Sonderrechte
Herrn Ralph Dommermuth steht das persönliche Recht zu, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Das Entsendungsrecht wird ausgeübt durch Benennung der Person des Aufsichtsratsmitglieds gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft. Die Benennung wird wirksam durch Erklärung der Annahme des Aufsichtsratsmandats durch die benannte Person gegenüber dem Vorstand. Das vorstehende Entsendungsrecht setzt voraus, dass Herr Ralph Dommermuth selbst oder durch gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen bei Ausübung des Entsendungsrechts Aktien hält, die mindestens 25 % des stimmberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft repräsentieren und dies dem Vorstand bei der Benennung des Aufsichtsratsmitglieds durch Depotauszüge oder ähnliche Unterlagen nachweist. Herr Dommermuth hat bisher von seinem Entsendungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Weitere Aktien mit Sonderrechten bestehen nach Kenntnis des Vorstands nicht.