Konzernanhang zum 31. Dezember 2024
Abschlussgrundlagen und Rechnungslegungsmethoden
1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen und zum Abschluss
Die United Internet AG (im Folgenden auch „United Internet Gruppe“ oder „Gesellschaft“) ist der führende europäische Internet-Spezialist, mit den Geschäftsfeldern Access (festnetz- und mobilfunkbasierte Internetzugangsprodukte) und Applications (Applikationen für den Einsatz des Internets), die jeweils in die Segmente Business und Consumer unterteilt werden.
Die United Internet AG hat ihren Sitz in 56410 Montabaur, Elgendorfer Straße 57, Bundesrepublik Deutschland, und ist dort beim Amtsgericht unter HR B 5762 eingetragen. Der Konzern verfügt in Deutschland und weltweit über zahlreiche Niederlassungen und Tochtergesellschaften.
Der Konzernabschluss der United Internet AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Die Berichtswährung ist Euro (€). Die Angaben im Anhang erfolgen entsprechend der jeweiligen Angabe in Euro (€), Tausend Euro (T€) oder Millionen Euro (Mio. €). Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind einzelne Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2024.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20. März 2024 den Konzernabschluss 2023 gebilligt. Der Konzernabschluss wurde am 21. März 2024 veröffentlicht.
Der Konzernabschluss 2024 wurde vom Vorstand der Gesellschaft am 25. März 2025 aufgestellt und im Anschluss an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Der Konzernabschluss wird am 25. März 2025 dem Aufsichtsrat zur Billigung vorgelegt. Bis zur Billigung des Konzernabschlusses und Freigabe zur Veröffentlichung durch den Aufsichtsrat könnten sich theoretisch noch Änderungen ergeben. Der Vorstand geht jedoch von einer Billigung des Konzernabschlusses in der vorliegenden Fassung aus. Die Veröffentlichung erfolgt am 27. März 2025.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
In diesem Abschnitt werden zunächst sämtliche Rechnungslegungsgrundsätze dargestellt, die einheitlich für die in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden angewendet worden sind. Im Anschluss daran werden die in diesem Abschluss erstmalig angewendeten Rechnungslegungsstandards sowie die kürzlich veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Rechnungslegungsstandards erläutert.
2.1 Erläuterung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der United Internet AG sowie alle von ihr beherrschten inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften (Mehrheitsbeteiligungen). Beherrschung ist dann gegeben, wenn ein Investor Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten eines Unternehmens hat, variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu diesem Unternehmen ausgesetzt ist und mittels seiner Verfügungsmacht die Möglichkeit zur Beeinflussung der Höhe dieser Rückflüsse hat. Die United Internet AG übt derzeit ausschließlich über die Mehrheit der Stimmrechte Beherrschung über ihre Tochtergesellschaften aus.
Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert.
Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der nicht beherrschenden Anteile führt.
Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden denen des Konzerns anzugleichen.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Mit Verlust des beherrschenden Einflusses wird in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst. Dieser Gewinn oder Verlust ermittelt sich in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen (i) dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile, dem Buchwert der nicht beherrschenden Anteile sowie der kumulierten auf das Tochterunternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses (soweit eine Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung vorgesehen ist) und (ii) dem Buchwert des abgehenden Nettovermögens des Tochterunternehmens.
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Nettovermögens dar, der nicht den Anteilseignern des Konzerns zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner der United Internet AG entfallenden Eigenkapital. Bei Erwerben von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitsanteile) oder Veräußerungen von Anteilen mit beherrschendem Einfluss, ohne dass der beherrschende Einfluss verloren geht, werden die Buchwerte der Anteile ohne beherrschenden Einfluss angepasst, um die Änderung der jeweiligen Beteiligungsquote widerzuspiegeln. Der Betrag, um den die für die Änderung der Beteiligungsquote zu zahlende oder zu erhaltende Gegenleistung den Buchwert des betreffenden Anteils ohne beherrschenden Einfluss übersteigt, ist als Transaktion mit den Gesellschaftern direkt im Eigenkapital in der Kapitalrücklage zu erfassen.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Dies beinhaltet die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt. Soweit die Summe aus Anschaffungskosten, dem Wert der nicht beherrschenden Anteile und dem Zeitwert der möglicherweise bereits vor dem Erwerbsstichtag gehaltenen Eigenkapitalanteile den Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte abzüglich Schulden und Eventualverbindlichkeiten übersteigt, entsteht ein aktivierungspflichtiger Firmenwert.
Anpassung des Ausweises von Sonstigen Verbindlichkeiten
Aus Gründen der Transparenz sowie zur Herstellung der Konsistenz zu den Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß IFRS 7 erfolgt der Ausweis von lohn- und gehaltsbezogenen Verbindlichkeiten seit dem 1. Januar 2024 unter den sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten anstatt wie bisher unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. In diesem Zusammenhang wurden für die Vergleichsperiode (31. Dezember 2023) 47,1 Mio. € in die sonstigen kurzfristigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten umgegliedert.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Anteile an assoziierten Unternehmen sind nach der Equity-Methode bewertet. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Joint Venture ist. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.
Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils der Gesellschaft am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst. Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil der Gesellschaft am Erfolg des assoziierten Unternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens ausgewiesene Änderungen werden von der Gesellschaft in Höhe ihres Anteils erfasst und – sofern zutreffend – in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen der Gesellschaft und dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen eliminiert.
Mit Verlust des maßgeblichen Einflusses wird ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des assoziierten Unternehmens in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen (i) dem Erlös aus der Veräußerung der Anteile, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile sowie der kumulierten auf das assoziierte Unternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses (soweit eine Umgliederung in die GuV vorgesehen ist) und (ii) dem Buchwert der abgehenden Beteiligung erfasst.
Die reguläre Wertfortschreibung und Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen wird – soweit sie ergebniswirksame Effekte betrifft – im Ergebnis aus at-equity bilanzierten Unternehmen ausgewiesen.
Gewinne aus der Veräußerung von solchen Anteilen werden grundsätzlich unter den sonstigen betrieblichen Erträgen, Veräußerungsverluste unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Bei einem Verlust des maßgeblichen Einflusses auf das Unternehmen ohne Veräußerungsvorgang, der durch eine Reduzierung der Beteiligungsquote (Verwässerungseffekt) entsteht, werden die daraus resultierenden Verluste als Wertminderungen der Beteiligung erfasst. Diese werden gesondert unterhalb des Ergebnisses aus at-equity bilanzierten Unternehmen als „Ergebnis aus dem Verlust des maßgeblichen Einflusses“ ausgewiesen.
Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens werden in der Regel zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen.
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wird der Buchwert eines nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Besteht ein objektiver Hinweis, dass eine Wertminderung eingetreten ist, erfolgt ein Werthaltigkeitstest entsprechend der Vorgehensweise für den Firmenwert. Objektive Hinweise liegen beispielsweise vor, wenn ein assoziiertes Unternehmen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, es Vertragsbrüche begeht, hohe Wahrscheinlichkeit für eine Insolvenz oder Notwendigkeit eines Sanierungsplans beim Beteiligungsunternehmen auftritt oder es zum Wegfall eines aktiven Marktes für die Nettoinvestition aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des assoziierten Unternehmens kommt. Ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts eines assoziierten Unternehmens unter dessen Anschaffungskosten ist ebenfalls ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Ein signifikanter Rückgang wird angenommen, wenn die Verringerung des beizulegenden Zeitwerts eines assoziierten Unternehmens am Bilanzstichtag mehr als 25 % der Anschaffungskosten beträgt. Ein länger anhaltender Rückgang wird angenommen, wenn die Verringerung des beizulegenden Zeitwerts über einen Zeitraum von mindestens 12 Monate mehr als 10 % der Anschaffungskosten beträgt.
Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine entsprechende erfolgswirksame Zuschreibung.
Fremdwährungsumrechnung
Funktionale Währung und Berichtswährung
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung der Gesellschaft, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet.
Transaktionen und Salden
Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Sie werden im Eigenkapital abgegrenzt, wenn sie aus der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb resultieren.
Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.
Konzernunternehmen
Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Aus praktischen Erwägungen wird zur Umrechnung bei nicht stark schwankenden Wechselkursen ein gewichteter Jahresdurchschnittskurs gewählt. Die resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als sonstiges Ergebnis erfasst. Der im Eigenkapital für einen ausländischen Geschäftsbetrieb erfasste kumulative Betrag wird bei der Veräußerung dieses Geschäftsbetriebs erfolgswirksam aufgelöst.
Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts- oder Firmenwerte sowie jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs bilanziert und zum Stichtagskurs umgerechnet.
Die Wechselkurse der wesentlichen Währungen entwickelten sich wie folgt:
US-Dollar | 1,041 | 1,108 | 1,082 | 1,081 |
Britisches Pfund | 0,830 | 0,869 | 0,847 | 0,870 |
(im Verhältnis zu 1 Euro) | Stichtagskurs | Durchschnittskurse | ||
31.12.2024 | 31.12.2023 | 2024 | 2023 |
Umsatzrealisierung
Umsatzerlöse werden entsprechend der Leistungserbringung erfasst. Umsatzerlöse aus Verträgen, die mehrere separate Leistungsverpflichtungen beinhalten, werden anteilig erfasst, wenn die jeweilige Leistungsverpflichtung erfüllt wurde.
Ein Vertragsvermögenswert ist anzusetzen, sofern der Konzern aufgrund der Erfüllung einer vertraglichen Leistungsverpflichtung Erlöse erfasst hat, bevor der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. bevor die Voraussetzungen für eine Rechnungstellung und damit den Ansatz einer Forderung vorliegen.
Eine Vertragsverbindlichkeit ist anzusetzen, sofern der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. eine Forderung gegenüber dem Kunden fällig wird, bevor der Konzern eine vertragliche Leistungsverpflichtung erfüllt und damit Erlöse erfasst hat.
Bei der Umsatzrealisierung des United Internet Konzerns ist zwischen den unterschiedlichen Geschäftssegmenten des Konzerns zu unterscheiden (siehe auch Erläuterungen zu Segmentberichterstattung Anhangangabe 5).
Geschäftssegment „Consumer Access“
Das Geschäftssegment „Consumer Access“ umfasst im Wesentlichen festnetz- und mobilfunkbasierte Internetzugangsprodukte. Das Angebot umfasst „Mobile Internet“ und „Breitband“.
In diesen Produktlinien erzielt der Konzern Umsätze aus der Bereitstellung der genannten Zugangsprodukte sowie aus etwaigen zusätzlichen Leistungen wie Internet- und Mobilfunktelefonie. Der Transaktionspreis besteht dabei aus festen monatlichen Grundgebühren sowie variablen, zusätzlichen Nutzungsentgelten für bestimmte Leistungen (z. B. für Auslands- und Mobilfunkverbindungen, die nicht mit einer Flatrate abgedeckt sind) sowie aus Erlösen aus dem Verkauf von dazugehöriger Hardware.
Der Umsatzrealisierung liegt eine Aufteilung des Transaktionspreises aus dem Kundenvertrag auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise einzelner Leistungsverpflichtungen zugrunde. In der Regel bietet die United Internet Gruppe vergleichbare Tarife jeweils mit und ohne Hardware an. Die Ermittlung des Einzelveräußerungspreises für die Service Komponente basiert daher in diesen Fällen auf den Tarifkonditionen eines Service-Tarifs ohne Hardware. Im Gegensatz dazu erfolgt die Bestimmung der Einzelveräußerungspreise für die Hardware auf Basis des sog. Adjusted Market Assessment Approach, da nur in sehr geringem Umfang relevante Hardware ohne Mobilfunkvertrag an Kunden veräußert wird. Hierbei greift der Konzern vor allem auf durch einen Drittanbieter ermittelte und regelmäßig bereitgestellte Hardwarepreise zurück und verknüpft diese mit den gegebenen Vertragskonditionen bei Vertragsabschluss
Der auf dieser Basis allokierte Umsatzanteil für die Hardware wird bei Auslieferung an den Kunden erfasst (zeitpunktbezogene Erlösrealisierung). Er übersteigt in der Regel das an den Kunden fakturierte Entgelt und führt dann zur Erfassung eines Vertragsvermögenswertes. Dieser Vertragsvermögenswert reduziert sich über die Zahlungen des Kunden im Laufe des Vertragszeitraums. Der auf die Service-Komponente entfallende Umsatzanteil wird über die Mindestlaufzeit des Kundenvertrags erfasst (zeitraumbezogene Erlösrealisierung).
Sofern die bei Vertragsabschluss an den Kunden fakturierten Einmalentgelte, wie zum Beispiel Bereitstellungsentgelte oder Aktivierungsgebühren, kein wesentliches Recht (z. B. günstige Verlängerungsoption) darstellen, werden diese nicht als separate Leistungsverpflichtung erfasst, sondern als Teil des Transaktionspreises auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen allokiert und entsprechend deren Leistungserbringung realisiert. Werden dem Kunden wesentliche Rechte im Rahmen von Optionen zur Nutzung zusätzlicher Güter oder Dienstleistungen eingeräumt, stellen diese eine zusätzliche Leistungsverpflichtung dar, auf welche ein Teil des Transaktionspreises unter Berücksichtigung der erwarteten Inanspruchnahme allokiert wird. Die entsprechenden Erlöse werden dann erfasst, wenn diese zukünftigen Güter oder Dienstleistungen übertragen werden oder wenn die Option ausläuft. Qualifizieren Einmalgebühren als günstige Verlängerungsoption, erfolgt insoweit eine Umsatzrealisierung über die erwartete Dauer des Kundenvertrags.
Die United Internet Gruppe gewährt ihren Kunden im Rahmen der Vertragsabschlüsse zeitlich begrenzte monetäre Aktionsrabatte. Diese Rabatte fließen in die Ermittlung des Transaktionspreises ein und werden über den Allokationsmechanismus auf Leistungsverpflichtungen verteilt.
Im Rahmen des 1&1 Prinzips gewährt United Internet ihren Kunden ein freiwilliges, auf 30 Tage begrenztes Widerrufsrecht. Wenn ein Kunde vom 1&1 Prinzip Gebrauch macht und seinen Vertrag widerruft, so hat er Anspruch auf Erstattung einzelner Transaktionsbestandteile wie fakturierte Einmalentgelte und Grundgebühren. Eventuelle Verbrauchsgebühren sind von dem Erstattungsanspruch ausgeschlossen. Im Gegenzug hat United Internet einen Rückforderungsanspruch aus gelieferter Hardware. Für zu erwartende Kundenstornierungen erfolgt insoweit keine Umsatzrealisierung. Die vom Kunden erhaltenen und zu erstattenden Zahlungen werden als Rückerstattungsverbindlichkeiten passiviert und die aus dem 1&1 Prinzip resultierenden Rückforderungsansprüche aus gelieferter Hardware werden als nichtfinanzielle Vermögenswerte angesetzt.
Wesentliche Finanzierungskomponenten sind in den aktuellen Kundenverträgen nicht enthalten.
1&1 wendet für einen Teil des Vertragsbestandes den nach IFRS 15.4 zulässigen Portfolio-Ansatz an. Dabei werden gleichartige Kundenverträge zusammengefasst und für bestimmte bewertungsrelevante Parameter, insbesondere Transaktionspreise, Einzelveräußerungspreise sowie Amortisationsdauern, durchschnittliche Wertgrößen angenommen. Nach vernünftigem Ermessen kann davon ausgegangen werden, dass es keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss hat, ob ein Portfolio oder die einzelnen Verträge oder Leistungsverpflichtungen innerhalb dieses Portfolios beurteilt werden.
Geschäftssegment „Business Access“
Das Geschäftssegment „Business Access“ beinhaltet Umsatzerlöse aus verschiedenen standardisierten und individuell zugeschnittenen Telekommunikationsprodukten für Geschäfts- und Wholesalekunden. Die Telekommunikationsdienstleistungen umfassen neben der Bereitstellung von klassischen Festnetzanschlüssen auch Breitbanddienste, Vernetzungslösungen als Telekommunikationsinfrastruktur (sog. Leased Lines) oder VPN, Mehrwertdienste, Interconnection, IP Dienste sowie Cloud Solutions.
Bei Produkten, welche nicht die Definition eines Finanzierungsleasingvertrags gem. IFRS 16 erfüllen, besteht der Transaktionspreis aus festen monatlichen Grundgebühren und/oder variablen, zusätzlichen minutenabhängigen Nutzungsentgelten für bestimmte Leistungen (die nicht mit einer Flatrate abgedeckt sind) sowie in unwesentlichem Umfang aus Erlösen aus dem Verkauf von dazugehöriger Hardware. Der Umsatzrealisierung liegt eine Aufteilung des Transaktionspreises aus dem Kundenvertrag auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise einzelner Leistungsverpflichtungen zugrunde. Der Transaktionspreis für den Verkauf von Hardware orientiert sich am marktüblichen Preisniveau. Die Ermittlung des Einzelveräußerungspreises für die Service-Komponente basiert auf den Tarifkonditionen eines vergleichbaren Service-Tarifs ohne Hardware.
In geringem Umfang werden auch befristete Rabatte oder befristete Grundgebührbefreiungen zu Beginn der Laufzeit gewährt. Diese Rabatte werden in den Transaktionspreis einbezogen und im Rahmen der Umsatzerfassung linearisiert.
Bestimmte Produkte werden auf Basis von Leasingverhältnissen zur Verfügung gestellt. Werden im Rahmen eines Leasingverhältnisses alle wesentlichen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen, wird der Barwert der Mindestleasingzahlungen aus diesem wirtschaftlichen Verkauf mit Beginn der Vermietung als Umsatzerlöse realisiert; im Rahmen der Folgebilanzierung der Finanzierungsleasingforderungen werden in Folgeperioden Zinserträge realisiert. Die vermieteten Vermögenswerte werden über die Umsatzkosten ausgebucht. Die Mindestleasingzahlungen beinhalten neben den monatlichen Zahlungen auch etwaige zu Beginn der Leasinglaufzeit zu zahlende Bereitstellungsentgelte.
Im Falle von sogenannten Operating Leasingverhältnissen, bei denen die wesentlichen wirtschaftlichen Chancen und Risiken bei dem Leasinggeber verbleiben, werden die Leasingzahlungen linear über die Vertragslaufzeit als Umsatz erfasst. Bereitstellungsentgelte von Operating Leasingverhältnissen werden passivisch abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit aufgelöst.
Geschäftssegment „Consumer Applications“
Das Geschäftssegment „Consumer Applications“ umfasst die Vermarktung der Portale GMX, mail.com und WEB.DE – werbefinanziert oder im kostenpflichtigen Abonnement – sowie Anwendungen für Personal Information Management und Vertriebsplattformen für kostenpflichtige Partnerprodukte und Energie.
Neben Deutschland ist die United Internet Gruppe in diesem Geschäftsbereich in Österreich und den USA aktiv.
Im Bereich der werbefinanzierten Applikationen generiert der Konzern im Wesentlichen über die Portale WEB.DE, 1&1 und GMX Werbeeinnahmen und eCommerce-Provisionen. Basis dieses Geschäfts ist die hohe Frequentierung der Portale durch die häufige Inanspruchnahme der Applikationen. Dabei werden Werbeflächen auf den Websites der Portale angeboten. Die Umsätze werden in Abhängigkeit von der Platzierung der Werbung sowie der Anzahl der Einblendungen bzw. Clickraten generiert. Im eCommerce-Geschäft erhält der Konzern Provisionen für den Verkauf von Produkten oder die Vermittlung von Kunden. Für diese Produkte erfolgt eine zeitpunkbezogene Umsatzrealisierung.
Im Bereich der kostenpflichtigen Abonnements der Portale WEB.DE, 1&1, GMX und smartshopping werden primär feste monatliche Beträge für die Nutzung erweiterter Applikationen sowie für die Verwaltung und Speicherung erzielt. Die Umsatzrealisierung erfolgt über den Zeitraum der Inanspruchnahme der Dienstleistung. Die im Voraus erhaltenen Zahlungen führen zu Vertragsverbindlichkeiten, die sich über den Leistungszeitraum entsprechend abbauen.
Die Bilanzierung und Bewertung von Umsatzerlösen aus Partnerprodukten erfolgt unter Berücksichtigung und Ausgestaltung der intermediären Funktion des Konzerns. Dabei wird unterschieden, ob das Unternehmen die Lieferung bzw. Leistung dem Kunden gegenüber selbst erbringt (Prinzipal) oder ob das Unternehmen nur als Agent für den Lieferanten tätig ist. Maßstab ist dabei Kontrolle über das spezifische Gut bzw. die Leistung vor Übertragung auf den Kunden. Als Prinzipal werden Umsatzerlöse brutto, als Agent netto nach Abzug der Kosten gegenüber dem Lieferanten, d.h. nur in Höhe der verbleibenden Marge, erfasst.
Segment „Business Applications“
Im Geschäftssegment „Business Applications“ ist United Internet im Markt für Webhosting- und Cloud-Applikationen aktiv. Dies umfasst im Wesentlichen Design-Lösungen für Internetpräsenz (Domainregistrierung, Webhosting, Website-Building) sowie Dienste im Bereich Infrastructure as a Service, Platform as a Service und Software-as-a-Service. Darüber hinaus bietet der Konzern seinen Kunden über Sedo erfolgsbasierte Werbe- und Vertriebsmöglichkeiten an.
Neben Deutschland ist die United Internet Gruppe in diesem Geschäftsbereich insbesondere in Frankreich, Großbritannien, Spanien, Österreich, Schweiz, Polen, Italien, Kanada, Mexiko und den USA aktiv und zählt in allen genannten Ländern zu den führenden Unternehmen. Die Dienstleistungen werden jeweils über unterschiedliche Tochterunternehmen der United Internet Gruppe im In- und Ausland angeboten.
Die Kunden zahlen in der Regel im Voraus für einen vertraglich fixierten Zeitraum für die von der Gesellschaft zu erbringenden Leistungen. Die Hauptleistung in der Produktgruppe Domains besteht in der Domainregistrierung für den Endkunden bei der jeweiligen Registry. Bezüglich der zeitlichen Erfassung der Umsatzerlöse aus der Domainregistrierung wird auf die speziellen Regelungen hinsichtlich Lizenzen zurückgegriffen. Da im Falle einer Domain ein Nutzungsrecht an einem im Zeitpunkt der Lizenzgewährung bestehendem (statischen) geistigen Eigentum eingeräumt wird, erfolgt grundsätzlich eine zeitpunktorientierte Umsatzrealisierung.
Produktgruppen, die im Rahmen von Mehrkomponentengeschäften Domains enthalten, betreffen vor allem Webhosting Produkte. Die angebotenen Webhosting-Pakete fassen üblicherweise Domainregistrierungen mit weiteren Dienstleistungen wie Speicherkapazität (Webspace) sowie Software-as-a-Service (SaaS) zusammen. Das Leistungsversprechen Webspace betrifft die Zurverfügungstellung von Speicherplatz auf Servern in den Rechenzentren der United Internet Gruppe. SaaS betrifft die Nutzung von Anwendungssoftware durch den Kunden (beispielsweise für die Erstellung von Websites), die auf Servern der United Internet Gruppe gehostet wird. Bei den Leistungsversprechen Webspace als auch SaaS handelt es sich jeweils um zeitraumbezogene Leistungsverpflichtungen, da der Kunde kontinuierlich durch entsprechenden Nutzenzufluss profitiert.
Die Kundenverträge der Produktkategorie Webhosting umfassen üblicherweise Domainregistrierungen sowie weitere zeitraumbezogen Dienstleistungen wie Speicherkapazität (Webspace) und Sofware-as-a-Service (SaaS). Das Gesamtentgelt aus dem Kundenvertrag wird auf die verschiedenen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Mangels separater Einzelveräußerungspreise für Webspace und SaaS sowie einer hohen Variabilität der Preise kommt die Residualwertmethode für die Aufteilung des Gesamtentgelts zur Anwendung.
Den Kunden werden zeitlich begrenzte monetäre Aktionsrabatte auf die Grundgebühr der Hosting Dienstleistung und/oder auf Domains gewährt. Diese Rabatte werden über die Vertragslaufzeit der vereinbarten Leistungsverpflichtungen aus den Kundenverträgen analog den zugehörigen Leistungsverpflichtungen realisiert. Bei den Domains wirken sich Rabatte auf Grund der zeitpunkbezogenen Realisierung sofort umsatzmindernd aus.
Die bei Vertragsabschluss an den Kunden fakturierten Einmalentgelte wie zum Beispiel Aktivierungs- und Einrichtegebühren werden auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen allokiert und entsprechend deren Leistungserbringung linearisiert. Einrichtegebühren für Domains werden sofort zeitpunkbezogen realisiert.
Eine weitere Umsatzgruppe stellen Umsätze aus der erfolgsabhängigen Werbeform Domain-Marketing dar. Im Domain-Marketing betreibt United Internet (über die Sedo GmbH) eine Handelsplattform für den Domain-Sekundärmarkt (Domain-Handel). Gleichzeitig wird den Domain-Inhabern angeboten, nicht genutzte Domains an Werbetreibende zu vermarkten (Domain-Parking). Neben diesen Kunden-Domains hält der Konzern auch ein eigenes Portfolio an verkauf- bzw. vermarktbaren Domains. Im Domain-Handel erhält der Konzern Provisionen bei erfolgtem Verkauf einer Domain über die Handelsplattform und erzielt darüber hinaus Umsatzerlöse aus Dienstleistungen rund um den Themenbereich Domain-Bewertung und -Transfer. Die Verkaufsprovisionen und Dienstleistungen bemessen sich dabei in der Regel prozentual vom erzielten Verkaufspreis, während es sich bei den sonstigen Dienstleistungen regelmäßig um Festpreise handelt. Beim Domain-Parking erfolgt die Vermarktung (primär über Kooperationen mit Suchmaschinen) hauptsächlich über Textlinks, d. h. über Verweise auf den geparkten Domains auf die Angebote der Werbetreibenden. Die Gesellschaft erhält dabei durch den Kooperationspartner monatlich eine erfolgsabhängige Vergütung auf Basis der generierten Klicks, die durch den Kooperationspartner ermittelt werden.
Verkaufsprovisionen werden mit Leistungserbringung in den Umsatzerlösen erfasst. Die Realisierung des Umsatzes erfolgt daher nach Abschluss der Transaktion bzw. nach der Erbringung der Dienstleistung. In den Umsatzerlösen des Domain-Parkings wird monatlich die von den Kooperationspartnern gutgeschriebene Vergütung erfasst.
Die Bilanzierung und Bewertung von Umsatzerlösen aus Partnerprodukten erfolgt unter Berücksichtigung und Ausgestaltung der intermediären Funktion des Konzerns. Grundsätzlich agiert der Konzern bei Partnerprodukten als Prinzipal und bilanziert die Umsätze brutto. Die Umsatzerlöse werden jedoch netto bilanziert (nach Abzug der Kosten gegenüber dem Lieferanten, d.h. nur in Höhe der verbleibenden Marge), wenn der Konzern insbesondere bei der Zurverfügungstellung von Softwarelizenzen gegenüber dem Kunden eine reine Vermittlertätigkeit ausübt und dabei keine signifikante Integrationsleistung erbringt sowie der Konzern kein Recht auf die diesbezügliche Preisgestaltung hat.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert kürzen den Buchwert des Vermögenswerts.
Finanzerträge
Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind. Die Bewertung erfolgt unter Verwendung des Effektivzinssatzes, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Ertragsteuern
Der Steueraufwand einer Periode setzt sich zusammen aus tatsächlichen Steuern und latenten Steuern. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Transaktionen, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesen Fällen werden die Steuern entsprechend im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Tatsächliche Steuern werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt, gelten oder in Kürze gelten werden.
Latente Steuern werden für zukünftige Auswirkungen ermittelt, die sich aus den temporären Differenzen zwischen den im Konzernabschluss zugrunde gelegten Werten für die Aktiva und Passiva und den steuerlich angesetzten Werten ergeben. Abweichend von diesem Grundsatz werden keine latenten Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehm enszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis nach IFRS noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst und nicht zu betragsgleichen abzugsfähigen als auch zu versteuernden temporären Differenzen führt, gebildet. Des Weiteren werden keine latenten Steuern im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures erfasst, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann, es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und im Falle latenter Steueransprüche kein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. Ebenfalls werden keine latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts gebildet.
Des Weiteren werden latente Steueransprüche für erwartete Steuervorteile aus der künftigen Nutzung steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge angesetzt. Der Berechnung liegen die am Abschlussstichtag gültigen Steuersätze zugrunde, es sei denn, eine Steuersatzänderung ist für den Zeitraum der voraussichtlichen Umkehr der temporären Differenzen bzw. der erwarteten Nutzung von Verlustvorträgen und Steuergutschriften bereits beschlossen. Latente Steueransprüche werden nur berücksichtigt, wenn eine Realisierung der Steuervorteile innerhalb des Planungshorizontes überwiegend wahrscheinlich erscheint.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder gesetzlich angekündigt sind.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden pro Gesellschaft bzw. steuerlichem Organkreis saldiert, sofern sie sich auf Ertragsteuern beziehen, die gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und dem Konzern ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden zusteht.
Immaterielle Vermögenswerte
Der Konzern hat Verfügungsgewalt über einen Vermögenswert, wenn er in der Lage ist, sich den künftigen wirtschaftlichen Nutzen, der aus der zugrunde liegenden Ressource zufließt, zu verschaffen, und er den Zugriff Dritter auf diesen Nutzen beschränken kann.
Software/Lizenzen, Frequenzlizenzen, konzessionsähnliche Rechte
Die erstmalige Bewertung dieser überwiegend einzeln erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten. Sie werden planmäßig linear über den Nutzungszeitraum abgeschrieben. Die Abschreibung der 5G-Frequenzen im Spektrum 3,6 GHz begann zum Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft des Netzes am 28. Dezember 2022. Im Fall der 5G-Frequenzen im Spektrum 2 GHz handelt es sich um noch nicht betriebsbereite immaterielle Vermögenswerte, deren Abschreibung erst mit Beginn der Laufzeit der zugeteilten Frequenzen im Jahr 2026 startet. Anlassbezogen erfolgt die Identifikation von Anhaltspunkten für Wertminderungen und im Falle deren Vorliegens wird ein Wertminderungstest durchgeführt.
Kundenstamm
Kundenstamm wurde im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen initial zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und verfügt über eine begrenzte Nutzungsdauer. Die Abschreibung erfolgt planmäßig linear über den Nutzungszeitraum. Anlassbezogen erfolgt die Identifikation von Anhaltspunkten für Wertminderungen und im Falle deren Vorliegens wird ein Wertminderungstest durchgeführt.
Markenrechte
Markenrechte wurden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen initial zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und weisen eine unbestimmte Nutzungsdauer auf. Sie unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Die Ermittlung möglicher Wertminderungen folgt den Ausführungen unter dem Gliederungspunkt Wertminderungen. Einmal jährlich wird überprüft, ob die Einschätzung hinsichtlich der unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen.
Firmenwerte
Firmenwert entsteht, soweit im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses die Summe aus Anschaffungskosten, Wert der nicht beherrschenden Anteile und bereits vor dem Erwerbsstichtag gehaltenen Eigenkapitalanteile den Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte abzüglich Schulden und Eventualverbindlichkeiten übersteigt. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Ermittlung möglicher Wertminderungen folgt den Ausführungen unter dem Gliederungspunkt Wertminderungen.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten werden die Ausgaben für die Entwicklungsphase aktiviert, sofern eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung oder bei künftig interner Nutzung, der Nutzen der neu entwickelten Produkte sichergestellt sind. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Nutzenzuflüssen führen. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen alle direkt dem Entwicklungsprojekt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Im United Internet Konzern handelt es sich hierbei im Wesentlichen um technologische Entwicklungen im Produktbereich des Geschäftsbereichs „Consumer Applications“ sowie um ein Abrechnungssystem im Geschäftsbereich „Business Applications“. Sämtliche aktivierten Entwicklungskosten weisen eine begrenzte Nutzungsdauer auf. Die Abschreibung von aktivierten Entwicklungskosten beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert in der Art und Weise, wie es durch das Management beabsichtigt ist, genutzt werden kann.
Die angesetzten Nutzungsdauern ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
Markenrechte | unbestimmt |
Kundenstamm | 4 bis 25 |
Frequenzlizenzen | bis zu 19 |
Konzessionsähnliche Rechte | 5 |
Sonstige Rechte und Lizenzen | 2 bis 15 |
Software | 2 bis 5 |
Nutzungsrechte an immateriellen Vermögenswerten | 6 |
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | 3 bis 5 |
Nutzungsdauer in Jahren |
Die Abschreibungen werden unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Unternehmen entspricht.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen und ggf. Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
Sachanlagevermögen wird entsprechend des Nutzungsverlaufs planmäßig linear abgeschrieben und die Aufwendungen funktionskostengerecht allokiert.
Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
Mietereinbauten | Bis zu 10 |
Gebäude | 10 bis 50 |
Kraftfahrzeuge | 5 bis 6 |
Telekommunikationsanlagen | 7 bis 10 |
Verteilernetze | 25 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 19 |
Büroeinrichtung | 5 bis 13 |
Server | 3 bis 5 |
Nutzungsdauer in Jahren |
Mietereinbauten und Gebäude sind in der Darstellung der „Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen“ in der Position „Grundstücke und Bauten“ enthalten, Kraftfahrzeuge, andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung, Büroeinrichtung und Server in der Position „2. Betriebs- und Geschäftsausstattung“ und Telekommunikationsanlagen und Verteilernetze in der Position „Netzinfrastruktur“.
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Beim Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung wird ein Wertminderungstest entsprechend den Ausführungen im Gliederungspunkt Wertminderungen durchgeführt.
Eine Sachanlage wird entweder beim Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Erwerb eines „Qualifying Assets“. United Internet definiert „qualifying assets“ als Vermögenswerte, für die notwendigerweise mindestens zwölf Monate erforderlich sind, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. In der Berichtsperiode sowie im Vorjahr waren keine Fremdkapitalkosten zu aktivieren.
Wertminderungen
Zu jedem Bilanzstichtag werden die Buchwerte der Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerte und Nutzungsrechte mit begrenzter Nutzungsdauer daraufhin geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Liegen diese vor, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer (Firmenwert, Markenrechte) sowie bei aktivierten Kosten während der Entwicklungsphase wird darüber hinaus regelmäßig ein jährlicher Werthaltigkeitstest zum Bilanzstichtag durchgeführt. Hierbei wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts mit dem entsprechenden Buchwert verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf DCF-Modelle, Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Tochterunternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann und die unabhängig Mittelzuflüsse generiert. Dies betrifft regelmäßig den Firmenwert, der den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet wird, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Unternehmenszusammenschluss profitiert, aus dem der Firmenwert hervorgegangen ist. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert bzw. die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Ein für den Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. Für alle anderen Vermögenswerte ist bei Wegfall der Gründe für eine Wertminderung die Wertaufholung auf den fortgeführten Buchwert begrenzt, der sich ohne die Wertminderung in der Vergangenheit ergeben hätte. Im Fall einer erforderlichen Wertminderung wird diese in den Funktionsbereichen ausgewiesen, denen das betreffende Anlagengut zugeordnet wird.
Vorräte
Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Vertriebskosten. Zur Berücksichtigung von Bestandsrisiken werden angemessene Wertberichtigungen für Überbestände vorgenommen.
Die Bewertung fußt dabei unter anderem auch auf zeitabhängigen Gängigkeitsabschlägen. Sowohl die Höhe als auch die zeitliche Verteilung der Abschläge stellen eine bestmögliche Schätzung des Nettoveräußerungswerts dar und sind daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Bei Anzeichen für einen gesunkenen Nettoveräußerungserlös werden die Vorratsbestände durch entsprechende Wertminderungsaufwendungen korrigiert.
Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten
Zusätzliche Kosten, die bei der Anbahnung eines Vertrages mit einem Kunden anfallen (z. B. Vertriebsprovisionen), sowie Vertragserfüllungskosten werden aktiviert, wenn der Konzern davon ausgeht, dass er diese Kosten zurückerlangen wird.
Vertragserfüllungskosten (z.B. Bereitstellungsentgelte und erwartete Kündigungsentgelte) sind Kosten, die mit einem bestehenden oder erwarteten Vertrag zusammenhängen, nicht in den Anwendungsbereich eines anderen Standards als IFRS 15 fallen, zur Schaffung von Ressourcen oder zur Verbesserung von Ressourcen des Unternehmens führen und die künftig zur Erfüllung von Leistungsverpflichtungen genutzt werden.
Aktivierte Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten werden planmäßig linear über die Vertragsdauer aufwandswirksam erfasst, die Vertragsanbahnungskosten in den Vertriebskosten und die Vertragserfüllungskosten in den Umsatzkosten. Der Ansatz in der Bilanz erfolgt innerhalb der abgegrenzten Aufwendungen.
Die angesetzten Amortisationsdauern betragen für Vertragsanbahnungskosten 1 bis 5 Jahre und für Vertragserfüllungskosten 2 bis 4 Jahre.
Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der Buchwert der aktivierten Kosten den verbleibenden Teil der erwarteten Gegenleistung des Kunden für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen abzüglich der hierfür noch anfallenden Kosten übersteigt.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Der Konzern klassifiziert langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Veräußerungskosten sind die zusätzlich anfallenden Kosten, die direkt der Veräußerung eines Vermögenswerts (einer Veräußerungsgruppe) zuzurechnen sind, mit Ausnahme der Finanzierungskosten und des Ertragsteueraufwands.
Die Kriterien, damit ein Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird, gelten nur dann als erfüllt, wenn die Veräußerung höchst wahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Aus den für die Durchführung der Veräußerung erforderlichen Maßnahmen sollte hervorgehen, dass es unwahrscheinlich ist, dass wesentliche Änderungen an der Veräußerung vorgenommen werden oder dass die Entscheidung für die Veräußerung rückgängig gemacht wird. Das Management muss beschlossen haben, die geplante Veräußerung durchzuführen, und es muss zu erwarten sein, dass sie innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung erfolgen wird.
Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz separat als kurzfristige Posten ausgewiesen.
Leasingverhältnisse
Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn vom Leasinggeber das Recht auf Nutzung eines eindeutig spezifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum auf den Leasingnehmer übertragen wird und dieser dadurch die Kontrolle über das Nutzungsrecht erlangt. Damit verbunden ist das Recht, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwendung des identifizierten Vermögenswerts zu ziehen und allein über dessen Nutzung zu entscheiden.
United Internet agiert als Leasingnehmer und als Leasinggeber.
Der Großteil der Leasingnehmerverträge im Konzern entfällt auf die Anmietung von Netzinfrastrukturen, Gebäuden, technischen Anlagen und Fahrzeugen. Die angemietete Netzinfrastruktur beinhaltet im Wesentlichen unbeleuchtete Glasfasern (Dark Fibre), Leerrohrsysteme, Kupferdoppeladern, Anmietungen von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) sowie Antennenstandorte.
United Internet als Leasingnehmer
Leasingverbindlichkeiten
Der Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen wird als Leasingverbindlichkeit angesetzt und unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst.
Die Leasingzahlungen werden nach der Effektivzinsmethode in Tilgungs- und Zinsanteile aufgeteilt. Für die Barwertbestimmung erfolgt eine Abzinsung mit einem risiko- und laufzeitäquivalenten Grenzfremdkapitalzinssatz. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätzen, erhöht um Kreditrisikoaufschläge sowie adjustiert um eine Liquiditäts- und Länderrisikoprämie, abgeleitet.
Nutzungsrechte
Korrespondierend zur Leasingverbindlichkeit wird zu Beginn des Leasingverhältnisses das Nutzungsrecht am geleasten Vermögenswert aktiviert. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden innerhalb der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte ausgewiesen. Die Anschaffungskosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten, die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen sowie Rückbaukosten abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize.
Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingverhältnisses und erwarteter Nutzungsdauer des Nutzungsrechtes wie folgt abgeschrieben:
Gebäude | 1 bis 12 |
Netzinfrastruktur | 0,5 bis 25 |
Immaterielle Vermögenswerte | 6 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 bis 7 |
Nutzungsdauer in Jahren |
Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt.
Für Leasingverhältnisse von geringem Wert (z.B. PCs) wird die Anwendungserleichterung des IFRS 16.5 fallweise und für Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten vollständig in Anspruch genommen. Derartige Leasingverhältnisse bestehen im Konzern nur in geringem Umfang.
Es besteht das Wahlrecht zur Portfoliobildung von Verträgen mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften, das für Assetklassen Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) und Hauptverteilerstandorte (HVT) wahrgenommen wird.
Die Ausnahmeregelung, jede Leasingkomponente eines Vertrags und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu erfassen, wird für die Klasse der zugrundeliegenden Glasfasern, HVT und KFZ in Anspruch genommen, nicht jedoch für die Leasingvereinbarungen für Gebäude. Der Leasingstandard IFRS 16 wird nicht angewendet auf Rechte, die ein Leasingnehmer im Rahmen von Lizenzvereinbarungen im Anwendungsbereich von IAS 38 hält.
Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Es werden dabei alle maßgeblichen Fakten und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von bestehenden Optionen bieten.
United Internet als Leasinggeber
In den Fällen, in denen Konzerngesellschaften Finanzierungsleasingverträge als Leasinggeber vereinbaren, erfolgt ein Ansatz einer Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswertes des Leasingverhältnisses. Die Leasingzahlungen werden in Tilgung der Leasingforderung sowie in Finanzerträge aufgeteilt.
Trägt der Konzern die wesentlichen Chancen und Risiken (Operating Lease), wird der Leasing-Gegenstand vom Leasinggeber in der Bilanz angesetzt. Die Bewertung des Leasing-Gegenstands richtet sich nach den für den Leasing-Gegenstand einschlägigen Bilanzierungsvorschriften. Die Leasingraten werden vom Leasinggeber erfolgswirksam in den Umsatzerlösen vereinnahmt.
Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt gemäß den Vorschriften des IFRS 9. Der Ansatz erfolgt an dem Tag, an dem der Konzern Vertragspartei wird. Bei marktüblichen Käufen erfolgt der Ansatz zum Handelstag.
Finanzielle Vermögenswerte – erstmalige Erfassung und Bewertung
Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder deren Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, bewertet der Konzern alle finanziellen Vermögenswerte bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert und im Fall eines finanziellen Vermögenswerts, der in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder deren Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, werden mit dem Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden im Abschnitt Umsatzrealisierung – Erlöse aus Verträgen mit Kunden verwiesen.
Finanzielle Vermögenswerte – Folgebewertung
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte für die Folgebewertung in zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortized Cost, ac), erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value through OCI, FVOCI) und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte (Fair Value through P&L, FVTPL) erfolgt auf Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der Zahlungsströme.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (ac)
Wird ein finanzieller Vermögenswert bis zur Fälligkeit mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag zu festgelegten Zeitpunkten dar, erfolgt eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (ac).
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, ausgereichte Darlehen sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Bankguthaben, sonstigen Geldanlagen, Schecks und Kassenbeständen, die allesamt einen hohen Liquiditätsgrad und eine – gerechnet vom Erwerbszeitpunkt – Restlaufzeit von unter 3 Monaten aufweisen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert
Als finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert werden im Konzern Eigenkapitalinstrumente und derivative finanzielle Vermögenswerte bilanziert, die grundsätzlich erfolgswirksam bewertet werden. Eigenkapitalinstrumente umfassen im United Internet Konzern Beteiligungen. Für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht die einmalige Option zur unwiderruflichen erfolgsneutralen Erfassung der Zeitwertänderungen. Vor allem für die Beteiligung an der Kublai GmbH wurde das Wahlrecht ausgeübt, diese über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn deren vertragliche Zahlungsströme ausgelaufen sind und dabei alle wesentlichen Chancen und Risiken daraus auf den Erwerber übergehen.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und Leasingforderungen wendet der Konzern eine vereinfachte (einstufige) Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst wird.
Die Erwartungsbildung bezüglich künftiger Kreditverluste erfolgt anhand regelmäßiger Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Aus historischen Daten werden regelmäßig Zusammenhänge zwischen Kreditverlusten und verschiedenen Faktoren (z. B. Zahlungsvereinbarung, Überfälligkeit, Mahnstufe, etc.) abgeleitet. Auf Basis dieser Zusammenhänge ergänzt um aktuelle Beobachtungen und zukunftsbezogene Annahmen bezüglich des zum Stichtag im Bestand befindlichen Portfolios an Forderungen und Vertragsvermögenswerten erfolgt eine Schätzung künftiger Kreditverluste.
Das operative Geschäft des Konzerns liegt im Wesentlichen im Massenkundengeschäft. Ausfallrisiken wird somit mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Einzelwertberichtigung überfälliger Forderungen erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit der Altersstruktur der Forderungen mit unterschiedlichen Bewertungsabschlägen, die im Wesentlichen aus den Erfolgsquoten der mit dem Einzug überfälliger Forderungen beauftragten Inkassobüros abgeleitet werden. Alle Forderungen, die mehr als 365 Tage überfällig sind, werden zu 100 % einzelwertberichtigt, es sei denn es liegen objektive Hinweise auf einen Beitreibungserfolg vor. Die Ausbuchung vollständig wertberichtigter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt 180 Tage nach Inkassoübergabe, sofern keine positive Rückmeldung von Seiten des Inkassounternehmens erfolgt und auch kein unerwarteter Zahlungseingang des Kunden auf eine wertberichtigte Forderung eingeht, oder bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor oder nach Übergabe zu den Inkassobüros.
Der Konzern erfasst bei allen anderen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und nicht Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte oder Leasingforderungen sind, ebenfalls eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt.
Wertminderungsaufwendungen im Zusammenhang mit langfristigen Ausleihungen an Beteiligungen werden im Finanzergebnis erfasst.
Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten sind in den folgenden Anhangangaben enthalten:
- Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen (Anhangangabe 3)
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Anhangangabe 19)
- Vertragsvermögenswerte (Anhangangabe 20)
- Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements (Anhangangabe 43)
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Finanzielle Verbindlichkeiten werden, mit Ausnahme der Leasingverbindlichkeiten, entweder der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet oder den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten zugeordnet.
Derivate und bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus dem Erwerb eines Tochterunternehmens werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Alle weiteren finanziellen Verbindlichkeiten werden der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten zugeordnet. Diese werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. In den Folgeperioden werden diese finanziellen Verbindlichkeiten grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzierungsaufwendungen enthalten.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder deren beizulegender Zeitwert im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
- Stufe 1 – In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise. Soweit Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert in der Bilanz bewertet werden, werden dieser Stufe im Konzern Derivate zugeordnet.
- Stufe 2 – Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist. Soweit Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert in der Bilanz bewertet werden, werden dieser Stufe aktuell keine Finanzinstrumente zugeordnet.
- Stufe 3 – Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. Soweit Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert in der Bilanz bewertet werden, werden dieser Stufe im Konzern Derivate und bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten zugeordnet.
Saldierung von Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Rückstellungen
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird nach Abzug der Erstattung erfolgswirksam erfasst.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt zum Barwert auf der Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements hinsichtlich der Aufwendungen, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode erforderlich sind.
Rückstellungen bestehen insbesondere für Kündigungsentgelte, Prozessrisiken und für Rückbauverpflichtungen.
Eigene Anteile
Eigene Anteile werden vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst.
Die Einziehung eigener Anteile bewirkt eine anteilige Auflösung der im Eigenkapital ausgewiesenen Posten „Eigene Anteile“ zulasten des übrigen Eigenkapitals. Hierzu nutzt der Konzern die folgende Verwendungsreihenfolge:
- In Höhe des Nennbetrags erfolgt die Erfassung der Einziehung immer zu Lasten des Grundkapitals.
- Der den Nennbetrag übersteigende Betrag wird zunächst bis in Höhe des Wertbeitrags aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (SAR und Wandelschuldverschreibungen) gegen die Kapitalrücklage ausgebucht .
- Ein den Wertbeitrag aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen übersteigender Betrag wird gegen das kumulierte Konzernergebnis ausgebucht.
Aktienbasierte Vergütung
Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter und Vorstände des Konzerns eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten und in Form der Gewährung von Wertsteigerungsrechten, die für den überwiegenden Teil der Pläne nach Wahl der Gesellschaft in bar oder durch Eigenkapitalinstrumente ausgeglichen werden können. Da bei keiner Vereinbarung mit einem solchen Wahlrecht für die United Internet Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich vorliegt, werden sämtliche dieser aktienbasierten Vergütungstransaktionen als Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert.
Die Kosten aus Vereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Optionspreismodells ermittelt; hier kommen das Black-Scholes-Modell und die Monte-Carlo-Simulation zur Anwendung. Zu jedem Bilanzierungsstichtag wird eine Neueinschätzung des zu erwartenden Ausübungsvolumens vorgenommen und der Zuführungsbetrag entsprechend angepasst. Notwendige Anpassungsbuchungen sind jeweils in der Periode vorzunehmen, in der neue Informationen über das Ausübungsvolumen bekannt werden. Die Erfassung der aus der Gewährung von Vereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen erfolgt über den Zeitraum, über den die zugehörige Arbeitsleistung erbracht wird (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet an dem Tag, an dem alle Ausübungsbedingungen (Dienst- und Leistungsbedingungen) erfüllt sind, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der zugesagten Rechte, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Hierbei wird jeweils eine Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0 % angesetzt. Der im Periodenergebnis im Personalaufwand erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen .
Bei der Gewährung neuer Eigenkapitalinstrumente infolge einer Annullierung der bisher gewährten Eigenkapitalinstrumente ist gem. IFRS 2.28(c) zu prüfen, ob die neu gewährten Eigenkapitalinstrumente einen Ersatz der bisherigen bzw. annullierten Instrumente darstellen. Für annullierte Eigenkapitalinstrumente wird im Zeitpunkt der Annullierung der vollständige ausstehende Aufwand sofort erfasst.
Neue Eigenkapitalinstrumente, die nicht als Ersatz für annullierte Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden, werden als neu gewährte Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Bei einer Klassifikation als Ersatz erfolgt eine Bilanzierung der neuen Eigenkapitalinstrumente in gleicher Weise wie eine Änderung der ursprünglich gewährten Instrumente. Die erhaltenen Leistungen werden mindestens mit dem am Tag der Gewährung (der ursprünglichen Instrumente) ermittelten beizulegenden Zeitwert erfasst. Sind die Änderungen für den Arbeitnehmer vorteilhaft, so wird der zusätzliche beizulegende Zeitwert der neuen Eigenkapitalinstrumente bestimmt und als zusätzlicher Aufwand über den Erdienungszeitraum verteilt. Der zusätzliche beizulegende Zeitwert wird aus der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der als Ersatz bestimmten Eigenkapitalinstrumente und dem beizulegenden Nettozeitwert der annullierten Eigenkapitalinstrumente am Tag der Gewährung der Ersatzinstrumente bestimmt.
Ergebnis je Aktie
Das „unverwässerte“ Ergebnis je Aktie (Basic Earnings per Share) wird berechnet, indem das den Inhabern von Namensaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der ausgegebenen Aktien geteilt wird.
Das „verwässerte“ Ergebnis je Aktie (Diluted Earnings per Share) wird ähnlich dem Ergebnis je Aktie ermittelt, mit der Anpassung, dass die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien um die Anzahl erhöht wird, die sich ergeben würde, wenn die aus dem bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramm resultierenden ausübbaren Bezugsrechte ausgeübt worden wären.
2.2 Zusammenfassung der Bewertungsgrundsätze
Die Bewertungsgrundsätze des Konzerns stellen sich – soweit keine Wertminderungen vorliegen – zusammengefasst und vereinfachend im Wesentlichen wie folgt dar:
VERMÖGENSWERTE | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Vertragsvermögenswerte | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Immaterielle Vermögenswerte | |
mit bestimmter Nutzungsdauer | Fortgeführte Anschaffungskosten |
mit unbestimmter Nutzungsdauer | Impairment-only-Ansatz |
Sachanlagen | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Anteile an assoziierten Unternehmen | Equity Methode |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | |
Eigenkapitalinstrumente | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung |
Derivate | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
Übrige | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Vorräte | Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert |
Abgegrenzte Aufwendungen | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Ertragsteueransprüche | Erwarteter Zahlungseingang gegenüber Steuerbehörden, welche auf Steuersätzen basiert, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden |
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Latente Steueransprüche | Undiskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird |
SCHULDEN | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Latente Steuerschulden | Undiskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird |
Ertragsteuerschulden | Erwartete Zahlung an Steuerbehörden, welche auf Steuersätzen basiert, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Vertragsverbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Sonstige Rückstellungen | Erwarteter diskontierter Betrag der zum Abfluss von Ressourcen führen wird |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | |
Derivate / Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
Übrige | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Bilanzposten | Bewertung |
2.3 Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS
Für das Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2024 wurden folgende Standards erstmalig angewendet:
IAS 1 | Änderung: Klarstellung der Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie Klarstellung in Bezug auf langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants | 1. Januar 2024 | Ja |
IFRS 16 | Änderung: Leasingverbindlichkeiten im Falle einer Sale and Leaseback-Transaktion | 1. Januar 2024 | Ja |
IAS 7, IFRS 7 | Änderung: Offenlegung von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen | 1. Januar 2024 | Ja |
Standard | Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend ab | Übernahme durch EU-Kommission |
Diese Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss und werden sich voraussichtlich auch nicht in Zukunft auf den Konzern wesentlich auswirken.
2.4 Bereits veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Rechnungslegungsstandards
Neben den vorgenannten, verpflichtend anzuwendenden IFRS wurden vom IASB noch weitere IFRS und IFRIC veröffentlicht, die das Endorsement der EU bereits teilweise durchlaufen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Die United Internet AG wird diese Standards voraussichtlich erst zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung im Konzernabschluss umsetzen.
IAS 21 | Änderung: Mangelnde Umtauschbarkeit einer Währung | 1. Januar 2025 | Ja |
IFRS 9, IFRS 7 | Änderung: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten | 1. Januar 2026 | Nein |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards - Band 11 | Änderung: IFRS 1 (Hedge Accounting bei einem IFRS-Erstanwender), IFRS 7 (Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung, Angaben zu Kreditrisiken und bei Abweichungen des Transaktionspreises vom beizulegenden Zeitwert), IFRS 9 (Ermittlung des Transaktionspreises und Ausbuchung einer Leasing-Verbindlichkeit), IFRS 10 (Bestimmung eines "de fact"-Agenten), IAS 7 (Anschaffungsnebenkosten) | 1. Januar 2026 | Nein |
IFRS 18 | Änderung: Ersetzt IAS 1. Der Standard regelt die Darstellung und Offenlegung in Abschlüssen | 1. Januar 2027 | Nein |
IFRS 19 | Änderung: Ermöglichung reduzierter Angabepflichten für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht | 1. Januar 2027 | Nein |
Standard | Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend ab | Übernahme durch EU-Kommission |
Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 18 ersetzt den bisherigen IAS 1 – Darstellung des Abschlusses . Ziel ist eine verbesserte Struktur und Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung.
Die wesentlichen Änderungen durch IFRS 18 umfassen:
- Einführung verpflichtender Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung, wie beispielsweise das „betriebliche Ergebnis vor Finanzierung und Steuern“ , sowie eine Einteilung in klar definierte Kategorien ( Operating, Investing, Financing ).
- Erweiterte Angaben zu unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen („Management Performance Measures“), die in der öffentlichen Kommunikation genutzt werden, um die finanzielle Sichtweise des Managements darzustellen.
- Neue Grundsätze zur Aggregation und Disaggregation von Finanzposten, um eine detailliertere und konsistentere Berichterstattung zu gewährleisten.
- Anpassungen in der Kapitalflussrechnung , insbesondere zur Vereinheitlichung der Darstellung, unter anderem durch den Wegfall bestimmter Ausweiswahlrechte.
Es wird erwartet, dass die Anwendung von IFRS 18 erhebliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird – insbesondere auf die Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung . Die konkreten Auswirkungen werden derzeit im Rahmen eines konzernweiten Implementierungsprojekts analysiert.
Aus den übrigen bereits veröffentlichten, aber noch nicht anzuwendenden Änderungen der IFRS werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern erwartet.
3. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen vom Management getroffen, die sich auf die Höhe der zum Stichtag ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie den Ausweis von Eventualschulden auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in der Zukunft zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen, die die Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen, getroffen.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.
Auswirkungen geopolitischer Konflikte
Gesellschaft, Politik und Wirtschaft stehen momentan vor komplexen makroökonomischen Herausforderungen, die sich aus einer Kombination eines erhöhten Zinsniveaus, gedämpften Wachstumserwartungen, einem angespannten Finanzierungsrahmen, sinkendem Handelswachstum und einem abnehmenden Vertrauen von Unternehmen und Verbrauchern zusammensetzen. Neben den destabilisierenden Effekten der Konflikte in der Ukraine und im Mittleren und Nahen Osten trägt auch der aktuelle Kurs der US-Regierung zu einer erhöhten Unsicherheit bezüglich der politischen und wirtschaftlichen Zukunft bei. Der United Internet Konzern reagiert darauf, indem er die aktuellen Herausforderungen aktiv annimmt und in seine geschäftlichen Entscheidungen integriert, insbesondere durch die Entwicklung von Strategien zur Risikominimierung, wie die Verringerung des Anteils an variabel verzinslichen Schulden oder durch diversifizierte Beschaffungsstrategien zur Sicherstellung einer sicheren und fairen Energieversorgung.
Der United Internet Konzern, der in seinen Geschäftsaktivitäten nicht in den an den Konflikten beteiligten Ländern aktiv ist, sieht sich dennoch mit den indirekten Auswirkungen konfrontiert. Vor dem Hintergrund der durch den Konflikt im Mittleren und Nahen Osten und den Krieg in der Ukraine bedingten unsicheren Sicherheitslage, insbesondere im Umfeld der Zufahrt und Durchfahrt des Suezkanals, und den möglichen indirekten Auswirkungen auf globale Geschäftsabläufe, hat United Internet proaktive Risikomanagement- und Minderungsstrategien entwickelt:
- Cybersicherheitsrisiken : Angesichts der mit den Konflikten im Mittleren und Nahen Osten und in der Ukraine verbundenen gestiegenen Cybersicherheitsbedrohungen intensiviert die Gesellschaft ihre Investitionen in Cybersicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören der Einsatz fortschrittlicher Überwachungstechniken, die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsaudits und die Schulung ihrer Mitarbeiter, um die Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu stärken.
Vorstand und operativ Verantwortliche werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten und gegebenenfalls (sofern möglich) geeignete Gegenmaßnahmen einleiten.
Ebenfalls berücksichtigt United Internet die Entwicklungen des wirtschaftlichen Umfelds bei der Bilanzierung und Berichterstattung im Konzernabschluss, z. B. bei der Ermittlung der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte oder der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden.
Hieraus werden keine unmittelbaren signifikanten Auswirkungen für United Internet erwartet.
Auswirkungen Umwelt- und soziale Belange
Umwelt- und soziale Belange können auf verschiedene Arten eine Auswirkung auf die Werthaltigkeit der Vermögenswerte des Konzerns haben. So können sich Risiken für die Werthaltigkeit etwa aus steigenden Energiepreisen für erneuerbare Energien zur Bewirtschaftung unseres 5G-Mobilfunknetzes ergeben. Die Werthaltigkeit des 5G-Funkspektrums wurde im Rahmen des Impairment Tests (Anhangangabe 29) überprüft.
Das Unternehmen geht derzeit davon aus, dass Auswirkungen der durch Umwelt- und soziale Belange bewirkten Folgen keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden.
Umsatzrealisierung
Die Bestimmung der Einzelveräußerungspreise für die Hardware erfolgt auf Basis des sog. Adjusted Market Assessment Approach, welcher eine Schätzung der relevanten Marktpreise für die Hardware erforderlich macht. Änderungen dieser Schätzungen können die Allokation des Transaktionsentgelts auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen beeinflussen und somit auch Auswirkungen auf die Höhe und den zeitlichen Verlauf der Umsatzrealisierung haben.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Anwendung des Portfolioansatzes verschiedene weitere Annahmen und Schätzungen getroffen, die auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und auf vorliegende Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Abschlussstichtages beruhen. Änderungen dieser Annahmen und Schätzungen können sich in ihrer Gesamtheit ebenfalls wesentlich auf die Höhe und den zeitlichen Verlauf der Umsatzrealisierung auswirken.
Das Leitprinzip für die Abwägung, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder als Agent handelt, ist, ob es die Verfügungsgewalt über das spezifizierte Gut oder die Dienstleistung hat, bevor es dieses bzw. diese auf den Kunden überträgt. Bei der Prüfung der Frage der Verfügungsgewalt sind häufig wesentliche Ermessensentscheidungen zu treffen. Dies betrifft insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermarktung von Webseiten sowie den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen von Drittanbietern durch den Konzern. Wenn ein Dritter in den Leistungserbringungsprozess einbezogen wird, muss das Unternehmen bestimmen, ob die Art seiner Zusage eine Leistungsverpflichtung ist, die spezifische Ware/Dienstleistung selbst bereitzustellen (d. h. das Unternehmen ist ein „Prinzipal“) oder ob die Leistungsverpflichtung darin besteht, die Bereitstellung dieser Güter/Dienstleistungen durch den Dritten zu organisieren (d. h. das Unternehmen ist ein „Agent“). Ein Unternehmen bestimmt für jede spezifische Ware/Dienstleistung, ob es als Prinzipal oder Agent auftritt. Agiert der Konzern als Agent, werden die Umsätze netto ausgewiesen. Handeln wir als Prinzipal, erfolgt der Ausweis brutto.
Im Geschäftssegment „Business Applications“ wird bei neuen Partnern oder neu in das Produktportfolio integrierten fremden Dienstleistungen wie etwa Fremdlizenzen (beispielsweise Microsoft Office Lizenzen) untersucht, inwieweit Lizenzen oder Services dem Konzern bereits vor einem Vertragsabschluss mit Kunden zur Verfügung stehen, das heißt, ob die Lizenzen ohne weitere Freigabe selbst genutzt werden können. Zum anderen wird geprüft, ob der Lizenz- oder Servicevertrag mit dem Kunden erst durch den eigentlichen Lizenzgeber bestätigt oder freigegeben werden muss. Trifft beides zu, wird von einer Agentenstellung ausgegangen. Eine vollständige Flexibilität bezüglich der Tarif- bzw. Preisgestaltung ändert aus Sicht des Konzerns nichts an der zuvor getroffenen Einschätzung.
Ebenfalls im Geschäftssegment „Business Applications“ wird im Bereich Domain-Parking die Stellung als Prinzipal festgelegt, da es sich nicht um ein reines Vermittlungsgeschäft handelt. Vielmehr wird eine Plattform bereitgestellt, auf welcher der Konzern Werbung auf den geparkten Domains platziert, an deren Erfolg der Eigentümer der Domain partizipiert. Da der Konzern sowohl die Plattform unterhält und hinsichtlich der Auswahl der Werbepartner und Bepreisung ein Wahlrecht innehat, ist im Bereich des Domains-Parkings von Verfügungsmacht auszugehen. Demgegenüber bietet der Konzern im Domain-Trading zwar auch die Plattform an, allerdings geschieht die Preisfindung und der Vertragsabschluss in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer der Domain, ohne dass der Konzern ein Eingriffsrecht hat. Damit ist der Konzern in diesem Bereich als Agent tätig.
Im Geschäftssegment „Consumer Applications“ ist insbesondere beim programmatischen Vertrieb von Werbeflächen für Online-Werbung bei jedem Vertrag mit einer Agentur zu entscheiden, ob der Konzern als Prinzipal oder Agent agiert. Wenn der Konzern die überwiegende Verantwortung für die Vertragserfüllung trägt, da er die Kontrolle über das Werbeinventar hat, einen bestimmten Mindestpreis festlegen und bestimmte Werbeinhalte ablehnen darf, agiert der Konzern als Prinzipal. Dies ist im programmatischen Vertrieb von Werbeflächen für den Konzern überwiegend der Fall.
Kosten der Vertragserfüllung und der Vertragsanbahnung
Die Ermittlung der geschätzten Amortisationsdauern für die Vertragskosten basiert auf Erfahrungswerten und ist mit wesentlichen Unsicherheiten, insbesondere bezüglich unvorhergesehener Kunden- oder Technologieentwicklung, behaftet. Eine Änderung der geschätzten Amortisationsdauern beeinflusst den zeitlichen Verlauf der Aufwandserfassung. Der Buchwert der aktivierten Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten betrug zum 31. Dezember 2024 344.738 T€ (Vorjahr: 303.145 T€).
Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern überprüft den Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie noch nicht nutzbare Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf mögliche Wertminderung. Hierbei wird der erzielbare Betrag der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Firmenwert bzw. die immateriellen Vermögenswerte zugeordnet ist, entweder als „Nutzungswert“ oder als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der Buchwert der Firmenwerte betrug zum 31. Dezember 2024 3.632.744 T€ (Vorjahr: 3.628.849 T€).
Zur Schätzung des Nutzungswerts oder des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten muss das Management die voraussichtlichen künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.
Für weitere Einzelheiten, einschließlich einer Sensitivitätsanalyse der wesentlichen Annahmen, wird auf die Anhangangabe zu „Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts und der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer“ verwiesen.
Zu den wesentlichen Annahmen des Managements im Hinblick auf die Bestimmung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gehören Annahmen bezüglich der Umsatzentwicklung, Margenentwicklung und des Diskontierungszinssatzes.
Fortschreibung und Werthaltigkeitsprüfung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
Der United Internet Konzern hält zum Bilanzstichtag Anteile an verschiedenen assoziierten Unternehmen. Soweit die Gegenleistung zum Erwerb der Anteile durch Einbringung eines Tochterunternehmens oder einer anderen Beteiligung erfolgt, sind die Anschaffungskosten des assoziierten Unternehmens durch eine Unternehmensbewertung zu ermitteln. Diese Bewertung ist eng verbunden mit den Annahmen und Schätzungen, die das Management bezüglich der künftigen Entwicklung des jeweiligen Unternehmens getroffen hat sowie des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.
Zum Bilanzstichtag überprüft der Konzern gemäß IAS 28.40, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des United Internet Konzerns in das jeweilige assoziierte Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist.
Die Fortschreibung der Anteile an assoziierten Unternehmen erfolgt auf Basis der anteiligen Jahresergebnisse. Sofern die Jahresergebnisse für das Geschäftsjahr nicht bekannt sind, erfolgt eine Schätzung auf Basis der letzten öffentlich zugänglichen Finanzinformationen des jeweiligen assoziierten Unternehmens.
Die erzielbaren Beträge nicht börsennotierter Unternehmen berücksichtigen neben den für das jeweilige Unternehmen vorliegenden Vergangenheitserfahrungen auch Erwartungen über die voraussichtliche zukünftige Entwicklung. Diesen Erwartungen liegen zahlreiche Annahmen zugrunde, so dass die Ermittlung der erzielbaren Beträge ermessensabhängig ist. Der Buchwert der Anteile an nicht-börsennotierten assoziierten Unternehmen belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 124.943 T€ (Vorjahr: 373.205 T€).
Aktienbasierte Vergütung
Für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen werden die Kosten aus Vereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden; dieses ist abhängig von den Vertragsbedingungen. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität, Ausübungsverhalten und Dividendenrendite sowie entsprechende Annahmen erforderlich.
Im Geschäftsjahr sind Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung in Höhe von 10.617 T€ (Vorjahr: 8.176 T€) entstanden.
Steuern
Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Dem folgend sowie angesichts der Komplexität bestehender vertraglicher Vereinbarungen ist es möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftige Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern.
Der Konzern bildet, basierend auf vernünftigen Schätzungen, Verbindlichkeiten für mögliche Auswirkungen steuerlicher Außenprüfungen in den Ländern, in denen er tätig ist. Die Höhe solcher Verbindlichkeiten basiert auf verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Erfahrung aus früheren steuerlichen Außenprüfungen und unterschiedlichen Auslegungen der steuerrechtlichen Vorschriften durch das steuerpflichtige Unternehmen und die zuständige Steuerbehörde. Solche unterschiedlichen Auslegungen können sich aus einer Vielzahl verschiedener Sachverhalte ergeben, abhängig von den Bedingungen, die im Sitzland des jeweiligen Konzernunternehmens vorherrschen. Der Buchwert der Ertragssteuerschulden betrug zum 31. Dezember 2024 48.004 T€ (Vorjahr: 87.996 T€) und betrifft im Wesentlichen die laufenden Steuern des Geschäftsjahres.
Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verluste in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden in der Bilanz abzüglich der vorgenommenen Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Wertberichtigung erfolgt auf der Grundlage von erwarteten Kreditverlusten anhand regelmäßiger Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Die hierzu getroffenen Annahmen über das Zahlungsverhalten und die Bonität der Kunden unterliegen wesentlichen Unsicherheiten. Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug zum 31. Dezember 2024 545.713 T€ (Vorjahr: 545.935 T€). Der Buchwert der Vertragsvermögenswerte betrug zum 31. Dezember 2024 818.250 T€ (Vorjahr: 882.733 T€).
Vorräte
Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufserlös abzüglich der erwarteten notwendigen Kosten bis zum Veräußerungszeitpunkt. Die Bewertung fußt dabei unter anderem auch auf Gängigkeitsabschlägen. Die Höhe der Abschläge stellt eine bestmögliche Schätzung des Nettoveräußerungswerts dar und ist daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Die Buchwerte der Vorräte zum Bilanzstichtag betrugen 119.667 T€ (Vorjahr: 178.083 T€). Zu weiteren Informationen wird auf Anhangangabe 21 verwiesen.
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden nach erstmaligem Ansatz linear über die angenommene wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die angenommenen Nutzungsdauern basieren auf Erfahrungswerten und sind mit wesentlichen Unsicherheiten, insbesondere bezüglich unvorhergesehener technologischer Entwicklung, behaftet. Bei der Festlegung des Zeitpunkts der Aktivierung und des Abschreibungsbeginns für das 5G Funkspektrum wurden Ermessensentscheidungen getroffen.
Der Buchwert der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betrug zum 31. Dezember 2024 4.365.860 T€ (Vorjahr: 3.491.424 T€). Darin enthalten sind Frequenzlizenzen in Höhe von 988.102 T € (Vorjahr: 1.028.921 T€ ).
Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten
Für die Dauer des Leasingverhältnisses wird ein Nutzungsrecht in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten, Vorauszahlungen und Rückbaukosten sowie abzüglich erhaltener Anreizzahlungen aktiviert, der planmäßig über die Vertragslaufzeit amortisiert wird. Gleichzeitig erfolgt die Passivierung einer Leasingverbindlichkeit in Höhe der künftigen Leasingzahlungen vermindert um den Zinsanteil.
Die Verträge über die Geschäftsräume an den Standorten in Montabaur und Karlsruhe enthalten Verlängerungsoptionen. Für die Laufzeit dieser Verträge wurde aufgrund ihrer strategischen Bedeutung für den Konzern eine Laufzeit bis 2033 angenommen, mit Ausnahme zweier Verträge für im Jahr 2020 bezogene Gebäude in Karlsruhe mit einer angenommenen eine Laufzeit bis 2035. Für die Verträge für Bürogebäude an den anderen Standorten werden Verlängerungsoptionen überwiegend nicht in die Bestimmung der Laufzeit einbezogen , da diese Vermögenswerte vom Konzern ohne wesentliche Kosten ersetzt werden könnten.
Die Leasingverhältnisse für Antennenstandorte im Zusammenhang mit dem 1&1 Mobilfunknetz haben üblicherweise eine unkündbare Grundmietzeit von zwanzig Jahren. Verlängerungsoptionen werden nicht in die Laufzeit einbezogen, da zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher von einer Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen ausgegangen werden kann.
Für die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätzen, erhöht um Kreditrisikoaufschläge abgeleitet.
Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Zugrundelegung der Erwerbsmethode bilanziert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss ergeben sich bei erstmaligem Ansatz als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses anfallende Kosten werden als Aufwand erfasst und im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.
Die Bestimmung der zum Erwerbsstichtag jeweils beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unterliegt dabei wesentlichen Schätzungsunsicherheiten. Bei der Identifizierung von immateriellen Vermögenswerten wird in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswerts und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts entweder auf unabhängige Gutachten externer Bewertungsgutachter zurückgegriffen oder der beizulegende Zeitwert wird intern unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik für den jeweiligen immateriellen Vermögenswert ermittelt, deren Basis üblicherweise die Prognose der insgesamt erwarteten künftigen generierten Zahlungsmittel ist. Diese Bewertungen sind eng verbunden mit den Annahmen und Schätzungen, die das Management bezüglich der künftigen Entwicklung der jeweiligen Vermögenswerte getroffen hat, sowie des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.
Rückstellungen
Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Solche Schätzungen unterliegen wesentlichen Unsicherheiten. Der Buchwert der Rückstellungen betrug zum 31. Dezember 2024 93.752 T€ (Vorjahr: 95.099 T€).
4. Unternehmenszusammenschlüsse und -beteiligungen
4.1 Unternehmenszusammenschlüsse des Geschäftsjahres
Im Geschäftsjahr 2024 sind wie im Vorjahr keine Unternehmenszusammenschlüsse durchgeführt worden.
4.2 Unternehmensbeteiligungen des Geschäftsjahres
Verwässerung und Verlust des maßgeblichen Einflusses auf die Beteiligung an Kublai-Tele Columbus
Zum 31. Dezember 2023 hielt United Internet eine Beteiligung von 40% an der Kublai GmbH, die 95,39 % der Tele Columbus AG hält. Ende 2023 beantragte die Mitgesellschafterin Hilbert Management GmbH, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Morgan Stanley Infrastructure Inc. („MSI“), eine bedingte Kapitalerhöhung, der United Internet aufgrund der bestehenden Regelungen des Shareholders‘ Agreement zustimmen musste.
Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zwischen den Mitgesellschaftern MSI und United Internet über die zukünftige Finanzierung der Kublai GmbH nahm United Internet nicht an der Kapitalerhöhung teil. Weiterhin erachtete United Internet die der Kapitalerhöhung zugrunde gelegte Bewertung als unangemessen niedrig und die sich damit ergebende Verwässerung als zu weitreichend. United Internet kündigte daher bereits Ende 2023 das vertraglich vorgesehene Verwässerungsschutzverfahren an und behielt sich das Recht vor, die vertraglich angelegten Catch-up-Rechte zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen und ihren Kapitalanteil wieder aufzustocken.
Die Kapitalerhöhung wurde Ende des ersten Quartals 2024 durchgeführt und führte rechnerisch zu einer Verwässerung der Beteiligung von United Internet an Kublai auf 4,71%. Da die Catch-up-Rechte zunächst als potenzielle Stimmrechte zu berücksichtigen waren, war mit der Verwässerung nicht unmittelbar der Verlust des maßgeblichen Einflusses verbunden.
Am 14. Juni 2024 gab die United Internet AG bekannt, keine weiteren Investitionen in die Kublai GmbH zu tätigen. Mit dieser Entscheidung verzichtete United Internet auf das Catch-up-Recht, die im Rahmen der Kapitalerhöhung erfolgte Verwässerung ihrer Anteile an Kublai von 4,71% wieder auf 40% aufzustocken. Die der durch MSI vollzogenen Kapitalerhöhung der Kublai GmbH zugrunde gelegte Bewertung wird weiterhin als unangemessen niedrig erachtet.
Erst mit dieser Entscheidung und deren Bekanntgabe am 14. Juni 2024 verlor United Internet letztlich den maßgeblichen Einfluss auf Kublai.
Bis zum Zeitpunkt des Verlusts des maßgeblichen Einflusses wurde ein Equity-Ergebnis mit der jeweils anteiligen Quote von insgesamt -32,3 Mio. € erfasst.
Ab dem Zeitpunkt des Verlusts maßgeblichen Einflusses stellte die Beteiligung einen finanziellen Vermögenswert nach IFRS 9 dar. Infolgedessen wurde die Beteiligung von "Anteilen an assoziierten Unternehmen" in "Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte" umgegliedert (siehe auch Anhangangaben 24 und 25).
Der zurückbehaltene Anteil war seitdem zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und eine etwaige Differenz im Zeitpunkt des Übergangs zwischen
(a) dem beizulegenden Zeitwert des zurückbehaltenen Anteils und
(b) dem Buchwert der Beteiligung zum Zeitpunkt der Beendigung der Anwendung der Equity-Methode erfolgswirksam zu erfassen.
Für das Geschäftsjahr 2024 ergab sich aus dem Verwässerungsverlust und dem Verlust des maßgeblichen Einflusses eine nicht-cashwirksame Wertminderung auf die Beteiligung an der Kublai GmbH in Höhe von insgesamt 170.533 T€.
Nach der Umgliederung werden die Anteile gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei Wertänderungen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (Fair Value through Other Comprehensive Income – FVOCI) berücksichtigt werden. Das Wahlrecht zur Abbildung der Wertänderung im OCI wurde getroffen, da die entsprechenden Werteffekte nicht Teil der operativen Ergebnisse der UI-Gruppe darstellen.
Zum Zeitpunkt des Verlusts des maßgeblichen Einflusses wurde die verbleibende 4,71%ige Beteiligung mit einem beizulegenden Zeitwert von 52,5 Mio. € erfasst. Die Wertänderung der Anteile auf 71.8 Mio. € bis zum Stichtag wurde in Höhe von 19,3 Mio. € im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst.
United Internet hat bereits das vertraglich vorgesehene Verwässerungsschutzverfahren eingeleitet und die von MSI vorgenommene Bewertung zur Überprüfung einem Schiedsgericht vorgelegt. Sollte das Gericht der Auffassung von United Internet folgen und die vor der Kapitalerhöhung beauftragte Bewertung bestätigen, könnte United Internet ein Ausgleichsbetrag von ca. 300 Mio. € zugesprochen werden. Bei einer abweichenden Auffassung des Gerichts könnte der zugesprochene Anspruch bzw. Ausgleichsbetrag entsprechend geringer ausfallen. Die bilanziellen Voraussetzungen für eine erfolgswirksame Erfassung eines etwaigen Ausgleichsbetrags sind bislang nicht erfüllt (Eventualforderung).
Geplante Aufgabe der Geschäftsfelder „Energy“ und „De-Mail“
Im März 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Geschäftsfelder „Energy“ und „De-Mail“ im Segment ‚Consumer Applications‘ nicht fortzuführen. Der aus der Einstellung resultierende Saldo der Vermögenswerte und Schulden ist nicht wesentlich.
Veräußerung IONOS Aktien durch Warburg Pincus
Nach der Veräußerung von IONOS Aktien durch Warburg Pincus im Geschäftsjahr 2024 hat sich deren Beteiligungsquote von 21,2 % auf 16,2 % reduziert. 19,7 % befinden sich im Streubesitz. Der Anteil der United Internet an IONOS beträgt unverändert 63,8 %. Darüber hinaus hält die IONOS Group 0,3 % eigene Aktien.
4.3 Unternehmensbeteiligungen des Vorjahres
Börsengang IONOS
Am 8. Februar 2023 fand der Börsengang der IONOS Group SE statt. Die Aktien der IONOS Group SE werden seit diesem Tag am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der ISIN: DE000A3E00M1, WKN: A3E00M, Ticker Symbol: IOS notiert.
Aus dem Anteilsverkauf erhielt United Internet einen Bruttoerlös von rund 292 Mio. €, während sich das gesamte Platzierungsvolumen auf rund 389 Mio. € belief.
Nach dem Börsengang der IONOS Group SE hielten United Internet 63,8 % und Warburg Pincus 21,2 % der IONOS Aktien. 15,0 % befanden sich in Streubesitz (Freefloat).
Erwerb der Anteile an der Street Media GmbH
Der Konzern hat am 5. September 2023 28,7 % der Anteile der Street Media GmbH, mit Sitz in Berlin erworben und diese seither als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine zusätzliche Einlage von 1.490 T€ ist am 2. Oktober 2023 in das Eigenkapital der Street Media GmbH erfolgt, wobei sich die Beteiligungsquote durch diese Transaktion nicht veränderte. Die Gesamtanschaffungskosten für den Anteilserwerb summierten sich auf 1.567 T€ . Die Street Media GmbH zeichnet sich durch ihre Spezialisierung auf die Entwicklung und das Management von digitalen Medienprojekten aus.