Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat der United Internet AG hat im Geschäftsjahr 2025 die ihm nach Gesetz, Satzung, Deutschem Corporate Governance Kodex und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung sorgfältig und kontinuierlich überwacht. Die Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat umfasste insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar, frühzeitig und umfassend eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat und den vom Aufsichtsrat gebildeten Prüfungs- und Risikoausschuss regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich ausführlich und regelmäßig auch zwischen den Sitzungen über alle relevanten Fragen der Strategie und zu den damit verbundenen Chancen und Risiken, der Unternehmensplanung, über die Entwicklung und den Gang der Geschäfte, geplante und laufende Investitionen, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risk Management Systems, des Internal Control Systems sowie des an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Compliance Management Systems. Auch die strategische Ausrichtung und die Geschäftspolitik des Unternehmens stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Vierteljährlich legte der Vorstand dem Aufsichtsrat einen umfassenden Bericht über den Gang der Geschäfte einschließlich der Umsatzentwicklung und Rentabilität sowie der Lage der Gesellschaft und des Konzerns vor. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Weitere Berichte erfolgten regelmäßig über die Unternehmensfinanzierung, die Tax, Compliance, die Informationssicherheit und die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Inhalte als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Die Berichte lagen jeweils allen Aufsichtsratsmitgliedern vor. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft, intensiv behandelt sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt.
Der Aufsichtsrat und sein Prüfungs- und Risikoausschuss haben sich regelmäßig vom Vorstand über die konzernweit eingerichteten Internal Control- und Risk Management Systeme, die auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken, sowie das Internal Audit System, das Compliance Management System sowie Cyber Security System berichten lassen. Der Aufsichtsrat ist aufgrund seiner Prüfungen und der Prüfungen des Prüfungs- und Risikoausschusses zu der Einschätzung gelangt, dass das Internal Control System, das Risk Management System, das Internal Audit System und das Compliance Management System angemessen und wirksam sind.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Bei der Übernahme ihres Mandats sowie bei der Aus- und Fortbildung während des Mandats werden die Mitglieder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft angemessen unterstützt. So findet insbesondere bei Amtsantritt eine individuelle Einführung in die Tätigkeit des Aufsichtsrats bei der United Internet AG statt. Hierbei werden alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt und praktische sowie rechtliche Grundlagen erläutert und spezifische aktienrechtliche Fragestellungen beleuchtet. Zusätzlich zu den individuellen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Aufsichtsratsmitglieder nahmen die Mitglieder des Prüfungs- und Risikoausschuss der United Internet AG im Juni 2025 an einer von externen Experten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführten Weiterbildung zu aktuellen Entwicklungen im Risikomanagement teil. Die Veranstaltung hatte das Ziel, einen Ü berblicküber die systematische Erhebung und Analyse der Ausprägung von Risikomanagementsystemen (RMS) in deutschen Unternehmen der Realwirtschaft zu geben, unter Berücksichtigung der Anforderungen der Prüfungsstandards IDW PS 981 und IDW PS 340. Darüber hinaus haben interne Experten die Mitglieder des Aufsichtsrats in zwei Terminen, von denen einer im Berichtsjahr stattfand, detailliert über die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den hierzu erlassenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie informiert. Dabei wurde ein umfassender Überblick über die zahlreichen zu berichtenden Aspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance gegeben und erläutert welche Vorgehensweise und Methodiken bei der Erhebung und Aufbereitung der erforderlichen Daten angewendet werden und wie die wechselseitigen Auswirkungen zwischen Nachhaltigkeitsberichterstattung und Nachhaltigkeitsstrategie sind. Im Berichtsjahr 2025 nahm ein Aufsichtsratsmitglied an einer mehrtägigen Weiterbildung zu Technologien der Künstlichen Intelligenz bei internationalen Technologieanbietern teil. Ergänzend wurde eine hochschulische Grundlagenschulung im Bereich KI sowie eine interne Qualifizierung zur KI Regulierung abgeschlossen.
Im Geschäftsjahr 2025 gab es eine Veränderung in der Zusammensetzung des Vorstands. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Ralf Hartings zum 31. Dezember 2024 wurde Herr Carsten Theurer durch den Aufsichtsrat mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 einstimmig zum weiteren Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bestellt. Der Vorstand setzte sich damit im Geschäftsjahr 2025 aus den Herren Ralph Dommermuth, Carsten Theurer und Markus Huhn zusammen. Herr Dommermuth führte auch im Berichtsjahr den Vorsitz im Vorstand. Herr Carsten Theurer verantwortete im Finanzressort die Bereiche Finanzen einschließlich M&A und Beteiligungsmanagement, Controlling, Steuern, Risikomanagement, Revision, Investor Relations, Nachhaltigkeitsmanagement und -berichterstattung sowie Recht, Datenschutz und Compliance. Herr Markus Huhn verantwortete das Ressort Shared Services mit den Bereichen Personalwesen, Buchhaltung, internes Kontrollsystem, IT, Einkauf und Immobilienmanagement.
Herr Markus Huhn hat sein Amt als Mitglied des Vorstands der United Internet AG zum Ablauf des 31. Dezember 2025 niedergelegt. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2026 besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern. Herr Carsten Theurer hat zusätzlich zu seinen bisherigen Verantwortungsbereichen ab dem 1. Januar 2026 auch die Verantwortung für die bisher dem Ressort Shared Services zugeordneten Bereiche übernommen. In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats kam es im Geschäftsjahr 2025 zu einer Veränderung. In der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 wurde Herr Christian Unger zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Dem Aufsichtsrat gehören derzeit sechs Mitglieder an. Er entspricht im Kompetenzprofil seiner bisherigen und aktuellen Zielsetzung. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat betrug zum 31. Dezember 2025 rund 33 Prozent. Der Aufsichtsratsvorsitz wurde im Berichtsjahr 2025 von Herrn Philipp von Bismarck wahrgenommen, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitz von Herrn Dr. Manuel Cubero.
Keines der Aufsichtsratsmitglieder übt Organ- oder Beratungsfunktionen bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens aus. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte eines Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglieds hat es im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut nicht gegeben. In einem Fall wurden präventiv Maßnahmen ergriffen, damit es nicht zu einem Interessenkonflikt kommen kann. Um beim Verkauf der 1&1 Versatel GmbH durch die United Internet AG an die 1&1 AG bereits das Aufkommen eines jeglichen eventuellen Interessenkonflikts von vornherein zu vermeiden, hat Herr Ralph Dommermuth aufgrund seiner Ämter als Vorsitzender des Vorstands sowohl der United Internet AG als auch der 1&1 AG auf die Willensbildung bei beiden Gesellschaften keinen Einfluss genommen und sich bei allen Beschlussfassungen jeweils der Stimme enthalten. Der zu vermeidende Interessenkonflikt und die vorsorglich getroffenen Maßnahmen wurden gegenüber dem Aufsichtsrat offengelegt.
Neben der gesetzlichen Regelberichterstattung und den weiter unten genannten Sonderthemen sind im Geschäftsjahr 2025 insbesondere folgende Themen intensiv im Aufsichtsrat beraten und geprüft worden:
Im Geschäftsjahr 2025 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, in denen der Vorstand den Aufsichtsrat eingehend über die wirtschaftliche Lage, die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns sowie über bedeutende Geschäftsvorfälle und weitere Vorstandsangelegenheiten informierte. Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass regelmäßig ein Teil der Aufsichtsratssitzungen ohne die Anwesenheit des Vorstandes stattfinden sollen.
Die erste ordentliche Aufsichtsratssitzung im Berichtsjahr fand in Montabaur statt. Alle fünf Mitglieder des Aufsichtsrats waren persönlich vor Ort anwesend. Die zweite Sitzung des Aufsichtsrats fand unmittelbar im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung am 15. Mai 2025 in Frankfurt statt. In dieser Hauptversammlung wurde Herr Christian Unger als neues Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Alle sechs Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen persönlich an der Sitzung teil. An der dritten Aufsichtsratssitzung nahmen fünf von sechs Mitgliedern des Aufsichtsrats persönlich vor Ort in Montabaur teil, während Herr Dr. Manuel Cubero per Videoübertragung teilnahm. Die vierte Sitzung des Aufsichtsrats fand in Montabaur statt, wobei sämtliche Mitglieder persönlich anwesend waren.
Neben den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen haben vier weitere außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden, in denen Sachverhalte erörtert und entschieden worden sind, die zeitlich nicht bis zur nächsten ordentlichen Aufsichtsratssitzung warten konnten. Die außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats fanden ausschließlich als Videokonferenz statt.
Bei der ersten außerordentlichen Aufsichtsratssitzung waren fünf Mitglieder des Aufsichtsrats in der Videokonferenz anwesend. Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel war an diesem Sitzungstermin verhindert und hat an der Beschlussfassung durch Überreichung einer schriftlichen Stimmabgabe teilgenommen. An der zweiten außerordentlichen Aufsichtsratssitzung waren vier der sechs Mitglieder des Aufsichtsrats in der Videokonferenz präsent. Herr Christian Unger und Frau Prof. Dr. Yasmin Mei Yee Weiß konnten an der Sitzung nicht teilnehmen. An der dritten und vierten Sitzung waren sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats in der Videokonferenz anwesend.
Darüber hinaus wurden einzelne Beschlüsse des Aufsichtsrats im schriftlichen Verfahren auf Basis schriftlicher Entscheidungsvorlagen des Vorstands gefasst.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand während des gesamten Geschäftsjahres 2025 kontinuierlich mit dem Vorsitzenden des Vorstands sowie mit den beiden weiteren Vorstandsmitgliedern in deren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen in Kontakt und wurde von diesen auch außerhalb von Sitzungen über wichtige Ereignisse und Entwicklungen informiert und hat sich mit diesen über Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten.
In der Zusammensetzung des Prüfungs- und Risikoausschusses des Aufsichtsrats kam es im Geschäftsjahr 2025 zu einer Veränderung. Der Prüfungs- und Risikoausschuss bestand im Geschäftsjahr 2025 zunächst aus Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel (Vorsitzende), Herrn Philipp von Bismarck und Herrn Stefan Rasch. In der Aufsichtsratssitzung nach der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 wurde Herr Christian Unger als weiteres Mitglied in den Prüfungs- und Risikoausschuss gewählt.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Rechnungslegung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Integrität des Rechnungslegungsprozesses. Intensiv befasst sich der Prüfungs- und Risikoausschuss mit dem Jahres- und Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der darin enthaltenen Nachhaltigkeitserklärung sowie dem Abhängigkeits- und Vergütungsbericht.
Zudem überwacht der Prüfungs- und Risikoausschuss die Abschlussprüfung, insbesondere die Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und die Qualität der Abschlussprüfung. In diesem Zusammenhang befasst sich der Ausschuss eingehend mit den Prüfungshonoraren und den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen.
Mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer erörtert der Ausschuss die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie, die Prüfungsplanung, den Prüfungsablauf, die Prüfungsschwerpunkte und -methodik, die Prüfungsergebnisse sowie die Prüfungsberichte, auch hinsichtlich des Internal Control Systems und des Risk Management Systems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes und gibt Empfehlungen an den Aufsichtsrat. Regelmäßig berät sich der Prüfungs- und Risikoausschuss mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand. Er nimmt jährlich eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor und alle zwei Jahre eine Selbstbeurteilung, über die in der Erklärung zur Unternehmensführung näher berichtet wird. Vor der Veröffentlichung werden die Quartalsmitteilungen und der Halbjahresfinanzbericht mit dem Vorstand erörtert.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss beschäftigt sich zudem intensiv mit dem konzernweiten Internal Control System, dem Risk Management System, dem Internal Audit System und dem Compliance Management System und hat insbesondere zur Aufgabe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der Systeme zu überprüfen. Hierbei werden Nachhaltigkeitsaspekte explizit berücksichtigt. Zusätzlich zu seinen eigenen Prüfungen hat der Ausschuss im November 2024 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer anlassunabhängigen freiwilligen Prüfung des Risk Management Systems der United Internet AG für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 beauftragt. Die Prüfung, die nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandard „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Risikomanagementsystemen“ (IDW PS 981) durchgeführt worden ist, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Risk Management System der United Internet AG im Jahr 2024 angemessen und wirksam war, worüber dem Prüfungs- und Risikoausschuss am 21. März 2025 berichtet worden ist.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss bereitet zudem die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und gibt gegenüber dem Aufsichtsrat hierfür eine Empfehlung ab. Zudem ist der Prüfungs- und Risikoausschuss für das Verfahren zur Auswahl des Abschlussprüfers nach der EU-Verordnung 537/2014 zuständig, wenn ein solches Verfahren nach den einschlägigen Fristen durchzuführen ist.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss ist schließlich für die Entscheidung über eine vorherige Zustimmung zu wesentlichen Geschäften der Gesellschaft mit nahestehenden Personen gemäß § 111b Abs. 1 AktG (sog. Related Party Transactions) zuständig.
Die Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses, Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel steht fortlaufend mit dem Vorstand, insbesondere mit dem für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglied, in Kontakt und wird so auch außerhalb von Sitzungen über für den Prüfungs- und Risikoausschuss wesentliche Belange informiert. Sie berichtet wiederum dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Tätigkeiten des Ausschusses und informiert bei wesentlichen Feststellungen unverzüglich den Vorsitzenden des Aufsichtsrats.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss hielt im Geschäftsjahr 2025 sieben ordentliche Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung ab. Die Sitzungen des Prüfungs- und Risikoausschusses fanden alle als Videokonferenzen statt.
An allen ordentlichen Sitzungen des Prüfungs- und Risikoausschusses haben die Mitglieder des Ausschusses vollzählig teilgenommen.
An der außerordentlichen Prüfungs- und Risikoausschusssitzung haben bis auf ein Mitglied alle Ausschussmitglieder teilgenommen.
Der Prüfungs- und Risikoausschusses unterhält einen regelmäßigen unterjährigen Austausch mit dem Abschlussprüfer, im Geschäftsjahr 2025 fand ein solcher Austausch in insgesamt drei Sitzungen statt. Zusätzlich tauscht sich die Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses regelmäßig außerhalb von Sitzungen mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss hierüber.
Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2025 mit den Standards guter Corporate Governance auseinandergesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 16. Dezember 2025 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung steht auf der Internetseite der Gesellschaft und im Bundesanzeiger dauerhaft zur Verfügung. Hier können auch die Entsprechenserklärungen der letzten Jahre eingesehen werden. Weitere Erläuterungen zur Corporate Governance enthält die Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2025, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist.
Die Hauptversammlung der United Internet AG hat am 15. Mai 2025 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 gewählt. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss der United Internet AG und den auf Grundlage der in der EU anzuwendenden internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) und nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2025 sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Einen Schwerpunkt der Prüfungen des Abschlussprüfers bildeten die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters), die vom Prüfungs- und Risikoausschuss als Prüfungsschwerpunkte festgelegt worden sind. Diese umfassten für den Konzernjahresabschluss die Werthaltigkeit der Firmenwerte und Frequenzlizenzen, die Umsatzrealisierung sowie für den Jahresabschluss der United Internet AG die Werthaltigkeit der Finanzanlagen. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurden auch das Internal Control System und das Risk Management System geprüft und analysiert. Wesentliche Schwachstellen des Internal Control Systems, des Risk Management Systems sowie des Rechnungslegungsprozesses sind vom Abschlussprüfer nicht festgestellt worden. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Auf der Grundlage der Vorarbeiten seines Prüfungs- und Risikoausschusses hat sich der Aufsichtsrat von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überzeugt und eine schriftliche Erklärung dazu eingeholt. Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat über im vergangenen Geschäftsjahr erbrachte und die Vergabe nicht prüfungsbezogener Leistungen informiert.
Vor dem Aufsichtsrat hat sich der Prüfungs- und Risikoausschuss intensiv mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss, dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der darin enthaltenen Nachhaltigkeitserklärung sowie dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns auseinandergesetzt.
Der Ausschuss hat diese Unterlagen sowie die Prüfungsberichte, den Prüfungsablauf, die Prüfungsschwerpunkte und -methodik sowie die Prüfungsergebnisse mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sowohl auf Basis nahezu finaler Entwürfe als auch in der endgültigen Fassung eingehend erörtert und geprüft.
Die genannten Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig in nahezu finaler Fassung vor und vor der Beschlussfassung auch in der endgültigen Fassung. An der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 18. März 2026 nahm der Abschlussprüfer per Videokonferenz teil und berichtete über seine Prüfungen und seine wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Nach Vorprüfung durch den Prüfungs- und Risikoausschuss und nach eigener Prüfung ist der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass der Jahresabschluss, der zusammengefasste Lagebericht, der Konzernabschluss und die Berichte des Abschlussprüfers zu keinen Einwendungen Anlass geben. Der Aufsichtsrat ist außerdem unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Jahres- und Konzernabschlussprüfung des Abschlussprüfers zu der Einschätzung gelangt, dass das Internal Control System und das Risk Management System, insbesondere auch bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, keine wesentlichen Schwachstellen aufweisen. Den vom Vorstand am 17. März 2026 für das Geschäftsjahr 2025 aufgestellten Jahresabschluss der United Internet AG und den nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellten Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 18. März 2026 jeweils gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025 hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.
Der Vorstand hat den von ihm aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2025 sowohl dem Aufsichtsrat als auch dem Prüfungs- und Risikoausschuss rechtzeitig vorgelegt.
Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen war Gegenstand der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Es wurde diesbezüglich folgender Bestätigungsvermerk erteilt:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat den Prüfungsbericht einschließlich Bestätigungsvermerk rechtzeitig vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht geprüft. Die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Bilanzsitzung am 18. März 2026. An der Sitzung nahm der Abschlussprüfer teil und berichtete über seine Prüfung des Abhängigkeitsberichts und seine wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmt der Aufsichtsrat dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands und dem Prüfungsbericht zu und erhebt keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.
Die United Internet AG hat für das Geschäftsjahr 2025 eine nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB abgegeben, welche als Bestandteil des Lageberichts im Kapitel „Nachhaltigkeitserklärung“ der United Internet AG integriert ist.
Der Aufsichtsrat der United Internet AG hat sich bereits unterjährig mit der Nachhaltigkeitserklärung auseinandergesetzt. Im Rahmen seiner abschließenden eigenständigen Prüfung hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem nichtfinanziellen Konzernbericht in seiner Gesamtheit beschäftigt. Dabei hat der Aufsichtsrat die Inhalte des nichtfinanziellen Konzernberichts kritisch hinterfragt und mit dem Vorstand, der für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung stand, intensiv erörtert. Der Aufsichtsrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der nichtfinanzielle Konzernbericht zu keinen Einwendungen Anlass gibt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2025.
Montabaur, den 18. März 2026
Für den Aufsichtsrat Philipp von Bismarck
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