Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Virtuelles Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte (SAR)

Bei der United Internet AG besteht seit Jahren ein aktienbasiertes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, mit dem Führungskräfte am Unternehmenserfolg beteiligt und damit langfristig an das Unternehmen gebunden werden sollen. Das Programm ist als virtuelles Aktienoptionsprogramm ausgestaltet.

Als virtuelle Aktienoption bzw. Stock Appreciation Right (SAR) wird die Zusage der United Internet AG bezeichnet, den Berechtigten eine Zahlung zu leisten, deren Höhe der Differenz zwischen dem Börsenkurs bei Einräumung der Option und dem Börsenkurs bei Ausübung der Option entspricht. Die Ausübungshürde beträgt 120 % des Börsenpreises, der als der Mittelwert der Schlusskurse im Xetra-Handel für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Börsentage vor der Ausgabe der Option berechnet wird. Die Zahlung des Wertzuwachses für den Berechtigten ist gleichzeitig auf 100 % des ermittelten Börsenpreises bei der Einräumung der virtuellen Optionen begrenzt.

Ein SAR entspricht einem virtuellen Bezugsrecht auf eine Aktie der United Internet AG, ist aber kein Anteilsrecht und somit keine (echte) Option auf den Erwerb von Aktien der United Internet AG. Die United Internet AG behält sich das Recht vor, ihre Verpflichtung zur Barauszahlung der SAR nach freiem Ermessen auch durch die Übertragung von United Internet Aktien aus dem Bestand eigener Aktien an die Berechtigten zu erfüllen. Nach Ablauf von gewissen Mindestwartezeiten kann der Mitarbeiter das Optionsrecht ausüben. In Höhe des Wertzuwachses entsteht ein vom Mitarbeiter zu versteuernder Gewinn. Die SAR haben eine Laufzeit von maximal 6 Jahren.

Das Optionsrecht kann wie folgt ausgeübt werden: hinsichtlich eines Teilbetrags von bis zu 25 % frühestens nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option, hinsichtlich eines Teilbetrags von insgesamt bis zu 50 % frühestens 36 Monate nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option, hinsichtlich eines Teilbetrags von insgesamt bis zu 75 % frühestens 48 Monate nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option und hinsichtlich des Gesamtbetrags frühestens nach Ablauf von 60 Monaten nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option.

Aktienorientierte Vergütung für Mitarbeiter (MAP)

Neben dem seit vielen Jahren bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für Führungskräfte hat die United Internet AG im Geschäftsjahr 2016 ein breit angelegtes Programm für ihre Mitarbeiter in Deutschland aufgelegt, das Mitte 2018 endete.

Ziel des Programmes war es

  • die Mitarbeiter an der Entwicklung der Gesellschaft sowie der Aktie stärker zu beteiligen,
  • die Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter zu fördern,
  • die Verbundenheit der Mitarbeiter mit der United Internet Gruppe (Loyalität) zu honorieren
  • und gleichzeitig die Unternehmensentwicklung zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund war das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm („MAP“) in Form einer aktienorientierten Vergütung ausgestaltet. Das Programm bestand dabei aus zwei Komponenten:

  • Zunächst erhielten die teilnahmeberechtigten Mitarbeiter die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl von Aktien der United Internet AG vergünstigt zu erwerben, die sie anschließend für eine Haltefrist von ca. 2 Jahren halten mussten.
  • Nach Ende der Haltefrist wurden den Teilnehmern unter der Voraussetzung eines fortdauernden Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses kostenlos weitere Aktien gewährt – wobei Mitarbeiter von Gesellschaften, die am „Performance Matching“ teilnahmen, nochmals zusätzliche Aktien erhielten, wenn bestimmte vordefinierte Zielwerte erreicht wurden.

Sowohl der vergünstigte Erwerb der Aktien als auch die kostenfreie Zuteilung weiterer Aktien nach Ende der Haltefrist stellten einen zu versteuernden geldwerten Vorteil dar.

Mitarbeitern an internationalen Standorten wurde aus steuerlichen Gründen ein anderes „Anreiz-System“ bei der Vergütung (ohne Aktienorientierung) angeboten.

Weitere Angaben zu den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen finden sich auch im Konzernanhang unter Punkt 36.