistungszeitraum entsprechend abbauen.

Die Bilanzierung und Bewertung von Umsatzerlösen aus Partnerprodukten erfolgt unter Berücksichtigung und Ausgestaltung der intermediären Funktion des Konzerns. Dabei wird unterschieden ob durch die erbrachte Lieferung bzw. Leistung an den Endkunden überhaupt ein Lieferumsatz erbracht wird und der Konzern damit in eigener Sache handelt (Prinzipal) oder ob die Leistungen des Konzerns sich vielmehr auf eine Vermittlung bzw. Kommission beschränken (Agent). Ein Handeln als Prinzipal wird angenommen, wenn der Konzern die dem Endkunden geschuldete Ware bzw. Dienstleistung vor ihrer Übertragung an den Kunden kontrolliert. Ein Handeln als Agent ist indiziert, wenn die Leistungsverpflichtung des Konzerns im Kern darin besteht, die Lieferung von Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu vermitteln.

Segment „Business Applications“

Im Geschäftssegment „Business Applications“ werden Freiberuflern, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Privatanwendern ein breites Spektrum an E-Mail-, Hosting-, Cloud- und E-Business-Applikationen angeboten. Zu den Applikationen gehören z. B. Domains, Homepages und E-Shops, Anwendungen für Personal Information Management (E-Mail, Aufgaben, Termine, Adressen), Groupwork, Online-Storage oder Office-Applikationen. Darüber hinaus bietet der Konzern ihren Kunden über Sedo erfolgsbasierte Werbe- und Vertriebsmöglichkeiten an.

Neben Deutschland ist die United Internet Gruppe in diesem Geschäftsbereich insbesondere in Frankreich, Großbritannien, Spanien, Österreich, Schweiz, Polen, Italien, Kanada, Mexiko und den USA aktiv und zählt in allen genannten Ländern zu den führenden Unternehmen. Die Dienstleistungen werden jeweils über unterschiedliche Tochterunternehmen der United Internet Gruppe im In- und Ausland angeboten.

Die Kunden zahlen in der Regel im Voraus für einen vertraglich fixierten Zeitraum für die von der Gesellschaft zu erbringenden Leistungen. Die Hauptleistung in der Produktgruppe Domains besteht in der Domainregistrierung für den Endkunden bei der jeweiligen Registry. Bezüglich der zeitlichen Erfassung der Umsatzerlöse aus der Domainregistrierung wird auf die speziellen Regelungen hinsichtlich Lizenzen zurückgegriffen. Da im Falle einer Domain ein Nutzungsrecht an einem im Zeitpunkt der Lizenzgewährung bestehendem (statischen) geistigen Eigentum eingeräumt wird, erfolgt grundsätzlich eine zeitpunktorientierte Umsatzrealisierung.

Produktgruppen, die im Rahmen von Mehrkomponentengeschäften Domains enthalten, betreffen vor allem Webhosting Produkte. Die angebotenen Webhosting-Pakete fassen üblicherweise Domainregistrierungen mit weiteren Dienstleistungen wie Speicherkapazität (Webspace) sowie Software-as-a-Service (SaaS) zusammen. Das Leistungsversprechen Webspace betrifft die Zurverfügungstellung von Speicherplatz auf Servern in den Rechenzentren der United Internet Gruppe. SaaS betrifft die Nutzung von Anwendungssoftware durch den Kunden (beispielsweise für die Erstellung von Websites), die auf Servern der United Internet Gruppe gehostet wird. Bei den Leistungsversprechen Webspace als auch SaaS handelt es sich jeweils um zeitraumbezogene Leistungsverpflichtungen, da der Kunde kontinuierlich durch entsprechenden Nutzenzufluss profitiert.

Die Kundenverträge der Produktkategorie Webhosting umfassen in der Regel mehrere separate Leistungsverpflichtungen, die sowohl zeitpunkt- (Leistungsverpflichtung Domainregistrierung) als auch zeitraumbezogen (Leistungsverpflichtung Webspace und SaaS) zu realisieren sind. Das Gesamtentgelt aus dem Kundenvertrag wird daher auf die unterschiedlichen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Mangels separater Einzelveräußerungspreise für Webspace und SaaS sowie einer hohen Variabilität der Preise kommt die Residualmethode für die Aufteilung des Gesamtentgelts zur Anwendung. Der auf die zeitraumbezogenen Dienstleistungen entfallende Umsatzanteil ermittelt sich daher auf Basis des Gesamtentgelts abzüglich des Einzelveräußerungspreises der enthaltenen Domains.

Neben den Applikations-Umsätzen werden in diesem Geschäftssegment auch die Umsätze aus der erfolgsabhängigen Werbeform Domain-Marketing abgebildet.

Im Domain-Marketing betreibt United Internet (über die Sedo GmbH) eine Handelsplattform für den Domain-Sekundärmarkt (Domain-Handel). Gleichzeitig bietet der Konzern den Domain-Inhabern an, nicht genutzte Domains an Werbetreibende zu vermarkten (Domain-Parking). Neben diesen Kunden-Domains hält der Konzern auch ein eigenes Portfolio an verkauf- bzw. vermarktbaren Domains. Im Domain-Handel erhält der Konzern Provisionen bei erfolgtem Verkauf einer Domain über die Handelsplattform und erzielt darüber hinaus Umsatzerlöse aus Dienstleistungen rund um den Themenbereich Domain-Bewertung und -Transfer. Die Verkaufsprovisionen und Dienstleistungen bemessen sich dabei in der Regel prozentual vom erzielten Verkaufspreis, während es sich bei den sonstigen Dienstleistungen regelmäßig um Festpreise handelt. Beim Domain-Parking erfolgt die Vermarktung (primär über Kooperationen mit Suchmaschinen) hauptsächlich über Textlinks, d. h. über Verweise auf den geparkten Domains auf die Angebote der Werbetreibenden. Der Konzern erhält dabei durch den Kooperationspartner monatlich eine erfolgsabhängige Vergütung auf Basis der generierten Klicks, die durch den Kooperationspartner ermittelt werden.

Der Konzern erfasst Verkaufsprovisionen mit Leistungserbringung in den Umsatzerlösen. Die Realisierung des Umsatzes erfolgt daher nach Abschluss der Transaktion bzw. nach der Erbringung der Dienstleistung. In den Umsatzerlösen des Domain-Parkings wird monatlich die von den Kooperationspartnern gutgeschriebene Vergütung erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert kürzen den Buchwert des Vermögenswerts.

Strompreisbremse

Im aktuellen Geschäftsjahr hat der Konzern die Unterstützung durch die Strompreisbremse auf Basis des Strompreisbremsegesetzes in Anspruch genommen, um auf die erhöhten Energiekosten zu reagieren. Die Vereinnahmung des Entlastungsbetrags bzw. Zuschusses wurde gemäß IAS 20.29, in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwandsminderung des entsprechenden Primäraufwands erfasst. Es ist zu beachten, dass die finale Abrechnung der Inanspruchnahme der Strompreisbremse zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses noch aussteht. Die vorläufige Höhe der Inanspruchnahme bewegt sich im unteren Millionenbereich.

Finanzerträge

Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung des Effektivzinssatzes, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden). Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

Ertragsteuern

Der Steueraufwand einer Periode setzt sich zusammen aus tatsächlichen Steuern und latenten Steuern. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Transaktionen, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesen Fällen werden die Steuern entsprechend im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Tatsächliche Steuern werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt, gelten oder in Kürze gelten werden.

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der

  • latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis nach IFRS noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst und nicht zu betragsgleichen abzugsfähigen als auch zu versteuernden temporären Differenzen führt und der
  • latenten Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von

  • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis nach IFRS noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
  • latenten Steueransprüchen aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und kein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder gesetzlich angekündigt sind.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Umsatzsteuer

Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:

  • Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden kann, wird sie als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.
  • Die Forderungen und Verbindlichkeiten werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Immaterielle Vermögenswerte

Der Konzern hat Verfügungsgewalt über einen Vermögenswert, wenn er in der Lage ist, sich den künftigen wirtschaftlichen Nutzen, der aus der zugrunde liegenden Ressource zufließt, zu verschaffen, und er den Zugriff Dritter auf diesen Nutzen beschränken kann. Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten von im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern Folgendes nachweisen kann:

  • Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts kann technisch soweit realisiert werden, dass er genutzt oder verkauft werden kann;
  • United Internet beabsichtigt, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen;
  • United Internet ist fähig, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;
  • Die Art und Weise, wie der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird; United Internet kann u. a. die Existenz eines Markts für die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder für den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, den Nutzen des immateriellen Vermögenswerts nachweisen;
  • Adäquate technische, finanzielle und sonstige Ressourcen sind verfügbar, so dass die Entwicklung abgeschlossen und der immaterielle Vermögenswert genutzt oder verkauft werden kann:
  • United Internet ist fähig, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Es wird zwischen nutzbaren immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und unbestimmter Nutzungsdauer sowie derzeit noch nicht nutzbaren immateriellen Vermögenswerten (Frequenzlizenzen) differenziert.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Immaterielle Vermögenswerte, die derzeit noch nicht nutzbar sind, werden ebenfalls auf eine mögliche Wertminderung hin überprüft. Die Vorgehensweise des Werthaltigkeitstests entspricht dem des Werthaltigkeitstests für den Firmenwert. Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden im Fall von immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode und der Nutzungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Unternehmen entspricht.

Die Abschreibung von aktivierten Entwicklungskosten beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist, und wird unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Unternehmen entspricht. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie derzeit noch nicht nutzbare immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich zum Bilanzstichtag auf Ebene des einzelnen Vermögenswerts oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einer Überprüfung auf Werthaltigkeit unterzogen. Die Vorgehensweise entspricht der des Werthaltigkeitstests für den Firmenwert. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen. Die Abschreibung der derzeit noch nicht nutzbaren immateriellen Vermögenswerte (Frequenzlizenzen) beginnt zum Zeitpunkt des tatsächlichen Netzbetriebs.

Die angesetzten Nutzungsdauern ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

Markenrechte

unbestimmt

Kundenstamm

4 bis 25

Frequenzlizenzen

bis zu 19

Konzessionsähnlichen Rechte

5

Sonstige Rechte und Lizenzen

2 bis 15

Software

2 bis 5

Nutzungsrechte an immateriellen Vermögenswerten

6

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte

3 bis 5

Nutzungsdauer in Jahren

Zu jedem Bilanzstichtag wird zudem eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Ist dies der Fall, so wird der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag erhöht. Dieser Betrag darf jedoch nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre.

Sachanlagen

Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die angesetzten Nutzungsdauern ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

Mietereinbauten

Bis zu 10

Gebäude

10 bzw. 50

Kraftfahrzeuge

5 bis 6

Telekommunikationsanlagen

7 bis 10

Verteilernetze

25

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3 bis 19

Büroeinrichtung

5 bis 13

Server

3 bis 5

Nutzungsdauer in Jahren

Für im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbene Vermögenswerte des Sachanlagevermögens bestimmt sich die jeweils anzuwendende Restnutzungsdauer vor allem auf Basis der vorgenannten Nutzungsdauern sowie der bereits zum Erwerbszeitpunkt verstrichenen Nutzungsdauer.

Die Durchführung von Werthaltigkeitstests sowie die Erfassung von Wertminderungen und Wertaufholungen erfolgt entsprechend der Vorgehensweise für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer (siehe unten).

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Erwerb eines „Qualifying Assets“. In der Berichtsperiode sowie im Vorjahr waren keine Fremdkapitalkosten zu aktivieren.

Unternehmenszusammenschlüsse und Firmenwerte

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Dies beinhaltet die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizulegenden Zeitwert.

Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss ergeben sich bei erstmaligem Ansatz als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung geprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte.

Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmetag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dieses gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Konzerns diesen Einheiten bereits zugewiesen worden sind.

Der Wertminderungsbedarf wird durch den Vergleich von erzielbarem Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf die sich der Firmenwert bezieht, mit deren Buchwert ermittelt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf DCF-Modelle, Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Tochterunternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert bzw. die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Ein für den Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Firmenwerte auf Werthaltigkeit zum Bilanzstichtag vor.

Vertragsvermögenswerte

Ein Vertragsvermögenswert ist der Rechtsanspruch des Konzerns auf eine Gegenleistung für von ihm an den Kunden übertragene Güter und Dienstleistungen, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf geknüpft ist. Jeder unbedingte Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung wird gesondert als Forderung ausgewiesen. Es wird regelmäßig überprüft, ob ein Vertragsvermögenswert im Wert gemindert ist. Das Vorgehen ist analog zu dem bei finanziellen Vermögenswerten.

Vorräte

Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Vertriebskosten. Zur Berücksichtigung von Bestandsrisiken werden angemessene Wertberichtigungen für Überbestände vorgenommen.

Die Bewertung fußt dabei unter anderem auch auf zeitabhängigen Gängigkeitsabschlägen. Sowohl die Höhe als auch die zeitliche Verteilung der Abschläge stellen eine bestmögliche Schätzung des Nettoveräußerungswerts dar und sind daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Bei Anzeichen für einen gesunkenen Nettoveräußerungserlös werden die Vorratsbestände durch entsprechende Wertminderungsaufwendungen korrigiert.

Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten

Zusätzliche Kosten, die bei der Anbahnung eines Vertrages mit einem Kunden anfallen (z. B. Vertriebsprovisionen), werden aktiviert, wenn der Konzern davon ausgeht, dass er diese Kosten zurückerlangen wird.

Zudem aktiviert der Konzern die bei Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden entstehenden Kosten (z. B. Bereitstellungsentgelte und erwartete Kündigungsentgelte) sofern diese

  • nicht in den Anwendungsbereich eines anderen Standards als IFRS 15 (z. B. IAS 2 Vorräte, IAS 16 Sachanlagen oder IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte) fallen,
  • mit einem bestehenden oder erwarteten Vertrag zusammenhängen,
  • zur Schaffung von Ressourcen oder zur Verbesserung von Ressourcen des Unternehmens führen, die künftig zur (fortgesetzten) Erfüllung von Leistungsverpflichtungen genutzt werden, und
  • zu einem erwarteten Ausgleich der Kosten führen wird.

Aktivierte Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten werden planmäßig über die geschätzte Nutzungsdauer amortisiert. Der Ansatz in der Bilanz erfolgt innerhalb der abgegrenzten Aufwendungen. Die Amortisation von Vertragsanbahnungskosten wird in den Vertriebskosten und die Amortisation von Vertragserfüllungskosten wird in den Umsatzkosten ausgewiesen.

Die angesetzten Amortisationsdauern betragen für Vertragsanbahnungskosten 1 bis 5 Jahre und für Vertragserfüllungskosten 2 bis 4 Jahre.

Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der Buchwert der aktivierten Kosten den verbleibenden Teil der erwarteten Gegenleistung des Kunden für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen abzüglich der hierfür noch anfallenden Kosten übersteigt.

Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert wird als kurzfristig eingestuft, wenn

  • die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird,
  • der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
  • es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung ist für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.

Eine Schuld wird als kurzfristig eingestuft, wenn

  • die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,
  • die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
  • der Konzern kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.

Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Der Konzern klassifiziert langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Veräußerungskosten sind die zusätzlich anfallenden Kosten, die direkt der Veräußerung eines Vermögenswerts (einer Veräußerungsgruppe) zuzurechnen sind, mit Ausnahme der Finanzierungskosten und des Ertragsteueraufwands.

Die Kriterien, damit ein Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird, gelten nur dann als erfüllt, wenn die Veräußerung höchst wahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Aus den für die Durchführung der Veräußerung erforderlichen Maßnahmen sollte hervorgehen, dass es unwahrscheinlich ist, dass wesentliche Änderungen an der Veräußerung vorgenommen werden oder dass die Entscheidung für die Veräußerung rückgängig gemacht wird. Das Management muss beschlossen haben, die geplante Veräußerung durchzuführen, und es muss zu erwarten sein, dass sie innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung erfolgen wird.

Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz separat als kurzfristige Posten ausgewiesen.

Leasingverhältnisse

United Internet agiert sowohl als Leasingnehmer als auch als Leasinggeber. Der Großteil der Leasingnehmerverträge im Konzern entfällt auf die Anmietung von Netzinfrastrukturen, Gebäuden, technischen Anlagen und Fahrzeugen. Bei den Gebäuden können verschiedene Mietobjekte / Leasinggegenstände wie beispielsweise Flächen (Büroflächen, Rechenzentrumsflächen, Lagerflächen oder Parkflächen, etc.) als Vertragsgegenstand (d. h. zur Anmietung durch UI) aufgeführt sein. Die angemietete Netzinfrastruktur beinhaltet im Wesentlichen unbeleuchtete Glasfasern (Dark Fibre), Leerrohrsysteme, Kupferdoppeladern, Anmietungen von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) sowie Antennenstandorte.

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.

Ein Leasingverhältnis liegt nur dann vor, wenn der Leasingnehmer die Kontrolle über das Nutzungsrecht erlangt. Die Kontrolle erlangt der Leasingnehmer dann, wenn er das Recht hat, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwendung des identifizierten Vermögenswerts zu ziehen und allein über die Nutzung des Vermögenswerts zu entscheiden.

Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Konzern als Leasingnehmer

Nutzungsrechte

Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird.

Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben:

Gebäude

1 bis 17

Netzinfrastruktur

0,5 bis 25

Immaterielle Vermögenswerte

6

Betriebs- und Geschäftsausstattung

1 bis 7

Nutzungsdauer in Jahren

Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt.

Leasingverbindlichkeiten

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, dass bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst.

Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

Für die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 17 Jahren aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätzen, erhöht um Kreditrisikoaufschläge, abgeleitet.

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt und andere Wahlrechte

Der Standard sieht die Ausnahmen von der Bilanzierung nach IFRS 16 vor, bei kurzfristigen Leasingverträgen (z. B. Leasingverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger) und im Falle von geringwertigen Wirtschaftsgütern (z. B. PCs) den Ansatz eines Nutzungsrechts zu unterlassen. Kurzfristige Leasingverträge treten in der United Internet nur in sehr geringem Umfang auf und werden daher aus Wesentlichkeitsgründen nicht gemäß IFRS 16 aktiviert. Für die nur in geringem Umfang bestehenden Leasingvereinbarungen über geringwertige Wirtschaftsgüter wird das Wahlrecht der Nichtbilanzierung nach IFRS 16 fallweise wahrgenommen. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

Es besteht das Wahlrecht zur Portfoliobildung von Verträgen mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften, das für Assetklassen Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) und Hauptverteilerstandorte (HVT) wahrgenommen wird.

Die Ausnahmeregelung, jede Leasingkomponente eines Vertrags und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu erfassen, wird für die Klasse der zugrundeliegenden Glasfasern, HVT und KFZ in Anspruch genommen, nicht jedoch für die Leasingvereinbarungen für Gebäude.

Konzern als Leasinggeber

In den Fällen, in denen Konzerngesellschaften Finanzierungsleasingverträge als Leasinggeber vereinbaren, erfolgt ein Ansatz einer Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswertes des Leasingverhältnisses. Die Leasingzahlungen werden in Tilgung der Leasingforderung sowie in Finanzerträge aufgeteilt.

Trägt der Konzern die wesentlichen Chancen und Risiken (Operating Lease), wird der Leasing-Gegenstand vom Leasinggeber in der Bilanz angesetzt. Die Bewertung des Leasing-Gegenstands richtet sich nach den für den Leasing-Gegenstand einschlägigen Bilanzierungsvorschriften. Die Leasingraten werden vom Leasinggeber erfolgswirksam vereinnahmt.

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Teilweise werden Vermögenswerte und Schulden entweder bei erstmaliger Erfassung oder auch im Rahmen der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem

  • Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder
  • vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist,
  • vollzogen wird .

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

  • Stufe 1 – In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise
  • Stufe 2 – Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
  • Stufe 3 – Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Um die Angabeanforderungen über die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Finanzielle Vermögenswerte – erstmalige Erfassung und Bewertung

Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder deren Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, bewertet der Konzern alle finanziellen Vermögenswerte bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert und im Fall eines finanziellen Vermögenswerts, der in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder deren Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, werden mit dem Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden im Abschnitt Umsatzrealisierung – Erlöse aus Verträgen mit Kunden verwiesen.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

Finanzielle Vermögenswerte – Folgebewertung

Die für Zwecke der Folgebewertung im Rahmen der erstmaligen Erfassung vorzunehmende Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte ab. Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in drei Kategorien klassifiziert:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) (At Amortized Cost – ac)
  • erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (At Fair Value through Other Comprehensive Income without Recycling to Profit or Loss – fvoci) in die Gesamtergebnisrechnung
  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (At Fair Value through Profit or Loss – fvtpl)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und
  • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung

Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.

Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden zwingend als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft. Auch finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Zudem können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert wird.

Ein in einen hybriden Vertrag eingebettetes Derivat mit einer finanziellen oder nicht-finanziellen Verbindlichkeit als Basisvertrag wird vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Dividenden aus börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten werden ebenfalls als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn Rechtsanspruch auf Zahlung besteht.

Finanzielle Vermögenswerte – Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.
  • Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.

Die im Sonstigen Ergebnis erfassten Gewinn und Verluste für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in das kumulierte Ergebnis umgebucht. Bei anteiligem Abgang erfolgt eine anteilige Umbuchung.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte (einstufige) Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst wird.

Die Erwartungsbildung bezüglich künftiger Kreditverluste erfolgt anhand regelmäßiger Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Aus historischen Daten werden regelmäßig Zusammenhänge zwischen Kreditverlusten und verschiedenen Faktoren (z. B. Zahlungsvereinbarung, Überfälligkeit, Mahnstufe, etc.) abgeleitet. Auf Basis dieser Zusammenhänge ergänzt um aktuelle Beobachtungen und zukunftsbezogene Annahmen bezüglich des zum Stichtag im Bestand befindlichen Portfolios an Forderungen und Vertragsvermögenswerten erfolgt eine Schätzung künftiger Kreditverluste.

Der Konzern erfasst bei allen anderen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und nicht Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind. Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt.

Das operative Geschäft des Konzerns liegt im Wesentlichen im Massenkundengeschäft. Ausfallrisiken wird somit mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Einzelwertberichtigung überfälliger Forderungen erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit der Altersstruktur der Forderungen mit unterschiedlichen Bewertungsabschlägen, die im Wesentlichen aus den Erfolgsquoten der mit dem Einzug überfälliger Forderungen beauftragten Inkassobüros abgeleitet werden. Die Altersstruktur der Forderungen ist in der Anhangangabe 19 ersichtlich. Alle Forderungen, die mehr als 365 Tage überfällig sind, werden zu 100 % einzelwertberichtigt, es sei denn es liegen objektive Hinweise auf einen Beitreibungserfolg vor. Die Ausbuchung vollständig wertberichtigter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt 180 Tage nach Inkassoübergabe, sofern keine positive Rückmeldung von Seiten des Inkassounternehmens erfolgt und auch kein unerwarteter Zahlungseingang des Kunden auf eine wertberichtigte Forderung eingeht, oder bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor oder nach Übergabe zu den Inkassobüros.

Wertminderungsaufwendungen im Zusammenhang mit langfristigen Ausleihungen an Beteiligungen werden im Finanzergebnis erfasst.

Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten sind in den folgenden Anhangangaben enthalten:

  • Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen (Anhangangabe 3)
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Anhangangabe 19 )
  • Vertragsvermögenswerte (Anhangangabe 20 )
  • Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements (Anhangangabe 43)
Finanzielle Verbindlichkeiten – Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert.

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Finanzielle Verbindlichkeiten – Folgebewertung

Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt von deren Klassifizierung ab:

  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (At Fair Value through Profit or Loss – fvtpl). Diese Kategorie umfasst vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente sowie bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.
  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Financial Liabilities at Amortized Cost – flac). Nach der erstmaligen Erfassung erfolgt die Bewertung der als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifizierten finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung von Agien und Disagien sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzierungsaufwendungen enthalten.
Finanzielle Verbindlichkeiten – Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Wird der Austausch oder die Änderung nicht wie eine Tilgung erfasst, so führen gegebenenfalls angefallene Kosten oder Gebühren zu einer Anpassung des Buchwerts der Verbindlichkeit und werden über die Restlaufzeit der geänderten Verbindlichkeit amortisiert.

Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Finanzinstrumente – Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

Der Konzern verwendet von Zeit zu Zeit derivative Finanzinstrumente, um sich gegen Zins- und Währungsrisiken abzusichern. Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten wird auf Basis von Barwertmodellen unter Einbeziehung von Marktinformationen (Zinsstrukturkurven) sowie – sofern wesentlich – des individuellen Kreditrisikos der Gesellschaft ermittelt. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Bei Eingehen von Sicherungsgeschäften zur Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cashflows werden bestimmte Derivate bestimmten Grundgeschäften zugeordnet, welche einem bestimmten mit einem erfassten Vermögenswert oder einer Schuld verbundenen Risiko oder dem mit einer vorgesehenen Transaktion verbundenen Risiko zugeordnet werden können (Cashflow-Hedge). Im Rahmen eines Sicherungszusammenhangs (Hedge) werden die Sicherungsinstrumente ebenfalls zu Marktwerten bilanziert. Allerdings erfolgt die Erfassung der Wertänderungen bezogen auf den effektiven Teil erfolgsneutral in der Cashflow-Hedge-Rücklage, die einen separaten Posten innerhalb des Eigenkapitals darstellt. Ineffektivitäten werden ergebniswirksam erfasst. Die zugrunde liegende Effektivitätsmessung wird zu jedem Stichtag, zu dem Abschlüsse veröffentlicht werden, auf der Basis der „hypothetischen Derivate-Methode“ vorgenommen. Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in der Periode in die Gesamtergebnisrechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z. B. dann, wenn abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder wenn ein erwarteter Verkauf durchgeführt wird.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Bankguthaben, sonstigen Geldanlagen, Schecks und Kassenbeständen, die allesamt einen hohen Liquiditätsgrad und eine – gerechnet vom Erwerbszeitpunkt – Restlaufzeit von unter 3 Monaten aufweisen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden mit Gehaltszahlung an den Arbeitnehmer als Aufwand erfasst.

Vertragsverbindlichkeiten

Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, einem Kunden Güter oder Dienstleistung zu übertragen, für die es von diesem eine Gegenleistung empfangen hat. Erbringt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern dem Kunden Güter oder Dienstleistungen übertragen hat, wird eine Vertragsverbindlichkeit zum Zeitpunkt der Zahlung erfasst bzw. spätestens zum Zeitpunkt, an dem die Zahlung fällig wird. Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatz erfasst, sobald der Konzern die vertraglichen Leistungen erfüllt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn der Konzern aufgrund vergangener Ereignisse eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Für künftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt zum Barwert auf der Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements hinsichtlich der Aufwendungen, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode erforderlich sind. Der Diskontierungssatz zur Ermittlung des Barwerts ist ein Vorsteuersatz, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zeitwerts des Geldes und der mit der Verbindlichkeit verbundenen spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Erhöhung der Rückstellung aufgrund des Zeitablaufs wird als Zinsaufwand erfasst.

Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.

Eigene Anteile

Eigene Anteile werden vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst.

Die Einziehung eigener Anteile bewirkt eine anteilige Auflösung der im Eigenkapital ausgewiesenen Position „Eigene Anteile“ zulasten des übrigen Eigenkapitals. Hierzu nutzt der Konzern die folgende Verwendungsreihenfolge:

  • In Höhe des Nennbetrags erfolgt die Erfassung der Einziehung immer zu Lasten des Grundkapitals.
  • Der den Nennbetrag übersteigende Betrag wird zunächst bis in Höhe des Wertbeitrags aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (SAR und Wandelschuldverschreibungen) gegen die Kapitalrücklage ausgebucht .
  • Ein den Wertbeitrag aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen übersteigender Betrag wird gegen das kumulierte Konzernergebnis ausgebucht.
Aktienbasierte Vergütung

Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter und Vorstände des Konzerns eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten und in Form der Gewährung von Wertsteigerungsrechten, die für den überwiegenden Teil der Pläne nach Wahl der Gesellschaft in bar oder durch Eigenkapitalinstrumente ausgeglichen werden können. Da bei keiner Vereinbarung mit einem solchen Wahlrecht für die United Internet Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich vorliegt, werden sämtliche dieser aktienbasierten Vergütungstransaktionen als Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert.

Die Kosten aus Vereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Optionspreismodells ermittelt; hier kommen das Black-Scholes Modell und die Monte-Carlo-Simulation zur Anwendung. Zu jedem Bilanzierungsstichtag wird eine Neueinschätzung des zu erwartenden Ausübungsvolumens vorgenommen und der Zuführungsbetrag entsprechend angepasst. Notwendige Anpassungsbuchungen sind jeweils in der Periode vorzunehmen, in der neue Informationen über das Ausübungsvolumen bekannt werden. Die Erfassung der aus der Gewährung von Vereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen erfolgt über den Zeitraum, über den die zugehörige Arbeitsleistung erbracht wird (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet an dem Tag, an dem alle Ausübungsbedingungen (Dienst- und Leistungsbedingungen) erfüllt sind, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der zugesagten Rechte, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Hierbei wird jeweils eine Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0 % angesetzt. Der im Periodenergebnis im Personalaufwand erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen .

Bei der Gewährung neuer Eigenkapitalinstrumente infolge einer Annullierung der bisher gewährten Eigenkapitalinstrumente ist gem. IFRS 2.28(c) zu prüfen, ob die neu gewährten Eigenkapitalinstrumente einen Ersatz der bisherigen bzw. annullierten Instrumente darstellen. Für annullierte Eigenkapitalinstrumente wird im Zeitpunkt der Annullierung der vollständige ausstehende Aufwand sofort erfasst.

Bei einer Klassifikation als Ersatz erfolgt eine Bilanzierung der neuen Eigenkapitalinstrumente in gleicher Weise wie eine Änderung der ursprünglich gewährten Instrumente. Neue Eigenkapitalinstrumente, die nicht als Ersatz für annullierte Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden, werden als neu gewährte Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Die erhaltenen Leistungen werden mindestens mit dem am Tag der Gewährung (der ursprünglichen Instrumente) ermittelten beizulegenden Zeitwert erfasst. Sind die Änderungen für den Arbeitnehmer vorteilhaft, so wird der zusätzliche beizulegende Zeitwert der neuen Eigenkapitalinstrumente bestimmt und als zusätzlicher Aufwand über den Erdienungszeitraum verteilt. Der zusätzliche beizulegende Zeitwert wird aus der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der als Ersatz bestimmten Eigenkapitalinstrumente und dem beizulegenden Nettozeitwert der annullierten Eigenkapitalinstrumente am Tag der Gewährung der Ersatzinstrumente bestimmt.

Ergebnis je Aktie

Das „unverwässerte“ Ergebnis je Aktie (Basic Earnings per Share) wird berechnet, indem das den Inhabern von Namensaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien geteilt wird.

Das „verwässerte“ Ergebnis je Aktie (Diluted Earnings per Share) wird ähnlich dem Ergebnis je Aktie ermittelt, mit der Ausnahme, dass die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien um den Anteil erhöht wird, der sich ergeben hätte, wenn die aus dem ausgegebenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm resultierenden ausübbaren Bezugsrechte ausgeübt worden wären.

2.2 Zusammenfassung der Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungsgrundsätze des Konzerns stellen sich – soweit keine Wertminderungen vorliegen – zusammengefasst und vereinfachend im Wesentlichen wie folgt dar:

VERMÖGENSWERTE

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Fortgeführte Anschaffungskosten

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

Vertragsvermögenswerte

Fortgeführte Anschaffungskosten

Immaterielle Vermögenswerte

mit bestimmter Nutzungsdauer

Fortgeführte Anschaffungskosten

mit unbestimmter Nutzungsdauer

Impairment-only-Ansatz

Sachanlagen

Fortgeführte Anschaffungskosten

Anteile an assoziierten Unternehmen

Equity Methode

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Eigenkapitalinstrumente

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung

Derivate

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

Übrige

Fortgeführte Anschaffungskosten

Vorräte

Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert

Abgegrenzte Aufwendungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

Ertragsteueransprüche

Erwarteter Zahlungseingang gegenüber Steuerbehörden, welche auf Steuersätzen basiert, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden

Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte

Fortgeführte Anschaffungskosten

Latente Steueransprüche

Undiskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird

SCHULDEN

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Fortgeführte Anschaffungskosten

Latente Steuerschulden

Undiskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird

Ertragsteuerschulden

Erwartete Zahlung an Steuerbehörden, welche auf Steuersätzen basiert, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

Vertragsverbindlichkeiten

Fortgeführte Anschaffungskosten

Sonstige Rückstellungen

Erwarteter diskontierter Betrag der zum Abfluss von Ressourcen führen wird

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Derivate / Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

Übrige

Fortgeführte Anschaffungskosten

Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten

Fortgeführte Anschaffungskosten

Bilanzposten

Bewertung

2.3 Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS

Für das Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2023 wurden folgende Standards erstmalig angewendet:

IAS 1

Änderung: Vorschriften über Angabe wesentlicher Informationen in Bezug auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

01.01.2023

Ja

IAS 8

Änderung: neue Definition zur Unterscheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

01.01.2023

Ja

IAS 12

Änderung: Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung, nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind.

01.01.2023

Ja

IAS 12

Änderung: Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern aus der Implementierung der Pillar Two-Regelungen sowie Pflicht zur Angabe, dass von der Ausnahme Gebrauch gemacht*

01.01.2023

Ja

IFRS 17

Änderung: Ersetzt den bisher gültigen Übergangsstandard IFRS 4. Der Standard regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen

01.01.2023

Ja

IFRS 17

Änderung: Vergleichsinformationen bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9

01.01.2023

Ja

Standard

Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend ab

Übernahme durch EU-Kommission

* Für weitere Informationen zur Anwendung der Pillar Two-Regelungen siehe Anhangangabe 15

Diese Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss und werden sich voraussichtlich auch nicht in Zukunft auf den Konzern wesentlich auswirken.

2.4 Bereits veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Neben den vorgenannten, verpflichtend anzuwendenden IFRS wurden vom IASB noch weitere IFRS und IFRIC veröffentlicht, die das Endorsement der EU bereits teilweise durchlaufen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Die United Internet AG wird diese Standards voraussichtlich erst zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung im Konzernabschluss umsetzen.

IAS 1

Änderung: Klarstellung der Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie Klarstellung in Bezug auf langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants.

01.01.2024

Ja

IFRS 16

Änderung: Leasingverbindlichkeiten im Falle einer Sale and Leaseback-Transaktion

01.01.2024

Ja

IAS 7, IFRS 7

Änderung: Regelt die Offenlegung von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

01.01.2024

Nein

IAS 21

Änderung: Mangelnde Umtauschbarkeit einer Währung

01.01.2025

Nein

Standard

Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend ab

Übernahme durch EU-Kommission

Aus den bereits veröffentlichten, aber noch nicht anzuwendenden Änderungen der IFRS werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern erwartet.

3. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen vom Management getroffen, die sich auf die Höhe der zum Stichtag ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie den Ausweis von Eventualschulden auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in der Zukunft zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen, die die Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen, getroffen.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.

Auswirkungen geopolitischer Krisen

Gesellschaft, Politik und Wirtschaft stehen momentan vor komplexen makroökonomischen Herausforderungen, die sich aus einer Kombination von hohen Zinsen, gedämpften Wachstumserwartungen, einem angespannten Finanzierungsrahmen, sinkendem Handelswachstum und einem abnehmenden Vertrauen von Unternehmen und Verbrauchern zusammensetzen. Neben den destabilisierenden Effekten des Krieges in der Ukraine trägt der Krieg im Nahen Osten zusätzlich zu einer erhöhten Unsicherheit bezüglich der wirtschaftlichen Zukunft bei. Der United Internet Konzern reagiert darauf, indem er die aktuellen Herausforderungen aktiv annimmt und in seine geschäftlichen Entscheidungen integriert, insbesondere durch die Entwicklung von Strategien zur Risikominimierung, wie die Verringerung des Anteils an variabel verzinslichen Schulden oder durch diversifizierte Beschaffungsstrategien zur Sicherstellung einer sicheren und fairen Energieversorgung.

Der United Internet Konzern, der in seinen Geschäftsaktivitäten nicht in den an den Kriegen beteiligten Ländern aktiv ist, sieht sich dennoch mit den indirekten Auswirkungen konfrontiert. Vor dem Hintergrund der durch den Krieg im Nahen Osten und den Krieg in der Ukraine bedingten unsicheren Sicherheitslage, insbesondere im Umfeld der Zufahrt und Durchfahrt des Suezkanals, und den möglichen indirekten Auswirkungen auf globale Geschäftsabläufe, hat United Internet proaktive Risikomanagement- und Minderungsstrategien entwickelt:

  • Cybersicherheitsrisiken : Angesichts der mit den Kriegen im Mittleren Osten und in der Ukraine verbundenen gestiegenen Cybersicherheitsbedrohungen intensiviert die Gesellschaft ihre Investitionen in Cybersicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören der Einsatz fortschrittlicher Überwachungstechniken, die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsaudits und die Schulung ihrer Mitarbeiter, um die Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu stärken.
  • Hardwareengpässe : Um potenzielle Hardwareengpässe, die durch die unsichere Sicherheitslage im Umfeld der Zufahrt und Durchfahrt des Suezkanals, verstärkt durch den Krieg im Nahen Osten verursacht werden könnten, zu bewältigen, passt die Gesellschaft ihre Logistik- und Beschaffungsstrategien an. Dies erfolgt u. a. durch verstärkten Aufbau des Bestands an Hardware, um mögliche Versorgungsunterbrechungen abzufedern.

Vorstand und operativ Verantwortliche werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten und gegebenenfalls (sofern möglich) geeignete Gegenmaßnahmen einleiten.

Ebenfalls berücksichtigt United Internet die Entwicklungen des wirtschaftlichen Umfelds bei der Bilanzierung und Berichterstattung im Konzernabschluss, z. B. bei der Ermittlung der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte oder der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden.

Hieraus werden keine unmittelbaren signifikanten Auswirkungen für United Internet erwartet.

Auswirkungen des Klimawandels

Umwelt- und soziale Belange können auf verschiedene Arten eine Auswirkung auf die Werthaltigkeit der Vermögenswerte des Konzerns haben. Zu diesen Risiken gehören insbesondere steigende Energiepreise für erneuerbare Energien zur Bewirtschaftung unseres 5G-Mobilfunknetzes. Die Werthaltigkeit des 5G-Funkspektrums wurde im Rahmen des Impairment Tests (Anhangangabe 29 ) überprüft.

Das Unternehmen geht derzeit davon aus, dass Auswirkungen der durch Umwelt- und soziale Belange bewirkten Folgen keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden.

Umsatzrealisierung

Die Bestimmung der Einzelveräußerungspreise für die Hardware erfolgt auf Basis des sog. Adjusted Market Assessment Approach, welcher eine Schätzung der relevanten Marktpreise für die Hardware erforderlich macht. Änderungen dieser Schätzungen können die Allokation des Transaktionsentgelts auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen beeinflussen und somit auch Auswirkungen auf die Höhe und den zeitlichen Verlauf der Umsatzrealisierung haben.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Anwendung des Portfolioansatzes verschiedene weitere Annahmen und Schätzungen getroffen, die auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und auf vorliegende Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Abschlussstichtages beruhen. Änderungen dieser Annahmen und Schätzungen können sich in ihrer Gesamtheit ebenfalls wesentlich auf die Höhe und den zeitlichen Verlauf der Umsatzrealisierung auswirken.

Das Leitprinzip für die Abwägung, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder als Agent handelt, ist, ob es die Verfügungsgewalt über das spezifizierte Gut oder die Dienstleistung hat, bevor es dieses bzw. diese auf den Kunden überträgt. Bei der Prüfung der Frage der Verfügungsgewalt sind häufig wesentliche Ermessensentscheidungen zu treffen. Dies betrifft insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermarktung von Webseiten sowie den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen von Drittanbietern durch den Konzern. Wenn ein Dritter in den Leistungserbringungsprozess einbezogen wird, muss das Unternehmen bestimmen, ob die Art seiner Zusage eine Leistungsverpflichtung ist, die spezifische Ware/Dienstleistung selbst bereitzustellen (d. h. das Unternehmen ist ein „Prinzipal“) oder ob die Leistungsverpflichtung darin besteht, die Bereitstellung dieser Güter/Dienstleistungen durch den Dritten zu organisieren (d. h. das Unternehmen ist ein „Agent“). Ein Unternehmen bestimmt für jede spezifische Ware/Dienstleistung, ob es als Prinzipal oder Agent auftritt. Agiert der Konzern als Agent, werden die Umsätze netto ausgewiesen. Handeln wir als Prinzipal, erfolgt der Ausweis brutto.

Kosten der Vertragserfüllung und der Vertragsanbahnung

Die Ermittlung der geschätzten Amortisationsdauern für die Vertragskosten basiert auf Erfahrungswerten und ist mit wesentlichen Unsicherheiten, insbesondere bezüglich unvorhergesehener Kunden- oder Technologieentwicklung, behaftet. Eine Änderung der geschätzten Amortisationsdauern beeinflusst den zeitlichen Verlauf der Aufwandserfassung. Der Buchwert der aktivierten Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten betrug zum 31. Dezember 2023 303.145 T€ (Vorjahr: 246.569 T€).

Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern überprüft den Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie noch nicht nutzbare Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf mögliche Wertminderung. Hierbei wird der erzielbare Betrag der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Firmenwert bzw. die immateriellen Vermögenswerte zugeordnet ist, entweder als „Nutzungswert“ oder als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der Buchwert der Firmenwerte betrug zum 31. Dezember 2023 3.628.849 T€ (Vorjahr: 3.623.435 T€).

Zur Schätzung des Nutzungswerts oder des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten muss das Management die voraussichtlichen künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Für weitere Einzelheiten, einschließlich einer Sensitivitätsanalyse der wesentlichen Annahmen, wird auf die Anhangangabe zu „Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts und der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer“ verwiesen.

Zu den wesentlichen Annahmen des Managements im Hinblick auf die Bestimmung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gehören Annahmen bezüglich der Umsatzentwicklung, Margenentwicklung und des Diskontierungszinssatzes.

Fortschreibung und Werthaltigkeitsprüfung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

Der United Internet Konzern hält zum Bilanzstichtag Anteile an verschiedenen assoziierten Unternehmen. Soweit die Gegenleistung zum Erwerb der Anteile durch Einbringung eines Tochterunternehmens oder einer anderen Beteiligung erfolgt, sind die Anschaffungskosten des assoziierten Unternehmens durch eine Unternehmensbewertung zu ermitteln. Diese Bewertung ist eng verbunden mit den Annahmen und Schätzungen, die das Management bezüglich der künftigen Entwicklung des jeweiligen Unternehmens getroffen hat sowie des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.

Zum Bilanzstichtag überprüft der Konzern gemäß IAS 28.40, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des United Internet Konzerns in das jeweilige assoziierte Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist.

Die Fortschreibung der Anteile an assoziierten Unternehmen erfolgt auf Basis der anteiligen Jahresergebnisse. Sofern die Jahresergebnisse für das Geschäftsjahr nicht bekannt sind, erfolgt eine Schätzung auf Basis der letzten öffentlich zugänglichen Finanzinformationen des jeweiligen assoziierten Unternehmens.

Die erzielbaren Beträge nicht börsennotierter Unternehmen berücksichtigen neben den für das jeweilige Unternehmen vorliegenden Vergangenheitserfahrungen auch Erwartungen über die voraussichtliche zukünftige Entwicklung. Diesen Erwartungen liegen zahlreiche Annahmen zugrunde, so dass die Ermittlung der erzielbaren Beträge ermessensabhängig ist. Der Buchwert der Anteile an nicht-börsennotierten assoziierten Unternehmen belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 373.205 T€ (Vorjahr: 429.304 T€).

Aktienbasierte Vergütung

Für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen werden die Kosten aus Vereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Bei Vereinbarungen, die als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanziert werden, wird der beizulegende Zeitwert der Schuld an jedem Bilanzstichtag und zum Auszahlungszeitpunkt neu ermittelt. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden; dieses ist abhängig von den Vertragsbedingungen. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität, Ausübungsverhalten und Dividendenrendite sowie entsprechende Annahmen erforderlich.

Im Geschäftsjahr sind Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung in Höhe von 8.176 T€ (Vorjahr: 12.427 T€) entstanden.

Steuern

Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Dem folgend sowie angesichts der Komplexität bestehender vertraglicher Vereinbarungen ist es möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftige Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern.

Der Konzern bildet, basierend auf vernünftigen Schätzungen, Verbindlichkeiten für mögliche Auswirkungen steuerlicher Außenprüfungen in den Ländern, in denen er tätig ist. Die Höhe solcher Verbindlichkeiten basiert auf verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Erfahrung aus früheren steuerlichen Außenprüfungen und unterschiedlichen Auslegungen der steuerrechtlichen Vorschriften durch das steuerpflichtige Unternehmen und die zuständige Steuerbehörde. Solche unterschiedlichen Auslegungen können sich aus einer Vielzahl verschiedener Sachverhalte ergeben, abhängig von den Bedingungen, die im Sitzland des jeweiligen Konzernunternehmens vorherrschen. Der Buchwert der Ertragssteuerschulden betrug zum 31. Dezember 2023 87.996 T€ (Vorjahr: 52.723 T€) und betrifft im Wesentlichen die laufenden Steuern des Geschäftsjahres.

Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verluste in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden in der Bilanz abzüglich der vorgenommenen Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Wertberichtigung erfolgt auf der Grundlage von erwarteten Kreditverlusten anhand regelmäßiger Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Die hierzu getroffenen Annahmen über das Zahlungsverhalten und die Bonität der Kunden unterliegen wesentlichen Unsicherheiten. Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug zum 31. Dezember 2023 545.935 T€ (Vorjahr: 460.228 T€). Der Buchwert der Vertragsvermögenswerte betrug zum 31. Dezember 2023 882.733 T€ (Vorjahr: 865.085 T€).

Vorräte

Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufserlös abzüglich der erwarteten notwendigen Kosten bis zum Veräußerungszeitpunkt. Die Bewertung fußt dabei unter anderem auch auf Gängigkeitsabschlägen. Die Höhe der Abschläge stellt eine bestmögliche Schätzung des Nettoveräußerungswerts dar und ist daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Die Buchwerte der Vorräte zum Bilanzstichtag betrugen 178.083 T€ (Vorjahr: 120.561 T€). Zu weiteren Informationen wird auf Anhangangabe 21 verwiesen.

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden nach erstmaligem Ansatz linear über die angenommene wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die angenommenen Nutzungsdauern basieren auf Erfahrungswerten und sind mit wesentlichen Unsicherheiten, insbesondere bezüglich unvorhergesehener technologischer Entwicklung, behaftet. Bei der Festlegung des Zeitpunkts der Aktivierung und des Abschreibungsbeginns für das 5G Funkspektrum wurden Ermessensentscheidungen getroffen.

Der Buchwert der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betrug zum 31. Dezember 2023 3.491.424 T€ (Vorjahr: 3.306.074 T€). Darin enthalten sind Frequenzlizenzen in Höhe von 1.028.921 T (Vorjahr: 1.069.740 T€ ).

Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten

Für die Dauer des Leasingverhältnisses wird ein Nutzungsrecht in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten, Vorauszahlungen und Rückbaukosten sowie abzüglich erhaltener Anreizzahlungen aktiviert, der planmäßig über die Vertragslaufzeit amortisiert wird. Gleichzeitig erfolgt die Passivierung einer Leasingverbindlichkeit in Höhe der künftigen Leasingzahlungen vermindert um den Zinsanteil.

Die Verträge über die Geschäftsräume an den Standorten in Montabaur und Karlsruhe enthalten Verlängerungsoptionen. Für die Bestimmung der Laufzeit dieser Verträge wurde aufgrund ihrer strategischen Bedeutung für den Konzern eine Laufzeit bis 2033 angenommen, mit Ausnahme zweier Verträge für im Jahr 2020 bezogene Gebäude in Karlsruhe mit einer angenommenen eine Laufzeit bis 2035. Für die Verträge für Bürogebäude an den anderen Standorten werden Verlängerungsoptionen überwiegend nicht in die Bestimmung der Laufzeit einbezogen , da diese Vermögenswerte vom Konzern ohne wesentliche Kosten ersetzt werden könnten.

Die Leasingverhältnisse für Antennenstandorte im Zusammenhang mit dem 1&1 Mobilfunknetz haben üblicherweise eine unkündbare Grundmietzeit von zwanzig Jahren. Verlängerungsoptionen werden nicht in die Laufzeit einbezogen, da zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher von einer Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen ausgegangen werden kann.

Für die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätzen, erhöht um Kreditrisikoaufschläge abgeleitet.

Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Zugrundelegung der Erwerbsmethode bilanziert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss ergeben sich bei erstmaligem Ansatz als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses anfallende Kosten werden als Aufwand erfasst und im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Die Bestimmung der zum Erwerbsstichtag jeweils beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unterliegt dabei wesentlichen Schätzungsunsicherheiten. Bei der Identifizierung von immateriellen Vermögenswerten wird in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswerts und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts entweder auf unabhängige Gutachten externer Bewertungsgutachter zurückgegriffen oder der beizulegende Zeitwert wird intern unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik für den jeweiligen immateriellen Vermögenswert ermittelt, deren Basis üblicherweise die Prognose der insgesamt erwarteten künftigen generierten Zahlungsmittel ist. Diese Bewertungen sind eng verbunden mit den Annahmen und Schätzungen, die das Management bezüglich der künftigen Entwicklung der jeweiligen Vermögenswerte getroffen hat, sowie des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Solche Schätzungen unterliegen wesentlichen Unsicherheiten. Der Buchwert der Rückstellungen betrug zum 31. Dezember 2023 95.099 T€ (Vorjahr: 72.173 T€).

4. Unternehmenszusammenschlüsse und -beteiligungen

4.1 Unternehmenszusammenschlüsse des Geschäftsjahres

Im Geschäftsjahr 2023 sind wie im Vorjahr keine Unternehmenszusammenschlüsse durchgeführt worden.

4.2 Unternehmensbeteiligungen

Börsengang IONOS

Neben dem operativen Geschäft wurde zu Jahresbeginn 2023 intensiv am Börsengang (IPO) der IONOS Group SE weitergearbeitet. Am 17. Januar 2023 konnten dann im Rahmen einer „Intention to Float“ (ITF) konkrete Pläne für den Börsengang von IONOS bekannt gegeben und am 8. Februar 2023 der IPO vollzogen werden.

Die Aktien der IONOS Group SE werden seit diesem Tag am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der ISIN: DE000A3E00M1, WKN: A3E00M, Ticker Symbol: IOS notiert.

Aus dem Anteilsverkauf erhielt United Internet einen Bruttoerlös von rund 292 Mio. €, während sich das gesamte Platzierungsvolumen auf rund 389 Mio. € belief.

Nach dem Börsengang der IONOS Group SE halten United Internet 63,8 % und Warburg Pincus 21,2 % der IONOS Aktien. 15,0 % befinden sich in Streubesitz (Freefloat).

Erwerb der Anteile an der Street Media GmbH

Der Konzern hat am 5. September 2023 28,7 % der Anteile der Street Media GmbH, mit Sitz in Berlin erworben und diese seither als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Eine zusätzliche Einlage von 1.490 T€ ist am 2. Oktober 2023 in das Eigenkapital der Street Media GmbH erfolgt, wobei sich die Beteiligungsquote durch diese Transaktion nicht veränderte. Die Gesamtanschaffungskosten für den Anteilserwerb summierten sich auf 1.567 T€ . Die Street Media GmbH zeichnet sich durch ihre Spezialisierung auf die Entwicklung und das Management von digitalen Medienprojekten aus.