Diversitätskonzept

Diversitätsaspekte finden bei der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats stets Beachtung. Die Gesellschaft erachtet Diversität nicht nur als wünschenswert, sondern als ganz entscheidend für den Erfolg des Unternehmens. Dementsprechend verfolgt die Gesellschaft insgesamt eine wertschätzende Unternehmenskultur, bei der die individuelle Verschiedenheit hinsichtlich Kultur, Nationalität, Geschlecht, Altersgruppe, Bildungs- oder Berufshintergrund sowie Religion gewünscht und entsprechend Chancengerechtigkeit – unabhängig von Alter, Behinderung, ethnisch-kultureller Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung oder sexueller Identität – gefördert wird.

Die Gesellschaft strebt an, dass Vorstand und Aufsichtsrat vielfältig zusammengesetzt sind und sie als Gesamtgremien über eine ausreichende Meinungs- und Kenntnisvielfalt verfügen.

Es sollen insbesondere folgende Kriterien Berücksichtigung finden:

  • Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sollen sich innerhalb des jeweiligen Gremiums im Hinblick auf ihre Erfahrungen und ihren Bildungs- und beruflichen Hintergrund ergänzen, um ein gutes Verständnis des aktuellen Stands sowie der längerfristigen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entwickeln zu können.
  • Vorstand und Aufsichtsrat haben für den Referenzzeitraum bis zum Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2029, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 entscheidet, für die Geschlechterquote jeweils eine Zielgröße festgesetzt. Gegenwärtig setzt sich der Aufsichtsrat aus zwei Frauen und vier Männern und der Vorstand aus zwei Männern zusammen. Beide Geschlechter werden grundsätzlich gleichberechtigt nach Maßgabe ihre Qualifikation behandelt.
  • Mit Ausnahme der nach B.5 und C.2 DCGK festgelegten Altersgrenze von 70 Jahren bestehen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat keine Differenzierungen nach dem Alter und es soll allein nach den erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen differenziert werden.
  • Bei der gegenwärtigen Größe von Vorstand und Aufsichtsrat von nur zwei bzw. sechs Mitgliedern wurden hinsichtlich der geographischen Herkunft keine Ziele festgelegt. Dem Erfordernis internationaler Erfahrung wird im Fall des Aufsichtsrats bereits dadurch Rechnung getragen, dass mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrjährige im Ausland oder in einem international tätigen Unternehmen erworbene operative Erfahrung aufweisen soll.

Individuelle Stärken – also alles, was die einzelnen Mitarbeiter/-innen innerhalb des Unternehmens einzigartig und unverwechselbar macht – ermöglichten es der Gesellschaft erst, zu dem zu werden, was sie heute ist. Eine Belegschaft, die sich aus verschiedensten Persönlichkeiten zusammensetzt, bietet optimale Rahmenbedingungen für Kreativität und Produktivität – und damit auch Mitarbeiterzufriedenheit. Das daraus resultierende Ideen- und Innovationspotenzial stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft und steigert die Chancen in Zukunftsmärkten. Diesem Gedanken folgend soll nicht nur für jeden Mitarbeitenden das Tätigkeitsfeld und die Funktion gefunden werden, in der die jeweiligen individuellen Potenziale und Talente bestmöglich ausgeschöpft werden können; auch bei der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats soll – bereits im eigenen Interesse des Unternehmens – auf Diversität mit Blick beispielsweise auf Alter, Geschlecht oder Berufserfahrung geachtet werden.

Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass die Gesamtheit der für seine Zusammensetzung maßgeblichen gesetzlichen und selbst festgelegten Bestimmungen (Ziele für die Zusammensetzung, Kompetenzprofil, gesetzliche Zielgröße für den Frauenanteil, Altersgrenze und das weitere vorstehend Dargestellte) als Diversitätskonzept im Sinne von §289f Abs. 2 Nr. 6 HGB gelten soll. Darüberhinausgehende Diversitätsziele für Vorstand oder Aufsichtsrat mit zusätzlichen oder bestimmteren Kriterien hält die Gesellschaft für nicht sachgerecht. Bei einer höheren Anzahl und Bestimmtheit der Diversitätsaspekte würde angesichts der derzeitigen Größe von Vorstand und Aufsichtsrat eine passende Besetzung der Positionen unter Beachtung aller Diversitätskriterien ansonsten erhebliche Schwierigkeiten bereiten.

Das Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat ist nach Einschätzung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gegenwärtig erfüllt.