Konzernanhang zum 31. Dezember 2019

Abschlussgrundlagen und Rechnungslegungsmethoden

1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen und zum Abschluss

Die United Internet AG (im Folgenden auch „United Internet Gruppe“ oder „Gesellschaft“) ist der führende europäische Internet-Spezialist, mit den Geschäftsfeldern Access (festnetz- und mobilfunkbasierte Internetzugangsprodukte) und Applications (Applikationen für den Einsatz des Internets), die jeweils in die Segmente Business und Consumer unterteilt werden.

Die United Internet AG hat ihren Sitz in 56410 Montabaur, Elgendorfer Straße 57, Bundesrepublik Deutschland, und ist dort beim Amtsgericht unter HR B 5762 eingetragen. Der Konzern verfügt in Deutschland und weltweit über zahlreiche Niederlassungen und Tochtergesellschaften.

Der Konzernabschluss der United Internet AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Die Berichtswährung ist Euro (€). Die Angaben im Anhang erfolgen entsprechend der jeweiligen Angabe in Euro (€), Tausend Euro (T€) oder Millionen Euro (Mio. €). Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind einzelne Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2019.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27. März 2019 den Konzernabschluss 2018 gebilligt. Der Konzernabschluss wurde am 28. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Konzernabschluss 2019 wurde vom Vorstand der Gesellschaft am 23. März 2020 aufgestellt und im Anschluss an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Der Konzernabschluss wird am 25. März 2020 dem Aufsichtsrat zur Billigung vorgelegt. Bis zur Billigung des Konzernabschlusses und Freigabe zur Veröffentlichung durch den Aufsichtsrat könnten sich theoretisch noch Änderungen ergeben. Der Vorstand geht jedoch von einer Billigung des Konzernabschlusses in der vorliegenden Fassung aus. Die Veröffentlichung erfolgt am 26. März 2020.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

In diesem Abschnitt werden zunächst sämtliche Rechnungslegungsgrundsätze dargestellt, die einheitlich für die in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden angewendet worden sind. Im Anschluss daran werden die in diesem Abschluss erstmalig angewendeten Rechnungslegungsstandards sowie die kürzlich veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Rechnungslegungsstandards erläutert.

2.1 Erläuterung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss sind die United Internet AG sowie alle von ihr beherrschten inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften (Mehrheitsbeteiligungen) einbezogen. Beherrschung (Control) liegt vor, wenn der Konzern schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist oder Anrechte hierauf besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen.

Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss erfasst.

Mit Verlust des beherrschenden Einflusses wird in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst. Dieser Gewinn oder Verlust ermittelt sich in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen (i) dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile, dem Buchwert der nicht beherrschenden Anteile sowie der kumulierten auf das Tochterunternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses und (ii) dem Buchwert des abgehenden Nettovermögens des Tochterunternehmens.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Nettovermögens dar, der nicht den Anteilseignern des Konzerns zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner der United Internet AG entfallenden Eigenkapital. Bei Erwerben von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitsanteile) oder Veräußerungen von Anteilen mit beherrschendem Einfluss, ohne dass der beherrschende Einfluss verloren geht, werden die Buchwerte der Anteile mit und ohne beherrschenden Einfluss angepasst, um die Änderung der jeweiligen Beteiligungsquote widerzuspiegeln. Der Betrag, um den die für die Änderung der Beteiligungsquote zu zahlende oder zu erhaltende Gegenleistung den Buchwert des betreffenden Anteils ohne beherrschenden Einfluss übersteigt, ist als Transaktion mit den Gesellschaftern direkt im Eigenkapital zu erfassen.

Der Konzern prüft regelmäßig, ob bei Beteiligungen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, trotz Stimmrechtsminderheit Beherrschung vorliegt (De Facto Control). Dies liegt dann vor, wenn der Konzern die Fähigkeit hat, die variablen Rückflüsse mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Diese Beurteilung ist im Rahmen der notwendigen Gesamtwürdigung zu betrachten. Bei Kapitalgesellschaften bestimmt die Gesellschafterversammlung über die variablen Rückflüsse. Im Falle börsennotierter Beteiligungen kann De Facto Control aufgrund von Präsenzmehrheit in den Hauptversammlungen gegeben sein. Für die Beurteilung, ob Beherrschung aufgrund von Präsenzmehrheit vorliegt, stellt der Konzern auf die durchschnittliche Hauptversammlungspräsenz der letzten drei Jahre ab. Momentan liegt kein solcher Fall vor.

Umsatzrealisierung
Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Der Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden liegen die folgenden fünf Stufen zugrunde:

  • Identifizierung des Vertrags bzw. der Verträge mit einem Kunden
  • Identifizierung eigenständiger Leistungsverpflichtungen im Vertrag
  • Bestimmung des Transaktionspreises
  • Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen
  • Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen

Bei der Umsatzrealisierung ist zwischen unterschiedlichen Geschäftssegmenten des Konzerns zu unterscheiden (siehe auch Erläuterungen zu Segmentberichterstattung Anhangsangabe 5).

Im Einzelnen werden die Umsätze der Segmente nach den folgenden Gesichtspunkten realisiert:

Geschäftssegment „Consumer Access“

Das Geschäftssegment „Consumer Access“ umfasst im Wesentlichen festnetz- und mobilfunkbasierte Internetzugangsprodukte. Das Angebot umfasst „Mobile Internet“ und „Breitband“.

In diesen Produktlinien erzielt der Konzern Umsätze aus der Bereitstellung der genannten Zugangsprodukte sowie aus etwaigen zusätzlichen Leistungen wie Internet- und Mobilfunktelefonie. Der Transaktionspreis besteht dabei aus festen monatlichen Grundgebühren sowie variablen, zusätzlichen Nutzungsentgelten für bestimmte Leistungen (z. B. für Auslands- und Mobilfunkverbindungen, die nicht mit einer Flatrate abgedeckt sind) sowie aus Erlösen aus dem Verkauf von dazugehöriger Hardware.

Der Umsatzrealisierung liegt eine Aufteilung des Transaktionspreises aus dem Kundenvertrag auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise einzelner Leistungsverpflichtungen zugrunde. In der Regel bietet die United Internet Gruppe vergleichbare Tarife jeweils mit und ohne Hardware an. Die Ermittlung des Einzelveräußerungspreises für die Service Komponente basiert daher in diesen Fällen auf Basis der Tarifkonditionen eines Service-Tarifs ohne Hardware. Im Gegensatz dazu erfolgt die Bestimmung der Einzelveräußerungspreise für die Hardware auf Basis des sog. Adjusted Market Assessment Approach, da nur in sehr geringem Umfang relevante Hardware ohne Mobilfunkvertrag an Kunden veräußert wird.

Der auf dieser Basis allokierte Umsatzanteil für die Hardware wird bei Auslieferung an den Kunden erfasst (zeitpunktbezogene Erlösrealisierung). Er übersteigt in der Regel das an den Kunden fakturierte Entgelt und führt dann zur Erfassung eines Vertragsvermögenswertes. Dieser Vertragsvermögenswert reduziert sich über die Zahlungen des Kunden im Laufe des Vertragszeitraums. Der auf die Service-Komponente entfallende Umsatzanteil wird über die Mindestlaufzeit des Kundenvertrags erfasst (zeitraumbezogene Erlösrealisierung).

Sofern die bei Vertragsabschluss an den Kunden fakturierten Einmalentgelte, wie zum Beispiel Bereitstellungsentgelte oder Aktivierungsgebühren, kein wesentliches Recht (z.B. günstige Verlängerungsoption) darstellen, werden diese nicht als separate Leistungsverpflichtung erfasst, sondern als Teil des Transaktionspreises auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen allokiert und entsprechend deren Leistungserbringung realisiert. Werden dem Kunden wesentliche Rechte im Rahmen von Optionen zur Nutzung zusätzlicher Güter oder Dienstleistungen eingeräumt, stellen diese eine zusätzliche Leistungsverpflichtung dar, auf welche ein Teil des Transaktionspreises unter Berücksichtigung der erwarteten Inanspruchnahme allokiert wird. Die entsprechenden Erlöse werden dann erfasst, wenn diese zukünftigen Güter oder Dienstleistungen übertragen werden oder wenn die Option ausläuft. Qualifizieren Einmalgebühren als günstige Verlängerungsoption, erfolgt insoweit eine Umsatzrealisierung über die erwartete Dauer des Kundenvertrags.

Die United Internet Gruppe gewährt ihren Kunden im Rahmen der Vertragsabschlüsse zeitlich begrenzte monetäre Aktionsrabatte. Diese Rabatte fließen in die Ermittlung des Transaktionspreises ein, werden über den Allokationsmechanismus auf Leistungsverpflichtungen verteilt.

Im Rahmen des 1&1 Prinzips gewährt United Internet ihren Kunden ein freiwilliges, auf 30 Tage begrenztes Widerrufsrecht. Wenn ein Kunde vom 1&1 Prinzip Gebrauch macht und seinen Vertrag widerruft, so hat er Anspruch auf Erstattung einzelner Transaktionsbestandteile wie fakturierte Einmalentgelte und Grundgebühren. Eventuelle Verbrauchsgebühren sind von dem Erstattungsanspruch ausgeschlossen. Im Gegenzug hat United Internet einen Rückforderungsanspruch aus gelieferter Hardware. Für zu erwartende Kundenstornierungen erfolgt insoweit keine Umsatzrealisierung. Die vom Kunden erhaltenen und zu erstattenden Zahlungen werden als Rückerstattungsverbindlichkeiten passiviert und die aus dem 1&1 Prinzip resultierenden Rückforderungsansprüche aus gelieferter Hardware werden als nichtfinanzielle Vermögenswerte angesetzt.

Bei der Ermittlung des Transaktionspreises hat United Internet die Wesentlichkeit einer Finanzierungskomponente überprüft. Die Analyse der aktuellen Kundenverträge hat ergeben, dass derzeit kein wesentlicher Nutzen anzunehmen ist. Eine Änderung der angenommenen Zinssätze oder der Tarife könnte jedoch zukünftig zu einer wesentlichen Finanzierungskomponente führen. Der Finanzierungseffekt wird daher in einem regelmäßigen Turnus auf Wesentlichkeit überprüft.

Geschäftssegment „Business Access“

Das Geschäftssegment „Business Access“ beinhaltet Umsatzerlöse aus verschiedenen standardisierten und individuell zugeschnittenen Telekommunikationsprodukten für Geschäfts- undWholesalekunden. Die Telekommunikationsdienstleistungen umfassen neben der Bereitstellung von klassischen Festnetzanschlüssen auch Breitbanddienste, Vernetzungslösungen als Telekommunikationsinfrastruktur (sog. Leased Lines) oder VPN, Mehrwertdienste, Interconnection, IP Dienste sowie Cloud Solutions.

Bei Produkten, welche nicht die Definition eines Finanzierungsleasingvertrags gem. IAS 17 erfüllen, besteht der Transaktionspreis aus festen monatlichen Grundgebühren und/oder variablen, zusätzlichen minutenabhängigen Nutzungsentgelten für bestimmte Leistungen (die nicht mit einer Flatrate abgedeckt sind) sowie in unwesentlichem Umfang aus Erlösen aus dem Verkauf von dazugehöriger Hardware. Der Umsatzrealisierung liegt eine Aufteilung des Transaktionspreises aus dem Kundenvertrag auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise einzelner Leistungsverpflichtungen zugrunde. Der Transaktionspreis für den Verkauf von Hardware orientiert sich am marktüblichen Preisniveau. Die Ermittlung des Einzelveräußerungspreises für die Service-Komponente basiert auf den Tarifkonditionen eines vergleichbaren Service-Tarifs ohne Hardware.

In geringem Umfang werden auch befristete Rabatte oder befristete Grundgebührbefreiungen zu Beginn der Laufzeit gewährt. Diese Rabatte werden in den Transaktionspreis einbezogen und im Rahmen der Umsatzerfassung linearisiert.

Bestimmte Produkte werden auf Basis von Leasingverhältnissen zur Verfügung gestellt. Werden im Rahmen eines Leasingverhältnisses alle wesentlichen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen, wird der Barwert der Mindestleasingzahlungen aus diesem wirtschaftlichen Verkauf mit Beginn der Vermietung als Umsatzerlöse realisiert; im Rahmen der Folgebilanzierung der Finanzierungsleasingforderungen werden in Folgeperioden Zinserträge realisiert. Die vermieteten Vermögenswerte werden über die Umsatzkosten ausgebucht. Die Mindestleasingzahlungen beinhalten neben den monatlichen Zahlungen auch etwaige zu Beginn der Leasinglaufzeit zu zahlende Bereitstellungsentgelte.

Im Falle von sogenannten Operating Leasingverhältnissen, bei denen die wesentlichen wirtschaftlichen Chancen und Risiken bei dem Leasinggeber verbleiben, werden die Leasingzahlungen linear über die Vertragslaufzeit als Umsatz erfasst. Bereitstellungsentgelte von Operating Leasingverhältnissen werden passivisch abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit aufgelöst.

Geschäftssegment „Consumer Applications“

Das Geschäftssegment „Consumer Applications“ umfasst das Consumer-Applikations-Geschäft von United Internet – werbefinanziert oder im kostenpflichtigen Abonnement sowie die Vertriebsplattformen für kostenpflichtige Partnerprodukte.

Neben Deutschland ist die United Internet Gruppe in diesem Geschäftsbereich in Österreich und den USA aktiv.

Im Bereich der werbefinanzierten Applikationen (in der Regel kostenfreie E-Mail-Lösungen von GMX und WEB.DE) generiert der Konzern im Wesentlichen über die Portale WEB.DE, 1&1, GMX und smartshopping Werbeeinnahmen und eCommerce-Provisionen. Basis dieses Geschäfts ist die häufige Inanspruchnahme der kostenfreien Applikationen und die damit verbundene hohe Frequentierung der Portale. Dabei werden bei der Online-Werbung Werbeflächen auf den Websites der Portale angeboten. Die Umsätze werden in Abhängigkeit von der Platzierung der Werbung sowie der Anzahl der Einblendungen bzw. Clickraten generiert. Im eCommerce-Geschäft erhält der Konzern Provisionen für den Verkauf von Produkten oder die Vermittlung von Kunden. Für diese Produkte erfolgt eine zeitpunkbezogene Umsatzrealisierung.

Im Bereich der kostenpflichtigen Abonnements der Portale WEB.DE, 1&1, GMX und smartshopping werden primär feste monatliche Beträge für die Nutzung erweiterter Applikationen, Verwaltung und Speicherung erzielt. Die Kunden zahlen in der Regel im Voraus für einen vertraglich fixierten Zeitraum für die von der Gesellschaft zu erbringenden Leistungen. Die Umsatzrealisierung erfolgt anteilig über den Zeitraum der Inanspruchnahme der Dienstleistung. Die im Voraus erhaltenen Zahlungen führen zu Vertragsverbindlichkeiten, die sich über den Leistungszeitraum entsprechend abbauen.

Die Bilanzierung und Bewertung von Umsatzerlösen aus Partnerprodukten erfolgt unter Berücksichtigung und Ausgestaltung der intermediären Funktion des Konzerns. Dabei wird unterschieden ob durch die erbrachte Lieferung bzw. Leistung an den Endkunden überhaupt ein Lieferumsatz erbracht wird und der Konzern damit in eigener Sache handelt (Prinzipal) oder ob die Leistungen des Konzerns sich vielmehr auf eine Vermittlung bzw. Kommission beschränken (Agent). Ein Handeln als Prinzipal wird angenommen, wenn der Konzern die dem Endkunden geschuldete Ware bzw. Dienstleistung vor ihrer Übertragung an den Kunden kontrolliert. Ein Handeln als Agent ist indiziert, wenn die Leistungsverpflichtung des Konzerns im Kern darin besteht, die Lieferung von Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu vermitteln.

Segment „Business Applications“

Im Geschäftssegment „Business Applications“ werden Freiberuflern, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Privatanwendern ein breites Spektrum an E-Mail-, Hosting-, Cloud- und E-Business-Applikationen angeboten. Zu den Applikationen gehören z. B. Domains, Homepages und E-Shops, Anwendungen für Personal Information Management (E-Mail, Aufgaben, Termine, Adressen), Groupwork, Online-Storage oder Office-Applikationen. Darüber hinaus bietet der Konzern ihren Kunden über Sedo erfolgsbasierte Werbe- und Vertriebsmöglichkeiten an.

Neben Deutschland ist die United Internet Gruppe in diesem Geschäftsbereich in Frankreich, Großbritannien, Spanien, Österreich, Schweiz, Polen, Italien, Kanada, Mexiko und den USA aktiv und zählt in allen genannten Ländern zu den führenden Unternehmen. Die Dienstleistungen werden jeweils über unterschiedliche Tochterunternehmend der United Internet Gruppe im In- und Ausland angeboten.

Die Kunden zahlen in der Regel im Voraus für einen vertraglich fixierten Zeitraum für die von der Gesellschaft zu erbringenden Leistungen. Die Hauptleistung in der Produktgruppe Domains besteht in der Domainregistrierung für den Endkunden bei der jeweiligen Registry. Bezüglich der zeitlichen Erfassung der Umsatzerlöse aus der Domainregistrierung wird auf die speziellen Regelungen hinsichtlich Lizenzen zurückgegriffen. Da im Falle einer Domain ein Nutzungsrecht an einem im Zeitpunkt der Lizenzgewährung bestehendem (statischen) geistigen Eigentum eingeräumt wird, erfolgt grundsätzlich eine zeitpunktorientierte Umsatzrealisierung.

Produktgruppen, die im Rahmen von Mehrkomponentengeschäften Domains enthalten, betreffen vor allem Webhosting Produkte. Die angebotenen Webhosting-Pakete fassen üblicherweise Domainregistrierungen mit weiteren Dienstleistungen wie Speicherkapazität (Webspace) sowie Software-as-a-Service (SaaS) zusammen. Das Leistungsversprechen Webspace betrifft die Zurverfügungstellung von Speicherplatz auf Servern in den Rechenzentren der United Internet Gruppe. SaaS betrifft die Nutzung von Anwendungssoftware durch den Kunden (beispielsweise für die Erstellung von Websites), die auf Servern der United Internet Gruppe gehostet wird. Bei den Leistungsversprechen Webspace als auch SaaS handelt es sich jeweils um zeitraumbezogene Leistungsverpflichtungen, da der Kunde kontinuierlich durch entsprechenden Nutzenzufluss profitiert.

Die Kundenverträge der Produktkategorie Webhosting umfassen in der Regel mehrere separate Leistungsverpflichtungen, die sowohl zeitpunkt- (Leistungsverpflichtung Domainregistrierung) als auch zeitraumbezogen (Leistungsverpflichtung Webspace und SaaS) zu realisieren sind. Das Gesamtentgelt aus dem Kundenvertrag wird daher auf die unterschiedlichen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Mangels separater Einzelveräußerungspreise für Webspace und SaaS sowie einer hohen Variabilität der Preise kommt die Residualmethode für die Aufteilung des Gesamtentgelts zur Anwendung. Der auf die zeitraumbezogenen Dienstleistungen entfallende Umsatzanteil ermittelt sich daher auf Basis des Gesamtentgelts abzüglich des Einzelveräußerungspreises der enthaltenen Domains.

Neben den Applikations-Umsätzen werden in diesem Geschäftssegment auch die Umsätze aus der erfolgsabhängigen Werbeform Domain-Marketing abgebildet.

Im Domain-Marketing betreibt United Internet (über die Sedo GmbH) eine Handelsplattform für den Domain-Sekundärmarkt (Domain-Handel). Gleichzeitig bietet der Konzern den Domain-Inhabern an, nicht genutzte Domains an Werbetreibende zu vermarkten (Domain-Parking). Neben diesen Kunden-Domains hält der Konzern auch ein eigenes Portfolio an verkauf- bzw. vermarktbaren Domains. Im Domain-Handel erhält der Konzern Provisionen bei erfolgtem Verkauf einer Domain über die Handelsplattform und erzielt darüber hinaus Umsatzerlöse aus Dienstleistungen rund um den Themenbereich Domain-Bewertung und -Transfer. Die Verkaufsprovisionen und Dienstleistungen bemessen sich dabei in der Regel prozentual vom erzielten Verkaufspreis, während es sich bei den sonstigen Dienstleistungen regelmäßig um Festpreise handelt. Beim Domain-Parking erfolgt die Vermarktung (primär über Kooperationen mit Suchmaschinen) hauptsächlich über Textlinks, d. h. über Verweise auf den geparkten Domains auf die Angebote der Werbetreibenden. Der Konzern erhält dabei durch den Kooperationspartner monatlich eine erfolgsabhängige Vergütung auf Basis der generierten Klicks, die durch den Kooperationspartner ermittelt werden.

Der Konzern erfasst Verkaufsprovisionen mit Leistungserbringung in den Umsatzerlösen. Die Realisierung des Umsatzes erfolgt daher nach Abschluss der Transaktion bzw. nach der Erbringung der Dienstleistung. In den Umsatzerlösen des Domain-Parkings wird monatlich die von den Kooperationspartnern gutgeschriebene Vergütung erfasst.

Ausweis von Veräußerungsgewinnen und -verlusten aus der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen

Die reguläre Wertfortschreibung und Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen – soweit sie ergebniswirksame Effekte betrifft – im Finanzergebnis ausgewiesen (siehe auch Erläuterungen zum Finanzergebnis).

Gewinne aus der Veräußerung von solchen Anteilen werden grundsätzlich unter den sonstigen betrieblichen Erträgen, Veräußerungsverluste unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Fremdwährungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung der Gesellschaft, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus diesen Währungsdifferenzen entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts- oder Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs bilanziert und zum Stichtagskurs umgerechnet.

Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls (aus praktischen Erwägungen wird zur Umrechnung bei nicht stark schwankenden Wechselkursen ein gewichteter Durchschnittskurs gewählt). Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Der im Eigenkapital für einen ausländischen Geschäftsbetrieb erfasste kumulative Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam aufgelöst.

Die Wechselkurse der wesentlichen Währungen entwickelten sich wie folgt:

(im Verhältnis zu 1 Euro)

Stichtagskurs

Durchschnittskurse

 

31.12.2019

31.12.2018

2019

2018

US-Dollar

1,123

1,145

1,119

1,181

Britisches Pfund

0,850

0,897

0,877

0,885

Sachanlagen

Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die angesetzten Nutzungsdauern ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

 

Nutzungsdauer in Jahren

Mietereinbauten

Bis zu 10

Gebäude

10 bzw. 50

Kraftfahrzeuge

5 bis 6

Telekommunikationsanlagen

7 bis 10

Verteilnetze

20

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3 bis 10

Büroeinrichtung

5 bis 13

Server

3 bis 5

Für im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbene Vermögenswerte des Sachanlagevermögens bestimmt sich die jeweils anzuwendende Restnutzungsdauer vor allem auf Basis der vorgenannten Nutzungsdauern sowie der bereits zum Erwerbszeitpunkt verstrichenen Nutzungsdauer.

Die Durchführung von Werthaltigkeitstests sowie die Erfassung von Wertminderungen und Wertaufholungen erfolgt entsprechend der Vorgehensweise für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer (siehe unten).

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Erwerb eines „Qualifying Assets“. In der Berichtsperiode sowie im Vorjahr waren keine Fremdkapitalkosten zu aktivieren.

Unternehmenszusammenschlüsse und Firmenwerte

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Dies beinhaltet die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizulegenden Zeitwert.

Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung geprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte.

Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmetag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dieses gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Konzerns diesen Einheiten bereits zugewiesen worden sind.

Der Wertminderungsbedarf wird durch den Vergleich von erzielbarem Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf die sich der Firmenwert bezieht, mit deren Buchwert ermittelt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf DCF-Modelle, Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Tochterunternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert bzw. die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Ein für den Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Firmenwerte auf Werthaltigkeit zum Bilanzstichtag vor.

Immaterielle Vermögenswerte

Der Konzern hat Verfügungsgewalt über einen Vermögenswert, wenn er in der Lage ist, sich den künftigen wirtschaftlichen Nutzen, der aus der zugrunde liegenden Ressource zufließt, zu verschaffen, und er den Zugriff Dritter auf diesen Nutzen beschränken kann. Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten von im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern Folgendes nachweisen kann:

  • Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts kann technisch soweit realisiert werden, dass er genutzt oder verkauft werden kann.
  • United Internet beabsichtigt, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen;
  • United Internet ist fähig, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;
  • Die Art und Weise, wie der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird; United Internet kann u. a. die Existenz eines Markts für die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder für den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, den Nutzen des immateriellen Vermögenswerts nachweisen.
  • Adäquate technische, finanzielle und sonstige Ressourcen sind verfügbar, so dass die Entwicklung abgeschlossen und der immaterielle Vermögenswert genutzt oder verkauft werden kann.
  • United Internet ist fähig, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Es wird zwischen nutzbaren immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und unbestimmter Nutzungsdauer sowie derzeit noch nicht nutzbaren immateriellen Vermögenswerten (Frequenzlizenzen) differenziert.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Immaterielle Vermögenswerte, die derzeit noch nicht nutzbare sind werden ebenfalls mögliche Wertminderung überprüft. Die Vorgehensweise des Werthaltigkeitstests entspricht dem des Werthaltigkeitstests für den Firmenwert. Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden im Fall von immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode und der Nutzungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Unternehmen entspricht.

Die Abschreibung von aktivierten Entwicklungskosten beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist, und wird in den Umsatzkosten erfasst. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie derzeit noch nicht nutzbare immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich zum Bilanzstichtag auf Ebene des einzelnen Vermögenswerts oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einer Überprüfung auf Werthaltigkeit unterzogen. Die Vorgehensweise entspricht der des Werthaltigkeitstests für den Firmenwert. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen. Die Abschreibung der derzeit noch nicht nutzbaren immateriellen Vermögenswerte (Frequenzlizenzen) beginnt zum Zeitpunkt des tatsächlichen Netzbetriebs.

Die angesetzten Nutzungsdauern ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

 

Nutzungsdauer in Jahren

Markenrechte

unbestimmt1)

Kundenstamm

4 bis 25

Frequenzlizenzen

bis zu 21

Sonstige Rechte und Lizenzen

2 bis 15

Software

3 bis 5

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte

3 bis 5

1) Die Marke Strato wurde abweichend zum Vorjahr als unbestimmt klassifiziert. Zum 31.12.2018 betrug die voraussichtliche Restnutzungsdauer 1,5 Jahren.

Zu jedem Bilanzstichtag wird zudem eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Ist dies der Fall, so wird der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag erhöht. Dieser Betrag darf jedoch nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre.

Anteile an assoziierten Unternehmen

Anteile an assoziierten Unternehmen sind nach der Equity-Methode bewertet. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Joint Venture ist. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.

Bei sukzessivem Erwerb der Unternehmensanteile erfolgt die Bilanzierung nach der Equity-Methode ab dem Zeitpunkt an dem die Voraussetzungen zur Bilanzierung als assoziiertes Unternehmen erfüllt sind. United Internet bewertet die Alt-Anteile bei einem sukzessiven Anteilserwerb nach der retrospektiven Methode (cost-based-approach). Dabei werden die ursprünglichen Anschaffungskosten der Alt-Anteile als Anschaffungskosten im Rahmen der Equity-Methode übernommen. Bisher in der Neubewertungsrücklage erfasste nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden nicht berücksichtigt.

Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils der Gesellschaft am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst. Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil der Gesellschaft am Erfolg des assoziierten Unternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens ausgewiesene Änderungen werden von der Gesellschaft in Höhe ihres Anteils erfasst und – sofern zutreffend – in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen der Gesellschaft und dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen eliminiert.

Mit Verlust des maßgeblichen Einflusses wird ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des assoziierten Unternehmens erfasst in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen (i) dem Erlös aus der Veräußerung der Anteile, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile sowie der kumulierten auf das assoziierte Unternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses und (ii) dem Buchwert der abgehenden Beteiligung.

Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens werden in der Regel zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen.

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile der Gesellschaft an assoziierten Unternehmen zu erfassen. Besteht ein objektiver Hinweis, dass eine Wertminderung eingetreten ist, erfolgt ein Werthaltigkeitstests entsprechend der Vorgehensweise für den Firmenwert. Objektive Hinweise liegen beispielsweise vor, wenn ein assoziiertes Unternehmen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, es Vertragsbrüche begeht, hohe Wahrscheinlichkeit für eine Insolvenz oder Notwendigkeit eines Sanierungsplans beim Beteiligungsunternehmen auftritt oder es zum Wegfall eines aktiven Marktes für die Nettoinvestition aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des assoziierten Unternehmens kommt. Ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts eines assoziierten Unternehmens unter dessen Anschaffungskosten ist ebenfalls ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Ein signifikanter Rückgang wird angenommen, wenn die Verringerung des beizulegenden Zeitwerts eines assoziierten Unternehmens am Bilanzstichtag mehr als 25 % der Anschaffungskosten beträgt. Dies gilt nicht, wenn die Umstände und die Sachlage zu diesem Zeitpunkt im Ausnahmefall eindeutig ergeben, dass keine Wertminderung vorliegt.

Die Erfassung einer Wertminderung ist erforderlich, wenn der erzielbare Betrag geringer ist als der gesamte Buchwert des assoziierten Unternehmens. Die Wertminderungen werden in der Gesamtergebnisrechnung im Ergebnis aus at-equity bilanzierten Unternehmen erfasst. Steigt der erzielbare Betrag in künftigen Perioden, wird in entsprechendem Umfang eine Wertaufholung vorgenommen.

Vertragsvermögenswerte

Ein Vertragsvermögenswert ist der Rechtsanspruch des Konzerns auf eine Gegenleistung für von ihm an den Kunden übertragene Güter und Dienstleistungen, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf geknüpft ist. Jeder unbedingte Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung wird gesondert als Forderung ausgewiesen. Es wird regelmäßig überprüft, ob ein Vertragsvermögenswert im Wert gemindert ist. Das Vorgehen ist analog zu dem bei finanziellen Vermögenswerten.

Vertragsverbindlichkeiten

Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, einem Kunden Güter oder Dienstleistung zu übertragen, für die es von diesem eine Gegenleistung empfangen (bzw. noch zu empfangen) hat. Erbringt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern dem Kunden Güter oder Dienstleistungen übertragen hat, wird eine Vertragsverbindlichkeit zum Zeitpunkt der Zahlung erfasst bzw. spätestens zum Zeitpunkt an dem die Zahlung fällig wird. Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatz erfasst, sobald der Konzern die vertraglichen Leistungen erfüllt.

Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten

Zusätzliche Kosten, die bei der Anbahnung eines Vertrages mit einem Kunden anfallen (z. B. Vertriebsprovisionen), werden aktiviert, wenn der Konzern davon ausgeht, dass er diese Kosten zurückerlangen wird.

Zudem aktiviert der Konzern die bei Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden entstehenden Kosten (z. B. Bereitstellungsentgelte und erwartete Kündigungsentgelte) sofern diese

  • nicht in den Anwendungsbereich eines anderen Standards als IFRS 15 (z. B. IAS 2 Vorräte, IAS 16 Sachanlagen oder IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte) fallen,
  • mit einem bestehenden oder erwarteten Vertrag zusammenhängen,
  • zur Schaffung von Ressourcen oder zur Verbesserung von Ressourcen des Unternehmens führen, die künftig zur (fortgesetzten) Erfüllung von Leistungsverpflichtungen genutzt werden, und
  • zu einem erwarteten Ausgleich der Kosten führen wird

Aktivierte Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten werden planmäßig über die geschätzte Nutzungsdauer amortisiert. Der Ansatz in der Bilanz erfolgt innerhalb der abgegrenzten Aufwendungen. Die Amortisation von Vertragsanbahnungskosten wird in den Vertriebskosten und die Amortisation von Vertragserfüllungskosten wird in den Umsatzkosten ausgewiesen.

Die angesetzten Amortisationsdauern betragen für Vertragsanbahnungskosten 1 bis 5 Jahre und für Vertragserfüllungskosten 3 bis 4 Jahre.

Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der Buchwert der aktivierten Kosten den verbleibenden Teil der erwarteten Gegenleistung des Kunden für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen abzüglich der hierfür noch anfallenden Kosten übersteigt.

Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert wird als kurzfristig eingestuft, wenn

  • die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird,
  • der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
  • es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung ist für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.

Eine Schuld wird als kurzfristig eingestuft, wenn

  • die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,
  • die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
  • der Konzern kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.

Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Teilweise werden Vermögenswerte und Schulden entweder bei erstmaliger Erfassung oder auch im Rahmen der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem:

  • Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder
  • vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Input-parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

  • Stufe 1 – In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise
  • Stufe 2 – Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
  • Stufe 3 – Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Um die Angabeanforderungen über die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.

Leasingverhältnisse

United Internet agiert sowohl als Leasingnehmer als auch als Leasinggeber. Der Großteil der Leasingnehmerverträge im Konzern entfällt auf die Anmietung von Netzinfrastrukturen, Gebäuden, technischen Anlagen und Fahrzeugen. Bei den Gebäuden können verschiedene Mietobjekte / Leasinggegenstände wie beispielsweise Flächen (Büroflächen, Rechenzentrumsflächen, Lagerflächen oder Parkflächen, etc.) als Vertragsgegenstand (d. h. zur Anmietung durch UI) aufgeführt sein. Die angemietete Netzinfrastruktur beinhaltet im Wesentlichen unbeleuchtete Glasfasern (Dark Fibre), Leerrohrsysteme, Kupferdoppeladern sowie Anmietungen von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL).

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.

Hinsichtlich der Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 wird auf Kapitel 2.3 verwiesen.

Leasingverhältnisse (ab 1. Januar 2019)

Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Der Konzern erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts.

Konzern als Leasingnehmer

Nutzungsrechte

Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben:

 

Nutzungsdauer in Jahren

Gebäude

1 bis 17

Netzinfrastrukturen

0,5 bis 25

Betriebs- und Geschäftsausstattung

1 bis 7

Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt.

Leasingverbindlichkeiten

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, dass bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst.

Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

Für die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasing- Verbindlichkeiten wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 17 Jahren aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätze, erhöht um Kreditrisikoaufschläge, abgeleitet.

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt und andere Wahlrechte

Der Standard sieht die Ausnahmen von der Bilanzierung nach IFRS 16 vor, bei kurzfristigen Leasingverträgen (z.B. Leasingverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger) und im Falle von geringwertigen Wirtschaftsgütern (z.B. PCs) den Ansatz eines Nutzungsrechts zu unterlassen. Kurzfristige Leasingverträge treten in der United Internet nur in sehr geringem Umfang auf und werden daher aus Wesentlichkeitsgründen nicht gemäß IFRS 16 aktiviert. Für die nur in geringem Umfang bestehenden Leasingvereinbarungen über geringwertige Wirtschaftsgüter wird das Wahlrecht der Nichtbilanzierung nach IFRS 16 fallweise wahrgenommen. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

Es besteht das Wahlrecht zur Portfoliobildung von Verträgen mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften, das für Assetklassen Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) und Hauptverteilerstandorte (HVT) wahrgenommen wird.

Die Ausnahmeregelung, jede Leasingkomponente eines Vertrags und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu erfassen, wird für die Klasse der zugrundeliegenden Glasfasern, HVT und KFZ in Anspruch genommen, nicht jedoch für die Leasingvereinbarungen für Gebäude.

Konzern als Leasinggeber

In den Fällen, in denen Konzerngesellschaften Finanzierungsleasingverträge als Leasinggeber vereinbaren, erfolgt ein Ansatz einer Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswertes des Leasingverhältnisses. Die Leasingzahlungen werden in Tilgung der Leasingforderung sowie in Finanzerträge aufgeteilt.

Trägt der Konzern die wesentlichen Chancen und Risiken (Operating Lease), wird der Leasing-Gegenstand vom Leasinggeber in der Bilanz angesetzt. Die Bewertung des Leasing-Gegenstands richtet sich nach den für den Leasing-Gegenstand einschlägigen Bilanzierungsvorschriften. Die Leasingraten werden vom Leasinggeber erfolgswirksam vereinnahmt.

Die Regelungen der Bilanzierung als Leasinggeber haben sich durch die Einführung von IFRS 16 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Leasingverhältnisse (bis 31. Dezember 2018)
Konzern als Leasingnehmer

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zum Zeitpunkt des Beginns der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, angesetzt. Leasingzahlungen werden derart in Finanzaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Finanzaufwendungen werden erfolgswirksam erfasst.

Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden die aktivierten Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.

Wesentliche Verträge, die als Finanzierungsleasing einzustufen sind, betreffen Vereinbarungen über IRUs (Indefeasible Rights of Use) sowie die Nutzung der angemieteten Stadtnetze der Versatel Gruppe. IRUs werden entsprechend der Vertragslaufzeit oder im Fall von günstigen Kaufoptionen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Leasingzahlungen für Operating-Leasing-Verhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Finanzielle Vermögenswerte – erstmalige Erfassung und Bewertung

Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder deren Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, bewertet der Konzern alle finanziellen Vermögenswerte bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert und im Fall eines finanziellen Vermögenswerts, der in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder deren Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, werden mit dem Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden im Abschnitt Umsatzrealisierung – Erlöse aus Verträgen mit Kunden verwiesen.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

Finanzielle Vermögenswerte – Folgebewertung

Die für Zwecke der Folgebewertung im Rahmen der erstmaligen Erfassung vorzunehmende Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte ab. Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in drei Kategorien klassifiziert:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) (At Amortized Cost – ac)
  • erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (At Fair Value through Other Comprehensive Income without Recycling to Profit or Loss – fvoci) in die Gesamtergebnisrechnung.
  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (At Fair Value through Profit or Loss – fvtpl)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und
  • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung

Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.

Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden zwingend als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft. Auch finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Zudem können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert wird.

Ein in einen hybriden Vertrag eingebettetes Derivat mit einer finanziellen oder nicht-finanziellen Verbindlichkeit als Basisvertrag wird vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Dividenden aus börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten werden ebenfalls als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn Rechtsanspruch auf Zahlung besteht.

Finanzielle Vermögenswerte – Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind. Die im Sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste für ein erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in das kumulierte Ergebnis umgebucht. Bei anteiligem Abgang erfolgt eine anteilige Umbuchung.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte (einstufige) Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst wird.

Die Erwartungsbildung bezüglich künftiger Kreditverluste erfolgt anhand regelmäßiger Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Aus historischen Daten werden regelmäßig Zusammenhänge zwischen Kreditverlusten und verschiedenen Faktoren (z. B. Zahlungsvereinbarung, Überfälligkeit, Mahnstufe, etc.) abgeleitet. Auf Basis dieser Zusammenhänge ergänzt um aktuelle Beobachtungen und zukunftsbezogene Annahmen bezüglich des zum Stichtag im Bestand befindlichen Portfolios an Forderungen und Vertragsvermögenswerten erfolgt eine Schätzung künftiger Kreditverluste.

Der Konzern erfasst bei allen anderen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und nicht Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind. Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt.

Das operative Geschäft des Konzerns liegt im Wesentlichen im Massenkundengeschäft. Ausfallrisiken wird somit mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Einzelwertberichtigung überfälliger Forderungen erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit der Altersstruktur der Forderungen mit unterschiedlichen Bewertungsabschlägen, die im Wesentlichen aus den Erfolgsquoten der mit dem Einzug überfälliger Forderungen beauftragten Inkassobüros abgeleitet werden. Die Altersstruktur der Forderungen ist in der Anhangsangabe 19 ersichtlich. Alle Forderungen, die mehr als 365 Tage überfällig sind, werden zu 100 % einzelwertberichtigt. Die Ausbuchung vollständig wertberichtigter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt 180 Tage nach Inkassoübergabe, sofern keine positive Rückmeldung von Seiten des Inkassounternehmens erfolgt und auch kein unerwarteter Zahlungseingang des Kunden auf eine wertberichtigte Forderung eingeht, oder bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor oder nach Übergabe zu den Inkassobüros.

Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten sind in den folgenden Anhangsangaben enthalten:

  • Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen (Anhangsangabe 3)
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Anhangsangabe 19)
  • Vertragsvermögenswerte (Anhangsangabe 20)
  • Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements (Anhangsangabe 43)
Finanzielle Verbindlichkeiten – Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert.

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Finanzielle Verbindlichkeiten – Folgebewertung

Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt von deren Klassifizierung ab:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Diese Kategorie umfasst vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Nach der erstmaligen Erfassung erfolgt die Bewertung der als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifizierten finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung von Agien und Disagien sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzierungsaufwendungen enthalten.

Finanzielle Verbindlichkeiten – Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Wird der Austausch oder die Änderung nicht wie eine Tilgung erfasst, so führen gegebenenfalls angefallene Kosten oder Gebühren zu einer Anpassung des Buchwerts der Verbindlichkeit und werden über die Restlaufzeit der geänderten Verbindlichkeit amortisiert.

Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Finanzinstrumente – Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

Der Konzern verwendet von Zeit zu Zeit derivative Finanzinstrumente, um sich gegen Zins- und Währungsrisiken abzusichern. Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten wird auf Basis von Barwertmodellen unter Einbeziehung von Marktinformationen (Zinsstrukturkurven) sowie – sofern wesentlich – des individuellen Kreditrisikos der Gesellschaft ermittelt. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Bei Eingehen von Sicherungsgeschäften zur Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cashflows werden bestimmte Derivate bestimmten Grundgeschäften zugeordnet, welche einem bestimmten mit einem erfassten Vermögenswert oder einer Schuld verbundenen Risiko oder dem mit einer vorgesehenen Transaktion verbundenen Risiko zugeordnet werden können (Cashflow-Hedge). Im Rahmen eines Sicherungszusammenhangs (Hedge) werden die Sicherungsinstrumente ebenfalls zu Marktwerten bilanziert. Allerdings erfolgt die Erfassung der Wertänderungen bezogen auf den effektiven Teil erfolgsneutral in der Cashflow-Hedge-Rücklage, die einen separaten Posten innerhalb des Eigenkapitals darstellt. Ineffektivitäten werden ergebniswirksam erfasst. Die zugrunde liegende Effektivitätsmessung wird zu jedem Stichtag, zu dem Abschlüsse veröffentlicht werden, auf der Basis der „hypothetischen Derivate-Methode“ vorgenommen. Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in der Periode in die Gesamtergebnisrechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z. B. dann, wenn abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder wenn ein erwarteter Verkauf durchgeführt wird.

Vorräte

Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufserlös abzüglich der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Zur Berücksichtigung von Bestandsrisiken werden angemessene Wertberichtigungen für Überbestände vorgenommen.

Die Bewertung fußt dabei unter anderem auch auf zeitabhängigen Gängigkeitsabschlägen. Sowohl die Höhe, als auch die zeitliche Verteilung der Abschläge stellen eine bestmögliche Schätzung des Nettoveräußerungswerts dar und sind daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Bei Anzeichen für einen gesunkenen Nettoveräußerungserlös werden die Vorratsbestände durch entsprechende Wertminderungsaufwendungen korrigiert.

Eigene Anteile

Eigene Anteile werden vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst.

Die Einziehung eigener Anteile bewirkt eine anteilige Auflösung der im Eigenkapital ausgewiesenen Position „Eigene Anteile“ zulasten des übrigen Eigenkapitals. Hierzu nutzt der Konzern die folgende Verwendungsreihenfolge:

  • In Höhe des Nennbetrags erfolgt die Erfassung der Einziehung immer zu Lasten des Grundkapitals.
  • Der den Nennbetrag übersteigende Betrag wird zunächst bis in Höhe des Wertbeitrags aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (SAR und Wandelschuldverschreibungen) gegen die Kapitalrücklage ausgebucht.
  • Ein den Wertbeitrag aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen übersteigender Betrag wird gegen das kumulierte Konzernergebnis ausgebucht.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Bankguthaben, sonstigen Geldanlagen, Schecks und Kassenbeständen, die allesamt einen hohen Liquiditätsgrad und eine – gerechnet vom Erwerbszeitpunkt – Restlaufzeit von unter 3 Monaten aufweisen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden mit Gehaltszahlung an den Arbeitnehmer als Aufwand erfasst.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der – sofern im Einzelfall erforderlich – die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst.

Aktienbasierte Vergütung

Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter und Vorstände des Konzerns eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten und in Form der Gewährung von Wertsteigerungsrechten, die nach Wahl der Gesellschaft in bar oder durch Eigenkapitalinstrumente ausgeglichen werden können. Da bei keiner Vereinbarung für die United Internet Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich vorliegt, werden sämtliche aktienbasierten Vergütungstransaktionen als Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert.

Die Kosten aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Optionspreismodells ermittelt. Mit dem zugehörigen Bewertungsverfahren wird die Wertkomponente im Zusagezeitpunkt auch für die Folgebewertung bis zum Ende der Laufzeit festgelegt. Umgekehrt ist zu jedem Bewertungsstichtag eine Neueinschätzung des zu erwartenden Ausübungsvolumens vorzunehmen mit der Folge einer entsprechenden Anpassung des Zuführungsbetrags unter Berücksichtigung der bislang schon erfolgten Zuführung. Notwendige Anpassungsbuchungen sind jeweils in der Periode vorzunehmen, in der neue Informationen über das Ausübungsvolumen bekannt werden. Die Erfassung von aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst.

Ergebnis je Aktie

Das „unverwässerte“ Ergebnis je Aktie (Basic Earnings per Share) wird berechnet, indem das den Inhabern von Namensaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien geteilt wird.

Das „verwässerte“ Ergebnis je Aktie (Diluted Earnings per Share) wird ähnlich dem Ergebnis je Aktie ermittelt, mit der Ausnahme, dass die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien um den Anteil erhöht wird, der sich ergeben hätte, wenn die aus dem ausgegebenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm resultierenden ausübbaren Bezugsrechte ausgeübt worden wären.

Das „unverwässerte“ und „verwässerte“ Ergebnis werden zusätzlich getrennt für die fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereiche angegeben.

Finanzerträge

Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung des Effektivzinssatzes, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden). Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert kürzen den Buchwert des Vermögenswerts.

Tatsächliche und latente Steuern

Der Steueraufwand einer Periode setzt sich zusammen aus tatsächlichen Steuern und latenten Steuern. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Transaktionen, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesen Fällen werden die Steuern entsprechend im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Tatsächliche Steuern werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der

  • latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis nach IFRS noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und der
  • latenten Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von

  • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis nach IFRS noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
  • latenten Steueransprüchen aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

2.2 Zusammenfassung der Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungsgrundsätze des Konzerns stellen sich – soweit keine Wertminderungen vorliegen – zusammengefasst und vereinfachend im Wesentlichen wie folgt dar:

Bilanzposten

Bewertung

VERMÖGENSWERTE

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Fortgeführte Anschaffungskosten

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

Vertragsvermögenswerte

Fortgeführte Anschaffungskosten

Immaterielle Vermögenswerte

 

mit bestimmter Nutzungsdauer

Fortgeführte Anschaffungskosten

mit unbestimmter Nutzungsdauer

Impairment-only-Ansatz

Sachanlagen

Fortgeführte Anschaffungskosten

Anteile an assoziierten Unternehmen

Equity Methode

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

Eigenkapitalinstrumente

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung

Derivate

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

übrige

Fortgeführte Anschaffungskosten

Vorräte

Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert

Abgegrenzte Aufwendungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

Ertragsteueransprüche

Erwarteter Zahlungseingang gegenüber Steuerbehörden, welche auf Steuersätzen basiert, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden

Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte

Fortgeführte Anschaffungskosten

Latente Steueransprüche

Undiskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird

SCHULDEN

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Fortgeführte Anschaffungskosten

Latente Steuerschulden

Undiskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird

Ertragsteuerschulden

Erwartete Zahlung an Steuerbehörden, welche auf Steuersätzen basiert, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

Vertragsverbindlichkeiten

Fortgeführte Anschaffungskosten

Sonstige Rückstellungen

Erwarteter diskonierter Betrag der zum Abfluss von Ressourcen führen wird

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Fortgeführte Anschaffungskosten

Derivate

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

übrige

Fortgeführte Anschaffungskosten

Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten

Fortgeführte Anschaffungskosten


2.3 Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS

Für das Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2019 sind die folgenden Standards erstmals verpflichtend in der EU anzuwenden:

Standard

Anwendungspflicht
für Geschäftsjahre beginnend ab

Übernahme
durch
EU Kommission

IFRS 3,
IFRS 11,
IAS 12, IAS 23

Jährliches Änderungsverfahren 2015 - 2017

01.01.2019

ja

IFRS 16

Leasingverhältnisse

01.01.2019

ja

IFRS 9

Änderung: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

01.01.2019

ja

IAS 19

Änderung: Planänderungen, Kürzung oder Abgeltung

01.01.2019

ja

IAS 28

Klarstellung zu IAS 28
Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

01.01.2019

ja

IFRIC 23

Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern

01.01.2019

ja

Leasingverhältnisse

Die wesentlichen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung der IFRS 16 ergeben sich aus der Verpflichtung des Leasingnehmers, alle Leasingverträge innerhalb der Bilanz zu zeigen.

IFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ersetzt „IAS 17 Leasingverhältnisse“, „IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält“, „SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreize“ und „SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen“. IFRS 16 legt die Grundsätze für den Ansatz und die Bewertung, Darstellung und Offenlegung von Leasingverträgen fest und verpflichtet die Leasingnehmer alle Leasingverträge innerhalb der Bilanz zu zeigen.

In den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen grundsätzlich die Nutzungsüberlassung von Vermögenswerten, Miet- und Pachtverträge, Untermietverhältnisse sowie Sale-and-Leaseback-Transaktionen. In Bezug auf das Leasing bestimmter immaterieller Vermögenswerte besteht ein Wahlrecht zur Anwendung des IFRS 16.

Danach wird für die Dauer des Leasingverhältnisses ein Vermögenswert aktiviert, der das Recht zur Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt (Nutzungsrecht). Gleichzeitig erfolgt die Passivierung einer Verbindlichkeit in Höhe der künftigen Leasingzahlungen vermindert um den Zinsanteil (d. h. die Leasingverbindlichkeit). In der Folgeperiode erfolgt eine aufwandswirksame Anpassung der Leasingverbindlichkeit aufgrund von Zinsen und ein Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht.

Der Standard sieht zwei Ausnahmen von der Bilanzierung nach IFRS 16 vor – Leasing von geringwertigen Wirtschaftsgütern (z. B. PCs) und kurzfristige Leasingverträge (z. B. Leasingverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger). IFRS 16 gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

Der Leasingnehmer ist auch verpflichtet, die Leasingverbindlichkeit bei Eintritt bestimmter Ereignisse neu zu bewerten (z. B. Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderung der zukünftigen Leasingzahlungen infolge einer Änderung eines Index oder eines Satzes, der zur Bewertung der Verbindlichkeiten bzw. Zahlungen verwendet wird). Der Leasingnehmer wird in der Regel den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit als Anpassung des Nutzungsrechts erfassen.

Gemäß IFRS 16 werden in der Leasingbilanzierung grundsätzlich feste Leasingzahlungen berücksichtigt. Variable Zahlungen finden nur Berücksichtigung, wenn sie an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind.

Unterleasingverhältnisse werden zusätzlich zum ursprünglichen Hauptleasingverhältnis bilanziert. Die Unterleasingverhältnisse stellen dabei Vereinbarungen als Leasinggeber dar. Die Einstufung als Finanzierungs- oder Operating Leasingverhältnis erfolgt dabei im Verhältnis zur Laufzeit des Hauptleasingverhältnisses.

Der United Internet Konzern hat sich für die modifiziert retrospektive Erstanwendungsmethode entschieden und wendet den praktischen Behelf für den Übergang an. Danach wird zum 1. Januar 2019 nicht erneut beurteilt, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Stattdessen hat der Konzern den Standard nur auf solche Verträge angewendet, die er zuvor unter Anwendung von IAS 17 und IFRIC 4 zum Erstanwendungszeitpunkt als Leasingverhältnis eingestuft hat. Darüber hinaus wird das Wahlrecht ausgeübt, bei erstmaliger Anwendung den Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht in Höhe des Werts der dazugehörigen Leasingverbindlichkeit anzusetzen. Das Nutzungsrecht wird um den Betrag der für Leasingverhältnisse im Voraus geleisteten oder abgegrenzten Leasingzahlungen berichtigt, der in der dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung unmittelbar vorausgehenden Bilanz ausgewiesen wurde.

Die Anwendung der neuen Vorschrift führte in der Konzernbilanz von United Internet zu einem Anstieg des Anlagevermögens (für das Nutzungsrecht) und gleichzeitig zu einem Anstieg der Finanzverbindlichkeiten (aufgrund der Zahlungsverpflichtung). In der Gewinn- und Verlustrechnung führte dies zu einer Reduzierung der Mietaufwendungen, höheren Abschreibungen sowie Zinsaufwendungen.

Die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten wurden in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen, sondern den Sachanlagen bzw. den sonstigen Verbindlichkeiten zugeordnet.

T€

Buchwert zum 01.01.2019

Sachanlagen

Nutzungsrechte an

- Grundstücken und Bauten

175.556

- Betriebs- und Geschäftsausstattung

7.131

- Netzinfrastruktur/Telekommunikationsanlagen

182.629

- davon aus Umbuchung aus IAS 17

80.852

Summe Nutzungsrechte an Sachanlagen

365.049

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Leasingverbindlichkeiten

- Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

85.861

- Langfristige Leasingverbindlichkeiten

274.914

- davon aus Finanzierungsleasing nach IAS 17

81.940

Summe Leasingverbindlichkeiten

360.508

Umklassifizierung in Nutzungsrechte aus

Sachanlagen

-80.852

Abgegrenzte Aufwendungen

-10.023

Umklassifizierung aus Leasingverbindlichkeiten aus

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig)

-15.338

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)

-67.153

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (kurzfristig)

-1.396

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (langfristig)

-2.690

Die Überleitung der Operating Leasing-Verpflichtungen zum 31. Dezember 2018, abgezinst mit den entsprechenden Grenzfremdkapitalzinssätzen und dem Eröffnungsbilanzwert der Leasing-Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 ergibt sich wie folgt:

in T€

01.01.2019

Operating-Lease: Mindestleasingzahlungen (nominal) gesamt 31.12.2018

240.616

Änderungen aufgrund Neuregelung Leasing-Verhältnisse

-4.865

Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing nach IAS 17 31.12.2018

82.491

zzgl. optionaler Verlängerungszeiträume (über Mindestlaufzeit hinaus)

78.363

abzgl. Diskontierungseffekt

-35.830

Finanzierungsverbindlichkeit IFRS 16 – 01.01.2019

360.775

Die Änderungen aufgrund Neudefinition von Leasing-Verhältnissen betreffen variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogen werden.

Für die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasing- Verbindlichkeiten wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 17 Jahren aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätzen abgeleitet.

Die Abzinsung zum 1. Januar 2019 wurde unter Verwendung eines gewichteten durchschnittlichen Grenzfremdkapitalzinssatzes von 3,90 % vorgenommen.

Seit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 sind bis zum 31. Dezember 2019 Nutzungsrechte in Höhevon 31.096 T€ zugegangen. Diese unterteilen sich in Grundstücke und Bauten (8.116 T€) sowie Netzinfrastruktur- und Kommunikationsanlagen (22.980 T€). Für weiteren Informationen bezüglich Leasingverhältnisse wird auf Anhangsangabe 45 verwiesen.

Die Bilanzierung als Leasinggeber nach IFRS 16 ist gegenüber der vorherigen Bilanzierung nach IAS 17 im Wesentlichen unverändert. Die Leasinggeber werden weiterhin alle Leasingverträge nach dem gleichen Klassifizierungsprinzip wie in IAS 17 klassifiziert.

Aus den weiteren Änderungen der IFRS haben sich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben.

2.4 Bereits veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Neben den vorgenannten, verpflichtend anzuwendenden IFRS wurden vom IASB noch weitere IFRS und IFRIC veröffentlicht, die das Endorsement der EU bereits teilweise durchlaufen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Die United Internet AG wird diese Standards voraussichtlich erst zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung im Konzernabschluss umsetzen.

Standard

Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend ab

Übernahme durch
EU Kommission

Rahmenkonzept

Überarbeitetes Rahmenkonzept

01.01.2020

Nein

IFRS 3

Änderung: Definition eines Geschäftsbetriebs

01.01.2020

Nein

IAS 1, IAS 8

Änderung: Definition of Material

01.01.2020

Nein

IFRS 9, IAS 39, IFRS 7

Reform der Refernezzinssätze

01.01.2020

Nein

IFRS 17

Bilanzierung von Versicherungsverträgen

01.01.2021

Nein

Aus den bereits veröffentlichten, aber noch nicht anzuwendenden Änderungen der IFRS werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.