8. Erklärung zur Unternehmensführung
Bei Kapitel „8 Erklärung zur Unternehmensführung“ handelt es sich um „nicht geprüfte Lageberichtsangaben“, da die Prüfung der Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung durch den Abschlussprüfer gem. § 317 Abs. 2 S. 6 HGB darauf zu beschränken ist, dass die Angaben gemacht wurden und der ebenfalls in Kapitel 8 enthaltene Corporate Governance Bericht nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex eine „lageberichtsfremde Angabe“ darstellt, die inhaltlich nicht geprüft wird.
Grundlagen der Corporate Governance
Die Unternehmensführung der United Internet AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird durch die einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie durch die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) bestimmt.
Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Wahrung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit und Transparenz in der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.
Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Ökologische und soziale Ziele werden hierbei angemessen berücksichtigt.
In dieser Erklärung zur Unternehmensführung berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 289f HGB für die Einzelgesellschaft und gemäß § 315d HGB für den Konzern hinaus auch gemäß Grundsatz 23 DCGK über die Corporate Governance des Unternehmens (Corporate Governance Bericht). Dem Corporate Governance Bericht liegt der DCGK in der aktuellen Fassung vom 28. April 2022 zugrunde, welche am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.
Führungs- und Unternehmensstruktur
Entsprechend ihrer Rechtsform verfügt die United Internet AG mit ihren Organen Vorstand und Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur. Das dritte Organ bildet die Hauptversammlung. Alle drei Organe sind dem Wohl des Unternehmens verpflichtet.
Vorstand
Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Konzerns. Er bestand im Geschäftsjahr 2025 aus drei Personen (namentlich Herr Ralph Dommermuth, Herr Carsten Theurer und Herr Markus Huhn). Der Vorstand besteht nach dem Austritt von Herrn Markus Huhn zum Ablauf des 31. Dezember 2025 seit dem 1. Januar 2026 aus zwei Personen.
Für Erstbestellungen wird eine Amtszeit von drei Jahren in Betracht gezogen. Der Aufsichtsrat entscheidet im Einzelfall über die angemessene Bestelldauer innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens, eine Bestellung über mehr als fünf Jahre hinaus erfolgt nicht.
Der Vorstand führt die Geschäfte nach Gesetz und Satzung, der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung sowie nach den jeweiligen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, soweit nicht nach Maßgabe von § 161 AktG Abweichungen erklärt sind.
Der Vorstand bestimmt die Geschäftspolitik in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Er ist zuständig für die Unternehmensplanung, die Aufstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse sowie für die Besetzung von personellen Schlüsselpositionen im Unternehmen. Zudem definiert er systematisch die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit und bewertet diese anschließend. In der Unternehmensstrategie werden neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt. Die Unternehmensplanung umfasst sowohl die entsprechenden finanziellen als auch die nachhaltigkeitsbezogenen Ziele. Die Unternehmenskultur in der United Internet Gruppe ist geprägt von den traditionellen Werten Verantwortung, Erfolgswille, Agilität, Solidität, Fairness und Offenheit, welche das Fundament für nachhaltigen Unternehmenserfolg bilden. Um ein einheitliches vorbildliches Handeln und Verhalten zu gewährleisten, wurden vom Vorstand ethische Leitlinien entwickelt, die in einem Verhaltenskodex niedergelegt sind. Der Verhaltenskodex enthält wesentliche Grundsätze zu einem verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln, stellt wichtige Verhaltensregeln auf, die sich aus den Unternehmenswerten ergeben, und gibt konkrete Handlungsempfehlungen. Darüber hinaus wird in der United Internet Gruppe für das eigene Geschäft und für unsere Lieferketten besonders auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt geachtet, worüber jährlich berichtet wird. Weitere Informationen zur Wahrnehmung der Verantwortung und zum Engagement für Nachhaltigkeit finden sich auf der Internetseite des Unternehmens unter www.united-internet.de unter „Unternehmen“ in den Abschnitten Verantwortung und Nachhaltigkeit.
Entscheidungen von grundlegender Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 90 AktG und gibt dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats mindestens einmal pro Monat mündlich und auf Anforderung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats auch schriftlich einen Überblick über den aktuellen Stand der relevanten Berichtsgegenstände. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird demnach über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorsitzenden des Vorstands oder den Finanzvorstand informiert. Ein wichtiger Anlass ist insbesondere auch jede wesentliche Abweichung von der Planung oder sonstigen Prognosen der Gesellschaft. Der Vorsitzende des Vorstands oder der Finanzvorstand informiert den Vorsitzenden des Aufsichtsrats ferner nach Möglichkeit vorab, sonst unverzüglich danach über jede Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung.
Für die Mitglieder des Vorstands gilt eine Altersgrenze von 70 Jahren. Diese Vorgabe wird derzeit ausnahmslos eingehalten.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands handelt jedes Vorstandsmitglied in dem ihm zugewiesenen Ressort eigenverantwortlich, ist aber gehalten, die auf das ihm zugewiesene Ressort bezogenen Interessen dem Gesamtwohl des Unternehmens unterzuordnen.
Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands regelt der Gesamtvorstand auf Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden in einem Geschäftsverteilungsplan.
Die Vorstandsmitglieder unterrichten sich gegenseitig über wichtige Vorgänge innerhalb ihrer Geschäftsbereiche. Angelegenheiten von größerer Bedeutung, die nicht im Budget verabschiedet sind, sind von wenigstens zwei Vorstandsmitgliedern zu erörtern und zu entscheiden, wobei eines der beiden Vorstandsmitglieder das Ressort Finanzen verantworten muss.
Unbeschadet ihrer Ressortzuständigkeit verfolgen alle Vorstandsmitglieder ständig die für den Geschäftsverlauf der Gesellschaft entscheidenden Ereignisse und Daten, um jederzeit auf die Abwendung drohender Nachteile, die Durchführung wünschenswerter Verbesserungen oder zweckmäßiger Änderungen durch Anrufung des Gesamtvorstands oder sonst auf geeignete Weise hinwirken zu können.
Der Gesamtvorstand beschließt über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und Tragweite für die Gesellschaft oder ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften.
Der Gesamtvorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag. Die Beschlüsse des Vorstands werden in einer Niederschrift festgehalten.
Der Gesamtvorstand kommt regelmäßig einmal im Monat und sonst bei Bedarf zu einer Vorstandssitzung zusammen.
Jedes Vorstandsmitglied legt Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands offen und informiert gegebenenfalls die anderen Vorstandsmitglieder hierüber.
Die Mitglieder des Vorstands nahmen im Berichtszeitraum und nehmen aktuell keine Aufsichtsratsmandate in einer anderen konzernexternen börsennotierten Gesellschaft oder vergleichbare Funktionen und dementsprechend auch keinen Aufsichtsratsvorsitz in solchen Gesellschaften wahr.
Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand der United Internet AG bestand im Geschäftsjahr 2025 aus den folgenden Mitgliedern:
Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2025
- Ralph Dommermuth, Unternehmensgründer und Vorstandsvorsitzender
(Vorstandsmitglied; seit 1988 im Unternehmen) - Carsten Theurer, Finanzvorstand
(Vorstandsmitglied seit 1. Januar 2025; seit 2025 im United Internet Konzern) - Markus Huhn, Vorstand Shared Services / HR
(Vorstandsmitglied seit 1. April 2023 bis 31. Dezember 2025; seit 1994 im United Internet Konzern)
Aufsichtsrat
Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2025 bestand der Aufsichtsrat bis zum 14. Mai 2025 aus fünf Mitgliedern. Da die Amtszeit dieser Mitglieder mit dem Ende der Hauptversammlung endete, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschlossen hat, erfolgte in der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 eine Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats. Seit dem 15. Mai 2025 setzt sich der Aufsichtsrat gemäß den Beschlüssen der Hauptversammlung aus folgenden sechs Mitgliedern zusammen: Herr Philipp von Bismarck, Herr Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, Herr Stefan Rasch, Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel, Herr Christian Unger sowie Frau Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die im Jahr 2029 über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt. Damit beträgt die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder rund 4 Jahre.
Der Aufsichtsrat hält mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt und überwacht und berät – gemäß Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung sowie den jeweiligen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, soweit nicht nach Maßgabe von § 161 AktG eine Abweichung erklärt ist – den Vorstand bei der Führung der Geschäfte und dem Risiko- und Chancenmanagement des Unternehmens. Dies umfasst insbesondere auch die Themen Nachhaltigkeit, Compliance und Informationssicherheit.
In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat mit dem Vorstand alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie und deren Umsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risk Managements sowie der Compliance. Er diskutiert mit dem Vorstand die Quartalsmitteilungen und Halbjahresberichte vor ihrer Veröffentlichung und verabschiedet die Jahresplanung. Die Jahresplanung umfasst den Jahresfinanzplan, bestehend aus detaillierter Umsatz-, Kosten- und Ergebnisplanung sowie Liquiditätsplanung und Jahresinvestitionsplanung. Der Aufsichtsrat prüft den Jahres- und Konzernabschluss und billigt diese, sofern keine Einwände zu erheben sind. Dabei berücksichtigt er die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers.
In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fallen auch die Bestellung der Vorstandsmitglieder, die Festlegung der Vorstandsvergütung sowie deren regelmäßige Überprüfung unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, soweit nicht nach § 161 AktG eine Abweichung erklärt ist.
Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern strebt der Aufsichtsrat eine für die Gesellschaft bestmögliche, vielfältige und sich gegenseitig ergänzende Zusammensetzung an und achtet auf eine langfristige Nachfolgeplanung. Dabei spielen vor allem Erfahrung, Branchenkenntnisse sowie fachliche und persönliche Qualifikationen eine wichtige Rolle.
Im Rahmen der langfristigen Nachfolgeplanung befasst sich der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand regelmäßig mit hochqualifizierten Führungskräften, die als potenzielle Kandidaten für Vorstandspositionen in Betracht kommen.
Zur Selbstbeurteilung führt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit, als auch der vom Aufsichtsrat gebildete Prüfungs- und Risikoausschuss regelmäßig eine Effizienzprüfung durch. Im Einklang mit der Empfehlung D.12 DCGK beurteilen der Aufsichtsrat und der Ausschuss, wie wirksam er jeweils als Gremium seine Aufgaben erfüllt. Zu diesem Zweck wird in einem Turnus von ungefähr zwei Jahren eine Selbstbeurteilung mittels umfangreicher Fragebögen sowie anschließender intensiver Befassung und Beratung der jeweiligen Ergebnisse im Plenum und im Prüfungs- und Risikoausschuss vorgenommen. Die anonymisierte Auswertung der Fragebögen liefert eine detaillierte Selbsteinschätzung, aus der etwaige Handlungsfelder abgeleitet werden.
Im 4. Quartal 2025 führte der Aufsichtsrat unter Teilnahme aller Mitglieder und des Vorsitzenden die Selbstbeurteilung für das Geschäftsjahr 2025 durch. Schwerpunkte waren unter anderem Erwartungshaltung, Zeitaufwand, Besetzung, Informationsversorgung, Unabhängigkeit und Vergütung.
Der Aufsichtsrat kam zu dem Ergebnis, dass weiterhin eine professionelle Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Abschlussprüfer, Vorstand und Unternehmensbereichen besteht.
Die letzte Selbstbeurteilung des Prüfungs- und Risikoausschusses wurde im 4. Quartal 2024 durchgeführt. Sie umfasste die Themen Arbeitsweise, Größe und Struktur des Ausschusses, Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer, Umgang mit Interessenkonflikten, Vergütungsthemen sowie den Umgang mit Bilanzierungsfragen.
Die nächste Selbstbeurteilung des Prüfungs- und Risikoausschusses wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Von der Effizienz der Tätigkeit des Aufsichtsrats und des Prüfungs- und Risikoausschusses ist auch weiterhin auszugehen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für die Wahrung ihrer Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Über durchgeführte Maßnahmen wird im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berichtet.
Der Aufsichtsrat wird mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr einberufen. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch seinen Vorsitzenden mindestens 14 Tage vorher schriftlich einberufen. Weitere und ausführlichere Informationen zu der genauen Anzahl der Sitzungstermine sowie zu den dort behandelten Themen finden sich im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung.
Mit der Einberufung einer Sitzung des Aufsichtsrats sind die Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen. Ist eine Tagesordnung nicht ordnungsgemäß angekündigt worden, darf hierüber nur beschlossen werden, wenn vor der Beschlussfassung kein Aufsichtsratsmitglied widerspricht.
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Präsenzsitzungen gefasst. Es ist jedoch zulässig, dass Sitzungen des Aufsichtsrats in Form einer Video- oder Telefonkonferenzverbindung abgehalten werden oder dass einzelne Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Video- oder Telefonübertragung zugeschaltet werden und dass in diesen Fällen auch die Beschlussfassung oder die Stimmabgabe per Video- oder Telefonkonferenzverbindung erfolgt. Sitzungen werden vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet. Außerhalb von Sitzungen können auf Anordnung des Vorsitzenden Beschlussfassungen auch auf anderem Wege, zum Beispiel per Telefon oder per E-Mail erfolgen, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und mindestens 3 Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch dann an einer Beschlussfassung teil, wenn es sich in der Abstimmung der Stimme enthält.
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, mit einer einfachen Mehrheit gefasst.
Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats werden Niederschriften angefertigt.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats die zur Durchführung der Beschlüsse des Aufsichtsrats erforderlichen Willenserklärungen abzugeben.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Rechnungslegung, der Integrität des Rechnungslegungsprozesses sowie der Überwachung der Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit des Internal Control Systems, des Risk Management Systems, des Compliance Management Systems, der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung und des Internal Audit Systems. Des Weiteren unterstützt er den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Abschlussprüfung, der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen, der Prüfhonorare und der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss beschäftigt sich intensiv mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss, dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der darin enthaltenen nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Mit Vorstand und Abschlussprüfer erörtert er die Prüfungsberichte, den Prüfungsablauf, die Prüfungsschwerpunkte und -methodik sowie die Prüfungsergebnisse, auch hinsichtlich des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, und gibt Empfehlungen an den Aufsichtsrat. Er nimmt regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor. Der Prüfungs- und Risikoausschuss erörtert die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand. Zudem setzt sich der Ausschuss intensiv mit der nichtfinanziellen Berichterstattung sowie deren Prüfung auseinander.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Wahlvorschlag des Abschlussprüfers an die Hauptversammlung und Entscheidungen zu Corporate-Governance-Themen vor und beschließt über die Zustimmung zu wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 111b Abs. 1 AktG (sog. Related Party Transactions). Im Berichtszeitraum gab es keine derartigen Geschäfte.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Die Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses tauscht sich regelmäßig auch unter Anwesenheit sämtlicher Mitglieder des Prüfungs- und Risikoausschusses mit dem Abschlussprüfer über aktuelle Themen der Abschlussprüfung und über den Fortgang der Prüfung aus. Der Prüfungs- und Risikoausschuss berät sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand. Im Jahr 2025 haben insgesamt drei Abstimmungstermine mit dem Abschlussprüfer stattgefunden. Außerdem nimmt der Abschlussprüfer regelmäßig an den Sitzungen des Prüfungs- und Risikoausschusses teil.
Die Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses erstattet dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit des Prüfungs- und Risikoausschusses. Bei wesentlichen Vorkommnissen und Feststellungen des Prüfungs- und Risikoausschusses wird unverzüglich der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert.
Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats / Stand der Umsetzung
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft strebt eine Zusammensetzung des Aufsichtsrats an, die eine qualifizierte Beratung und Überwachung des Vorstands der Gesellschaft ermöglicht.
Vor dem Hintergrund
- seiner eigenen Größe,
- des Geschäftsfeldes, in dem die Gesellschaft tätig ist,
- der Größe und Struktur der Gesellschaft,
- des Umfangs der internationalen Tätigkeit der Gesellschaft sowie
- ihrer aktuellen Aktionärsstruktur
hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats beschlossen. Diese berücksichtigen sowohl in Bezug auf die Anforderungen an einzelne Aufsichtsratsmitglieder als auch in Bezug auf die Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums die gesetzlichen Vorgaben und – soweit nicht ausdrücklich eine Abweichung erklärt ist – die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Insbesondere wurde im Hinblick auf das Gesamtgremium ein Kompetenzprofil erarbeitet.
Der Aufsichtsrat wird die Ziele bei seinen Vorschlägen an die Hauptversammlung für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern berücksichtigen und sich bei den jeweiligen Kandidaten darüber vergewissern, dass sie die Anforderungen zur Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium erfüllen. Dabei wird die spezifische Situation des Unternehmens berücksichtigt.
Anforderungen an einzelne Mitglieder
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft strebt an, dass jedes Aufsichtsratsmitglied die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
Allgemeines Anforderungsprofil
Jedes Aufsichtsratsmitglied soll über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die es befähigen, den Vorstand der Gesellschaft sorgfaltsgemäß zu überwachen und zu beraten und etwaige Risiken für die Geschäfte der Gesellschaft zu beurteilen. Der Aufsichtsrat wird zudem darauf achten, dass sämtliche Aufsichtsratsmitglieder über ein persönliches Profil verfügen, das sie befähigt, das Ansehen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit zu wahren.
Zeitliche Verfügbarkeit
Alle Aufsichtsratsmitglieder sollen den für die sorgfältige Wahrnehmung des Mandats erforderlichen Zeitaufwand über ihre gesamte Amtszeit hinweg erbringen können. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen die Anforderungen des Gesetzes und sollen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Hinblick auf die zulässige Anzahl von Aufsichtsratsmandaten beachten.
Interessenskonflikte
Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Tätigkeiten ausüben, die das häufige oder das dauerhafte Auftreten von Interessenkonflikten wahrscheinlich machen. Dazu gehören Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern oder persönliche Beziehungen zu solchen.
Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder
Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in der Regel zum Zeitpunkt ihrer Wahl oder Wiederwahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem sollen Mitglieder nach Vollendung des 70. Lebensjahres mit Ablauf der darauffolgenden Hauptversammlung ausscheiden. Diese Zielvorgabe wird eingehalten.
Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums
Neben den individuellen Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder strebt der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß C.1 DCGK darüber hinaus folgende Ziele für seine Zusammensetzung als Gesamtgremium an.
Kompetenzprofil für das Gesamtgremium
Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen in ihrer Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat strebt an, dass der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit ein möglichst breites Spektrum der für das Unternehmen relevanten Kenntnisse und Erfahrungen abdeckt und insbesondere die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in der Telekommunikations- und Internet-Branche;
- Fachkenntnisse oder Erfahrungen aus anderen Wirtschaftsbereichen;
- unternehmerische bzw. operative Erfahrungen;
- mindestens ein Mitglied mit mehrjähriger im Ausland oder in einem international tätigen Unternehmen erworbener operativer Erfahrung;
- Expertise in den für das Unternehmen bedeutsamen ESG-Kompetenzen „ökologische Nachhaltigkeit“, „soziale Nachhaltigkeit“ und „Governance sowie Compliance“;
- mindestens ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung, wobei der Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme zu bestehen und sich auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beziehen hat;
- mindestens ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung, wobei der Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Abschlussprüfung zu bestehen und sich auch auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beziehen hat;
- Kenntnisse und Erfahrungen bei der Strategieentwicklung und -umsetzung;
- vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Controlling und Risikomanagement;
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Personalplanung und -führung (Human Resources);
- vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Governance und Compliance;
- Expertise zu den Bedürfnissen kapitalmarktorientierter Unternehmen.
Diversität
Der Aufsichtsrat strebt eine vielfältige Zusammensetzung an, um sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat als Gesamtgremium über eine hinreichende Meinungs- und Kenntnisvielfalt verfügt. Bei seinen Wahlvorschlägen wird der Aufsichtsrat das von der Gesellschaft festgelegte Diversitätskonzept berücksichtigen, welches nachfolgend in einem gesonderten Abschnitt dargestellt ist.
Unabhängigkeit
Der Aufsichtsrat strebt an, dass eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl von mindestens vier der sechs Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ist.
Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr erneut mit vorstehenden Zielen für seine Zusammensetzung befasst und sie insbesondere mit Blick auf das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium thematisiert und mit Blick auf die Kompetenzen im Bereich „ökologische Nachhaltigkeit, soziale Nachhaltigkeit und Governance sowie Compliance“ konkretisiert. Der Aufsichtsrat verfolgt weiterhin das Ziel, das von ihm entwickelte Kompetenzprofil für das Gesamtgremium vollständig zu erfüllen.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats / Stand der Umsetzung
Der Aufsichtsrat der United Internet AG bestand im Geschäftsjahr 2025 aus den folgenden Mitgliedern:
Aufsichtsratsmitglieder zum 31. Dezember 2025
- Philipp von Bismarck,
Aufsichtsratsvorsitzender seit Mai 2021, Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses seit Mai 2021
(Aufsichtsratsmitglied seit Juli 2020) - Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares,
stellv. Aufsichtsratsvorsitzender seit Mai 2021
(Aufsichtsratsmitglied seit Mai 2020) - Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß,
Aufsichtsratsmitglied seit Juli 2020 - Stefan Rasch,
Aufsichtsratsmitglied und Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses seit Mai 2021 - Prof. Dr. Franca Ruhwedel
Aufsichtsratsmitglied und Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses seit Mai 2023; Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses seit Januar 2024 - Christian Unger,
Aufsichtsratsmitglied und Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses seit Mai 2025
Qualifikationsmatrix der Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2025:
Zugehörigkeitsdauer | Mitglied seit | 7/2020 | 5/2020 | 5/2021 | 7/2020 | 5/2023 | 5/2025 |
Altersgrenze (70) | Geburtsjahr | 1975 | 1963 | 1962 | 1978 | 1973 | 1967 |
Persönliche Eignung | Unabhängigkeit | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
Kein Overboarding | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | |
Ehemaliges Mitglied des Vorstands | |||||||
Keine Interessenkonflikte | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | |
Diversität | Geschlecht | Männlich | Männlich | Männlich | Weiblich | Weiblich | Männlich |
Staatsangehörigkeit | Deutsch | Spanisch | Deutsch | Deutsch | Deutsch | Schweiz | |
Fachliche Eignung | Telekommunikationsbranche | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ||
Medien- und / oder IT-Branche | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | |||
Fachkenntnisse / Erfahrungen aus anderen Wirtschaftsbereichen | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | |
Unternehmerische bzw. operative Erfahrungen | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | |
Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen, interne Kontroll- & Risikomanagementsysteme, inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | |||
Abschlussprüfung, inkl. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung | ✔ | ✔ | ✔ | ||||
Ökologische Nachhaltigkeit | ✔ | ✔ | ✔ | ||||
Soziale Nachhaltigkeit | ✔ | ✔ | |||||
Governance sowie Compliance | ✔ | ✔ | |||||
Strategieentwicklung und -umsetzung | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ||
Controlling und Risikomanagement | ✔ | ✔ | |||||
Personalplanung und -führung (HR) | ✔ | ✔ | |||||
Expertise zu den Bedürfnissen kapitalmarktorientierter Unternehmen | ✔ | ✔ | ✔ | ||||
Internationale Erfahrung | Mehrjährige Tätigkeit im Ausland oder operative Erfahrung in einem international tätigen Unternehmen (z. B. im Bereich Financial Engineering, Telekommunikation, M&A) | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
Philipp von Bismarck | Dr. Manuel Cubero del Castillo- Olivares | Stefan Rasch | Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß | Prof. Dr. Franca Ruhwedel | Christian Unger |
Die Mitglieder des Prüfungs- und Risikoausschusses verfügen über umfangreichen Sachverstand auf den in D.3 DCGK genannten Gebieten, worüber nachfolgend nähere Angaben gemacht werden.
Die Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses, Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel, verfügt aufgrund ihrer Qualifikation als promovierte Diplom-Kauffrau und langjährige Hochschullehrerin mit Professuren für Rechnungswesen und Controlling an der FOM Hochschule in Essen und für Finance and Accounting an der Hochschule Rhein-Waal in Kamp Lintfort sowie aufgrund ihrer Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei der börsennotierten thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA, als Board-Mitglied (non-executive) und Vorsitzende des Audit Committee der schwedischen börsennotierten Verve Group SE, als ehemalige Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei der VTG AG sowie aufgrund weiterer Aufsichtsratsmandate und Prüfungsausschussvorsitzende weiterer Aufsichtsräte über umfangreichen Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Ihr Sachverstand auf diesen Gebieten besteht bezüglich der Rechnungslegung insbesondere in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von internationalen und nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie bezüglich der Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Des Weiteren verfügt Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Nachhaltigkeitsfragen und der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie deren Prüfung, indem sie sich seit Einführung der §§ 289b und 315b HGB eingehend mit den Inhalten und der Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen befasst hat und seit ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat und dessen Prüfungs- und Risikoausschusses die Planung, Vorbereitung und Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts der United Internet AG und dessen Prüfung eng begleitet hat.
Als weiteres Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses verfügt Herr Philipp von Bismarck aufgrund seiner Qualifikation und mehr als 20-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in renommierten wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzleien im In- und Ausland sowie aufgrund seiner seit mehr als einem Jahrzehnt intensiven Beteiligung an Transaktionen im Bereich der digitalen Infrastruktur über umfangreichen Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Sein Sachverstand auf diesen Gebieten besteht bezüglich der Rechnungslegung insbesondere in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie bezüglich der Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung.
Das dritte Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses, Herr Stefan Rasch, verfügt aufgrund seiner Qualifikation als Diplom-Kaufmann mit zusätzlichem Abschluss als Master of Business Administration der Universität Pittsburgh (USA), aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Unternehmensberater bei der renommierten Boston Consulting Group GmbH, bei der er Senior Partner ist, seiner ehemaligen Tätigkeit als Finanzmanager bei der Procter & Gamble Deutschland GmbH sowie aufgrund seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Beirats der Fond of Group Holding GmbH und seiner ehemaligen Aufsichtsratsmandate bei der seinerzeit börsennotierten Tele Columbus AG und der Hallhuber GmbH über umfangreichen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sein Sachverstand bezüglich der Rechnungslegung besteht insbesondere in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von internationalen und nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme.
Herr Christian Unger ist seit dem 15. Mai 2025 das vierte Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses. Zuvor war er globaler CEO der Ringier AG, dem größten Medienunternehmen der Schweiz, sowie CEO der Tradus Plc in London. Durch diese Funktionen und seine langjährige Erfahrung in verschiedenen Führungspositionen bei der Partners Group verfügt Herr Christian Unger über umfangreichen Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Sein Sachverstand auf diesen Gebieten besteht bezüglich der Rechnungslegung insbesondere in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von internationalen und nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie bezüglich der Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung.
Das jeweilige Amt der Aufsichtsratsmitglieder endet jeweils mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2029.
Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und Führungsebenen / Stand der Umsetzung
Aus dem Aktiengesetz ergeben sich für die United Internet AG als börsennotierte Gesellschaft insbesondere folgende Verpflichtungen:
- Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der United Internet AG durch den Aufsichtsrat (§ 111 Abs. 5 AktG).
- Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand der United Internet AG durch den Aufsichtsrat (§ 111 Abs. 5 AktG).
- Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands in der United Internet AG durch den Vorstand (§ 76 Abs. 4 AktG).
Die nachfolgenden Festlegungen dürfen jeweils maximal einen Zeitraum von 5 Jahren umfassen.
Nach eingehender Prüfung haben Aufsichtsrat und Vorstand der United Internet AG folgende Beschlüsse dazu gefasst:
- Der Aufsichtsrat legt das Ende der Frist für das Erreichen der Zielgrößen des Frauenanteils im Aufsichtsrat und Vorstand auf den Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 entscheidet, fest. In dieser voraussichtlich im Mai 2029 stattfindenden Hauptversammlung ist der Aufsichtsrat neu zu wählen
- Für den von der Hauptversammlung aktuell gewählten Aufsichtsrat wird die Zielgröße 33,33% festgelegt. Der Aufsichtsrat der United Internet AG wurde in der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 neu gewählt, sodass er sich aus zwei Frauen und vier Männern zusammensetzt.
- Für den Vorstand wurde die Zielgröße „0“ festgelegt. Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2025 ausschließlich aus (drei) Männern zusammen. Der Aufsichtsrat glaubt an die Vorteile von Diversity und hat sich nach umfassenden und sorgfältigen Erwägungen dennoch entschlossen, die Zielgröße auf „0“ festzulegen, um die Kontinuität der erfolgreichen Zusammenarbeit des jetzigen Vorstands sicherzustellen – gerade auch vor dem Hintergrund der herausfordernden Zeiten, die ein eingespieltes Team erforderlich machen. Gleichzeitig wurde entschieden, dass für den Fall einer weiteren Vergrößerung des Vorstands die Zielgröße für den Frauenanteil auf 25 % festgelegt wird.
- Sowohl hinsichtlich des Frauenanteils im Aufsichtsrat als auch im Vorstand behält sich der Aufsichtsrat vor, über die Zielgröße innerhalb der Frist zur Erreichung erneut zu beschließen, sollte sich eine Neubesetzung abzeichnen.
- Für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde keine Zielgröße festgelegt, da es bei der United Internet AG aufgrund ihrer Holding-Struktur keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands gibt.
Aufsichtsrat und Vorstand der United Internet AG sehen die genannten Zielgrößen derzeit ausnahmslos als erfüllt an.
Diversitätskonzept
Diversitätsaspekte finden bei der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats stets Beachtung. Die Gesellschaft erachtet Diversität nicht nur als wünschenswert, sondern als ganz entscheidend für den Erfolg des Unternehmens. Dementsprechend verfolgt die Gesellschaft insgesamt eine wertschätzende Unternehmenskultur, bei der die individuelle Verschiedenheit hinsichtlich Kultur, Nationalität, Geschlecht, Altersgruppe, Bildungs- oder Berufshintergrund sowie Religion gewünscht und entsprechend Chancengerechtigkeit – unabhängig von Alter, Behinderung, ethnisch-kultureller Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung oder sexueller Identität – gefördert wird.
Die Gesellschaft strebt an, dass Vorstand und Aufsichtsrat vielfältig zusammengesetzt sind und sie als Gesamtgremien über eine ausreichende Meinungs- und Kenntnisvielfalt verfügen.
Es sollen insbesondere folgende Kriterien Berücksichtigung finden:
- Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sollen sich innerhalb des jeweiligen Gremiums im Hinblick auf ihre Erfahrungen und ihren Bildungs- und beruflichen Hintergrund ergänzen, um ein gutes Verständnis des aktuellen Stands sowie der längerfristigen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entwickeln zu können.
- Vorstand und Aufsichtsrat haben für den Referenzzeitraum bis zum Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2029, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 entscheidet, für die Geschlechterquote jeweils eine Zielgröße festgesetzt. Gegenwärtig setzt sich der Aufsichtsrat aus zwei Frauen und vier Männern und der Vorstand aus zwei Männern zusammen. Beide Geschlechter werden grundsätzlich gleichberechtigt nach Maßgabe ihre Qualifikation behandelt.
- Mit Ausnahme der nach B.5 und C.2 DCGK festgelegten Altersgrenze von 70 Jahren bestehen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat keine Differenzierungen nach dem Alter und es soll allein nach den erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen differenziert werden.
- Bei der gegenwärtigen Größe von Vorstand und Aufsichtsrat von nur zwei bzw. sechs Mitgliedern wurden hinsichtlich der geographischen Herkunft keine Ziele festgelegt. Dem Erfordernis internationaler Erfahrung wird im Fall des Aufsichtsrats bereits dadurch Rechnung getragen, dass mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrjährige im Ausland oder in einem international tätigen Unternehmen erworbene operative Erfahrung aufweisen soll.
Individuelle Stärken – also alles, was die einzelnen Mitarbeiter/-innen innerhalb des Unternehmens einzigartig und unverwechselbar macht – ermöglichten es der Gesellschaft erst, zu dem zu werden, was sie heute ist. Eine Belegschaft, die sich aus verschiedensten Persönlichkeiten zusammensetzt, bietet optimale Rahmenbedingungen für Kreativität und Produktivität – und damit auch Mitarbeiterzufriedenheit. Das daraus resultierende Ideen- und Innovationspotenzial stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft und steigert die Chancen in Zukunftsmärkten. Diesem Gedanken folgend soll nicht nur für jeden Mitarbeitenden das Tätigkeitsfeld und die Funktion gefunden werden, in der die jeweiligen individuellen Potenziale und Talente bestmöglich ausgeschöpft werden können; auch bei der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats soll – bereits im eigenen Interesse des Unternehmens – auf Diversität mit Blick beispielsweise auf Alter, Geschlecht oder Berufserfahrung geachtet werden.
Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass die Gesamtheit der für seine Zusammensetzung maßgeblichen gesetzlichen und selbst festgelegten Bestimmungen (Ziele für die Zusammensetzung, Kompetenzprofil, gesetzliche Zielgröße für den Frauenanteil, Altersgrenze und das weitere vorstehend Dargestellte) als Diversitätskonzept im Sinne von §289f Abs. 2 Nr. 6 HGB gelten soll. Darüberhinausgehende Diversitätsziele für Vorstand oder Aufsichtsrat mit zusätzlichen oder bestimmteren Kriterien hält die Gesellschaft für nicht sachgerecht. Bei einer höheren Anzahl und Bestimmtheit der Diversitätsaspekte würde angesichts der derzeitigen Größe von Vorstand und Aufsichtsrat eine passende Besetzung der Positionen unter Beachtung aller Diversitätskriterien ansonsten erhebliche Schwierigkeiten bereiten.
Das Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat ist nach Einschätzung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gegenwärtig erfüllt.
Hauptversammlung
Die jährliche ordentliche Hauptversammlung ist das zentrale Organ der Willensbildung der Aktionäre der United Internet AG. In ihr werden den Anteilseignern der Jahres- und Konzernabschluss sowie der Lagebericht vorgelegt. Die Aktionäre entscheiden über die Verwendung des Bilanzgewinns und stimmen zu weiteren gesetzlich festgelegten Themen wie der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und der Wahl des Abschlussprüfers ab. Jede Aktie besitzt eine Stimme. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Die Aktionäre können ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Gesellschaft stellt hierfür einen Stimmrechtsvertreter bereit, der nach Weisung der Aktionäre abstimmt, soweit er dazu von den Aktionären den Auftrag erhält.
Governance-Funktionen
Bei der United Internet AG sind die Governance-Funktionen Teil einer integrierten „GRC“-Organisation, zu der die Funktionen Corporate Governance, Corporate Risk Management & Internal Control Systems und Corporate Compliance gehören. Die vorgenannten GRC-Funktionen stehen unter der einheitlichen Leitung des Group General Counsel, der direkt an den Finanzvorstand der United Internet AG berichtet. Der operative Betrieb des Internal Control System erfolgt unter der Leitung des Head of Commercial and ICS Service, während der Head of Corporate Audit & ICS Governance für die Internal Control System Governance des internen Kontrollsystems verantwortlich ist. Auch diese berichten an den Finanzvorstand der United Internet AG.
Internal Control System und Risk Management System
Um den Unternehmenserfolg in der United Internet Gruppe langfristig zu sichern, ist es unerlässlich, die Risiken unternehmerischen Handelns konzernweit systematisch zu identifizieren, zu analysieren und durch geeignete Steuerungsmaßnahmen und Kontrollen zu beseitigen oder zu begrenzen. Das Internal Control System und das Risk Management System gewährleisten einen verantwortungsvollen Umgang mit Risiken. Insbesondere sind sie darauf ausgelegt, Risiken konzernweit frühzeitig zu erkennen, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. Die Systeme werden permanent weiterentwickelt und an die sich wandelnden Gegebenheiten angepasst. Der Aufsichtsrat wird durch den Vorstand regelmäßig über bestehende Risiken und deren Behandlung sowie die Wirksamkeit der internen Kontrollen informiert. Die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internal Control Systems und des Risk Management Systems wurden durch den Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit festgestellt. Im Jahr 2025 wurde das Risk Management System des Vorjahres zudem einer Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen. Die Prüfung nach dem Prüfungsstandard IDW PS 981 ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Risikomanagementsystem der United Internet AG im Prüfungszeitraum angemessen und wirksam war.
Die wesentlichen Merkmale des Internal Control Systems und Risk Management Systems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns sind gemäß den §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB detailliert im zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern beschrieben. Dort berichtet der Vorstand zudem ausführlich über bestehende Risiken und deren Entwicklung.
Compliance
Um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien sicherzustellen, hat der Vorstand der United Internet AG ein konzernweites risikoorientiertes Compliance-Management-System (UI-CMS) eingerichtet. Kernstück dieses UI-CMS ist, neben dem Head of Corporate Compliance, eine segmentbezogene, dezentrale Compliance-Organisation bestehend aus Segment- und Corporate-Compliance-Managern.
Auf Segment-Ebene sind Segment-Compliance-Manager für die konkrete Ausgestaltung des segmentbezogenen CMS verantwortlich. In bestimmten Unternehmenseinheiten, insbesondere in wesentlichen Tochterunternehmen der IONOS SE wird die Compliance Organisation durch lokale Compliance Manager und in bestimmten Bereichen wie z. B. HR durch funktionale Compliance Manager unterstützt.
Das übergeordnete Ziel aller Compliance-Aktivitäten ist es, Compliance-Verstöße zu verhindern. Dieses Ziel soll durch angemessene, an der Risikolage der United Internet Gruppe ausgerichtete Maßnahmen entlang der drei Handlungsebenen „Vorbeugen“, „Erkennen“ und „Reagieren“ erreicht werden. Themenschwerpunkte sind das Richtlinienmanagement, das Hinweisgebermanagement, die Korruptionsprävention, das Compliance-Monitoring einschließlich der Sanktionslistenprüfung und das Lieferketten-Compliance-Management-System.
Die wesentlichen Elemente des UI CMS sind im Kapitel „4. Nichtfinanzielle Konzernerklärung“ dieses Lageberichts detailliert beschrieben.
Finanzpublizität / Transparenz
Es ist das erklärte Ziel der United Internet AG, institutionelle Investoren, Privataktionäre, Finanzanalysten, Mitarbeitenden sowie die interessierte Öffentlichkeit durch regelmäßige, offene und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens zu informieren.
Hierzu werden alle wesentlichen Informationen, wie z. B. Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen und andere Pflichtmitteilungen (wie z. B. Directors‘ Dealings oder Stimmrechtsmitteilungen) sowie sämtliche Finanzberichte, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht. Ferner informiert die United Internet AG auch umfangreich über die Internetseite der Gesellschaft (www.united-internet.de). Dort finden sich auch Dokumente und Informationen zu den Hauptversammlungen der Gesellschaft sowie weitere wirtschaftlich relevante Informationen.
Die United Internet AG berichtet Aktionären, Analysten und Pressevertretern anhand eines festen Finanzkalenders viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage. Der Finanzkalender wird auf der Internetseite der Gesellschaft und gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Darüber hinaus informiert der Vorstand durch Ad-hoc-Mitteilungen unverzüglich über nicht öffentlich bekannte Umstände, die dazu geeignet sind, den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen.
Im Rahmen der Investor Relations trifft sich das Management regelmäßig mit Analysten und institutionellen Anlegern. Zudem finden zur Vorstellung der Halbjahres- und Jahreszahlen Analystenkonferenzen statt, zu denen Investoren und Analysten auch telefonisch Zugang erhalten.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Rechnungslegung des United Internet Konzerns erfolgt nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind) unter Berücksichtigung von § 315e HGB. Der für Ausschüttungs- und Steuerbelange relevante Jahresabschluss der United Internet AG wird dagegen nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Jahres- und Konzernabschluss werden durch unabhängige Abschlussprüfer geprüft. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt durch die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat erteilt den Prüfungsauftrag, legt die Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungshonorar fest und überprüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2022 Abschlussprüfer für die United Internet AG und den Konzern. Die für die Prüfung verantwortlichen Prüfungspartner sind für das Geschäftsjahr 2025 Herr Erik Hönig und Herr Christian David Simon.
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ist jeweils in einem detaillierten Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 gemäß § 162 AktG nebst dem zugehörigen Vermerk des Abschlussprüfers dargestellt, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.united-internet.de/investor-relations/publikationen/berichte.html veröffentlicht wird und dort öffentlich zugänglich ist. In der Anlage zu diesem Vergütungsbericht ist das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG ausführlich dargestellt und auch der letzte Vergütungsbeschluss der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG wiedergegeben.
Angaben zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung finden sich zudem im Anhang des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres 2025 unter Anhangangabe 43.
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG haben am 16. Dezember 2025 die nachfolgend wiedergegebene Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und im Anschluss auf der Website der Gesellschaft (www.united-internet.de) sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:
Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG erklären, dass die United Internet AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) in der geltenden Fassung vom 28. April 2022, die mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 wirksam geworden sind und der letzten Entsprechenserklärung vom 17. Dezember 2024 zugrunde lagen, mit den dort jeweils erklärten Ausnahmen entsprochen hat und auch zukünftig den Empfehlungen des Kodex mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprechen wird:
Bildung eines Nominierungsausschusses
(Empfehlung D.4)
Der Aufsichtsrat bildet neben dem Prüfungs- und Risikoausschuss keine weiteren Ausschüsse, sondern nimmt sämtliche weitere Aufgaben in seiner Gesamtheit wahr. Der Aufsichtsrat erachtet dies für sachgerecht, da auch bei einem sechsköpfigen Aufsichtsrat effiziente Diskussionen im Plenum und ein intensiver Meinungsaustausch möglich sind. Der Aufsichtsrat sieht demnach keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines Nominierungsausschusses.
Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands
(Empfehlungen G.1 bis einschließlich G.5 des Kodex)
Mit der Vorlage an die Hauptversammlung im Mai 2025 wurde das Vergütungssystem die Grundlage für Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern. Bestehende Dienstverträge entsprechen mit unten dargestellten Ausnahmen bereits dem Vergütungssystem. Das erarbeitete Vergütungssystem berücksichtigt die Empfehlungen in G.1 bis einschließlich G.5 des Kodex ohne Einschränkungen.
Vergütung des Vorstands – Langfristige variable Vergütung
(Empfehlung G.10 Kodex)
Nach G.10 des Kodex sollen den Vorstandsmitgliedern gewährte variable Vergütungsbeträge überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Daneben soll das jeweilige Vorstandsmitglied über derartige Beträge erst nach vier Jahren verfügen können. Im Rahmen des Stock Appreciation Rights (SARs)-Programms als langfristigem Vergütungsprogramm für den Vorstand wird eine aktienbasierte Vergütung ausgelobt. Die Laufzeit dieses Programms beträgt jeweils insgesamt 6 Jahre. Innerhalb dieser 6 Jahre kann das jeweilige Vorstandsmitglied zu bestimmten Zeitpunkten bereits jeweils einen Teil (25%) zugeteilter SARs – frühestens allerdings nach 2 Jahren – ausüben. Damit kann ein Vorstandsmitglied bereits nach 2 Jahren über einen Teil der langfristigen variablen Vergütung verfügen. Nach Ablauf von 5 Jahren ist erstmals die volle Ausübung aller SARs möglich.
Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass sich dieses System der Langfristvergütung bewährt hat und sieht keinen Grund dafür, die Verfügungsmöglichkeit über im Rahmen des Programms verdiente Vergütung weiter hinauszuschieben. Durch die Anknüpfung an den Aktienkurs der United Internet AG und deren Möglichkeit, zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Programm deren Aktien hinzugeben, findet bereits eine aus Sicht des Aufsichtsrats angemessene Teilhabe des Vorstandsmitglieds an Risiken und Chancen des Unternehmens der United Internet AG statt. Weil das Programm mit einer Laufzeit von 6 Jahren konzipiert ist und die ausgelobten SARs über diese Dauer und frühestens nach 2 Jahren entsprechend anteilig ausgeübt werden können, ist aus Sicht des Aufsichtsrats eine optimale Bindungswirkung und Anreizsteuerung im Interesse der United Internet AG erreicht, die keine Änderungen erforderlich machen.
Vergütung des Vorstands – Leistungen bei Vertragsbeendigung
(Empfehlung G.13 Kodex)
Gemäß G.13 des Kodex sollen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots soll eine solche Abfindungszahlung zudem auf die Karenzentschädigung angerechnet werden. In einem inzwischen beendeten Dienstvertrag eines ehemaligen Vorstandsmitglieds war keine Anrechnungsmöglichkeit enthalten. In den aktuellen Dienstverträgen wurde diese Regelung aufgenommen.
Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter Corporate Governance – United Internet AG dauerhaft öffentlich zugänglich. Dort sind auch alle Entsprechenserklärungen der Gesellschaft nach § 161 AktG seit dem Jahr 2008 öffentlich zugänglich.
