Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und Führungsebenen / Stand der Umsetzung

Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" (FührposGleichberG) vom 24. April 2015 hat das Aktiengesetz sowie eine Reihe weiterer Gesetze verändert.

Für die United Internet AG ergaben sich aus dem Gesetz insbesondere folgende Verpflichtungen:

  • Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der United Internet AG durch den Aufsichtsrat
  • Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand der United Internet AG durch den Aufsichtsrat
  • Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene der United Internet AG durch den Vorstand

Die erstmalige Festlegung musste bis zum 30. September 2015 erfolgen und durfte maximal einen Zeitraum bis zum 30. Juni 2017 erfassen, innerhalb dessen die angestrebte Zielgröße erreicht werden soll. Die nachfolgenden Festlegungen dürfen jeweils maximal einen Zeitraum von 5 Jahren umfassen.

Nach eingehender Prüfung haben Aufsichtsrat und Vorstand der United Internet AG mit Beschlussfassung von 18. Mai 2017 dazu folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Aufsichtsrat legt das Ende der Frist für das Erreichen der Zielgrößen des Frauenanteils im Aufsichtsrat und Vorstand auf den Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet (voraussichtlich Mai 2020), fest. In dieser Hauptversammlung ist der Aufsichtsrat neu zu wählen.
  • Für den Aufsichtsrat wird die Zielgröße „0“ festgelegt. Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit ausschließlich aus Männern zusammen. Personelle Veränderungen oder eine Vergrößerung des Gremiums sind weder geplant noch absehbar.
  • Für den Vorstand wird die Zielgröße „0“ festgelegt. Der Vorstand setzt sich derzeit ebenfalls ausschließlich aus Männern zusammen. Personelle Veränderungen oder eine Vergrößerung des Gremiums sind weder geplant noch absehbar. Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel der Erhöhung des Frauenanteiles tritt aus Sicht des Aufsichtsrats insoweit hinter dem Interesse des Unternehmens an der Fortführung der erfolgreichen Arbeit durch eingearbeitete Vorstandsmitglieder und an einer den Bedürfnissen des Unternehmens angepassten Vorstandsgröße zurück.
  • Sowohl hinsichtlich des Frauenanteils im Aufsichtsrat als auch im Vorstand behält sich der Aufsichtsrat vor, über die Zielgröße innerhalb der Frist zur Erreichung erneut zu beschließen, sollte sich eine Neubesetzung abzeichnen.

Für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene wurde keine Zielgröße festgelegt, da es bei der United Internet AG aufgrund ihrer Holding-Struktur keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands gibt.

Aufsichtsrat und Vorstand der United Internet AG sehen die genannten Zielgrößen derzeit ausnahmslos als erfüllt an.