Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und Führungsebenen / Stand der Umsetzung

Aus dem Aktiengesetz ergeben sich für die United Internet AG als börsennotierte Gesellschaft insbesondere folgende Verpflichtungen:

  • Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der United Internet AG durch den Aufsichtsrat (§ 111 Abs. 5 AktG).
  • Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand der United Internet AG durch den Aufsichtsrat (§ 111 Abs. 5 AktG).
  • Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands in der United Internet AG durch den Vorstand (§ 76 Abs. 4 AktG).

Die nachfolgenden Festlegungen dürfen jeweils maximal einen Zeitraum von 5 Jahren umfassen.

Nach eingehender Prüfung haben Aufsichtsrat und Vorstand der United Internet AG folgende Beschlüsse dazu gefasst:

  • Der Aufsichtsrat legt das Ende der Frist für das Erreichen der Zielgrößen des Frauenanteils im Aufsichtsrat und Vorstand auf den Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 entscheidet, fest. In dieser voraussichtlich im Mai 2029 stattfindenden Hauptversammlung ist der Aufsichtsrat neu zu wählen
  • Für den von der Hauptversammlung aktuell gewählten Aufsichtsrat wird die Zielgröße 33,33% festgelegt. Der Aufsichtsrat der United Internet AG wurde in der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 neu gewählt, sodass er sich aus zwei Frauen und vier Männern zusammensetzt.
  • Für den Vorstand wurde die Zielgröße „0“ festgelegt. Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2025 ausschließlich aus (drei) Männern zusammen. Der Aufsichtsrat glaubt an die Vorteile von Diversity und hat sich nach umfassenden und sorgfältigen Erwägungen dennoch entschlossen, die Zielgröße auf „0“ festzulegen, um die Kontinuität der erfolgreichen Zusammenarbeit des jetzigen Vorstands sicherzustellen – gerade auch vor dem Hintergrund der herausfordernden Zeiten, die ein eingespieltes Team erforderlich machen. Gleichzeitig wurde entschieden, dass für den Fall einer weiteren Vergrößerung des Vorstands die Zielgröße für den Frauenanteil auf 25 % festgelegt wird.
  • Sowohl hinsichtlich des Frauenanteils im Aufsichtsrat als auch im Vorstand behält sich der Aufsichtsrat vor, über die Zielgröße innerhalb der Frist zur Erreichung erneut zu beschließen, sollte sich eine Neubesetzung abzeichnen.
  • Für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde keine Zielgröße festgelegt, da es bei der United Internet AG aufgrund ihrer Holding-Struktur keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands gibt.

Aufsichtsrat und Vorstand der United Internet AG sehen die genannten Zielgrößen derzeit ausnahmslos als erfüllt an.