2.5 Corporate Responsibility

Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und für eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Nach dem Selbstverständnis von United Internet geht unternehmerisches Handeln dabei über die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele hinaus und beinhaltet auch eine Verpflichtung gegenüber Gesellschaft, Umwelt, Mitarbeitern und weiteren Stakeholdern.

Die United Internet AG kommt dabei ihrer Berichtspflicht gemäß dem „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG) (§§ 315b und 315c i. V. m. 289c HGB) nach und veröffentlicht die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung (nfE) im Rahmen eines separaten Nachhaltigkeitsberichts. Darüber hinaus kommt die Gesellschaft im Nachhaltigkeitsbericht auch ihrer Berichtspflicht nach der EU Taxonomie-Verordnung 2020/852 des Europäischen Parlaments nach und legt den Anteil nachhaltiger Geschäftsaktivitäten entsprechend offen.

Der Nachhaltigkeitsbericht 2021 der Gesellschaft wird im April 2022 (unter https://www.united-internet.de/investor-relations/publikationen/berichte.html) veröffentlicht und erfüllt sowohl die im CSR-RUG geforderten Angaben sowie weitere Transparenzanforderungen der Stakeholder.

Die im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichte nfE enthält die gesetzlich geforderten sowie ergänzende Angaben zu den für United Internet wesentlichen Aspekten „Umweltbelange“ (Kapitel: Klima- und Umweltschutz), „Arbeitnehmerbelange“ (Kapitel: United Internet als Arbeitgeber), „Sozialbelange“ (Kapitel: Soziales Engagement), „Achtung der Menschenrechte“ (Kapitel: United Internet als Geschäftspartner) sowie „Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ (Kapitel: Verantwortungsvolle Unternehmensführung). Ergänzt werden diese im CSR-RUG als Mindestumfang genannten Aspekte durch das Kapitel „Kundenbelange und Produktverantwortung“. Diese sind für United Internet wesentlich und damit berichtspflichtig. Zu den Kundenbelangen zählen nicht nur die Kundenzufriedenheit, sondern auch die für die Branche besonders relevanten Inhalte Informationssicherheit, Datenschutz sowie Digitalisierung im Allgemeinen. Daher werden diese Themen in einem eigenen Kapitel „Corporate Digital Responsibility“ dargestellt.

Bei der Berichtserstellung wurden neben dem CSR-RUG die „Sustainability Reporting Standards“ der Global Reporting Initiative (GRI) angewendet, international anerkannte Leitlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Die nfE wurde in Übereinstimmung mit den GRI-Standards: Option Kern erstellt. Sowohl das CSR-RUG als auch die GRI-Standards erwarten eine Darstellung, wie die wesentlichen Themen und ihre Auswirkungen gemanagt werden, insbesondere die verbundenen Ziele und Maßnahmen sowie Verfahren zur Risikoerkennung und -minderung. Während das CSR-RUG hier von „Konzept“ spricht, verwendet GRI den Begriff „Managementansatz“. Letzterer kommt auch in der nfE von United Internet zur Anwendung und umfasst daher auch die Konzepte nach CSR-RUG. Zudem wurden die Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen der Europäischen Kommission herangezogen, die sich auf die dem CSR-RUG zugrundeliegende EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch große kapitalmarktorientierte Unternehmen und Gruppen beziehen.

Bei der Festlegung der Inhalte der nfE wurde das Wesentlichkeitsprinzip zugrunde gelegt und die Erwartungen der Stakeholder von United Internet einbezogen. Zur Bestimmung der wesentlichen Themen sind die Anforderungen der GRI-Standards, des CSR-RUG und der vorgenannten EU-Leitlinien maßgeblich gewesen. Dabei wurden die GRI-Prinzipien „Einbindung von Stakeholdern“, „Nachhaltigkeitskontext“, „Wesentlichkeit“ und „Vollständigkeit“ beachtet. Die inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung obliegt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft.