2.5 Corporate Responsibility
Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und für eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Nach dem Selbstverständnis von United Internet geht unternehmerisches Handeln dabei über die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele hinaus und beinhaltet auch eine Verpflichtung gegenüber Gesellschaft, Umwelt, Mitarbeitenden und weiteren Stakeholdern.
Der nichtfinanzielle Konzernbericht wurde in Übereinstimmung mit §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB einschließlich der in dieser nichtfinanziellen Berichterstattung enthaltenen Angaben zur Erfüllung der Anforderungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (im Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) aufgestellt. Hinsichtlich Struktur und Darstellung der Informationen orientiert sich die Berichterstattung an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Dies gilt insbesondere für die folgenden Aspekte des ESRS 1:
- Qualitative Merkmale von Informationen
- Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen
- Sorgfaltspflicht
- Wertschöpfungskette
- Zeithorizonte
- Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
- Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung
Die gemäß der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Impacts, Risks and Opportunities („IROs“; Auswirkungen, Risiken und Chancen) bilden, in Anlehnung an das Konzept der ESRS, den Ausgangspunkt für die Identifikation der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Im Anschluss werden für diese Nachhaltigkeitsthemen, ebenfalls in Anlehnung an die ESRS, qualitative und im Einzelfall auch quantitative Informationen berichtet.
Bei der Auswahl der qualitativen Informationen orientiert sich der Nachhaltigkeitsbericht an dem Konzept der „Strategien, Maßnahmen und Ziele“ wie es in ESRS 2 verankert ist. Darüber hinaus werden, sofern relevant und möglich, weitere quantitative Informationen bereitgestellt, die sich, sofern separat gekennzeichnet, im Einklang mit den ESRS ermittelt wurden.
Das Kapitel Allgemeine Angaben legt die grundlegenden Querschnittsanforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest, einschließlich der Angabe von Unternehmensstrategie, Governance, Wesentlichkeit und Einbeziehung von Stakeholdern, die für alle Unternehmen verpflichtend sind. Das zweite Kapitel bildet die Umweltinformationen in Bezug auf den Klimawandel und Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ab. Innerhalb des Sozialen Kapitels werden Informationen und Kennzahlen in Bezug auf die eigene Belegschaft, die Arbeitnehmer in der Lieferkette sowie Verbraucher und Endnutzer dargelegt. Zuletzt folgen Kapitel mit Inhalten zur Unternehmensführung und zu unternehmensspezifische Governance-Themen: Digitale Ethik und Verantwortung. Letzteres behandelt unternehmensspezifische Themen insbesondere in Bezug auf die Digitalwirtschaft, die für den United Internet Konzern und die Branche im Allgemeinen relevant ist.
Der Nachhaltigkeitsbericht 2024 der Gesellschaft, inklusive des nichtfinanziellen Konzernberichts, wird Ende März 2025 (unter www.united-internet.de/investor-relations/publikationen/berichte.html) veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund der Einführung der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde im Geschäftsjahr 2024 intensiv daran gearbeitet, den gestiegenen regulatorischen Anforderungen, soweit möglich, nachzukommen. So wurden die Nachhaltigkeitsziele innerhalb der Geschäftsbereiche geschärft, die zuständigen Teams gestärkt und die Prozesse und Systeme für die Datenerhebung erweitert und optimiert. Damit ist die Gesellschaft in der Lage, Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) detaillierter darzustellen und die Entwicklungen innerhalb der Geschäftsbereiche sichtbarer zu machen. Gleichzeitig wurde das bestehende Risikomanagement fortlaufend angepasst und erweitert, sodass die Robustheit des Geschäftsmodells auch in Zukunft sichergestellt wird. Zudem wurde mit der Erhebung und Aktualisierung des ökologischen Fußabdrucks die Weichen gestellt, um Maßnahmen noch gezielter umsetzen zu können.
Die inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung obliegt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Unterstützt wird der Aufsichtsrat dabei durch eine inhaltliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.