9. Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand erklärt gemäß § 312 AktG, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die der Gesellschaft zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch nicht benachteiligt worden ist. Im Berichtsjahr wurden weder Maßnahmen getroffen, noch unterlassen.

Montabaur, den 19. März 2024

Der Vorstand

Ralph Dommermuth

Ralf Hartings

Markus Huhn