3. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen vom Management getroffen, die sich auf die Höhe der zum Stichtag ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie den Ausweis von Eventualschulden auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in der Zukunft zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen, die die Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen, getroffen.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.

Umsatzrealisierung

Die Bestimmung der Einzelveräußerungspreise für die Hardware erfolgt auf Basis des sog. Adjusted Market Assessment Approach, welcher eine Schätzung der relevanten Marktpreise für die Hardware erforderlich macht. Änderungen dieser Schätzungen können die Allokation des Transaktionsentgelts auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen beeinflussen und somit auch Auswirkung auf die Höhe und den zeitlichen Verlauf der Umsatzrealisierung haben.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Anwendung des Portfolioansatzes verschiedene weitere Annahmen und Schätzungen getroffen, die auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und auf vorliegende Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Abschlussstichtages beruhen. Änderungen dieser Annahmen und Schätzungen können sich in ihrer Gesamtheit ebenfalls wesentlich auf die Höhe und den zeitlichen Verlauf der Umsatzrealisierung auswirken.

Kosten der Vertragserfüllung und der Vertragsanbahnung

Die Ermittlung der geschätzten Amortisationsdauern für die Vertragskosten basiert auf Erfahrungswerten und ist mit wesentlichen Unsicherheiten, insbesondere bezüglich unvorhergesehener Kunden- oder Technologieentwicklung, behaftet. Eine Änderung der geschätzten Amortisationsdauern beeinflusst den zeitlichen Verlauf der Aufwandserfassung. Der Buchwert der aktivierten Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten betrug zum 31. Dezember 2019 283.162 T€ (Vorjahr: 290.956 T€).

Bewertung nicht börsennotierter Eigenkapitalinstrumente

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten berücksichtigt neben den für das jeweilige Unternehmen vorliegenden Vergangenheitserfahrungen auch Erwartungen über die voraussichtliche zukünftige Entwicklung. Diesen Erwartungen liegen zahlreiche Annahmen zugrunde, so dass die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mit wesentlichen Unsicherheiten verbunden ist. Der Buchwert der nicht börsennotierter Eigenkapitalinstrumente betrug zum 31. Dezember 2019 44.622 T€ (Vorjahr: 42.796 T€).

Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern überprüft den Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie nicht nutzbare Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf mögliche Wertminderung. Hierbei wird der erzielbare Betrag der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Firmenwert bzw. die immateriellen Vermögenswerte zugeordnet ist, entweder als „Nutzungswert“ oder als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der Buchwert der Firmenwerte betrug zum 31. Dezember 2019 3.616.515 T€ (Vorjahr: 3.612.634 T€).

Zur Schätzung des Nutzungswerts oder des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten muss das Management die voraussichtlichen künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Für weitere Einzelheiten, einschließlich einer Sensitivitätsanalyse der wesentlichen Annahmen, wird auf die Anhangsangabe zu „Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts und der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer“ verwiesen.

Zu den wesentlichen Annahmen des Managements im Hinblick auf die Bestimmung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gehören Annahmen bezüglich der Umsatzentwicklung, Margenentwicklung und des Diskontierungszinssatzes.

Fortschreibung und Werthaltigkeitsprüfung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

Der United Internet Konzern hält zum Bilanzstichtag Anteile an verschiedenen assoziierten Unternehmen. Soweit die Gegenleistung zum Erwerb der Anteile durch Einbringung eines Tochterunternehmens oder einer anderen Beteiligung erfolgt, sind die Anschaffungskosten des assoziierten Unternehmens durch eine Unternehmensbewertung zu ermitteln. Diese Bewertung ist eng verbunden mit den Annahmen und Schätzungen, die das Management bezüglich der künftigen Entwicklung des jeweiligen Unternehmens getroffen hat sowie des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.

Zum Bilanzstichtag überprüft der Konzern gemäß IAS 28.31, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des United Internet Konzerns in das jeweilige assoziierte Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist.

Die Fortschreibung der Anteile an assoziierten Unternehmen erfolgt auf Basis der anteiligen Jahresergebnisse. Sofern die Jahresergebnisse für das Geschäftsjahr nicht bekannt sind, erfolgt eine Schätzung auf Basis der letzten öffentlich zugänglichen Finanzinformationen des jeweiligen assoziierten Unternehmens.

Die erzielbaren Beträge börsennotierter assoziierter Unternehmen orientieren sich am jeweiligen Aktienkurs. Die erzielbaren Beträge nicht börsennotierter Unternehmen berücksichtigen neben den für das jeweilige Unternehmen vorliegenden Vergangenheitserfahrungen auch Erwartungen über die voraussichtliche zukünftige Entwicklung. Diesen Erwartungen liegen zahlreiche Annahmen zugrunde, so dass die Ermittlung der erzielbaren Beträge ermessensabhängig ist. Der Buchwert der Anteile an börsennotierten assoziierten Unternehmen belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 106.639 T€ (Vorjahr: 105.502 T€). Der Buchwert der Anteile an nicht-börsennotierten assoziierten Unternehmen belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 89.397 T€ (Vorjahr: 101.354 T€).

Aktienbasierte Vergütung

Der Aufwand aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter wird im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden; dieses ist abhängig von den Vertragsbedingungen. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität, Ausübungsverhalten und Dividendenrendite sowie entsprechende Annahmen erforderlich.

Im Geschäftsjahr sind Aufwendungen aus Aktienbasierter Vergütung in Höhe von 8.510 T€ (Vorjahr: 7.182 T€) entstanden.

Steuern

Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Dem folgend sowie angesichts der Komplexität bestehender vertraglicher Vereinbarungen ist es möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftige Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern. Der Konzern bildet, basierend auf vernünftigen Schätzungen, Rückstellungen für mögliche Auswirkungen steuerlicher Außenprüfungen in den Ländern, in denen er tätig ist.

Die Höhe solcher Rückstellungen basiert auf verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Erfahrung aus früheren steuerlichen Außenprüfungen und unterschiedlichen Auslegungen der steuerrechtlichen Vorschriften durch das steuerpflichtige Unternehmen und die zuständige Steuerbehörde. Solche unterschiedlichen Auslegungen können sich aus einer Vielzahl verschiedener Sachverhalte ergeben, abhängig von den Bedingungen, die im Sitzland des jeweiligen Konzernunternehmens vorherrschen. Der Buchwert der Ertragssteuerschulden betrug zum 31. Dezember 2019 91.680 T€ (Vorjahr: 187.938 T€) und betrifft wie im Vorjahr im Wesentlichen die laufenden Steuern des Geschäftsjahres.

Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verluste in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden in der Bilanz abzüglich der vorgenommenen Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Wertberichtigung erfolgt auf der Grundlage von erwarteten Kreditverlusten anhand regelmäßiger Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Die hierzu getroffenen Annahmen über das Zahlungsverhalten und die Bonität der Kunden unterliegen wesentlichen Unsicherheiten. Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug zum 31. Dezember 2019 403.701 T€ (Vorjahr: 409.656 T€). Der Buchwert der Vertragsvermögenswerte betrug zum 31. Dezember 2019 682.079 T€ (Vorjahr: 595.784 T€).

Vorräte

Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufserlös abzüglich der erwarteten notwendigen Kosten bis zum Veräußerungszeitpunkt. Die Bewertung fußt dabei unter anderem auch auf Gängigkeitsabschlägen. Die Höhe der Abschläge stellt eine bestmögliche Schätzung des Nettoveräußerungswerts dar und ist daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Die Buchwerte der Vorräte zum Bilanzstichtag betrugen 79.268 T€ (Vorjahr: 89.617 T€). Zu weiteren Informationen wird auf Anhangsangabe 21 verwiesen.

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden nach erstmaligem Ansatz linear über die angenommene wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die angenommenen Nutzungsdauern basieren auf Erfahrungswerten und sind mit wesentlichen Unsicherheiten, insbesondere bezüglich unvorhergesehener technologischer Entwicklung, behaftet. Der Buchwert der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betrug zum 31. Dezember 2019 2.936.069 T€ (Vorjahr ohne Nutzungsrechte: 1.865.882 T€). Darin enthalten sind Frequenzlizenzen in Höhe von 1.070.187 T€ (Vorjahr 0 T€).

Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten

Für die Dauer des Leasingverhältnisses wird ein Nutzungsrecht in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten, Vorauszahlungen und Rückbaukosten sowie abzüglich erhaltener Anreizzahlungen aktiviert, der planmäßig über die Vertragslaufzeit amortisiert wird. Gleichzeitig erfolgt die Passivierung einer Leasingverbindlichkeit in Höhe der künftigen Leasingzahlungen vermindert um den Zinsanteil. Zur Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen sind insbesondere bei Verträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen Schätzungen hinsichtlich einer künftigen Inanspruchnahme erforderlich. Für die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 17 Jahren aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätzen, erhöht um Kreditrisikoaufschläge abgeleitet.

Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Zugrundelegung der Erwerbsmethode bilanziert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses anfallende Kosten werden als Aufwand erfasst und im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Die Bestimmung der zum Erwerbsstichtag jeweils beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unterliegt dabei wesentlichen Schätzungsunsicherheiten. Bei der Identifizierung von immateriellen Vermögenswerten wird in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswerts und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts entweder auf unabhängige Gutachten externer Bewertungsgutachter zurückgegriffen oder der beizulegende Zeitwert wird intern unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik für den jeweiligen immateriellen Vermögenswert ermittelt, deren Basis üblicherweise die Prognose der insgesamt erwarteten künftigen generierten Zahlungsmittel ist. Diese Bewertungen sind eng verbunden mit den Annahmen und Schätzungen, die das Management bezüglich der künftigen Entwicklung der jeweiligen Vermögenswerte getroffen hat, sowie des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.


Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Solche Schätzungen unterliegen wesentlichen Unsicherheiten. Der Buchwert der Rückstellungen betrug zum 31. Dezember 2019 86.022 T€ (Vorjahr: 124.440 T€).