2.5 Corporate Responsibility

Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und für eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Nach dem Selbstverständnis von United Internet geht unternehmerisches Handeln dabei über die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele hinaus und beinhaltet auch eine Verpflichtung gegenüber Gesellschaft, Umwelt, Mitarbeitenden und weiteren Stakeholdern.

Die United Internet AG kommt dabei ihrer Berichtspflicht gemäß dem „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG; §§   315b und 315c i.   V.   m. 289c HGB) nach und veröffentlicht einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht im Rahmen eines separaten Nachhaltigkeitsberichts. Darüber hinaus kommt die Gesellschaft im Nachhaltigkeitsbericht auch ihrer Berichtspflicht nach der EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 des Europäischen Parlaments nach und legt den Anteil ökologisch nachhaltiger Geschäftstätigkeiten entsprechend offen.

Der Nachhaltigkeitsbericht 2023 der Gesellschaft wird Ende März 2024 (unter https://www.united-internet.de/investor-relations/publikationen/berichte.html) veröffentlicht und erfüllt die im CSR-RUG geforderten Angaben sowie weitere Transparenzanforderungen der Stakeholder.

Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht enthält die gesetzlich geforderten Angaben zu den Aspekten „Umweltbelange“ (Kapitel: Ökologische Verantwortung), „Arbeitnehmerbelange“ und „Sozialbelange“ (Kapitel: Soziale Verantwortung), „Achtung der Menschenrechte“ sowie „Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ (Kapitel: Unternehmerische Verantwortung). Ergänzt werden diese im CSR-RUG als Mindestumfang genannten Aspekte durch das Kapitel „Digitale Verantwortung“, welches für United Internet ein wesentlicher Aspekt ist und auch für die Branche besonders relevant ist.

Bei der Berichtserstellung wurden neben dem CSR-RUG die „Sustainability Reporting Standards“ der Global Reporting Initiative (GRI) angewendet, international anerkannte Leitlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten mit der Option: „With reference to the GRI Standards“. Sowohl das CSR-RUG als auch die GRI-Standards erwarten eine Darstellung, wie die wesentlichen Themen und ihre Auswirkungen gemanagt werden, insbesondere die verbundenen Ziele und Maßnahmen sowie Verfahren zur Risikoerkennung und -minderung. Zudem wurden die Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen der Europäischen Kommission herangezogen, die sich auf die dem CSR-RUG zugrundeliegende EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch große kapitalmarktorientierte Unternehmen und Gruppen beziehen.

Zur Festlegung der Inhalte wurde das Wesentlichkeitsprinzip zugrunde gelegt. Zur Bestimmung der wesentlichen Themen wurde in 2022 eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Dabei wurden sowohl die Geschäftsrelevanz für United Internet betrachtet als auch mögliche und konkrete Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft durch die Aktivitäten des Unternehmens.

Im Fokus des Berichtsjahres stand die Vorbereitung der ersten CSRD-Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024. Um den Reporting-Anforderungen der neuen EU-Berichtspflicht zu entsprechen, wurde ein konzernweites Projekt vorangetrieben. Die Materialitätsmatrix aus dem Geschäftsjahr 2023 bildete die Grundlage für die Ausarbeitung der zukünftigen Reporting-Strategie. Eine Ü berleitung zu den Anforderungen der CSRD sowie eine umfassende Gap-Analyse zu den zukünftigen quantitativen und qualitativen Berichtspflichten wurden durchgeführt. Die erforderliche Transformation des Berichtswesens wurde angestoßen. Im Rahmen eines Evaluationsprojektes wurden erforderliche Prozesse, IT-Konzepte und Softwarelösungen betrachtet, um die zukünftige Datensammlung für alle Beteiligten zu erleichtern.

Die inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung obliegt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Unterstützt wird der Aufsichtsrat dabei durch eine inhaltliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.