Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Ein Bankenkonsortium hat im Dezember 2024 der United Internet AG einen neuen Konsortialkreditrahmen sowie einen Konsortialkredit über insgesamt 1.500 Mio. € eingeräumt. Die Kredite wurde im Januar 2025 durch Ausübung einer vertraglich zugesicherten Erhöhungsoption um 50 Mio. € auf 1.550 Mio. € erhöht. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 waren diese mit 600 Mio. € in Anspruch genommen.

  • Den Mitgliedern des Konsortiums wurde das Recht eingeräumt, ihren Anteil am Konsortialkreditrahmen bzw. dem Konsortialkredit zu kündigen, wenn ein Dritter oder eine Gruppe von gemeinsam handelnden Dritten die Mehrheit der Anteile an der United Internet AG erlangt, oder die Mehrheit der stimmberechtigen Anteile auf einer Hauptversammlung der Gesellschaft hält. Das Recht zur Kündigung steht jedem Mitglied des Bankenkonsortiums einzeln binnen 30 Tagen nach Ankündigung des Kontrollwechsels durch die Gesellschaft offen. Dieses Kündigungsrecht besteht jedoch nicht, wenn die Mehrheit der Anteile, oder der Stimmrechte auf einer Hauptversammlung, durch Herrn Ralph Dommermuth oder seine direkten Angehörigen erlangt wird.
  • Zudem hat United Internet im Mai 2025 eine Brückenfinanzierung für Aktienkäufe in Höhe von bis zu 325 Mio. € abgeschlossen. Hintergrund der Brückenfinanzierung war das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots zum Erwerb von bis zu 16.250.827 auf den Inhaber lautende Stückaktien der 1&1 AG. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 war das vorgenannte Darlehen mit 245 Mio. € in Anspruch genommen.
  • Der Bank wurde das Recht eingeräumt, die Kreditvereinbarung zu kündigen, wenn ein Dritter oder eine Gruppe von gemeinsam handelnden Dritten die Mehrheit der Anteile an der United Internet AG erlangt, oder die Mehrheit der stimmberechtigen Anteile auf einer Hauptversammlung der Gesellschaft hält. Das Recht zur Kündigung steht der Bank binnen 30 Tagen nach Ankündigung des Kontrollwechsels durch die Gesellschaft offen. Dieses Kündigungsrecht besteht jedoch nicht, wenn die Mehrheit der Anteile, oder der Stimmrechte auf einer Hauptversammlung, durch Herrn Ralph Dommermuth oder seine direkten Angehörigen erlangt wird.

Des Weiteren stehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 mehrere Schuldscheindarlehen der United Internet AG über insgesamt 1.217,0 Mio. € aus.

  • Den Kreditgebern der Schuldscheine wurde das Recht eingeräumt, ihren Anteil am jeweiligen Schuldscheindarlehen zu kündigen, wenn ein Dritter oder eine Gruppe von gemeinsam handelnden Dritten die Mehrheit der Anteile an der United Internet AG erlangt. Das Recht zur Kündigung steht jedem Kreditgeber einzeln binnen 30 Tagen nach Ankündigung des Kontrollwechsels durch die Gesellschaft offen. Dieses Kündigungsrecht besteht jedoch nicht, wenn die Mehrheit der Anteile durch Herrn Ralph Dommermuth erlangt wird.
  • Die 1&1 Mobilfunk GmbH hat im Geschäftsjahr 2024 einen National-Roaming-Vertrag mit der Vodafone GmbH abgeschlossen. National Roaming ist ein beim Bau neuer Mobilfunknetze übliches Verfahren, durch das Kunden in noch nicht versorgten Gebieten unterbrechungsfrei surfen und telefonieren können. Dazu werden in diesen Gebieten automatisch Antennen des Roaming-Partners genutzt.
  • Im Rahmen des Vertrages wurde Vodafone das Recht eingeräumt, die National-Roaming-Kooperation außerordentlich zu beenden, wenn einer der vertraglich festgeschriebenen 10 Hauptwettbewerber von Vodafone die Mehrheit der Gesellschaftsanteile an der United Internet AG (so lange United Internet ein beherrschendes Unternehmen der 1&1 Mobilfunk GmbH ist) erwirbt oder in sonstiger Weise erlangt. Gleiches Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht, wenn United Internet die Mehrheit der Gesellschaftsanteile an einem der vertraglich festgeschriebenen 10 Hauptwettbewerber von Vodafone erwirbt oder in sonstiger Weise erlangt. Rein konzerninterne Umstrukturierungen sind von diesen Rechten nicht erfasst.