Im Rahmen der Lageberichterstattung kann es vorkommen, dass neben lageberichtstypischen Angaben ebenfalls lageberichtsfremde Angaben (gesetzlich nicht gefordert) enthalten sind, die keiner inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer unterzogen werden müssen. Daneben kann es vorkommen, dass bestimmte Angaben für den Abschlussprüfer nicht prüfbar sind. „Nicht prüfbare Angaben“ sind solche, die aufgrund der Art der Angaben bzw. aufgrund nicht vorhandener geeigneter Kriterien für den Abschlussprüfer nicht beurteilbar sind.
Im Bericht der United Internet AG über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zum 31. Dezember 2025 wurden folgende Kapitel bzw. Angaben als „nicht geprüfte Lageberichtsangaben“ identifiziert:
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