Vorstand

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Konzerns. Er bestand im Geschäftsjahr 2019 aus 2 Personen. Der Vorstand führt die Geschäfte nach Gesetz und Satzung, der vom Aufsichtsrat genehmigten Geschäftsordnung sowie den jeweiligen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, soweit nicht nach Maßgabe von § 161 AktG eine Abweichung erklärt ist.

Er ist zuständig für die Aufstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse sowie für die Besetzung von personellen Schlüsselpositionen im Unternehmen.

Entscheidungen von grundlegender Bedeutung bedürfen der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 90 AktG und gibt dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats mindestens einmal pro Monat mündlich und auf Anforderung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats auch schriftlich einen Überblick über den aktuellen Stand der nach § 90 AktG relevanten Berichtsgegenstände. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird demnach über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands oder den Finanzvorstand informiert. Als wichtiger Anlass ist auch jede wesentliche Abweichung von der Planung oder sonstigen Prognosen der Gesellschaft anzusehen. Der Vorsitzende bzw. Sprecher des Vorstands oder der Finanzvorstand informiert den Vorsitzenden des Aufsichtsrats ferner nach Möglichkeit vorab, sonst unverzüglich danach über jede Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft nach Art. 17 MAR.

Für die Mitglieder des Vorstands gilt ebenfalls eine Altersgrenze von 70 Jahren. Diese Vorgabe wird derzeit ebenfalls ausnahmslos eingehalten.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands handelt jedes Vorstandsmitglied in dem ihm zugewiesenen Ressort eigenverantwortlich, ist aber gehalten, die auf das ihm zugewiesene Ressort bezogenen Interessen dem Gesamtwohl des Unternehmens unterzuordnen.

Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands regelt der Gesamtvorstand in einem Geschäftsverteilungsplan.

Die Vorstandsmitglieder unterrichten sich gegenseitig über wichtige Vorgänge innerhalb ihrer Geschäftsbereiche. Angelegenheiten von größerer Bedeutung, die nicht im Budget verabschiedet sind, sind von wenigstens zwei Vorstandsmitgliedern zu erörtern und zu entscheiden, wobei eines der beiden Vorstandsmitglieder das Ressort Finanzen verantworten muss.

Unbeschadet ihrer Ressortzuständigkeit verfolgen alle Vorstandsmitglieder ständig die für den Geschäftsverlauf der Gesellschaft entscheidenden Daten, um jederzeit auf die Abwendung drohender Nachteile, die Durchführung wünschenswerter Verbesserungen oder zweckmäßiger Änderungen durch Anrufung des Gesamtvorstandes oder sonst auf geeignete Weise hinwirken zu können.

Der Gesamtvorstand beschließt über alle Angelegenheiten, die von besonderer Bedeutung und Tragweite für die Gesellschaft oder ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sind.

Der Gesamtvorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag. Die Beschlüsse des Vorstandes werden in einer Niederschrift festgehalten.

Der Gesamtvorstand kommt regelmäßig einmal im Monat und sonst bei Bedarf zu einer Vorstandssitzung zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied legt Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsrat offen.

Aktuelle Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand der United Internet AG bestand im Geschäftsjahr 2019 aus folgenden 2 Mitgliedern:

  • Ralph Dommermuth, Unternehmensgründer und Vorstandsvorsitzender (seit 1988 im Unternehmen)
  • Frank Krause, Finanzvorstand (seit 2015 im Unternehmen)