19. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zum Stichtag bestehen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 44.775 T€ (Vorjahr: 114.857 T€). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbeständen. Guthaben bei Kreditinstituten werden in der Regel mit variablen Zinssätzen für täglich verfügbare Guthaben verzinst. Im Geschäftsjahr hat die United Internet auf das in Euro denominierte Guthaben bei Kreditinstituten eine geringe Verzinsung von rd. 0,5 % (Vorjahr: 0,75 %) erhalten.
Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist der Konzern-Kapitalflussrechnung zu entnehmen.
20. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
580.993
648.072
Abzüglich
Wertberichtigungen
–83.686
–102.359
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
497.307
545.713
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - kurzfristig
473.468
515.832
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - langfristig
23.839
29.881
T€
2025
2024
Zum 31. Dezember 2025 beliefen sich die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 83.686 T€ (Vorjahr: 102.359 T€). Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:
Stand 1. Januar
102.359
91.499
Inanspruchnahme
–93.555
–65.583
Aufwandswirksame Zuführungen
81.988
81.903
Auflösung
–6.749
–5.472
Währungsdifferenzen
–738
12
Nicht fortgeführter Geschäftsbereich
381
Stand 31. Dezember
83.686
Die aufwandswirksamen Zuführungen des Geschäftsjahres umfassen jeweils nicht die unterjährig begründeten und vor dem Bilanzstichtag ausgebuchten Forderungen.
Zum 31. Dezember 2025 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Berücksichtigung der vorgenannten Wertberichtigungen wie folgt dar:
< 5 Tage
437.488
475.814
6 – 15 Tage
12.572
16.054
16 – 30 Tage
10.515
17.973
31 – 180 Tage
26.824
26.919
181 – 365 Tage
8.541
7.953
> 365 Tage
1.367
1.000
21. Vertragsvermögenswerte
Vertragsvermögenswerte
887.804
894.820
–83.680
–76.569
Vertragsvermögenswerte, netto
804.125
818.250
davon Vertragsvermögenswerte - kurzfristig
571.998
630.307
davon Vertragsvermögenswerte - langfristig
232.127
187.943
Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:
76.569
70.466
–52.603
–52.348
59.714
58.451
83.680
22. Vorräte
Das Vorratsvermögen zum 31. Dezember 2025 besteht aus den folgenden Posten:
Handelswaren
Mobilfunk / Mobile Internet
79.217
101.043
DSL-Hardware
8.249
12.040
SIM-Karten
1.378
1.701
IP-TV
9.479
9.741
Sonstige
800
940
Domainbestand
0
2.231
99.124
127.697
–5.333
–8.030
Vorräte, netto
93.792
119.667
Der Rückgang der Handelswaren Mobilfunk / Mobile Internet im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus dem planmäßigen Abverkauf von Smartphones und Hardware. Der Domainbestand betrifft vollständig den nicht fortgeführten Geschäftsbereich AdTech und wird hier damit nicht mehr ausgewiesen.
Der im Geschäftsjahr aus dem Absatz von Vorräten unter den Umsatzkosten als Materialaufwand erfasste Wareneinsatz belief sich auf 865.879 T€ (Vorjahr: 878.763 T€). Hiervon entfallen 2.731 T€ (Vorjahr: 2.241 T€) auf Wertminderungen auf Vorräte.
Die Wertberichtigungen entfallen mit 5.333 T€ (Vorjahr: 5.853 T€) auf Mobilfunk / Mobile Internet und IP-TV und mit 0 T€ (Vorjahr: 2.177 T€) auf den Domainbestand.
23. Abgegrenzte Aufwendungen
Kosten der Vertragsanbahnung
124.869
138.758
263.627
Kosten der Vertragserfüllung
60.158
46.534
106.692
Geleistete Vorauszahlungen an Vorleister
145.649
527.890
673.539
65.214
11.609
76.823
395.890
724.790
1.120.681
31.12.2025
Kurzfristig
Langfristig
Schlusssalden
109.660
133.810
243.470
54.949
46.320
101.268
148.476
616.043
764.519
81.111
5.070
86.181
394.196
801.242
1.195.438
31.12.2024
Der Rückgang der abgegrenzten Aufwendungen ist im Wesentlichen auf die Nutzung von Kontingenten im Rahmen der Vereinbarung über den Bezug von Breitband-Vorleistungen zurückzuführen, für die in den Vorjahren erhebliche Vorauszahlungen geleistet worden waren.
Die abgegrenzten Aufwendungen werden auf Basis des zugrunde liegenden Vertragszeitraums abgegrenzt und periodengerecht als Aufwand erfasst.
Aufwandswirksame Erfassung der Vorleistungsentgelte
120.596
128.785
Amortisation der aktivierten Vertragsanbahnungskosten
141.671
97.650
Amortisation der aktivierten Vertragserfüllungskosten
65.742
52.212
328.009
278.647
24. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
24.1 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Debitorische Kreditoren
26.644
6.163
Geleistete Anzahlungen
14.313
12.703
Forderungen gegenüber Vorleistern
13.081
37.659
Bedingte Kaufpreisforderungen
1.051
Derivate
31.208
Kautionen
888
1.718
Subventionen Arsys
169
416
19.702
16.272
Sonstige finanzielle Vermögenswerte, netto
75.849
106.140
Im Vorjahr betrafen die Derivate im Wesentlichen die im Rahmen der Beteiligung von Warburg Pincus am Geschäftsbereich Business Applications vereinbarten eingebetteten Derivate. Mit dem vollständigen Ausstieg von Warburg Pincus zum 27. März 2025 traten die vertraglichen Ausübungsbedingungen ein und die Derivate wurden infolgedessen vollständig beglichen. Hieraus resultierten Zahlungen in Höhe von 45.015 T€.
Bezüglich weiterer Informationen wird auf Anhangangabe 35 verwiesen.
Die bedingte Kaufpreisforderung wurde im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsfelds „Energy“ im Segment „Consumer Applications“ im Oktober 2025 vereinbart.
Die geleisteten Anzahlungen betreffen im Wesentlichen Anzahlungen für Domains.
Die Forderungen gegenüber Vorleistern betreffen im Wesentlichen Werbekostenzuschüsse.
Bei den debitorischen Kreditoren handelt es sich im Wesentlichen um finanzielle Rückforderungen von Lieferanten .
24.2 Sonstige kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Forderungen Finanzamt
14.662
9.536
Rückforderungsansprüche Hardware
6.133
5.617
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
20.795
15.153
25. Anteile an assoziierten Unternehmen
Der Konzern hält Beteiligungen an mehreren assoziierten Unternehmen. Die im Jahr 2025 wesentliche Beteiligung ist die AWIN AG, Berlin, die der Konzern über seine Tochtergesellschaft United Internet Investments Holding AG & Co. KG, Montabaur, hält. Die Kublai GmbH, Frankfurt am Main, war im Vorjahr aufgrund des Verlusts des maßgeblichen Einflusses infolge der Anteilsverwässerung auf 4,71 % aus den Anteilen an assoziierten Unternehmen in Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte umgegliedert worden. Für weitere Details wird auf die Anhangangabe 4 verwiesen.
Die AWIN AG, Berlin, ist ein globales Affiliate-Marketing-Netzwerk, das Leistungen im Bereich E-Commerce- und Online-Marketing anbietet. AWIN ist der weltweit größte Anbieter für Affiliate- Marketing und verbindet als Netzwerk Advertiser und Publisher weltweit. Der Konzern hält unverändert zum Vorjahr 20 % der Anteile an der AWIN AG.
Die Bewertung der Anteile an der AWIN AG und bis zum 14. Juni 2024 der Kublai GmbH erfolgte nach der Equity-Methode.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Anteile an assoziierten Unternehmen:
Buchwert zu Beginn des Geschäftsjahres
124.943
373.205
nicht fortgeführte Geschäftsbereiche
–1.265
Zugänge
1.006
Korrekturen
- Ausschüttungen
–123
- Ergebnisanteile
8.361
–27.692
- Aufwand aus dem Verlust des maßgeblichen Einflusses
–170.533
- Wertberichtigung
–1.154
- Sonstiges
–4.901
2.688
Abgänge
–52.454
Anteile an assoziierten Unternehmen
127.138
Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen des wesentlichen assoziierten Unternehmens AWIN AG auf Basis eines Anteilsbesitzes von 100 % zum 31. Dezember 2025:
Kurzfristige Vermögenswerte
733.228
Langfristige Vermögenswerte
307.593
Kurzfristige Schulden
536.246
Langfristige Schulden
19.650
Auf die Anteilseigner entfallendes Eigenkapital
484.925
Nicht beherrschende Anteile
Eigenkapital
Umsatzerlöse
188.632
Sonstiges Ergebnis
–24.507
Periodenergebnis
34.490
Gesamtergebnis
9.983
Zusammengefasste Finanzinformationen AWIN AG:
AWIN AG T€
Die Überleitungsrechnung auf den Konzern-Buchwert zum 31. Dezember 2025 stellt sich unter Schätzung der Beteiligungsergebnisse für das 4. Quartal folgendermaßen dar:
Anteilsquote der United Internet AG
20 %
Anteil des UI Konzerns an den Nettovermögenswerten
96.985
Buchwert zum 31. Dezember 2025
AWIN AG
Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen der wesentlichen assoziierten Unternehmen auf Basis eines Anteilsbesitzes von 100 % zum Stichtag 31. Dezember 2024:
696.894
315.141
497.336
42.227
472.472
189.850
13.434
40.281
53.715
Zusammengefasste Finanzinformationen wesentlicher assoziierter Unternehmen:
Die Überleitungsrechnung auf den Konzern-Buchwert zum 31. Dezember 2024 stellte sich unter Schätzung der Beteiligungsergebnisse für das 4. Quartal folgendermaßen dar:
94.494
Buchwert zum 31. Dezember 2024
Die sonstigen assoziierten Unternehmen weisen zum 31. Dezember 2025 einen aggregierten Buchwert in Höhe von 30.153 T € (Vorjahr: 30.449 T€) und einen aggregierten Gewinn in Höhe von 970 T€ (Vorjahr aggregierter Verlust: 2.090 T€) auf. In den aggregierten Verlusten sind die Ergebnis-/ Verlustbeiträge der sonstigen assoziierten Unternehmen nur anteilig enthalten. Zum Teil basieren die Finanzinformationen auf lokalen Rechnungslegungsvorschriften, da eine Überleitung dieser Finanzinformationen auf IFRS unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.
26. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
Beteiligung Kublai
23.514
71.800
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
2.872
7.769
Andere sonstige langfristige Vermögenswerte
13.691
6.341
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte, netto
40.077
85.910
Der Buchwert der Beteiligung an der Kublai GmbH wurde im Geschäftsjahr um 48.286 T€ von 71.800 T€ auf 23.514 T€ anpasst. Die daraus resultierende erfolgsneutrale Änderung des beizulegenden Zeitwerts wurde im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.
Für weitere Details wird auf die Anhangangabe 4 verwiesen.
27. Sachanlagen
Anschaffungskosten
- Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
2.079.316
1.752.812
- Telekommunikationsanlagen
1.868.969
1.676.783
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.223.826
1.089.738
- Geleistete Anzahlungen
401.651
399.017
- Netzinfrastruktur
276.576
266.254
- Grundstücke und Bauten
72.471
39.294
5.922.809
5.223.899
Aufgelaufene Abschreibungen
–2.338.438
–2.078.884
Sachanlagen, netto
3.584.371
3.145.015
Für weitere Angaben und eine alternative Darstellung der Entwicklung der Sachanlagen in den Geschäftsjahren 2025 und 2024 wird auf die Anlage zum Konzernanhang verwiesen (Konzernanlagenspiegel).
Der Buchwert der im Rahmen von Leasingverhältnissen als Leasingnehmer gehaltenen Sachanlagen beläuft sich zum 31. Dezember 2025 auf 1.315,9 Mio . € (Vorjahr: 1.104,7 Mio. €).
Zum Bilanzstichtag bestehen Abnahmeverpflichtungen für Sachanlagevermögen in einem Gesamtbetrag von 259,2 Mio. € (Vorjahr: 342,4 Mio. €).
28. Immaterielle Vermögenswerte (ohne Firmenwerte)
Historische Anschaffungskosten
- Kundenstamm
1.236.895
1.239.769
- Frequenzlizenzen
1.070.187
- Software / Lizenzen
681.506
556.860
- Markenrechte
212.229
215.408
- Konzessionsähnliche Rechte
165.000
- Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte
86.991
77.894
61.085
61.846
- Sonstige immaterielle Vermögenswerte
82.001
82.789
3.595.895
3.469.752
–1.804.605
–1.589.959
Immaterielle Vermögenswerte, netto
1.791.290
1.879.794
Weitere Informationen sowie eine alternative Darstellung der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte in den Geschäftsjahren 2025 und 2024 sind dem Konzernanlagenspiegel in der Anlage zum Konzernanhang zu entnehmen.
Der Buchwert des Kundenstamms resultiert aus den folgenden Unternehmenserwerben:
1&1
682
57.195
Strato
41.210
54.376
1&1 Versatel
73.791
79.784
World4You
10.407
12.256
home.pl
3.123
we22
1.170
1.314
127.260
208.048
Die Restamortisationsdauer für den Kundenstamm aus dem Erwerb der Drillisch Gruppe (jetzt 1&1 AG) beläuft sich abhängig von den Kundengruppen auf 1 bis 5 Jahre, wobei der wesentliche Anteil bereits amortisiert wurde. Die Restamortisationsdauer für den Kundenstamm aus dem Erwerb der STRATO AG beläuft sich abhängig von den Produktgruppen auf 1 bis 6 Jahre, wobei der wesentliche Anteil bei 4 Jahren liegt. Der Kundenstamm aus der home.pl Transaktion wurde im Geschäftsjahr 2025 vollständig amortisiert. Die Restamortisationsdauer für den Kundenstamm aus World4You beträgt 6 Jahre und aus der we22 8 Jahre. Die Restamortisationsdauer für den Kundenstamm aus dem Erwerb der Versatel Gruppe beläuft sich abhängig von Produkten und Dienstleistungen zwischen 1 bis 16 Jahren, wobei der wesentliche Anteil bei 15 Jahren liegt.
Frequenzlizenzen
Die United Internet Tochter 1&1 AG h at im Geschäftsjahr 2019 an der 5G-Frequenzauktion teilgenommen und zwei Frequenzblöcke à 2 x 5 MHz im Bereich 2 GHz, die bis 31. Dezember 2040 befristet sind und fünf Frequenzblöcke à 10 MHz im Bereich 3,6 GHz, die bis 2040 befristet sind, ersteigert. Dabei stehen die Frequenzblöcke im Bereich 3,6 GHz ab sofort und die Frequenzblöcke im Bereich 2 GHz ab dem 1. Januar 2026 zur Verfügung.
Die aus dem Erwerb resultierenden immateriellen Vermögenswerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Buchwerte der Frequenzblöcke setzen sich wie folgt zusammen:
3,6 GHz
612.286
653.105
2 GHz
334.997
947.283
988.102
Im Geschäftsjahr 2025 erfolgten Abschreibungen in Höhe von 40.819 T€ (Vorjahr: 40.819 T€) für die Frequenzblöcke im Bereich 3,6 GHz. Im Fall der 5G-Frequenzen im Spektrum 2 GHz handelt es sich um noch nicht betriebsbereite immaterielle Vermögenswerte, deren Abschreibung erst mit Beginn der Laufzeit der zugeteilten Frequenzen im Jahr 2026 startet. Diese Frequenzlizenzen sind derzeit noch nicht nutzbar und wurden deshalb im Geschäftsjahr 2025 dem Impairment-Test unterzogen. Die Werthaltigkeitsüberprüfung wurde zum Bilanzstichtag auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit 5G vorgenommen. Daraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Wertminderung.
Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Markenrechte nach zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:
62.000
48.800
53.200
Mail.com
23.270
26.258
20.070
WEB.DE
17.173
11.466
11.329
Arsys
7.278
united-domains
4.198
Fasthosts
3.841
4.169
3.494
Cronon
463
202.053
209.632
Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, die einer unbestimmten Nutzungsdauer unterliegen (Markenrechte), betragen 202.053 T€ (Vorjahr: 209.632 T€).
Die Nutzungsdauer von Markenrechten wird als unbestimmt eingestuft, da keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzenzufluss zukünftig endet. Die Werthaltigkeitsüberprüfung der immateriellen Vermögenswerte, die einer unbestimmten Nutzungsdauer unterliegen, wurde zum Bilanzstichtag auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen.
Die konzessionsähnlichen Rechte resultieren aus einer Einmalzahlung im Geschäftsjahr 2020 im Zuge der Ausübung der ersten Verlängerungsoption des MBA MVNO–Vertrags zur Sicherung des unmittelbaren Zugangs zur 5G-Technologie sowie als notwendiger Baustein zum Aufbau des eigenen Mobilfunknetzes.
Die selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte betreffen aktivierte Kosten aus der Entwicklung von Software.
Zum Bilanzstichtag bestehen Abnahmeverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte in einem Gesamtbetrag von 97,7 Mio. € (Vorjahr: 19,9 Mio. €).
Die geleisteten Anzahlungen liegen im Geschäftsjahr 2025 auf einem betriebsüblichen Niveau. Im Vorjahr betrafen die geleisteten Anzahlungen im Wesentlichen Software für den Betrieb des 1&1 Mobilfunknetzes.
29. Firmenwerte
Für weitere Angaben inklusive der Darstellung der Entwicklung der Firmenwerte in den Geschäftsjahren 2025 und 2024 wird auf die Anlage zum Konzernanhang verwiesen (Konzernanlagenspiegel).
30. Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts und der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer
Die vorhandenen Firmenwerte und immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich einem Impairment-Test unterzogen. Der jährliche Impairment-Test wird auf den Stichtag 31. Dezember durchgeführt.
Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Firmenwerte wurden für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet.
Die Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Konzernanlagespiegel grundsätzlich gesondert ausgewiesen.
Die Firmenwerte zum 31. Dezember stellen sich nach zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt dar:
Consumer Access
1&1 Consumer Access
2.178.460
Business Access
398.261
Consumer Applications
1&1 Mail & Media
225.837
225.879
Business Applications
401.823
122.307
121.607
100.496
60.412
65.571
51.250
35.925
IONOS SE
43.138
InterNetX
5.237
Domain-Marketing
5.097
820.588
830.144
Buchwert laut Bilanz
3.623.146
3.632.744
Die Buchwerte der Firmenwerte nach zahlungsmittelgenerierenden Einheiten resultieren aus diversen Transaktionen der vergangenen Jahre. Im Wesentlichen resultieren die Firmenwerte des Konzerns aus den folgenden Unternehmenserwerben:
Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden für die Geschäftssegmente Business Access, Consumer Applications und Business Applications auf Basis der Berechnung von beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten des Abgangs im Sinne von IFRS 13 wird bei diesen Wertminderungstests als Level 3 eingestuft.
Die Cashflow-Prognosen basieren auf Budgets der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026. Diese Planungsrechnungen wurden vom Management auf Basis von externen Marktstudien sowie internen Annahmen für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren (Vorjahr: bis zu 10 Jahren) extrapoliert. Der Planungszeitraum von 10 Jahren trägt dem langfristigen Charakter der Investitionszyklen und Entwicklungsphasen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten angemessen Rechnung. Für das Segment Business Access wurde der Detailplanungszeitraum von 10 Jahren durch Extrapolation bis 2046 erweitert. Nach diesem Zeitraum unterstellt das Management folgenden Anstieg der Cashflows:
1,0 %
1,0 % - 1,8 %
1,0 % - 2,1 %
davon Strato
Der erwartete Anstieg entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate des Sektors, in dem die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist.
Im Geschäftsjahr wurden für die Cashflow-Prognose folgende Abzinsungssätze verwendet:
4,8 %
4,6 %
7,4 %
7,5 %
8,0 % - 9,3 %
7,4 % - 9,4 %
8,0 %
Die Cashflow-Prognosen hängen wesentlich von der Schätzung zukünftiger Umsatzerlöse ab. Die Geschäftsführungen der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erwarten im Planungshorizont unterschiedliche Entwicklungen der Umsatzerlöse.
Den Werten der Umsatzerlöse im Detailplanungszeitraum liegen folgende durchschnittliche jährliche Wachstumsraten der Umsatzerlöse zugrunde:
2,0 %
3,1 %
4,7 %
3,5 %
–9,8 % - 8,2 %
3,5 % - 7,8 %
5,2 %
Der beizulegende Zeitwert, abzüglich Kosten des Abgangs, wird hauptsächlich durch den Barwert der ewigen Rente bestimmt, der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate und zum Abzinsungssatz reagiert. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten des Abgangs wurden Abgangskostensätze zwischen 0,4 % und 3,0 % angenommen (Vorjahr: zwischen 0,3 % und 3,0 %).
Die Geschäftssegmente beinhalten folgende Markenrechte:
40.443
43.431
50.810
51.001
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit 1&1 Consumer Access wird auf Basis der Berechnung des Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt.
Die Cashflow-Prognosen basieren auf einer Budgetrechnung des Konzerns für das Geschäftsjahr 2026 sowie einer Planungsrechnung für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030. Diese Planungsrechnungen wurden vom Management auf Basis von externen Marktstudien sowie internen Annahmen für die zahlungsmittelgenerierende Einheit erstellt. Da zum Ende des Detailplanungszeitraums (2030) erwartet wird, dass noch kein nachhaltiges Umsatz- und Ergebnisniveau erreicht ist, wurde der Detailplanungszeitraum um eine Interimsphase für die Jahre 2031 bis einschließlich 2045 erweitert, bis ein nachhaltiges Umsatz- und Ergebnisniveau erreicht werden soll.
Die Cashflow-Prognosen hängen wesentlich von der Schätzung zukünftiger Umsatzerlöse ab. Eine weitere wesentliche Grundannahme für die Planung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit 1&1 Consumer Access sind die Teilnehmerzahlen, die auf diesen Teilnehmerzahlen und auf Erfahrungswerten basierende Rohertragsplanung sowie zugrunde gelegte Diskontierungssätze. Für die künftigen Jahre werden steigende Teilnehmerzahlen und leicht rückläufige Roherträge erwartet.
Der Nutzungswert wird maßgeblich durch den Barwert der ewigen Rente bestimmt, der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate und zum Abzinsungssatz reagiert.
Im Rahmen der Wertermittlung wurden folgende Parameter verwendet:
Abzinsungssatz vor Steuern
8,4 %
9,3 %
Abzinsungssätze nach Steuern
5,6 %
5,9 %
Jährliche Wachstumsraten
1,7 %
Buchwert der Markenrechte
Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate der Branche.
Die folgende Tabelle zeigt die grundlegenden Annahmen, die bei der Wertminderungsüberprüfung der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten des Abgangs bzw. für die zahlungsmittelgenerierende Einheit 1&1 Consumer Access des Nutzungswertes, herangezogen worden sind:
60,1 %
1,00 %
5,63 %
2026 - 2045
60,0 %
5,86 %
2025 - 2045
11,0 %
4,85 %
2026 - 2046
4,62 %
2025 - 2041
6,2 %
7,36 %
2026 - 2033
7,49 %
2025 - 2032
11,1 %
1,01 %
7,99 %
2026 - 2035
1,02 %
7,43 %
2025 - 2034
3,4 %
1,55 %
9,03 %
3,3 %
1,56 %
8,54 %
2,8 %
1,78 %
9,34 %
2,07 %
9,42 %
1,39 %
8,66 %
1,8 %
1,40 %
8,15 %
1,4 %
1,18 %
8,25 %
1,27 %
7,92 %
7,39 %
0,1 %
7,98 %
7,37 %
0,0 %
7,97 %
IONOS SE (Vormals 1&1 Hosting)
1,2 %
1,19 %
8,30 %
1,22 %
7,80 %
Berichtsjahr
Anteil Firmenwert gesamt
langfristige Wachstumsrate
Abzinsungsfaktor nach Steuern
Planungshorizont
Die Sensitivität der getroffenen Annahmen in Bezug auf eine Wertminderung der Firmenwerte bzw. der Markenwerte ist abhängig von den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.
Im Vorjahr führten die Änderungen der für möglich gehaltenen Parameter, einschließlich der Anpassung der Abzinsungssätze sowie eines CGU-spezifisch angemessenen Rückgangs der langfristigen Wachstumsrate oder der EBITDA-Marge der ewigen Rente, bei keiner zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu einem Impairment.
Für das laufende Jahr führen die Änderungen der für möglich gehaltenen Parameter, einschließlich der Anpassung der Abzinsungssätze sowie eines CGU-spezifisch angemessenen Rückgangs der langfristigen Wachstumsrate oder der EBITDA-Marge der ewigen Rente, bei keiner zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu einem Impairment; ein solches würde lediglich in den nachfolgend beschriebenen beiden Sachverhalten eintreten.
Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Business Access (1&1 Versatel) wurden verschiedene Änderungen zentraler Bewertungsparameter untersucht. Dabei wurde analysiert, wie sich eine Erhöhung des Abzinsungssatzes (WACC, nach Steuern) in der ewigen Rente um 0,5 Prozentpunkt, eine Senkung der langfristigen Wachstumsrate in der ewigen Rente um 1,0 Prozentpunkt sowie eine Senkung der EBITDA-Marge der ewigen Rente um 1,0 Prozentpunkt jeweils auf den Buchwert und dem aktuellen Wertüberhang (Headroom) von 102 Mio. € auswirken.
Während die Erhöhung des WACC in der ewigen Rente eine Wertminderung von 72 Mio. € zur Folge hätte, würde eine Senkung der Wachstumsrate um 1,0 Prozentpunkt eine Wertminderung von 217 Mio. € zur Folge haben. Eine Reduktion der EBITDA-Marge der ewigen Rente um 1,0 Prozentpunkt würde keine Wertminderung bewirken; es verbliebe ein Wertüberhang (Headroom) von 36 Mio. €.
Das bilanzierte 5G-Funkspektrum resultiert aus der 5G-Frequenzauktion in 2019. 1&1 hat dabei zwei Frequenzblöcke à 2 x 5 MHz im Bereich 2 GHz und fünf Frequenzblöcke à 10 MHz im Bereich 3,6 GHz, jeweils bis zum 31. Dezember 2040 befristet nutzbar, ersteigert. Dabei stehen die Frequenzblöcke im Bereich 3,6 GHz seit Erwerb und die Frequenzblöcke im Bereich 2 GHz ab dem 1. Januar 2026 zur Verfügung.
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit 5G wird auf Basis der Berechnung des Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt.
Die Cashflow-Prognosen hängen wesentlich von der Schätzung zukünftiger Umsatzerlöse, den Annahmen über die Investitionen in die Netzinfrastruktur sowie den laufenden Betriebskosten des Netzbetriebs ab. Wesentlicher Umsatztreiber für die zahlungsmittelgenerierende Einheit 5G sind das Wachstum des Teilnehmerbestandes im 1&1 Netz sowie die Planungen des zukünftigen Datenverbrauchs der Kunden. Für die Planungsrechnungen wurde auf die Teilnehmerentwicklung in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit 1&1 Consumer Access abgestellt, die Annahmen über den zukünftigen Datenverbrauch der Kunden ergeben sich aus Erfahrungswerten. Den Planungen zu den Investitionen in die Netzinfrastruktur liegen konkrete Ausbaupläne zugrunde, die im Wesentlichen auf den Ausbauverpflichtungen aus dem Frequenzerwerb sowie den vertraglich vereinbarten Aufbaukosten beruhen. Die Planungen für die laufenden Kosten des Netzbetriebs beruhen auf bereits geschlossenen Verträgen sowie erfahrungsbedingten Annahmen über die Entwicklung von Energiekosten. Eine weitere wesentliche Grundannahme für die Planung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sind die zugrunde gelegten Diskontierungssätze.
Im Rahmen der Bewertung wurden folgende Parameter verwendet:
Anstieg des Cashflows für die ewige Rente
5,1 %
Funkspektrum
Die dem Impairment-Test zugrunde liegende Planungsrechnung beinhaltet eine Gewinn- und Verlustplanung und eine Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2026 bis 2045. Ausgehend von der Planungsrechnung beginnt die ewige Rente im Jahr 2046, was ein nachhaltiges Umsatz- und Ergebnisniveau darstellen soll. Der Planung liegt die Annahme zugrunde, dass 1&1 auch zukünftig über ausreichend Funkspektrum zur Bewirtschaftung eines eigenen Mobilfunknetzes verfügen wird. Im Vorjahr erfolgte die Bewertung über den Zeitraum 2025 bis 2045, da in diesem Jahr die Zuteilung des aktuell verfügbaren Funkspektrums ausläuft. Entsprechend sind die im Vorjahr verwendeten Parameter nur bedingt vergleichbar.
Es lag im Geschäftsjahr kein Wertminderungsbedarf vor. Dies spiegelt auch qualitativ die Erwartung des Vorstands aufgrund der hohen strategischen Bedeutung wider.
Die Sensitivität der getroffenen Annahmen in Bezug auf eine Wertminderung des Funkspektrums ist abhängig von den Grundannahmen für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit.
Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierende Einheit 1&1 Mobilfunknetz wurden verschiedene Änderungen zentraler Bewertungsparameter untersucht. Dabei wurde analysiert, wie sich eine Erhöhung des Abzinsungssatzes (WACC, vor Steuern) um 0,5 Prozentpunkte, eine Senkung der langfristigen Wachstumsrate in der ewigen Rente um 1,0 Prozentpunkt sowie eine Senkung der EBITDA-Marge der ewigen Rente um 1,0 Prozentpunkt jeweils auf den Buchwert und dem aktuellen Wertüberhang (Headroom) von 817 Mio. € auswirken. Vor dem Hintergrund der aktuellen Kapitalmarktsituation wurde eine Erhöhung des Abzinsungssatzes (WACC, vor Steuern) um 0,5 Prozentpunkte anstatt von 1,0 Prozentpunkt (Vorjahr) herangezogen.
Eine Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte hätte wie eine Senkung der Wachstumsrate um 1,0 Prozentpunkt keine Wertminderung zur Folge. Bei einer Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte ergibt sich ein Wertüberhang (Headroom) von 82 Mio. € und aus einer Reduktion der Wachstumsrate um 1,0 Prozentpunkt resultiert ein Wertüberhang (Headroom) von 137 Mio. €.
Im Vorjahr hätte sich bei einer angenommenen Erhöhung des Kapitalkostensatzes um 1,0 Prozentpunkt eine Wertminderung von 388 Mio. € ergeben, eine Senkung der Wachstumsrate um 1,0 Prozentpunkt hätte keine Wertminderung zur Folge gehabt und es hätte sich weiterhin ein Wertüberhang (Headroom) von 436 Mio. € ergeben. Eine Reduktion der EBITDA-Marge der ewigen Rente um 1,0 Prozentpunkt hätte ebenfalls keine Wertminderung zur Folge gehabt und es wäre ein Wertüberhang (Headroom) von 1.096 Mio. € verblieben. Chancen aus möglichen Preisanpassungen infolge gestiegener Betriebskosten wurden in der Sensitivitätsanalyse nicht berücksichtigt.
31. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 632.206 T € (Vorjahr: 800.496 T€), davon haben Verbindlichkeiten in Höhe von 1.355 T€ (Vorjahr: 2.425 T€) eine Laufzeit von über einem Jahr.
32. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Darlehensverbindlichkeit zum 31. Dezember 2025
1.217,0
1.690,0
321,0
3.228,0
abgegrenzte Kosten
–1,6
–8,7
0,0
–10,3
Zinsverbindlichkeiten
13,2
11,4
2,4
27,1
Stand 31. Dezember 2025
1.228,7
1.692,7
323,4
3.244,8
davon kurzfristig
399,5
808,4
27,4
1.235,3
davon langfristig
829,1
884,3
296,0
2.009,4
in Mio. €
Schuldscheindarlehen
Konsortialkredit
Bilaterale Kreditvereinbarungen
Gesamt
Darlehensverbindlichkeit zum 31. Dezember 2024
1.500,0
94,0
2.811,0
–1,7
–11,9
–13,6
11,2
5,0
0,1
16,3
Stand 31. Dezember 2024
1.226,4
1.493,2
94,1
2.813,7
260,4
2,0
356,5
966,0
1.491,2
2.457,2
Die United Internet AG hat im Geschäftsjahr 2025 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 250,0 Mio. € platziert. Die Mittel aus dieser Transaktion dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Das neue Schuldscheindarlehen ist an keine sogenannten Covenants gebunden.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden zudem zwei fällige Schuldschein-Tranchen in Höhe von insgesamt 250,0 Mio. € fristgerecht zurückgezahlt.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 bestanden somit insgesamt 1.217 Mio. € (Vorjahr: 1.217 Mio. €) Verbindlichkeiten aus den Schuldscheindarlehen mit maximalen Laufzeiten bis April 2031.
Im Dezember 2024 refinanzierte die United Internet ihren revolvierenden Konsortialkreditrahmen mit ihren Kernbanken; ein Bankenkonsortium räumte der Gesellschaft hierzu einen bis Dezember 2029 laufenden Kreditrahmen über 950 Mio. € ein. Der Kredit ist variabel verzinslich, mit der Möglichkeit zur Wahl zwischen dem 1-, 3- oder 6-Monats-EURIBOR, und enthält vertraglich vereinbarte Verlängerungsoptionen. Im Geschäftsjahr 2025 hat United Internet von einer vertraglich zugesagten Verlängerungsoption Gebrauch gemacht und hat die Laufzeit des revolvierenden Konsortialkreditrahmens für den Zeitraum Dezember 2029 bis Dezember 2030 verlängert. Zum Bilanzstichtag waren 0 Mio. € (Vorjahr: 150 Mio. €) in Anspruch genommen, sodass noch nicht abgerufene Mittel in Höhe von 950 Mio. € (Vorjahr: 800 Mio. €) zur Verfügung standen.
Zusätzlich wurde im Dezember 2024 ein im Dezember 2027 endfälliger Konsortialkredit über 550 Mio.€ abgeschlossen. Dieser wurde im Januar 2025 durch Ausübung einer vertraglich zugesicherten Erhöhungsoption um 50 Mio. € auf 600 Mio. € aufgestockt. Der Kredit ist ebenfalls variabel verzinslich und ermöglicht die Wahl zwischen dem 3- oder 6-Monats-EURIBOR. Zum Bilanzstichtag war dieser Kredit in Höhe von 600 Mio. € (Vorjahr: 550 Mio. €) in Anspruch genommen.
Darüber hinaus unterzeichneten United Internet und die Japan Bank for International Cooperation (JBIC) im Dezember 2024 einen Darlehensvertrag über bis zu 800 Mio. €. Die Finanzierung erfolgt über eine direkte Tranche der vollständig im Eigentum der japanischen Regierung stehenden JBIC sowie eine durch JBIC garantierte Tranche eines Konsortiums europäischer und japanischer Geschäftsbanken. Auch dieses Darlehen ist variabel verzinslich und an den 6-Monats-EURIBOR gekoppelt. Die Mittel aus diesem Darlehen sind für den Aufbau eines 5G-Netzes auf Basis der Open-RAN-Technologie durch die Tochtergesellschaft 1&1 in Deutschland vorgesehen. Zum Bilanzstichtag war dieses Darlehen in Höhe von 290 Mio.€ (Vorjahr: 0 Mio. €) in Anspruch genommen, sodass 510 Mio. € (Vorjahr: 800 Mio. €) zur Verfügung standen.
Neben den 890 Mio. € beinhaltet die ausgewiesene Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 1.690 Mio. € auch den im Dezember 2023 mit einem Bankenkonsortium abgeschlossenen Kredit von IONOS über 800 Mio. €. Dieser Kredit wurde vollständig für die teilweise Refinanzierung des mit der United Internet AG bestehenden Shareholder Loans genutzt. Die Refinanzierung erfolgt zu einem festen jährlichen Zinssatz von 4,67 %. Der Konsortialkredit hat eine Laufzeit bis zum 15. Dezember 2026 und ist endfällig.
Die im Geschäftsjahr 2024 abgeschlossenen Kreditvereinbarungen sind an sogenannte Financial Covenants (Kreditauflagen) gebunden. Eine Verletzung der festgelegten Nettoschulden-zu-EBITDA-Relation könnte dazu führen, dass die Kreditgeber die ausstehenden Darlehen kündigen. Die Einhaltung der bestehenden Covenants zum 31. Dezember 2025 wurde im Aufstellungszeitraum überprüft und es ergaben sich keine Auswirkungen auf den Abschluss.
Ferner hat United Internet im Mai 2025 eine Brückenfinanzierung für Aktienkäufe in Höhe von bis zu 325 Mio. € abgeschlossen. Hintergrund der Brückenfinanzierung war das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots zum Erwerb von bis zu 16.250.827 auf den Inhaber lautende Stückaktien der 1&1 AG. Die Brückenfinanzierung hat eine originäre Laufzeit von einem Jahr mit einer vertraglich zugesicherten Verlängerungsoption um bis zu zwei weiteren Jahren. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 war das vorgenannte Darlehen mit 245 Mio. € in Anspruch genommen. Mit Ablauf der Ziehungsfrist zum 31. Dezember 2025 ist eine darüberhinausgehende Inanspruchnahme nicht mehr vorgesehen.
Die United Internet AG verfügt über bestehende bilaterale Betriebsmittellinien (ohne Konsortialkredite und Konsortialkreditrahmen) in Höhe von 339 Mio. € (Vorjahr: 294 Mio. €). Diese sind bis auf weiteres bzw. teilweise bis maximal Januar 2027 eingeräumt und marktüblich verzinst. Die United Internet AG ist alleiniger Kreditnehmer unter dieser Linie. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 waren die Betriebsmittellinien mit 76 Mio. € (Vorjahr: 94 Mio. €) in Anspruch genommen, so dass Mittel in Höhe von 263 Mio. € (Vorjahr: 200 Mio. €) zur Verfügung stehen.
Eine Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgte nicht.
Mit Ausnahme der festverzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens entsprechen die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Wesentlichen den Buchwerten. Bezüglich weiterer Informationen zu dem Schuldscheindarlehen wird auf Anhangangabe 42 verwiesen.
Seit Juli 2012 besteht zwischen der United Internet AG und bestimmten Tochterunternehmen eine Vereinbarung über die Durchführung eines Euro Cash Poolings (Zero Balancing). Hierdurch werden banktäglich die Guthaben und Fehlbeträge der angebundenen Konzerntöchter über mehrere Kaskaden auf ein zentrales Bankkonto der United Internet AG konzentriert bzw. von diesem ausgeglichen und stehen täglich zur Verfügung.
Zusätzlich zu den oben genannten Kreditlinien stehen dem Konzern zum Bilanzstichtag Avalkreditrahmen in Höhe von 136,0 Mio. € (Vorjahr: 106,0 Mio. €) zur Verfügung, die teilweise auch von anderen Konzerngesellschaften genutzt werden können. Die Avalkreditrahmen stehen insbesondere für die Stellung von operativen Bank-Garantien zur Verfügung.
Zusagen Avallinien
136.000
106.000
Inanspruchnahme Avallinien
84.343
77.067
Verfügbare Avallinien
51.657
28.933
Durchschnittlicher Zinssatz
0,40 %
Avalkreditrahmen:
Die eingeräumten Avalkreditrahmen stehen größtenteils unbefristet („bis auf weiteres“) zur Verfügung. Eine Vereinbarung sieht eine Befristung bis zum 30. Dezember 2028 vor. Eine Besicherung gegenüber Kreditinstituten erfolgte nicht.
Der angegebene durchschnittliche Zinssatz zum Bilanzstichtag bezieht sich auf Inanspruchnahmen.
33. Vertragsverbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten
218.611
215.009
193.248
184.019
25.363
30.990
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen, abgegrenzte Erlöse sowie abgegrenzte Aktivierungsgebühren.
34. Sonstige Rückstellungen
Die Entwicklung der Rückstellungen im Geschäftsjahr 2025 stellt sich wie folgt dar:
28.566
14.121
41.891
9.173
93.752
Verbrauch
6.240
1.484
554
7.667
15.945
281
411
182
874
Zuführung
4.853
15.006
24.260
845
44.964
–8
–16
–24
Effekte aus der Aufzinsung
319
27.179
27.354
65.489
2.169
122.191
Kündigungsentgelte
Prozessrisiken
Rückbauverpflichtung
Übrige
Die Rückstellung für Kündigungsentgelte betrifft die an die Netzbetreiber zu leistenden Zahlungen im Falle der Kündigung eines Anschlusses.
Die Prozessrisiken setzen sich aus diversen Rechtsstreitigkeiten bei unterschiedlichen Konzerngesellschaften sowie aus potenziellen Bußgeldern durch Behörden zusammen. Die Zuführung ergibt sich aus einer aktuellen rechtlichen Entwicklung in einem Rechtsstreit mit einem Vorleister.
Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen betreffen im Wesentlichen die Antennenstandorte im 1&1 Mobilfunknetz sowie mögliche Verpflichtungen zum Rückbau von aktiver Telekommunikationstechnik in angemieteten Hauptverteilerstandorten (HVT). Die Auflösung wurde soweit anwendbar erfolgsneutral mit dem Anlagevermögen verrechnet.
Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Gewährleistungs- und Drohverlustrückstellungen.
35. Sonstige Verbindlichkeiten
35.1 Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
- Leasingverbindlichkeiten
147.135
140.888
- Frequenzverbindlichkeiten
128.265
61.266
- Marketing- und Vertriebskosten / Vertriebsprovisionen
34.405
31.992
- Rechts- und Beratungskosten, Abschlusskosten
13.491
11.443
- Kreditorische Debitoren
12.412
14.818
- Wartung / Instandhaltung / Rückbauverpflichtungen
3.493
3.102
- Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten
23.653
19.425
18.642
358.626
305.806
Die kurzfristigen bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten betrafen im Vorjahr variable Kaufpreisbestandteile aus dem Erwerb der STRATO AG in Höhe von 23.653 T€. Warburg Pincus hat seine Anteile an der IONOS Group SE am 27. März 2025 vollständig veräußert. Durch den Ausstieg wurde die bedingte Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 34.000 T€ fällig. Die Bewertung der Kaufpreisverbindlichkeit basierte auf der Bewertung der IONOS Gruppe auf Basis des Börsenkurses.
35.2 Sonstige kurzfristige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige kurzfristige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten Finanzamt
62.823
96.092
- Verbindlichkeiten aus Gehalt
48.907
51.661
- Sonstige
22.000
18.147
133.730
165.900
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt handelt es sich im Wesentlichen um Umsatzsteuerschulden.
35.3 Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
1.108.410
932.109
513.061
641.326
- Sonstige Darlehen
8.148
8.149
7.461
15.978
1.637.080
1.597.562
Bezüglich der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen wird auf Anhangangabe 46 verwiesen.
Die Zahlungsverpflichtung aus Lizenzersteigerung betreffen die im Geschäftsjahr 2019 ersteigerten Frequenzlizenzen. Die United Internet Tochter 1&1 AG hat im Geschäftsjahr 2019 eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) über den Bau von Mobilfunkstandorten in sogenannten „weißen Flecken“ geschlossen. Damit hilft die 1&1 AG, bestehende Versorgungslücken zu schließen, und leistet mit dem Bau der Antennenstandorte einen Beitrag zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ländlichen Regionen. Im Gegenzug profitiert die 1&1 AG durch die Vereinbarung von Ratenzahlungen für die Kosten der erworbenen 5G-Frequenzen. Damit können die ursprünglich in 2019 und 2024 zu zahlenden Lizenzkosten nun in Raten bis 2030 verteilt an den Bund überwiesen werden.
36. Fristigkeiten der Verbindlichkeiten
Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- Konsortialkredite
1.692.685
808.401
826.284
58.000
- Bilaterale Kreditvereinbarungen
323.416
27.416
296.000
- Schuldscheindarlehen
1.228.661
399.514
813.647
15.500
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
632.206
630.851
1.355
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
1.255.546
396.033
712.378
- Übrige
740.160
211.491
522.914
5.755
Summe finanzielle Verbindlichkeiten
5.872.674
2.224.808
2.856.233
791.633
Nicht finanzielle Verbindlichkeiten
Ertragsteuerschulden
63.054
Sonstige Rückstellungen
30.759
30.833
60.599
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
Summe nicht finanzielle Verbindlichkeiten
537.586
420.791
56.196
Verbindlichkeiten
6.410.260
2.645.599
2.912.429
852.232
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
Die Verbindlichkeiten wiesen im Vorjahr folgende Fristigkeiten auf:
- Revolvierender Konsortialkreditrahmen
150.000
793.012
1.813
791.200
- Term Loan UI
550.240
240
550.000
1.226.449
260.402
926.547
39.500
- Kredit
94.000
800.496
798.071
2.425
1.072.997
359.734
572.375
830.371
164.918
524.728
140.726
5.517.565
1.460.331
3.304.633
752.601
48.004
215.010
23.313
30.698
39.741
522.665
421.236
61.688
6.040.230
1.881.568
3.366.321
792.341
Im Rahmen der Ermittlung der Fristigkeiten aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist die Unternehmensleitung davon ausgegangen, dass der zum jeweiligen Bilanzstichtag aus dem revolvierenden Konsortialkreditrahmen gezogene Betrag bis zum Ende der Laufzeit (2030) konstant gezogen bleibt.
37. Aktienbasierte Vergütung – Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Im Berichtsjahr 2025 existierten sechs unterschiedliche Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Ein Modell, das sog. Stock Appreciation Rights-Modell United Internet (SAR UI), richtet sich dabei an die Gruppe der Vorstände, Führungskräfte bzw. leitenden Mitarbeiter und basiert auf virtuellen Aktienoptionen der United Internet AG. Das zweite Programm, das Long Term Incentive Plan Hosting (LTIP Hosting) wurde in der 2. Jahreshälfte 2017 eingeführt und richtet sich an den Vorstand, die Führungskräfte und weitere Mitarbeiter in Schlüsselpositionen im Bereich Business Applications . Dieses Programm ist in Q1 2025 ausgelaufen. Das dritte Programm, der Long Term Incentive Plan Versatel (LTIP Versatel) wurde in der 1. Jahreshälfte 2018 eingeführt und richtet sich an Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen im Bereich Business Access. Das vierte Programm, das Stock Appreciation Rights Drillisch (SAR Drillisch) wurde in der 1. Jahreshälfte 2020 eingeführt, richtet sich ebenfalls an Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen im Bereich Consumer Access und hat in 2020 z. T. das ehemalige SAR Programm der Drillisch ersetzt. Das fünfte Programm, das Long Term Incentive Plan Portal (LTIP Portal) wurde in der 1. Jahreshälfte 2019 eingeführt und richtet sich an Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen im Bereich Consumer Applications. Das sechste Programm, das Stock Appreciation Rights IONOS (SAR IONOS) wurde in im Zuge des Börsengangs der IONOS 2023 eingeführt und richtet sich an Vorstände und Führungskräfte in Schlüsselpositionen der IONOS Group SE. Im Jahr 2024 wurde das Programm auf ausgewählte Führungskräfte ausgeweitet.
37.1 Stock Appreciation Rights (SAR United Internet)
Bei der United Internet AG besteht seit 2009 ein Stock Appreciation Right Programm (SAR Programm). Als Stock Appreciation Right (SAR) wird die Zusage der United Internet AG (oder einer Tochtergesellschaft) bezeichnet, den Berechtigten eine Zahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Börsenkurs bei Einräumung (vereinbarter Ausübungspreis) und dem Börsenkurs bei Ausübung der Option zu leisten. Die Ausübungshürde beträgt 120 % des Ausübungspreises. Der Ausübungspreis ergibt sich als der Mittelwert der Schlusskurse im Xetra-Handel für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsentage vor dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option. Die Zahlung des Wertzuwachses für den Berechtigten ist begrenzt, abhängig von den Vereinbarungen einzelner Tranchen auf 100 % des ermittelten Börsenpreises (Ausübungspreis).
Ein SAR entspricht einem virtuellen Bezugsrecht auf eine Aktie der United Internet AG, ist aber kein Anteilsrecht und somit keine (echte) Option auf den Erwerb von Aktien der United Internet AG. Auf eine mögliche Dividendenzahlung der Gesellschaft haben die Berechtigten keinen Anspruch. Grundsätzlich ist eine Erfüllung durch Barausgleich vorgesehen. Die United Internet AG behält sich jedoch das Recht vor, ihrer Verpflichtung (bzw. der Verpflichtung der Tochtergesellschaft) zur Auszahlung des SAR in bar stattdessen nach freiem Ermessen auch durch die Übertragung von Aktien der United Internet AG aus dem Bestand eigener Aktien an die Berechtigten zu erfüllen. Das Programm wird daher als equity-settled Plan bilanziert.
Das Optionsrecht kann im Regelfall hinsichtlich eines Teilbetrags von bis zu 25 % frühestens nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option, hinsichtlich eines Teilbetrags von insgesamt bis zu 50 % frühestens 36 Monate nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option, hinsichtlich eines Teilbetrags von insgesamt bis zu 75 % frühestens 48 Monate nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option und hinsichtlich des Gesamtbetrags frühestens nach Ablauf von 60 Monaten nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option ausgeübt werden, unter der Voraussetzung, dass der betroffene Berechtigte zum Ende eines jeden Jahres nicht gekündigt hat. Die SARs haben eine grundsätzliche Laufzeit von 6 Jahren, sodass nach Ablauf dieses Zeitraums alle nicht ausgeübten SARs entschädigungslos entfallen. Darüber hinaus sind keine weiteren Bedingungen für eine erfolgreiche Zuteilung der SARs zu erfüllen.
Die Ermittlung des Zeitwerts der ausgegebenen Optionen zum Zusagezeitpunkt erfolgt unter Verwendung eines Optionspreismodells (Black-Scholes-Modell) sowie der Kalkulation im Rahmen der Monte-Carlo Simulation in Übereinstimmung mit IFRS 2.
Unter Verwendung eines Optionspreismodells (Black-Scholes-Modell) sowie der Kalkulation im Rahmen der Monte-Carlo Simulation in Übereinstimmung mit IFRS 2 wurden die ausgegebenen Optionen auf Basis folgender wesentlicher Bewertungsparameter ermittelt:
Volumen
13.840
SARs
492.598
Durchschnittlicher Marktwert je Option
1,46
€
3,39
Ausübungspreis
21,72
15,57 - 15,62
Aktienkurs
15,67
Dividendenrendite
3,19
%
11,44
Volatilität der Aktie
39,57
Erwartete Dauer (Jahre)
5
Risikofreier Zins
1,99
2,0 - 2,1
Ausgabestichtag
01.01.2024
01.01.2025
Hierbei wurde die begrenzte Auszahlung je SAR durch Abzug des Wertes einer Optionsbewertung mit dem doppelten Ausübungspreis abgebildet. Hinsichtlich der Ausübungsfenster der SARs wurde im Rahmen der Black-Scholes Bewertung von einer frühestmöglichen Ausübung ausgegangen. Im Rahmen der Monte-Carlo Simulation wurde grundsätzlich ebenfalls mit einer frühestmöglichen Ausübung kalkuliert. Unabhängig der gewählten Bewertungsmethode wurden im Rahmen der Ausübung zusätzlich die jeweiligen Ausübungshürden berücksichtigt.
Da die SARs nicht dividendenberechtigt sind, wurde im Einklang mit IFRS 2.B34 eine Dividendenrendite auf Basis der Dividende für das jeweilige Geschäftsjahr und dem Aktienkurs der United Internet AG zum Stichtag bei der Bewertung der SARs berücksichtigt.
Die für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegte Volatilität wurde durch einen gewichteten Mittelwert auf Basis der historischen Volatilität für die letzten 6 (Gewichtung zu 1/3) resp. 12 Monate (Gewichtung zu 2/3) vor dem Bewertungsstichtag ermittelt. Der Ausübungspreis wird auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 10 Tage vor dem Ausgabestichtag berechnet.
Aus dem Programm SAR United Internet ergeben sich folgende Effekte:
Gesamtaufwand des Programms
37.988
Kumulierter Aufwand bis zum Ende des Geschäftsjahres
38.584
37.974
Auf künftige Jahre entfallener Aufwand
1.157
14
Personalaufwand im Geschäftsjahr
610
–102
Die Veränderungen bei den ausgegebenen bzw. ausstehenden virtuellen Aktienoptionen ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
Ausstehend zum 31. Dezember 2023
475.000
21,73
Ausübbar zum 31. Dezember 2023
175.000
n/a
Verfallen/verwirkt
–344.827
23,67
Ausgeübt
–75.000
16,91
Neuausgabe
40.275
19,88
Ausstehend zum 31. Dezember 2024
95.448
17,75
Ausübbar zum 31. Dezember 2024
75.000
–6.608
18,92
15,57
Ausstehend zum 31. Dezember 2025
506.438
15,74
Ausübbar zum 31. Dezember 2025
Gewogene durchschnittliche Restlaufzeit zum 31. Dezember 2025 (in Monaten)
60
Gewogene durchschnittliche Restlaufzeit zum 31. Dezember 2024 (in Monaten)
13
SAR
Durchschnittl. Ausübungspreis (€)
Die Bandbreite der Ausübungspreise für die zum Abschlussstichtag ausstehenden Aktienoptionen liegt zwischen 15,57 € und 21,72 € (Vorjahr: 16,91 € und 21,72 €).
37.2 Long Term Incentive Plan Business Applications (LTIP Hosting)
Im IONOS-Konzern besteht zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 als Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ausschließlich noch das Programm Stock Appreciation Rights (SAR IONOS), das im Zuge des Börsengangs der IONOS im 1. Quartal 2023 eingeführt wurde. Die im Vorjahr noch bestehenden Programme – der Long Term Incentive Plan (LTIP Hosting) von 2017 sowie die IPO-Überleitungsvereinbarung (sog. Rollover Agreement) – wurden im Zuge des vollständigen Anteilsverkaufs durch die WP XII Venture Holdings II SCSp, Luxemburg / Luxemburg am 27. März 2025 beglichen und sind damit beendet. Der Long Term Incentive Plan der we22-Gruppe ist im Vorjahr verfallen.
Im Rahmen des LTIP Programms wurden den teilnahmeberechtigten Mitarbeitern sogenannte Management Incentive Plan (MIP)-Einheiten (Wertsteigerungsrechte) zugewiesen. Die Erdienung erfolgte linear über einen Zeitraum von vier Jahren (beginnend mit der Ausgabe) und unter der Voraussetzung, dass der betreffende Mitarbeiter bis zum Eintritt eines gemäß der LTIP-Vereinbarung definierten Ereignisses (Trigger Event) nicht gekündigt hat. Hierbei handelt es sich um die vollständige Veräußerung aller Anteile an der IONOS Group SE, die Warburg Pincus hält.
Während die Teilverkäufe der Anteile durch Warburg Pincus in den Jahren 2021, 2023 und 2024 kein solches Trigger Event darstellten, qualifizierte sich der vollständige Anteilsverkauf am 27. März 2025 als Trigger Event, in dessen Zuge es zur Bedienung der Ansprüche kam.
Die MIP-Einheiten stellen im Falle eines Trigger Events einen Wertanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem individuell festgelegten Ausübungspreis und dem Unternehmenswert der IONOS Group SE dar. Der Ausübungspreis wird hierbei um Eigenkapitaleinlagen bzw. -rückführungen erhöht bzw. vermindert.
Die Erfüllung der Ansprüche unter dem LTIP Programm kann durch Anteils- oder Barausgleich erfolgen. Im Falle der Erfüllung als Anteilsausgleich kann die Erfüllung der Ansprüche durch Hingabe von Anteilen oder Optionen zum Anteilserwerb erfolgen. Da keine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich besteht, wurde der Plan als Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (equity-settled) bilanziert.
Analog zum Vorjahr wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr keine neuen Aufwendungen im Rahmen des Management Incentive Plans (MIP) für das LTIP Hosting Programm erfasst. Hintergrund hierfür ist die bereits erfolgte, vollständige Bedienung und Abwicklung des Programms. Gemäß den zugrunde liegenden Planbedingungen stellte der Ausstieg des Investors Warburg Pincus das vertraglich definierte auslösende Ereignis (Triggering Event) dar, welches zur vollumfänglichen Fälligkeit und Abgeltung der verbliebenen Ansprüche führte. Das Programm ist damit abschließend bedient, sodass für die IONOS Group SE hieraus keine künftigen Ergebnisbelastungen mehr resultieren.
Die Veränderungen in den ausgegebenen bzw. ausstehenden MIP-Einheiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
Ausstehend zum 31. Dezember 2022
460.071
173,36
Ausgabe IPO
20.429
329,98
Wechsel ins Programm "Rollover"
–389.625
168,58
–625
358,80
90.250
130,29
–1.500
310,00
88.750
127,25
–750
182,40
Korrektur Leaver Status
625
156,50
–88.625
126,99
0,00
Units
Im Rahmen des IPO erfolgte kein vollständiger Exit von Warburg Pincus, sondern lediglich ein Teilverkauf. Die erstmalige Börsennotierung der IONOS Group SE am 8. Februar 2023 stellte daher kein Triggering Event im Sinne der LTIP Hosting Vereinbarung dar. Der IPO führte dementsprechend nicht dazu, dass die Ansprüche der einzelnen Teilnehmer fällig geworden wären. Für verbleibende Teilnehmer des LTIP Hosting werden jedoch weitere rd. 11% der Ansprüche aus dem LTIP Hosting mit dem Ausgabekurs zum IPO am 8. Februar 2023 festgeschrieben.
Vor diesem Hintergrund wurde allen aktiven Mitarbeitern des LTIP Hosting Programms eine sogenannte IPO-Überleitungsvereinbarung (Rollover Agreement; im Folgenden „Rollover“) angeboten. Im Rahmen des Rollovers konnten die aktiven Mitarbeiter ihre LTIP Hosting MIP-Einheiten in Bezugsrechte für Aktien der IONOS Group SE wandeln.
Die Bestimmung des IPO Awards (virtuelle Aktienoptionen im Rahmen des Rollovers) folgte einem zweistufigen Prozess, basierend auf der Annahme eines vollständigen Desinvestments von Warburg Pincus. Im ersten Schritt wurde die Wertsteigerung je Teilnehmer auf Basis der Konditionen des LTIP Hosting abgeleitet. Für rund 25% der MIP-Einheiten wurde eine Wertsteigerung aufgrund eines Aktienrückkaufs im Jahr 2021 und eines Enterprise Value von 4,8 Milliarden Euro festgestellt. Für die restlichen ca. 75% der MIP-Einheiten wurde die Wertsteigerung zum Zeitpunkt des IPO als relevant betrachtet, wobei der IPO-Ausgabekurs von 18,50 EUR zur Ermittlung der Wertsteigerung herangezogen wurde. Aus diesen Berechnungen wurde die gesamte Wertsteigerung je Teilnehmer ermittelt.
Im zweiten Schritt wurde die erzielte Wertsteigerung je Teilnehmer durch den IPO-Ausgabekurs geteilt, um die Anzahl der virtuellen Aktien an der IONOS Group SE zu bestimmen. Teilnehmer, die bis zum IPO keine Wertsteigerung verzeichnen konnten, erhielten keine virtuellen Aktien, hatten jedoch die Möglichkeit, im LTIP Hosting zu verbleiben. Die ermittelte Anzahl an IPO Awards wurde anschließend fixiert und auf drei Tranchen verteilt.
Die Veränderungen in der virtuellen Aktienoptionen, die aus der Umwandlung der MIP-Einheiten ermittelt wurden, ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
2.210.243
Auszahlung IPO
–736.756
–13.743
1.459.744
Auszahlung 2. Tranche
–729.877
Vorabauszahlung 3. Tranche
–6.411
–10.023
713.433
in Cash bedient
–3.984
–709.449
Virtuelle Aktienoptionen
Mit dieser Auszahlung infolge des Triggering Events ist das Programm vollumfänglich bedient und beendet.
Die Auszahlungen im Geschäftsjahr haben einen Gegenwert von 35.539 T€. Die Berechnung erfolgte im Rahmen der Lohnsteuerermittlung auf Basis des jeweils zugrunde liegenden geldwerten Vorteils. Der Anspruch wurde im Wesentlichen durch die Übertragung eigener Aktien bedient und die Lohnnebenkosten von der IONOS abgeführt.
Im Vorjahr erfolgte eine Auszahlung in Höhe von 16.566 T€ der Tranche 2 an die Berechtigten erfolgte. Der Anspruch wurde ebenfalls durch die Übertragung eigener Aktien bedient und die Lohnnebenkosten von der IONOS abgeführt.
37.3 Stock Appreciation Right (SAR IONOS)
Im Dezember 2022 wurde ebenfalls ein neuer Incentive Plan für die Vorstände und Führungskräfte in Schlüsselpositionen der IONOS Group SE unter Vorbehalt eines erfolgreichen IPO aufgelegt. Das SAR Programm erfolgt über sog. Stock Appreciation Rights und wird als aktienbasierte Vergütungstransaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente behandelt. Als Stock Appreciation Right (SAR) wird die Zusage der IONOS Group SE bezeichnet, den Berechtigten eine Zahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Börsenkurs bei Einräumung (vereinbarter Ausübungspreis) und dem Börsenkurs bei Ausübung der Option zu leisten. Die Ausübungshürde beträgt 110 % des Ausübungspreises nach drei Jahren, 115 % nach vier Jahren und 120 % nach 5 Jahren. Der Ausübungspreis ergibt sich als der Mittelwert der Schlusskurse im Xetra-Handel für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsentage vor dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option. Die Zahlung des Wertzuwachses für den Berechtigten ist begrenzt, abhängig von den Vereinbarungen einzelner Tranchen auf 100 % des ermittelten Börsenpreises (Ausübungspreis) bzw. 150 % des ermittelten Börsenpreises (Ausübungspreis).
Ein SAR entspricht einem virtuellen Bezugsrecht auf eine Aktie der IONOS Group SE, ist aber kein Anteilsrecht und somit keine (echte) Option auf den Erwerb von Aktien der IONOS Group SE. Auf eine mögliche Dividendenzahlung der Gesellschaft haben die Berechtigten keinen Anspruch. Die IONOS Group SE behält sich jedoch das Recht vor, ihrer Verpflichtung zur Auszahlung des SAR in bar stattdessen nach freiem Ermessen auch durch die Übertragung von Aktien der IONOS Group SE aus dem Bestand eigener Aktien an die Berechtigten zu erfüllen. Das Programm wird daher als equity-settled Plan bilanziert, da keine gegenwärtige Verpflichtung zur Erfüllung in bar besteht.
Das Optionsrecht kann hinsichtlich eines Teilbetrags von bis zu 33,33 % frühestens nach Ablauf von 36 Monaten seit dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option, hinsichtlich eines Teilbetrags von insgesamt bis zu 66,66 % frühestens 48 Monate nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option und hinsichtlich des Gesamtbetrags frühestens nach Ablauf von 60 Monaten nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option ausgeübt werden, unter der Voraussetzung, dass der betroffene Berechtigte zum Ende eines jeden Jahres nicht gekündigt hat. Die Erdienung erfolgt somit zu jeweils einem Drittel über die genannten Zeiträume.
Die SARs haben jedoch eine grundsätzliche Laufzeit von 6 Jahren, sodass nach Ablauf dieses Zeitraums alle nicht ausgeübten SARs entschädigungslos entfallen. Darüber hinaus sind für die Vorstände zusätzlich Kürzungen der Auszahlungsbeträge im Zusammenhang mit vordefinierten ESG-Zielen möglich. Im Rahmen der ESG-Ziele können die Ansprüche bei Nichterreichen der Vorgaben um maximal 10 % reduziert werden. Der Börsengang der IONOS Group SE erfolgte am 8. Februar 2023, was auch dem Zuteilungsdatum entspricht.
Das Ausübungsverhalten für Vorstände und weitere Führungskräfte basiert auf der Annahme, dass Teilnehmer ihre SARs zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausüben, ähnlich wie bei vergleichbaren Programmen innerhalb des United Internet Konzerns. Es wird erwartet, dass ein Drittel der SARs im ersten Fenster nach dem dritten Jahr, ein weiteres Drittel nach dem vierten Jahr und das letzte Drittel nach dem fünften Jahr ausgeübt wird, da die Tranchen für die Führungskräfte zu je einem Viertel ausgeübt werden, sofern möglich. Die Ausübung der SARs ist auf zwei 10-tägige Fenster pro Kalenderjahr begrenzt, die kurz nach der Hauptversammlung und der Veröffentlichung des 9-Monatsberichts beginnen.
Neben den Vorständen erstreckt sich das SAR-Programm auch auf die Führungsebene unterhalb des Vorstands. Im laufenden Geschäftsjahr wurde der Teilnehmerkreis hierbei um neue Personen erweitert. Das Programm für diese Führungsebene basiert grundsätzlich auf den Regelungen des SAR-Programms für die Vorstände, weist jedoch folgende Abweichungen auf:
Unter Verwendung eines Optionspreismodells (Monte-Carlo Simulation) in Übereinstimmung mit IFRS 2 wurde der Zeitwert zum Zusagezeitpunkt der ausgegebenen Optionen wie folgt ermittelt:
Anzahl SAR
8.729
10.588
2.815
3.896
4.956
Anfangskurs
22,90 €
21,85 €
38,00 €
41,65 €
40,90 €
25,50 €
24,41 €
38,50 €
40,38 €
5,57 €
5,06 €
12,62 €
11,77 €
11,13 €
0,17 %
0,18 %
0,11 %
0,10 %
35,52 %
35,05 %
38,44 %
38,46 %
37,86 %
6
risikoloser Zinssatz
1,9 % - 2,19 %
1,99 % - 2,14 %
1,74 % - 2,17 %
1,74 % - 2,14 %
1,81 % - 2,18 %
22.11.2024
26.05.2025
02.06.2025
24.06.2025
134.000
4.640
177.000
6.720
254.000
38,20 €
32,60 €
26,55 €
26,20 €
26,50 €
37,35 €
32,34 €
28,25 €
32,75 €
13,13 €
10,57 €
8,99 €
7,07 €
6,30 €
6,43 €
0,12 %
0,15 %
38,92 %
40,39 %
40,35 %
39,07 %
1
1,96 % - 3,14 %
1,87 % - 2,23 %
2,01 % - 3,07 %
1,97 % - 2,37 %
1,99 % - 1,99 %
01.09.2025
22.10.2025
15.11.2025
17.11.2025
19.12.2025
Im Rahmen der Simulation wurde sowohl die Begrenzung der Auszahlung je SAR als auch die jeweiligen Ausübungshürden je Tranche berücksichtigt. Da die SARs nicht dividendenberechtigt sind, wurde im Einklang mit IFRS 2.B34 eine Dividendenrendite auf Basis der Dividende für das jeweilige Geschäftsjahr und dem Aktienkurs der IONOS Group SE zum Stichtag bei der Bewertung der SARs berücksichtigt.
Die für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegte Volatilität wurde aus dem gewichteten Mittelwert der Preisschwankungen der letzten 180 Tage (Gewichtung zu 1/3) bzw. der letzten 360 Tage (Gewichtung zu 2/3) der IONOS Group SE berechnet.
Aus dem Programm SAR IONOS ergaben sich im Geschäftsjahr folgende Effekte:
25.262
24.089
15.913
11.586
9.348
12.503
4.327
5.880
Die Veränderungen in den ausgegebenen bzw. ausstehenden SARs ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
Ausstehend am 31. Dezember 2023
4.973.216
17,51
–135.135
18,50
Ausgaben
329.776
18,98
Ausstehend am 31. Dezember 2024
5.167.857
17,57
–961.172
14,30
734.376
25,15
Ausstehend am 31. Dezember 2025
4.941.061
19,24
Anzahl
37.4 Long Term Incentive Plan Versatel (LTIP Versatel)
Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein zusätzliches Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Long Term Incentive Plan, LTIP) für den Geschäftsbereich Business Access aufgelegt. Zielsetzung des LTIP Programms ist eine langfristige Ausrichtung der Interessen der Mitglieder der Unternehmensleitung sowie weiterer Schlüsselmitarbeiter der 1&1 Versatel Gruppe (Geschäftsbereich Business Access) an den Interessen der Gesellschaft, um den Eigenkapitalwert der Gesellschaft (1&1 Versatel GmbH) und anderer Gesellschaften der 1&1 Versatel Gruppe zu steigern.
Das Programm berechtigt die Begünstigten, grundsätzlich an einem bestimmten Anteil der Wertsteigerung der 1&1 Versatel-Gruppe teilzuhaben. Im Rahmen des LTIP Programms werden den teilnahmeberechtigten Mitarbeitern im Bereich Business Access Wertsteigerungsanteile zugewiesen.
Die Erdienung erstreckt sich grundsätzlich linear über einen Zeitraum von sechs Jahren (beginnend mit der Ausgabe) oder bis zum Eintritt eines gemäß den LTIP Programmbedingungen definierten Ereignisses (sogenanntes Trigger Event) und unter der Voraussetzung, dass der betreffende Mitarbeiter zum Ende eines jeden Jahres bzw. bis zum Eintritt eines Trigger Events nicht gekündigt hat. Der LTIP-Anspruch entsteht, sobald die volle Laufzeit des LTIP-Vertrags endet (d. h. nach 6 Jahren) oder ein gemäß LTIP Programmbedingungen definiertes Ereignis eintritt. Nach Ablauf von 6 Jahren oder mit Eintritt eines Trigger Events entsteht der jeweilige LTIP-Anspruch.
Der LTIP Anspruch ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Endwert und einem individuellen Anfangswert (jeweils auf Basis des Unternehmenswertes zum betrachteten Zeitpunkt), der mit dem jeweiligen Wertsteigerungsanteil und einem Verwässerungsfaktor multipliziert wird.
Die Aufwandserfassung je Teilnehmer erfolgt linear über den Zeitraum bis zum Auslaufen des jeweiligen LTIP-Vertrags, sofern kein Trigger Event eintritt. Im Falle eines (bevorstehenden) Trigger Events erfolgt eine vollständige Aufwandserfassung bis zum (erwarteten) Eintritt des Trigger Events. Da aktuell kein Trigger Event erwartet wird, wird diese Variante in der Bewertung der Ansprüche nicht berücksichtigt. Diese Einschätzung wird zu jedem Stichtag neu überprüft. Auf Basis der aktuellen Einschätzungen wird jeweils ein Gesamtzeitraum von 6 Jahren zugrunde gelegt.
Die Erfüllung der Ansprüche unter dem LTIP Programm kann durch Anteils- oder Barausgleich erfolgen. Im Falle der Erfüllung als Anteilsausgleich kann die Erfüllung der Ansprüche durch Hingabe von Anteilen oder Optionen zum Anteilserwerb erfolgen. Da keine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich besteht, wird der Plan als Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (equity-settled) bilanziert.
Die Ermittlung des Zeitwerts der ausgegebenen Optionen zum Zusagezeitpunkt erfolgt unter Verwendung eines Optionspreismodells (Black-Scholes-Modell) in Übereinstimmung mit IFRS 2.
Die für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegte Volatilität wurde aus dem gewichteten Mittelwert der Preisschwankungen der letzten 180 Tage (Gewichtung zu 1/3) bzw. der letzten 360 Tage (Gewichtung zu 2/3) der Peer Group des Bereichs Versatel berechnet.
Aus dem Long Term Incentive Plan Programm Versatel ergeben sich zum Stichtag folgende Effekte:
13.031
7.837
6.161
Auf künftige Jahre entfallender Aufwand
5.194
8.657
1.676
1.283
Die Veränderungen in den ausgegebenen bzw. ausstehenden virtuellen Aktienoptionen ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
4,3 %
3.446,00
Verfallen / Ausgeübt
1,1 %
3.045,00
3,2 %
3.591,00
Durchschnittlicher Fair Value des Wertsteigerungsanteils je % (T€)
37.5 Stock Appreciation Rights Drillisch (SAR 1&1)
Bis zum 17. April 2020 existierte ein Programm, das Stock Appreciation Right Drillisch (SAR Drillisch), das in der 1. Jahreshälfte 2018 eingeführt wurde. Das Programm richtete sich an Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen und basierte auf virtuellen Aktienoptionen der 1&1 AG (Vormals 1&1 Drillisch AG).
Das alte SAR Drillisch Programm wurde im Laufe des Geschäftsjahres 2020 annulliert. Zum Zeitpunkt der Annullierung standen 77.400 Aktienoptionen aus, die z. T. durch neue Eigenkapitalinstrumente ersetzt wurden.
Zum 17. April 2020 wurde ein neues Programm eingeführt. Das neue Mitarbeiterbeteiligungsmodell, das sog. Stock Appreciation Rights Drillisch (SAR Drillisch), richtet sich an Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen und basiert auf virtuellen Aktienoptionen der 1&1 AG. Gemäß den aktuellen Bedingungen umfasst ein SAR Drillisch die Zusage der 1&1 AG (oder eines ihrer Tochterunternehmen) dem Optionsberechtigten Leistungen zu erbringen, deren Höhe der Differenz zwischen dem Börsenkurs bei Einräumung (Ausübungspreis) und dem Börsenkurs bei Ausübung der Option entspricht. Die Ausübungshürde beträgt 120 % des Ausübungspreises. Der Ausübungspreis ergibt sich als der Mittelwert der Schlusskurse im Xetra-Handel für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsentage vor dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option. Die Zahlung des Wertzuwachses für den Berechtigten ist gleichzeitig auf 100 % des ermittelten Börsenpreises (Ausübungspreis) begrenzt (CAP). Im Jahr 2024 erfolgte für bereits bestehende Teilnehmer eine zusätzliche Ausgabe (Zweitausgabe) von SAR. Im Rahmen der Zweitausgabe erfolgte abweichend für einen Teilnehmer von den bisherigen Ausgaben, eine Verrechnung des Auszahlungsbetrags der Erstausgabe mit der Zweitausgabe. Im Jahr 2025 erfolgten für bereits bestehende Teilnehmer fünf zusätzliche Ausgaben (Zweitausgaben) von SAR sowie zwei Neuausgaben von SAR für neue Teilnehmer. Im Rahmen der zusätzlichen Ausgaben (Zweitausgaben), erfolgte für den jeweiligen Teilnehmer von den bisherigen Ausgaben eine Verrechnung des Auszahlungsbetrages der Erstausgabe mit der Zweitausgabe.
Ein SAR entspricht einem virtuellen Bezugsrecht auf eine Aktie der 1&1 AG, ist aber kein Anteilsrecht und somit keine (echte) Option auf den Erwerb von Aktien der 1&1 AG. Auf eine mögliche Dividendenzahlung der Gesellschaft haben die Berechtigten keinen Anspruch. Grundsätzlich ist eine Erfüllung der Ansprüche durch Barausgleich vorgesehen. Die 1&1 AG behält sich jedoch das Recht vor, ihrer Verpflichtung (bzw. der Verpflichtung der Tochtergesellschaft) zur Auszahlung des SAR in bar stattdessen nach freiem Ermessen auch durch die Übertragung von Aktien der 1&1 AG aus dem Bestand eigener Aktien an die Berechtigten zu erfüllen. Da aus Konzernsicht gegenwärtig keine Verpflichtung zum Barausgleich vorliegt, werden diese Zusagen als Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert.
Zur Ausübung steht den Optionsberechtigten ein Ausübungsfenster von 10 Tagen zur Verfügung. Dieses beginnt jeweils am 3. Tag nach der Hauptversammlung bzw. nach der Veröffentlichung des 9-Monatsberichts. Das Optionsrecht kann hinsichtlich eines Teilbetrags von bis zu 25 % frühestens nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option, hinsichtlich eines Teilbetrags von insgesamt bis zu 50 % frühestens 36 Monate nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option, hinsichtlich eines Teilbetrags von insgesamt bis zu 75 % frühestens 48 Monate nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option und hinsichtlich des Gesamtbetrags frühestens nach Ablauf von 60 Monaten nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option ausgeübt werden, unter der Voraussetzung, dass der betroffene Berechtigte zum Ende eines jeden Jahres nicht gekündigt hat. Die SARs haben jedoch eine grundsätzliche Laufzeit von 6 Jahren, sodass nach Ablauf dieses Zeitraums alle nicht ausgeübten SARs entschädigungslos entfallen. Tranchen, die im zur Verfügung stehenden Ausübungsfenster nicht ausgeübt werden, sind im nächsten regulären Ausübungszeitfenster der Tranche ausübbar. Darüber hinaus sind keine weiteren Bedingungen für eine erfolgreiche Zuteilung der SARs zu erfüllen.
Unter Verwendung eines Optionspreismodells (Black-Scholes-Modell / Monte-Carlo Simulation) in Übereinstimmung mit IFRS 2 wurde der Zeitwert zum Zusagezeitpunkt der ausgegebenen Optionen wie folgt ermittelt:
361.000
60.000
198.000
10,64 €
€ 10,24
€ 12,60
10,14 €
€ 10,50
€ 11,85
2,44 €
€ 2,08
€ 3,02
0,47 %
0,49 %
29,05 %
29,65 %
31,17 %
2,4-3,0 %
2,5-3,3 %
2,0-2,1 %
15.05.2025
253.000
506.000
94.800
€ 12,50
€ 15,38
€ 15,83
€ 2,76
€ 2,86
€ 1,80
0,32 %
31,54 %
31,88 %
1,8-2,3 %
01.07.2025
01.10.2025
31.12.2025 / 01.04.2026
265.300
147.800
10.100
€ 18,68
€ 20,15
€ 24,75
€ 20,31
€ 4,88
€ 4,82
€ 6,01
0,27 %
0,25 %
0,20 %
35,04 %
34,03 %
35,18 %
1,8-2,2 %
2,0-2,4 %
2,0-2,5 %
17.04.2023
01.08.2023
Die für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegte Volatilität wurde auf Basis des gewichteten Mittelwertes der historischen Volatilität für die letzten 6 (Gewichtung zu 1/3) resp. 12 Monate (Gewichtung zu 2/3) vor dem Bewertungsstichtag ermittelt. Der Ausübungspreis wird auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 10 Tage vor dem Ausgabestichtag berechnet.
Hierbei wurde die begrenzte Auszahlung je SAR durch Abzug des Wertes einer Optionsbewertung mit dem doppelten Ausübungspreis abgebildet. Hinsichtlich der Ausübungsfenster der SARs wurde im Rahmen der Optionsbewertung von einer frühestmöglichen Ausübung ausgegangen. Da die SARs nicht dividendenberechtigt sind, wurde im Einklang mit IFRS 2.B34 eine Dividendenrendite auf Basis der Dividende für das jeweilige Geschäftsjahr und dem Aktienkurs der 1&1 AG zum Stichtag bei der Bewertung der SARs berücksichtigt.
Zur Abbildung der Verrechnung des Auszahlungsbetrags zwischen der Alttranche und der Zweittranche für ausgewählte Teilnehmer wurde zur Ermittlung des Zeitwerts der Zweitausgaben auf eine Monte-Carlo Simulation abgestellt. Im Rahmen der Simulation wurde hinsichtlich der Ausübungsfenster von einer frühestmöglichen Ausübung ausgegangen. Zusätzlich wurde sowohl die Begrenzung der Auszahlung je SAR als auch die jeweiligen Ausübungshürden je Tranche berücksichtigt. Im Einklang mit IFRS 2.B34 wurde eine Dividendenrendite auf Basis der Dividende für das jeweilige Geschäftsjahr und dem Aktienkurs der 1&1 AG zum Stichtag bei der Bewertung der SARs berücksichtigt.
Aus dem SAR Programm Drillisch ergeben sich folgende Effekte:
19.155
16.838
13.960
11.158
5.195
5.679
2.802
2.907
5.876.750
13,75
–1.108.000
12,78
–924.750
10,22
Ausgegeben - Neuvergabe
1.201.000
13,61
5.045.000
14,57
37.6 Long Term Incentive Plan Portal (LTIP Consumer Application)
Im Geschäftsjahr 2019 wurde von der 1&1 Mail & Media Applications SE ein zusätzliches Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (LTIP Portal) aufgesetzt. Zielsetzung des LTIP Programms ist die Gewinnung und Haltung qualifizierter Mitarbeiter sowie eine langfristige Ausrichtung der Interessen der Vorstände, Führungskräfte und weiterer Schlüsselmitarbeiter des Konzerns an den Interessen der Gesellschaft, um den Eigenkapitalwert der Gesellschaft (1&1 Mail & Media Applications SE) und anderer Gesellschaften des Konzerns zu steigern.
Das Programm berechtigt die Begünstigten grundsätzlich an einem bestimmten Anteil der Wertsteigerung der 1&1 Mail & Media-Gruppe teilzuhaben. Im Rahmen des LTIP Programms werden den teilnahmeberechtigten Mitarbeiter Wertsteigerungsanteile zugewiesen.
Die Erdienung erfolgt grundsätzlich linear über einen individuell festgelegten Zeitraum (4 bis 6 Jahre, beginnend mit der Ausgabe) oder bis zum Eintritt eines gemäß den LTIP Programmbedingungen definierten besonderen Ereignisses (sogenanntes Trigger Event) und unter der Voraussetzung, dass der betreffende Mitarbeiter zum Ende eines jeden Jahres bzw. bis zum Eintritt eines Trigger Events nicht gekündigt hat. Der LTIP-Anspruch entsteht, sobald die volle Laufzeit des LTIP-Vertrags endet oder ein Trigger Event eintritt.
Die Aufwandserfassung je Teilnehmer erfolgt linear über den Zeitraum bis zum Auslaufen des jeweiligen LTIP-Vertrags, sofern kein Trigger Event eintritt. Im Falle eines (bevorstehenden) Trigger Events erfolgt eine vollständige Aufwandserfassung bis zum (erwarteten) Eintritt des Trigger Events. Da aktuell kein Trigger Event erwartet wird, wird diese Variante in der Bewertung der Ansprüche nicht berücksichtigt. Diese Einschätzung wird zu jedem Stichtag neu überprüft. Auf Basis der aktuellen Einschätzungen wird (je nach individueller Vereinbarung) ein Gesamtzeitraum von 4 bis 6 Jahren zugrunde gelegt.
Die Erfüllung der Ansprüche unter dem LTIP Programm kann durch Anteils- oder Barausgleich erfolgen. Im Falle der Erfüllung als Anteilsausgleich kann die Erfüllung der Ansprüche durch Hingabe von Anteilen an der Gesellschaft, sofern diese zwischenzeitlich an einer Börse gehandelt werden, oder durch Aktien eines anderen an einer Börse notierten Unternehmens oder entsprechenden Optionen zum Anteilserwerb erfolgen. Da keine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich besteht, wird der Plan als Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (equity-settled) bilanziert.
Die für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegte Volatilität wurde aus dem gewichteten Mittelwert der Preisschwankungen der letzten 180 Tage (Gewichtung zu 1/3) bzw. der letzten 360 Tage (Gewichtung zu 2/3) der Peer Group des Bereichs Portal berechnet.
Aus dem LTIP Consumer Application ergeben sich folgende Effekte:
7.178
8.943
6.696
6.747
482
2.195
–51
842
Fair Value der gewährten Zusagen des Geschäftsjahres
4,4 %
1.905
Zuteilung
0,8 %
975
–3,8 %
1.531
1.442
Wertsteigerungsanteile
38. Grundkapital
Das voll eingezahlte Grundkapital zum 31. Dezember 2025 betrug 192.000.000 € (Vorjahr: 192.000.000 €), eingeteilt in 192.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 €.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. August 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 75.000.000,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Bei Bareinlagen können die neuen Aktien nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 S. 1 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie ausschließlich den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Den Aktionären ist mit den nachfolgenden Einschränkungen ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde.
Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen für einen Betrag von bis zu 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des „Genehmigten Kapitals 2023“ oder – falls dieses geringer ist – des bei Beschlussfassung über die Ausnutzung des „Genehmigten Kapitals 2023“ vorhandenen Grundkapitals auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Auf diese Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die aufgrund Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; ferner sind auf diese Zahl Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden.
Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen auszuschließen.
Die vorstehenden Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss sind insgesamt auf einen Betrag von bis zu 20 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des „Genehmigten Kapitals 2023“ oder – falls dieses geringer ist – des bei Beschlussfassung über die Ausnutzung des „Genehmigten Kapitals 2023“ vorhandenen Grundkapitals beschränkt. Auf diese Höchstgrenze von 20 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, auf die sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie derjenige anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert oder verwendet werden.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Das Grundkapital ist um bis zu 18.500.000,00 € eingeteilt in bis zu Stück 18.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus ausgegebenen Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Mai 2023 bis zum 31. August 2026 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, oder, soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, soweit nicht jeweils ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Die Hauptversammlung am 20. Mai 2020 hat Schaffung der Möglichkeit der Zahlung einer Abschlagsdividende sowie entsprechende Ergänzung des § 21 der Satzung beschlossen.
39. Rücklagen
Die Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2025 2.240 Mio. € (Vorjahr: 2.199 Mio. €).
Das kumulierte Konzernergebnis enthält die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, vermindert um die Ausgaben für Dividendenausschüttung, sowie das sonstige Ergebnis aus der Bewertung der Beteiligungen, für die die Option der unwiderruflichen erfolgsneutralen Erfassung der Zeitwertänderungen gewählt wurde.
Die Neubewertungsrücklage in Bezug auf die Anteilseigner der United Internet AG zum Bilanzstichtag setzt sich wie folgt zusammen:
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte
Anteile am sonstigen Ergebnis von At-Equity bilanzierten Unternehmen
–1.294
3.607
sonstige Beteiligungen
–658
–870
–1.952
2.737
Unter der Währungsumrechnungsdifferenz werden die Differenzen aus der erfolgsneutralen Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften erfasst.
Eine Übersicht zur Zusammensetzung und Veränderung der oben beschriebenen Rücklagen in den Geschäftsjahren 2025 und 2024 ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
40. Eigene Anteile
Die Hauptversammlung am 17. Mai 2023 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. August 2026 mit der Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der in dem Tagesordnungspunkt 11 dargelegten Bestimmungen zu erwerben. Diese Ermächtigung ist insgesamt auf einen Anteil von 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Zum Bilanzstichtag wurden 19.162.689 Stück eigene Aktien gehalten.
Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre erfolgen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, eigene Aktien zusätzlich zu einer Veräußerung über die Börse oder einer anderen das Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionäre wahrenden Weise zu folgenden Zwecken zu verwenden:
Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3, 4 AktG insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. Darüber hinaus kann der Vorstand im Falle der Veräußerung der eigenen Aktien durch Angebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausschließen.
Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden.
Im Geschäftsjahr 2025 hat der Konzern wie im Vorjahr keine eigenen Aktien erworben.
Zum Bilanzstichtag wurden 19.162.689 Stück (Vorjahr: 19.162.689 Stück) eigene Aktien gehalten.
Eigene Anteile kürzen das Eigenkapital und sind nicht dividendenberechtigt.
41. Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile haben sich wie folgt entwickelt:
701.485
62.002
763.487
Anteiliges Ergebnis
28.072
81.700
109.772
Anteiliges sonstiges Ergebnis
–4.675
Anteilsmäßige Veränderungen
–302.135
–5.626
–307.761
Sonstige EK Veränderungen
–701
–11.871
–12.572
Ausschüttung
–1.673
425.048
121.530
546.578
1&1 AG / Consumer Access (13,42 %)
IONOS TopCo SE/Business Applications (35,32 %)
657.042
–14
657.028
45.703
60.176
105.878
9
3.503
–503
–1.151
–526
–1.893
1&1 AG / Consumer Access (21,68 %)
IONOS Group SE/Business Applications (36,16 %)
Die in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung des Geschäftsjahres 2025 abgebildeten Transaktionen mit Eigenkapitalgebern bilden zum einen die Effekte aus der konzerninternen Veräußerung der United Internet Management Holding SE (UIMH) an die 1&1 AG und den Rückkauf von Aktien an der 1&1 AG ab. Die konzerninterne Veräußerung der UIMH an die 1&1 AG, die nur zu 86,46 % im Eigentum der United Internet AG ist, führte zu einer Erhöhung des auf die Anteilseigner der United Internet AG entfallenden Eigenkapitals in Höhe von 33.652 T€. Infolge des Rückkaufs von Aktien an der 1&1 AG wurde die Differenz zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem anteiligen Buchwert des erworbenen Nettovermögens in Höhe von 21.676 T€ vollständig im Eigenkapital erfasst. Zum anderen wurde eine Erhöhung um 9.853 T€ aus der nachträglichen Kaufpreisanpassung für den Erwerb von 8,43 % der Anteile an der IONOS Group SE im Geschäftsjahr 2021 im Eigenkapital erfasst. Die Reduzierung des kumulierten Konzernergebnisses resultiert aus dem Erwerb eigener Aktien durch IONOS.
Die anteilsmäßigen Veränderungen im Geschäftsjahr 2025 resultieren im Wesentlichen aus dem konzerninternen Verkauf der UIMH an die 1&1 AG (-33.652 T€) sowie aus dem Erwerb der Anteile an der 1&1 AG (-268.483 T€).
Die nachfolgenden Finanzinformationen umfassen in zusammengefasster Form Informationen zu Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Gewinn oder Verlust und Cashflows der Teilkonzerne mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen.
1.900
1.844
9.108
6.286
1.207
731
3.805
1.306
5.995
6.094
Erlöse
4.136
4.064
Ergebnis vor Steuern
178
305
Steueraufwendungen
–12
–92
Konzernergebnis
166
213
Nettozahlungen der betrieblichen Tätigkeit
311
Nettozahlungen im Investitionsbereich
–805
–181
Nettozahlungen im Finanzierungsbereich
198
–130
1&1 AG (Consumer Access)
246
270
1.324
1.374
1.123
360
147
1.125
300
159
1.608
1.560
326
244
–96
–74
230
170
392
387
–100
–295
–279
IONOS Group SE (Business Applications)
42. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten
Die folgende Tabelle weist die Buchwerte jeder Kategorie von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für das Geschäftsjahr 2025 aus:
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
ac
44.775
- Forderungen aus Finanzierungsleasing
n.a.
30.304
27.792
467.003
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
- Zu fortgeführten Anschaffungskosten
74.798
- Fair Value erfolgswirksam
fvtpl
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
9.752
9.575
- Fair Value über das sonstige Ergebnis
fvoci
28.542
1.783
flac
–632.206
–3.244.761
–3.252.948
–1.255.545
-
flac n.a
–740.161
–683.087
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien:
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Amortized Cost)
596.328
596.151
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung (At Fair Value through Other Comprehensive Income without Recycling to Profit or Loss)
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value erfolgswirksam (At Fair Value through Profit or Loss)
2.834
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Amortized Cost)
–4.617.129
–4.568.241
Finanzielle Verbindlichkeiten zum Fair Value erfolgswirksam (At Fair Value through Profit or Loss)
Bewertungskategorie nach IFRS 9
Buchwert per 31.12.2025
Fortgeführte Anschaffungskosten
Fair Value erfolgsneutral
Fair Value erfolgswirksam
Wertansatz nach IFRS 16
Fair Value per 31.12.2025
Für die einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 wurden im Geschäftsjahr 2025 folgende Nettoergebnisse ausgewiesen:
Bewertungs-kategorie IFRS 9
aus Zinsen und Dividenden
zum Fair Value
Währungsumrechnung
Wertberichtigung
Nettoergebnis
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
285
--
4.720
–81.981
–76.976
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value
- Erfolgsneutral
–48.286
- Erfolgswirksam
13.821
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
–128.899
2.023
–126.876
Finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert
–10.323
–128.614
–44.788
6.743
–248.641
Nettoergebnis nach Bewertungskategorien 2025 (in T€)
Nettogewinne und -verluste aus der Folgebewertung
Die folgende Tabelle weist die Buchwerte jeder Kategorie von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für das Geschäftsjahr 2024 aus:
114.857
36.342
33.200
509.371
74.931
14.110
13.865
–800.496
–2.813.701
–2.811.308
–1.072.997
–23.715
–806.656
–719.065
713.270
713.024
–4.420.852
–4.373.788
–4.330.868
Buchwert per 31.12.2024
Fair Value per 31.12.2024
Für die einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 wurden im Geschäftsjahr 2024 folgende Nettoergebnisse ausgewiesen:
293
–2.458
–82.486
–84.650
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert
21.929
–140.989
–1.053
–142.042
Finanzielle Verbindlichkeiten zum Fair Value
–10.696
–140.696
11.233
–3.511
–215.460
Nettoergebnis nach Bewertungskategorien 2024 (in T€)
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument in einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte.
Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:
Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
Stufe 1 : Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten
Stufe 2 : Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt, beobachtbar sind
Stufe 3 : Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung (At Fair Value through Other Comprehensive Income without Recycling to Profit or Loss)
Nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente
Kaufpreisforderungen
zum 31.12.2025
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Während der Berichtsperiode gab es eine Umbuchung des nicht börsennotierten Eigenkapitalinstruments aus der Fair-Value-Hierarchiestufe 3 in Stufe 2. Im Vorjahr gab es keine Umbuchungen zwischen den Bewertungsstufen.
43
31.165
–62
–23.653
Kaufpreisverbindlichkeiten
zum 31.12.2024
Aufgrund der im Berichtszeitraum erfolgten Umgliederung des nicht börsennotierten Eigenkapitalinstruments aus der Fair-Value-Hierarchiestufe 3 in Stufe 2 sind für dieses Instrument keine nicht beobachtbaren Bewertungsparameter mehr anzugeben. Für die Bewertung stehen nun überwiegend beobachtbare Marktinputs zur Verfügung, sodass gemäß IFRS 13 keine zusätzlichen Angaben zu Level-3-Inputfaktoren erforderlich sind. Die Bewertung der bedingten Kaufpreisforderung erfolgte zeitlich sehr nah am Bilanzstichtag. Daher ergeben sich zum Geschäftsjahresende keine gesondert anzugebenden Inputparameter, da keine wesentlichen Änderungen der Bewertungsannahmen eingetreten sind. Die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren für die Bewertung der bedingten Kaufpreisforderung sind die Gewinnmarge aus den Umsätzen mit dem veräußerten Kundenstamm sowie die Churn-Rate des Kundenstamms.
Die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren für die Fair Value-Bewertungen, die in Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie kategorisiert sind, sowie eine quantitative Sensitivitätsanalyse zum 31. Dezember 2024 sind nachfolgend dargestellt:
Fremdwährungsbasierte Derivate
Monte-Carlo Simulation
Exitzeitpunkt von Warburg Pincus aus dem Business Application Segment
0,50 Jahre
0,75 Jahre
0,25 Jahre
–0,3 Mio. €
+0,3 Mio. €
Volatilität
4,2 %
+1 %
–1 %
+0,0 Mio. €
–0,0 Mio. €
Ergebnisbasierte Derivate
Black-Scholes Modell
–1,9 Mio. €
+3,6 Mio. €
35,0 %
Bedingte Kaufpreis verbindlichkeit
–1,7 Mio. €
+3,1 Mio. €
Beteiligung an Kublai
DCF
WACC
5,0 %
+0,5 %
–0,5 %
–17,8 Mio. €
+22,8 Mio. €
EBITDA-Marge in der ewigen Rente
46,5 %
+3,8 Mio. €
–3,8 Mio. €
Bewertungsmethode
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren
In der Bewertung berücksichtigt
Sensitivität des Inputfaktor auf den Fair Value
Überleitungsrechnung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in Stufe 3:
Stand 1. Januar 2024
12.755
–10.922
Zugang durch Umgliederung aus Anteilen an assoziierten Unternehmen
52.477
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasste Wertänderungen
–30
In den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasste Wertänderungen
2.071
In den Finanzierungsaufwendungen erfasste Wertänderungen
–3.381
–15.155
In den Finanzerträgen erfasste Wertänderungen
25.303
2.424
Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertung
19.323
Abgang
–5.572
31.146
–97
92
–10.347
13.850
Umgliederung in Fair-Value-Hierarchiestufe 2
–23.514
Zugang
–44.991
34.000
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeit
Bedingte Kaufpreisforderung
43. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Als nahestehende Personen im Sinne von IAS 24 gelten Personen und Unternehmen, wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Herr Ralph Dommermuth als wesentlicher Aktionär sowie die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG und deren nahe Familienangehörigen wurden als nahestehende Personen eingestuft. Darüber hinaus werden Unternehmen, auf die die nahestehenden Personen einen beherrschenden Einfluss haben, als nahestehende Unternehmen qualifiziert.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2025 außerdem in den Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien folgender Unternehmen vertreten:
Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares
Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste Jahresvergütung sowie Sitzungsgelder, jedoch keine variable oder aktienbasierte Vergütung. Die Gesellschaft hat die Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Wahrnehmung von notwendigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat und im Prüfungs- und Risikoausschuss zu unterstützen und auch die dafür anfallenden Kosten in einem angemessenen Umfang zu übernehmen.
Die feste Jahresvergütung beträgt EUR 30.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält EUR 120.000,00, sein Stellvertreter EUR 45.000,00. Der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses erhält zusätzlich EUR 65.000,00, jedes andere Mitglied des Ausschusses EUR 25.000,00. Für jede Teilnahme an physisch stattfindenden Sitzungen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Ausschusses ein Sitzungsgeld von EUR 1.500,00. Kein Anspruch auf Sitzungsgeld entsteht, wenn die Sitzungen virtuell stattfinden und maximal eine Stunde dauern. Im Falle der virtuellen Teilnahme an einer physischen Sitzung erhalten die Mitglieder 25 % des Sitzungsgelds.
Für das Geschäftsjahr 2025 belaufen sich die Gesamtvergütungen nach IAS 24 sowie die Gesamtbezüge gemäß §314 HGB Abs. 1 Nr. 6 für die Mitglieder des Aufsichtsrats, einschließlich Sitzungsgeldern, auf insgesamt 505 T€ (Vorjahr: 522 T€). Die Vergütung zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer wird nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig, und die Erstattung der Auslagen erfolgt sofort.
Der Vorstand der United Internet AG bestand im Geschäftsjahr 2025 aus folgenden Mitgliedern:
Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2025
Das von der Hauptversammlung vom 15. Mai 2025 gebilligte Vergütungssystem der United Internet AG bildet seit der Hauptversammlung 2025 die Grundlage für den Abschluss von Vorstandsdienstverträgen (einschließlich solcher Regelungen in Vorstandsdienstverträgen, die ab diesem Zeitpunkt gelten sollen). Die zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Dienstverträge der United Internet AG („Altverträge“) bleiben hiervon vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung unberührt. Wie im Vergütungssystem der United Internet AG (und auch im weitgehend vergleichbaren Vergütungssystem der 1&1 AG) festgelegt, erhalten Vorstandsmitglieder der Gesellschaft grundsätzlich eine Gesamtvergütung, bestehend aus einem festen, erfolgsunabhängigen Grund- bzw. Festgehalt, Nebenleistungen sowie einem variablen, erfolgsabhängigen Anteil. Der variable Anteil besteht seinerseits wiederum aus einer kurzfristigen (STI) und einer langfristigen (LTI) Komponente.
Die Festvergütung hat die Funktion einer garantierten Grundvergütung und wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die Höhe der STI ist von der Erreichung bestimmter, zu Beginn des Geschäftsjahres fixierter finanzieller Ziele abhängig, die sich im Wesentlichen an Umsatz- und Ergebniszahlen orientieren. Für die Zielerreichung gilt eine Bandbreite von 90 % bis 120 %. Unter 90 % Zielerreichung entfällt der Anspruch auf Zahlung des STI vollständig und bei über 120 % Zielerreichung wird die Übererfüllung nur bis zu 120 % der Zielgröße des STI berücksichtigt. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele ist ausgeschlossen. Ein Mindestbetrag des STI wird im Regelfall nicht garantiert. Die Auszahlung erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat. Als LTI existiert ein auf virtuellen Aktienoptionen basierendes Programm (Stock Appreciation Rights („SAR“)-Programm). Für weitere Details zum SAR-Programm von United Internet wird auf die Anhangangabe 37 verwiesen.
Herr Ralph Dommermuth hat sich in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft dazu entschieden, seit dem Geschäftsjahr 2016 auf seine Vorstandsvergütung zu verzichten.
Die Gesamtbezüge des Vorstands im Sinne § 314 Abs. 1 Nr. 6 a und b HGB beliefen sich im Geschäftsjahr auf 3.319 T€ (Vorjahr: 1.456 T€). Darin enthalten ist der beizulegende Zeitwert des SAR Programms (453.998 SARs) zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von 1.540 T€ (Vorjahr: 0 T€).
Die Gesamtvergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrats gemäß IAS 24 ergibt sich wie folgt:
Kurzfristig fällige Leistungen
2.284
1.977
Anteilsbasierte Vergütungen
8
675
2.292
2.653
Die kurzfristige variable Vergütung (STI) im Geschäftsjahr 2025 wurde unterjährig teilweise ausgezahlt. Am 31.12.2025 wurde eine Rückstellung für Vorstandsvergütungen in Höhe von 200 T€ gebildet, die im kommenden Geschäftsjahr ausgezahlt wird. Im Vorjahr wurden Rückstellungen für noch ausstehende Zahlungen im Zusammenhang mit der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) der Vorstandsmitglieder in Höhe von 450 T€ gebildet.
Zum 31. Dezember 2025 halten von den Mitgliedern des Vorstands Herr Ralph Dommermuth 93.955.205 (Vorjahr: 93.955.205), und Herr Markus Huhn 500 (Vorjahr: 500) Aktien an der United Internet AG und von den Mitgliedern des Aufsichtsrats Herr Stefan Rasch 0 (Vorjahr: 12.500) und Herr Prof. Dr. Andreas Söffing 0 (Vorjahr: 3.500) Aktien an der United Internet AG.
Wie im Vorjahr wurden keine Vorschüsse oder Kredite an aktuelle oder ehemalige Vorstandsmitglieder sowie an aktuelle oder ehemalige Aufsichtsratsmitglieder gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieses Personenkreises eingegangen.
Weitere individualisierte Angaben und Erläuterungen sowie die Darstellung des Systems der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats befinden sich im Vergütungsbericht.
Darüber hinaus kann die United Internet Gruppe einen maßgeblichen Einfluss auf ihre assoziierten Unternehmen ausüben.
Verkäufe an und Käufe von nahestehende(n) Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Salden sind unbesichert, unverzinslich (Cash Pool ausgenommen) und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen gegen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende(n) Unternehmen und Personen bestehen keine Garantien. Die Forderungen werden regelmäßig auf Wertminderung untersucht. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr 2025 und im Vorjahr nicht wertberichtigt. Ein Werthaltigkeitstest wird laufend durchgeführt. Dieser beinhaltet eine Beurteilung der Finanzlage des nahestehenden Unternehmens oder der nahestehenden Person sowie die Entwicklung des Markts, in dem diese(s) tätig ist.
Wie auch im Vorjahr sind die Geschäftsräume von United Internet in Montabaur und Karlsruhe zum Teil von Herrn Ralph Dommermuth, dem Vorstandsvorsitzenden und einem wesentlichen Aktionär der Gesellschaft sowie dessen nahen Familienangehörigen, gemietet. Die entsprechenden Mietverträge weisen unterschiedliche Laufzeiten bis Ende 2035 auf. Die daraus entstehenden Mietaufwendungen liegen auf ortsüblichem Niveau und beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf 18.671 T€ (Vorjahr: 18.355 T€).
Frau Judith Dommermuth ist Aufsichtsratsmitglied der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. In diesem Zusammenhang sind die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleisteten Sponsoringzahlungen an Borussia Dortmund in Höhe von 10.000 T€ als Geschäftsvorfall mit nahestehenden Unternehmen zu klassifizieren.
Darüber hinaus werden Transaktionen mit folgenden Stiftungen als Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen klassifiziert:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 hat die Stiftung United Internet for UNICEF 100 T€ gegenüber der United Internet AG berechnet. Darüber hinaus haben keine weiteren Transaktionen stattgefunden.
In der folgenden Tabelle werden Nutzungsrechte im Zusammenhang mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2025 dargestellt.
Nutzungsrechte
137.576
2.134
–14.780
124.930
Anfangsbestand
Zugang des Geschäftsjahres
Abschreibung
Buchwert
In der folgenden Tabelle werden Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2025 dargestellt.
Leasingverbindlichkeiten
144.986
–13.551
133.569
Tilgung/Zinsen
Zum Stichtag bestehen zwei Darlehensverträge mit assoziierten Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von 4.996 T€ (Vorjahr: 4.996 T€).
Die Darlehen haben Laufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Tranchen sind jeweils fest verzinslich mit bis zu 11,75 % p.a.
In der folgenden Tabelle werden die ausstehenden Salden sowie die Gesamthöhe der Transaktionen mit assoziierten Unternehmen, nahstehenden Unternehmen und Personen im jeweiligen Geschäftsjahr dargestell t:
38.918
36.439
564
540
1.548
899
72
40
davon nahestehend
22.304
21.826
432
386
2
58
30
davon assoziiert
16.614
14.613
132
129
1.162
897
15
10
Käufe / Dienstleistungen von nahestehenden Unternehmen / Personen
Verkäufe / Dienstleistungen an nahestehende Unternehmen / Personen
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen / Personen
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen / Personen
17
16
Finanzerträge
In den Käufen / Dienstleistungen sind neben den Liefer- und Leistungsbeziehungen im Wesentlichen Mietzahlungen an nahestehende Unternehmen / Personen enthalten.
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44. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die Systematik des in der United Internet Gruppe eingeführten Risikomanagementsystems orientiert sich am COSO-ERM-Framework und wird im Lagebericht ausführlich beschrieben.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Bankdarlehen, Schuldscheindarlehen und Kontokorrentkredite, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.
Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Sie umfassen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Einlagen.
Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag im Wesentlichen über originäre Finanzinstrumente.
Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Dabei unterliegt der Konzern hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen insbesondere Liquiditätsrisiken sowie Marktrisiken, die im Folgenden dargestellt werden.
Das Liquiditätsrisiko stellt das Risiko dar, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen hat, die sich aus seinen finanziellen Verbindlichkeiten ergeben. Für United Internet besteht das Liquiditätsrisiko grundsätzlich und damit unverändert zum Vorjahr darin, dass der Konzern möglicherweise seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen kann. Insbesondere vor dem Hintergrund des sich über die kommenden Jahre erstreckenden kostenintensiven Ausbaus des Mobilfunknetzes, wird neben einer kurzfristigen Liquiditätsvorschau auch eine längerfristige Finanzplanung vorgenommen, um jederzeit die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der UI Gruppe sicherstellen zu können. Wir gehen davon aus, die Investitionen in das Mobilfunknetz zum überwiegenden Teil aus der vorhandenen Liquidität sowie den zukünftigen Cashflows aus dem operativen Geschäft und Krediten bedienen zu können.
Durch den erwarteten positiven operativen Beitrag zur Liquidität sowie der zinsoptimierten Nutzung von eingeräumten Kreditlinien kann der Konzern die kontinuierliche Deckung des Finanzmittelbedarfs zu jeder Zeit sicherstellen. Die der Gesellschaft von Kreditinstituten eingeräumten Kreditzusagen und der bestehende Konsortialkreditrahmen bieten hierfür ausreichend Flexibilität. Zur Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität wird eine ausgewogene Finanzstruktur angestrebt, die sowohl die Diversifizierung von Finanzierungsinstrumenten als auch ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil vorsieht.
Im zentralen Liquiditäts-Management werden weltweit alle Zahlungsmittelbedarfe und -überschüsse ermittelt und gesteuert. Durch die täglich automatisierte Konzentration der Bankguthaben angebundener Konzerngesellschaften (Cash Pooling) steht der United Internet AG zu jeder Zeit der maßgebliche Anteil der in Euro denominierten Zahlungsmittel zur Verfügung. Der Konzern hat zur Steuerung der Bank- und Verrechnungskonten sowie zur Durchführung von Zahlungsvorgängen standardisierte Prozesse und Systeme etabliert.
Zum Stichtag verfügt die Gesellschaft über liquide Mittel von insgesamt 44,8 Mio. € (Vorjahr: 114,9 Mio. €) sowie über weitere, in Anhangangabe 32 ausgewiesen, freie Kreditlinien und damit über eine mehr als ausreichende Liquiditätsreserve für das Geschäftsjahr 2026. Der Vorstand geht davon aus, dass bei Bedarf weitere Linien am Kapitalmarkt aufgenommen werden können, sofern dies erforderlich sein sollte.
Die folgenden Tabellen zeigen alle zum 31. Dezember 2025 bzw. 31. Dezember 2024 vertraglich fixierten Zahlungsströme für Tilgungen, Rückzahlungen und Zinsen aus bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten:
2026
2027
2028
2029
> 2029
3.244.761
1.317.304
1.034.354
489.910
147.750
471.035
3.460.354
740.161
222.218
129.021
128.443
128.444
132.449
740.575
4.617.129
2.170.373
1.163.376
618.353
276.195
604.839
4.833.136
176.974
139.699
137.621
119.476
973.940
1.547.711
5.872.675
2.347.348
1.303.075
755.974
395.670
1.578.780
6.380.847
Buchwert zum
Die Zahlungen aus sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der 5G-Lizenzersteigerung in Höhe von 61,3 Mio. € (Vorjahr: 61,3 Mio. €) im Geschäftsjahr 2025. Die Zahlungen an den Bund haben keinen linearen Verlauf. In den Geschäftsjahren 2026 bis 2029 werden Zahlungen von jeweils 128 Mio. € (Vorjahr: 128 Mio. €) erwartet.
> 2028
2.813.701
437.323
1.272.736
914.798
100.644
330.375
3.055.876
179.428
133.701
128.437
128.438
260.367
4.444.568
1.414.822
1.406.436
1.043.235
229.082
593.167
4.686.743
162.795
119.028
118.121
107.124
798.895
1.305.963
1.577.617
1.525.465
1.161.356
336.206
1.392.062
5.992.706
Für die Ermittlung der vertraglichen Zahlungsabflüsse aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde unterstellt, dass die zum Bilanzstichtag aus dem revolvierenden Konsortialkredit in Anspruch genommene Tranche bis zur vertraglichen Endfälligkeit (2029) in unveränderter Höhe fortbesteht. Zum 31. Dezember 2025 bestand keine Inanspruchnahme (Vorjahr: 150 Mio. €).
Zu den Zins- und Tilgungszahlungen bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird auf Anhangangabe 32 verwiesen.
Bei der Gesellschaft besteht keine wesentliche Liquiditätsrisikokonzentration.
Die Aktivitäten von United Internet sind in erster Linie finanziellen Risiken aus der Änderung von Zins-sätzen, Wechselkursen, Börsenkursen sowie dem Kredit- und Ausfallrisiko ausgesetzt.
Zins(änderungs)risiko bezeichnet das Risiko, dass beizulegende Zeitwerte oder künftige Zinszahlungen auf bestehende und zukünftige Finanzverbindlichkeiten aufgrund von Änderungen von Marktzinssätzen schwanken.
Der Konzern ist grundsätzlich Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, da zum Bilanzstichtag Teile der Finanzierungsinstrumente variabel verzinslich und mit unterschiedlichen Laufzeiten aufgenommen worden sind. Ein Zinsänderungsrisiko besteht für die Inanspruchnahmen unter dem revolvierenden Konsortialkredit, dem Konsortialkredit, den bilateralen Kreditlinien und den variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 1.596,0 Mio . € (Vorjahr: 1.080,5 Mio. € ).
Mit Hilfe der Liquiditätsplanung werden laufend verschiedene Anlagemöglichkeiten bzw. Möglichkeiten zur Rückführung überschüssiger Liquidität analysiert. Die Fälligkeitenstruktur wie auch die Höhe der variabel verzinslichen Finanzinstrumente der Gruppe werden regelmäßig überprüft und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und Steuerung der Zinsänderungsrisiken getroffen.
Marktzinsänderungen könnten sich auf das Zinsergebnis auswirken und gehen in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein. Zur Darstellung von Marktrisiken verwendet United Internet eine Sensitivitätsanalyse, die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf das Ergebnis vor Steuern zeigt. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag bezogen werden. Eine Erhöhung bzw. Verringerung des Euribor um 1 % hätte sich auf das Finanzergebnis des Geschäftsjahres um -9.257 T € bzw. +9.257 T€ ausgewirkt .
Der Konzern erwartet in absehbarer Zeit keine wesentliche Änderung in den Risikoaufschlägen. United Internet stuft das Zinsänderungsrisiko für die bestehenden variabel verzinslichen Finanzinstrumente derzeit als gering ein.
Für die übrigen verzinslichen Schulden kann das Zinsänderungsrisiko vernachlässigt werden. Zum Stichtag bestanden keine externen Zinssicherungsgeschäfte.
Währungsrisiko ist das Risiko, dass beizulegende Zeitwerte oder künftige Cashflows von Finanzinstrumenten aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Konzernunternehmen sind vor allem Wechselkursrisiken aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und / oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft abweichende Währung lauten) ausgesetzt. Zur Absicherung solcher Fremdwährungsrisiken ist United Internet bestrebt ein Gleichgewicht zwischen den Ein- und Auszahlungen in nicht funktionaler Währung herzustellen (sogenanntes Natural-Hedging). Fremdwährungsrisiken, die die Cashflows nicht beeinflussen (d. h. die Risiken, die aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten resultieren), bleiben grundsätzlich ungesichert. Im operativen Bereich wickeln die einzelnen Konzernunternehmen ihre Aktivitäten überwiegend in ihrer jeweiligen funktionalen Währung ab. Deshalb wird das Währungskursrisiko aus der laufenden operativen Tätigkeit, wie bereits im Vorjahr, als gering eingeschätzt. Im Berichtszeitraum lagen keine die Cashflows wesentlich beeinflussenden Währungsrisiken vor. Zum Stichtag bestanden keine externen Währungssicherungsgeschäfte.
Die Währungsrisiken aus den zum Bilanzstichtag bestehenden originären Finanzinstrumenten, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung und monetärer Art sind, wurden von der Gesellschaft bewertet. Aus dieser Analyse ergaben sich keine wesentlichen Währungsrisiken.
Der United Internet Konzern erfasst finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) wie folgt:
Abhängig von der Bewertungskategorie und der Kursentwicklung von börsennotierten Beteiligungen können sich ergebnisneutrale Eigenkapitaländerungen oder Erträge und Aufwendungen ergeben.
Zum Stichtag gab es keine börsennotierten Eigenkapitalinstrumente.
Der Konzern ist aufgrund seiner Geschäftstätigkeit einem Ausfallrisiko ausgesetzt. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken ist ein aufwendiges auch bereits präventiv wirkendes Fraud-Management-System etabliert worden, das permanent weiterentwickelt wird. Die Außenstände werden bereichsbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht. Nicht vermeidbaren Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht das maximale Kreditrisiko im Bruttobetrag der bilanzierten Forderung vor Wertberichtigungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zum Bilanzstichtag nicht wertgemindert sind, werden in der Anhangangabe 20 nach Zeitbändern, in denen sie überfällig sind, gegliedert.
Grundsätzlich wird ein vorvertraglicher Fraud-Check durchgeführt sowie das Forderungsmanagement unter Inanspruchnahme von Inkassobüros abgewickelt. Darüber hinaus wird für das Media-Sales-Geschäft eine vorvertragliche Überprüfung der Bonität des Vertragspartners durchgeführt.
Bei der Gesellschaft bestehen keine wesentlichen Kreditrisikokonzentrationen.
Die bestehenden Kredite der United Internet AG sind an sogenannte Financial Covenants (Kreditauflagen) gebunden. Die Verletzung einer bestimmten Nettoschulden-zu-EBITDA-Relation könnte dazu führen, dass die einzelnen Kreditgeber die mit der Gesellschaft ausstehenden Darlehen kündigen können. Angesicht der derzeit geringen Relation von Nettoschulden-zu-EBITDA von United Internet wird die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering eingeschätzt. Die Einhaltung der Kreditauflagen wird vom Vorstand der Gesellschaft fortlaufend überwacht und war ganzjährig gegeben.
Die United Internet AG unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet.
Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann die Gesellschaft Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen, eigene Anteile erwerben und bei Bedarf wieder platzieren oder auch neue Anteile ausgeben. Es wird diesbezüglich auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. Zum 31. Dezember 2025 bzw. 31. Dezember 2024 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Anhangangabe 32.
45. Erfolgsunsicherheiten, Eventualschulden und andere Verpflichtungen
Eventualschulden stellen eine mögliche Verpflichtung dar, deren Existenz vom Eintreten einer oder mehrerer unsicherer zukünftiger Ereignisse abhängt, oder eine gegenwärtige Verpflichtung, deren Zahlung nicht wahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.
In den Vorjahren haben Vorleister Ansprüche im niedrigen dreistelligen Millionenbereich angemeldet (im Rahmen der internen Klassifizierung sind Beträge bis zu 333 Mio. € als niedriger dreistelliger Millionenbetrag definiert, die angemeldeten Ansprüche übersteigen diesen Betrag auch in Summe nicht). Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2025 sieht die United Internet AG die Ansprüche der jeweiligen Gegenpartei als unbegründet an und hält für diese Eventualschulden einen Ressourcenabfluss weiterhin für nicht wahrscheinlich.
Bei den Rechtsstreitigkeiten handelt es sich im Wesentlichen um diverse Rechtsstreitigkeiten der Tochtergesellschaften des Konzerns.
Für etwaige Verpflichtungen aus diesen Rechtsstreitigkeiten wurden Rückstellungen für Prozessrisiken gebildet (siehe Anhangangabe 34).
Der Konzern hat zum Bilanzstichtag keine Garantien abgegeben.
Im Hinblick auf den Gesellschaften der United Internet Gruppe von einer Bank gewährten Kreditrahmen besteht gesamtschuldnerische Mithaftung der Gesellschaft. Zum Bilanzstichtag wurde der Kreditrahmen nur durch Avale in Anspruch genommen.
Darüber hinaus sind dem Vorstand keine Tatsachen bekannt, die eine materielle nachteilige Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, auf die finanziellen Umstände oder auf das Geschäftsergebnis der Gesellschaft haben könnten.
46. Angaben zu Leasingverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Die Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen für Miete für Netzinfrastruktur inklusive Teilnehmeranschlussleitungen, Gebäude, technische Anlagen und Fahrzeuge.
Hinsichtlich der Mehrzahl der Mietverträge bestehen Optionen auf Verlängerung der Vertragsverhältnisse. Die Konditionen dieser Verlängerungsoptionen sind frei verhandelbar oder identisch mit den derzeit geltenden Konditionen. Die Gesellschaft beabsichtigt derzeit, alle wesentlichen Verlängerungsoptionen in Anspruch zu nehmen. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, wesentliche Kündigungsoptionen auszuüben. Bei Leasingverhältnissen für Antennenstandorte im Zusammenhang mit dem 1&1 Mobilfunknetz wird hingegen keine Verlängerungsoption über die unkündbare Grundmietzeit hinaus in die Laufzeit einbezogen, da über die Inanspruchnahme keine hinreichende Sicherheit besteht (Siehe Anhangangabe 3). Aus den nicht in die Bewertung nach IFRS 16 einbezogenen Verlängerungsoptionen ergeben sich im Falle der Ausübung zukünftige Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 634 Mio. € (31. Dezember 2024: 482 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Zahlungsverpflichtungen für die Netzinfrastruktur.
Im Geschäftsjahr sind folgende Aufwendungen aus Leasingverhältnissen angefallen:
Abschreibungen auf Nutzungsrechte
57.144
53.524
3.200
2.446
103.677
77.019
- Lizenzen
1.591
Summe Abschreibungen auf Nutzungsrechte
165.612
134.580
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten
48.132
35.572
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse
1.504
1.703
Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert
596
Zum 31. Dezember 2025 ergeben sich folgende Buchwerte der Nutzungsrechte nach Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte:
Grundstücke und Bauten
405.910
413.153
Betriebs- und Geschäftsausstattung
8.817
4.976
Netzinfrastruktur
901.179
686.597
Lizenzen
Buchwert zum 31.12.2025
Buchwert zum 31.12.2024
Zum 31. Dezember 2025 bestehende Leasingverpflichtungen haben folgende Laufzeiten:
Bis 1 Jahr
Über 5 Jahre
Zum 31. Dezember 2025 haben sich die Leasingverpflichtungen wie folgt entwickelt:
797.250
422.010
450.689
Zinseffekt
35.645
Auszahlungen
–238.389
–172.738
–48.429
–37.849
–775
1.108.411
Die Auszahlungen aufgrund der Leasingverpflichtungen werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Für weitere Informationen wird auf die Erläuterungen unter Anhangangabe 44 verwiesen.
Finanzierungsleasingverhältnisse
Der Konzern tritt über die 1&1 Versatel Gruppe als Leasinggeber von Finanzierungsleasingverhältnissen auf. Die Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die Überleitung der Bruttoinvestitionen der Leasingverhältnisse auf den Barwert der ausstehenden Mindestleasingzahlungen sowie deren Fälligkeiten stellen sich wie folgt dar:
Bruttoinvestitionen
(davon nicht garantierte Restwerte)
davon fällig bis 1 Jahr
5.719
6.276
davon fällig in 1-5 Jahren
14.143
18.150
davon fällig nach über 5 Jahren
10.158
13.189
Noch nicht realisierter Finanzertrag
–1.827
–2.598
Nettoinvestitionen
28.193
35.016
Kumulierte Wertminderungen
Forderungen aus Umsatzsteuer und sonstigen
846
1.326
Buchwert der Forderungen aus Finanzierungsleasing
29.039
davon Barwert der nicht garantierten Restwerte
Barwert der ausstehenden Mindestleasingzahlungen
5.644
6.146
13.499
17.132
8.846
11.739
Den Forderungen aus Finanzierungsleasing liegen ausschließlich Verträge über die Nutzung und Bereitstellung von Dark Fibre-Leitungen zugrunde.
Im Geschäftsjahr 2025 sind keine neuen Finanzierungsleasing-Verträge über die Zurverfügungstellung von Faserpaaren abgeschlossen worden (Vorjahr: 0 Mio. €). Die Laufzeiten betragen wie im Vorjahr zwischen 15 und 29 Jahre.
Operating Leasing-Verhältnisse
1&1 Versatel ist Leasinggeber im Rahmen von Operating Leasing-Verhältnissen. Bei den zugrunde liegenden Verträgen handelt es sich im Wesentlichen um die Vermietung von Glasfaserpaaren. Die Verträge enthalten keine Restwertgarantien oder variablen Leasing-Zahlungen. Aufgrund der strategischen Bedeutung der vermieteten Glasfaserpaare für die jeweiligen Leasingnehmer wird das Restwertrisiko als eher gering eingeschätzt.
Der Gesamtertrag aus Operating Leasing-Verhältnissen belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf 39.917 T€ (Vorjahr 39.848 T€). Diese entfallen vollständig auf fixe Leasingzahlungen.
Die Fälligkeitsanalyse der Leasingzahlungen aus Operating Leasing-Verhältnissen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
21.304
22.137
1 bis 2 Jahre
20.006
18.121
2 bis 3 Jahre
17.618
17.093
3 bis 4 Jahre
7.070
14.539
4 bis 5 Jahre
4.803
6.321
13.179
16.297
83.980
94.507
Fälligkeiten in T€
Die Einzahlungen aufgrund der Leasingverhältnisse als Leasingeber werden im Cashflow aus der operativen Tätigkeit ausgewiesen.
Die wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen werden nachfolgend beschrieben:
kurzfristig
langfristig
nicht bilanzierte Leasingverpflichtungen
1.370
28
Liefer- und Leistungsbeziehungen
120.574
613.804
davon aus Werbeverträgen
121.944
613.832
1.488
306
124.981
683.974
10.105
126.469
684.280
Der Konzern nimmt die im Standard IFRS 16 vorgesehenen Befreiungen für Leasingverträge in Anspruch, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet sowie bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Die Leasingverpflichtungen, die durch diese Anwendungserleichterungen nicht in der Bilanz angesetzt wurden, betrugen zum 31. Dezember 2025 1.948 T€ (Vorjahr: 1.794 T€). In den sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Liefer- und Leistungsbeziehungen sind 88 T€ kurzfristige und 1.230 T€ langfristige Mietnebenkosten für nicht fortgeführte Geschäftsbereiche enthalten.
Die United Internet Tochter 1&1 AG hat im Sommer 2024 eine National Roaming Vereinbarung mit Vodafone abgeschlossen und verringert schrittweise Vorleistungen von Telefónica Deutschland. Die Zahlungen für die Dienstleistungskomponenten des Vertrages belaufen sich jährlich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Ein genauer Betrag kann nicht bestimmt werden, da die Zahlungen abhängig von verschiedenen vertraglichen Variablen sowie der künftigen Reduzierung oder Erhöhung der Kapazitäten sind. Die National Roaming Leistungen von Vodafone sind mit rund 575.000 T€ (Vorjahr: 635.337 T€) in den Verpflichtungen aus Liefer- und Leistungsbeziehungen enthalten.
Daneben resultieren aus einem Einkaufsvertrag Abnahmeverpflichtungen bis zum 30. September 2027 in einer Höhe von kurzfristig 160,2 Mio. € und langfristig 378,7 Mio. €.
Die United Internet Tochter 1&1 AG hat am 5. September 2019 eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) über den Bau von Mobilfunkstandorten in sogenannten „weißen Flecken“ geschlossen. Die 1&1 ist hiernach zu einer Investition von insgesamt 50 Mio. € verpflichtet. Damit hilft 1&1 bestehende Versorgungslücken zu schließen und leistet mit dem Bau der Antennenstandorte einen Beitrag zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ländlichen Regionen. Diese Verpflichtungen sind in den oben aufgeführten anderen sonstigen Verpflichtungen nicht enthalten, da diese einen zinsähnlicher Charakter aufweisen .
47. Kapitalflussrechnung
Die Auszahlungen des Geschäftsjahres 2025 für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beliefen sich auf 176,4 Mio. € (Vorjahr: 301,9 Mio. €) und die Einzahlungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf 84,5 Mio. € (Vorjahr: 29,7 Mio. €). Die Steuereinzahlungen und -auszahlungen werden im Cashflow der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen.
In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind wie im Vorjahr keine Beträge bedingt verfügbar.
Überleitungsrechnung der bilanziellen Veränderung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten:
Buchwerte
Tilgung
Zinszahlungen
Aufnahmen von Verbindlichkeiten
Zinsaufwen-dungen
Umbuchungen und sonstige Veränderungen
Kreditverbindlichkeiten
–451,0
–109,1
877,2
114,0
1.073,0
–187,6
–48,1
373,6
48,1
–3,4
1.255,6
Frequenzverbindlichkeiten
702,6
–61,3
5,2
–5,2
641,3
Summe Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten
4.589,3
–699,8
–157,2
1.250,8
167,3
–8,6
5.141,7
Bare Transaktionen
Unbare Transaktionen
2.463,8
–946,8
–113,9
1.303,5
113,0
–5,9
797,2
–137,1
–35,6
412,9
35,6
763,6
5,6
–5,4
4.024,6
–1.145,2
–149,5
1.716,4
154,2
–11,2
Die Ersterfassung des 5G-Funkspektrums im Geschäftsjahr 2019 erfolgte vor dem Hintergrund der Stundungs- und Ratenzahlung mit dem Bund bilanzverlängernd und somit zahlungsmittelneutral. Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen erfolgte bei Ersterfassung grundsätzlich zahlungsmittelneutral. Laufende Zahlungen beinhalten Zins- und Tilgungskomponenten und werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Die Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Veränderung der übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von -185,1 Mio. € (Vorjahr: 131,1 Mio. €) sind im Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit erfasst.
48. Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB
Die folgenden Tochtergesellschaften der United Internet AG nehmen Befreiungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch:
49. Aufstellung des Anteilsbesitzes des United Internet AG-Konzerns gemäß § 313 Abs. 2 HGB
Der Konzern umfasst zum 31. Dezember 2025 folgende Gesellschaften, an denen die United Internet AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich (entsprechend den in Klammern angegebenen Anteilen am Kapital) beteiligt ist. Der Anteil am Kapital entspricht, soweit nicht anderslautend beschrieben, dem Anteil der Stimmrechte:
Beteiligungen, auf deren Finanz- und Geschäftspolitik der Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden als assoziierte Unternehmen gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode bilanziert und bestehen aus den folgenden wesentlichen Gesellschaften:
Beteiligungen, auf deren Finanz- und Geschäftspolitik der Konzern keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann (< 20 % der Stimmrechte), fallen als Finanzinstrumente grundsätzlich in den Anwendungsbereich von IFRS 9 und werden als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung) eingestuft:
Folgende Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2025 erworben:
Folgende Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2025 gegründet:
Folgende Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2025 auf eine bereits bestehende Konzerngesellschaft verschmolzen:
Folgende Gesellschaften sind zum 31.12.2025 nicht mehr Bestandteil des UI-Konzerns:
Folgende Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2025 liquidiert:
50. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Abschluss eines KfW-Förderdarlehens nach dem Bilanzstichtag
Im Januar 2026 hat United Internet ein KfW-Förderdarlehen mit einem Bankenkonsortium unter Führung der IKB Deutsche Industriebank AG in Höhe von 260 Mio. € abgeschlossen. Die Mittel werden in Green IT der United Internet Gruppe investiert und unterstützen die United Internet AG bei ihrem Beitrag zur nachhaltigen Transformation ihrer Industrie. Dieser Vorgang hat keine Auswirkungen auf die zum Bilanzstichtag aufgestellten Finanzinformationen.
Weitere Inanspruchnahme des JBIC-Darlehens nach dem Bilanzstichtag
Des Weiteren hat die United Internet AG im Januar 2026 eine weitere Ziehung in Höhe von 225 Mio. € unter dem internationalen Förderdarlehen, das im Dezember 2024 mit der Japan Bank for International Cooperation (JBIC) in Höhe von insgesamt 800 Mio. € abgeschlossen wurde, getätigt. Damit stehen noch 285 Mio. € (Vorjahr: 510 Mio. €) als freie Kreditlinie unter dieser Finanzierung zur Verfügung. Dieser Vorgang hat keine Auswirkungen auf die zum Bilanzstichtag aufgestellten Finanzinformationen.
Auswirkungen des Krieges im Iran
Der Ende Februar gestartete Großangriff der USA und Israels auf den Iran bedeutete den Beginn des Iran-Krieges 2026. Der Iran reagierte auf diese Angriffe mit Gegenangriffen auf Israel und auf verschiedene Länder und Ziele im gesamten Nahen Osten einschließlich der für die weltweite Schifffahrt sowie die globale Energieversorgung sowie die globalen Lieferketten wichtigen Straße von Hormus.
Der United Internet Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten nicht im Iran und dem Nahen Osten aktiv tätig. Israel und der Iran sowie der gesamte Nahe Osten sind auch keine Zielländer der United Internet Gesellschaften und es werden in den vorgenannten Ländern und Regionen auch keine Standorte unterhalten. Vor diesem Hintergrund erwartet United Internet aktuell keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens bzw. des Konzerns, zumal das Geschäftsmodell des Konzerns auf einer Vielzahl elektronischer Abonnements mit festen und moderaten monatlichen Beträgen sowie vertraglich festgelegten Laufzeiten basiert. Dies sichert stabile und planbare Umsätze und Cashflows und bietet Schutz gegen konjunkturelle Einflüsse.
Gleichwohl können die wirtschaftlichen Folgen des Krieges (wie etwa die Verknappung / Verteuerung von Öl, Gas und Rohstoffen oder unterbrochene Lieferketten aus Fernost) für die Zielländer der United Internet Gesellschaften und für United Internet selbst heute noch nicht konkret eingeschätzt werden. Gleiches gilt für die potenzielle Gefahr einer Ausweitung des Krieges auf weitere Länder.
Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 bei United Internet keine weiteren Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, die größere Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens bzw. des Konzerns mit Auswirkungen auf Rechnungslegung und Berichterstattung haben.
51. Honorare des Abschlussprüfers
Im Geschäftsjahr 2025 wurden im Konzernabschluss Honorare des Abschlussprüfers in Höhe von insgesamt 5,9 Mio. € (Vorjahr: 5,4 Mio. €) berechnet. Diese beziehen sich mit 5,0 Mio. € (Vorjahr 4,5 Mio. €) auf Abschlussprüfungen, mit 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) auf andere Bestätigungsleistungen und 0,1 Mio. € (Vorjahr 0 Mio. €) auf sonstige Leistungen . Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen sowohl gesetzliche Pflichtprüfungen als auch Prüfungen von Konzernpackages. Andere Bestätigungsleistungen betreffen im Wesentlichen freiwillige Abschlussprüfungen und Bestätigungen im Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitsbericht. Die sonstigen Leistungen betreffen überwiegend Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen.
52. Corporate Governance Kodex
Die Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat abgegeben und ist den Aktionären im Internetportal der United Internet AG unter www.united-internet.de zugänglich. Für die 1&1 AG ist diese Erklärung unter www.1und1.de und für die IONOS Group SE unter www.ionos.de verfügbar.
Montabaur, den 17. März 2026
Der Vorstand
Ralph Dommermuth Carsten Theurer
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