Allgemeine Unternehmensführung

Vorstand und Auf­sichts­rat von United Internet setzen sich aktuell aus insgesamt acht Mitgliedern zusammen, davon drei Vorstände und fünf Auf­sichts­ratsmitglieder. Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden sind nicht im Gremium vertreten. Der Anteil weiblicher Vertreterinnen beläuft sich auf 40 % im Auf­sichts­rat, im Vorstand sind aktuell keine Frauen vertreten. Alle Mitglieder des Aufsichtsgremiums sind unabhängig.

Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums

Neben den individuellen Anforderungen an die Auf­sichts­ratsmitglieder strebt der Auf­sichts­rat von United   Internet gemäß C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) folgende Ziele für seine Zusammensetzung als Gesamtgremium an.

Die Mitglieder des Auf­sichts­rats müssen in ihrer Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Auf­sichts­rat strebt an, dass der Auf­sichts­rat in seiner Gesamtheit ein möglichst breites Spektrum der für das Unternehmen relevanten Kenntnisse und Erfahrungen abdeckt und insbesondere die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in der Telekommunikations- und Internet-Branche
  • Fachkenntnisse oder Erfahrungen aus anderen Wirtschaftsbereichen
  • unternehmerische bzw. operative Erfahrungen
  • mindestens ein Mitglied des Auf­sichts­rats mit mehrjähriger im Ausland oder in einem international tätigen Unternehmen erworbener operativer Erfahrung
  • Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen
  • mindestens ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung, wobei der Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen zu bestehen und sich auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beziehen hat
  • mindestens ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung, wobei der Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Abschlussprüfung zu bestehen und sich auch auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beziehen hat
  • Kenntnisse und Erfahrungen bei der Strategieentwicklung und -umsetzung
  • vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Controlling und Risikomanagement
  • Kenntnisse und Erfahrungen bei der Personalplanung und -führung (Human Resources)
  • vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Governance und Compliance
  • Expertise zu den Bedürfnissen kapitalmarktorientierter Unternehmen

Die Überwachung der IROs liegt in der Verantwortung des Prüfungs- und Risikoausschusses. Operativ werden die Governance-Systeme, mit Ausnahme der strategischen Ausrichtung, durch den Finanzvorstand gesteuert, wobei der Auf­sichts­rat über entsprechende Expertise verfügt. Die Überwachung der Führungsebene erfolgt sowohl durch den Auf­sichts­rat als auch durch den Prüfungs- und Risikoausschuss. Die Überwachung erfolgt gemäß den gesetzlichen und weiteren regulatorischen Vorgaben, wie in der Erklärung zur Unternehmensführung und im Lagebericht beschrieben. Die Angaben zum Kontrollsystem und zu Governance-Verfahren sind in den entsprechend markierten Angaben des (Konzern-)Lageberichts enthalten und sind gleichzeitig integraler Bestandteil dieses (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts. Die Integration von Kontrollsystemen und Governance-Verfahren in interne Funktionen ist dort ebenfalls detailliert dargelegt.

Siehe Berichte auf der United Internet Website

Für die Festlegung von Unternehmenszielen mit Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten sind in den letzten Jahren Prozesse implementiert worden. In diesem Zuge wurden konzernübergreifende Zielansätze vom Vorstand beschlossen, auf denen zukünftig eine Nachhaltigkeitsstrategie auf Konzernebene entwickelt werden soll. Nachhaltigkeitsbezogene Fähigkeiten sowohl im Auf­sichts­rat als auch in den Fachabteilungen tragen dazu bei, wesentliche Auswirkungen und Risiken zu reduzieren, Chancen zu erkennen und nachhaltige Entwicklungen voranzutreiben.

Die Leitungs- und Aufsichtsorgane von United   Internet werden im Rahmen regelmäßiger Gremiensitzungen (mindestens viermal jährlich) über wesentliche, nachhaltigkeitsbezogene IROs sowie damit verbundene Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele informiert. Der Auf­sichts­rat ist in alle wichtigen strategischen Entscheidungen eingebunden und berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte bei der Überwachung der Unternehmensstrategie.

Nachhaltigkeitsbezogene Themen, einschließlich wesentlicher IROs, werden in den Gremien ausführlich besprochen und sind im Bericht des Auf­sichts­rats dokumentiert. Der Auf­sichts­rat nimmt seine Überwachungsfunktion gewissenhaft wahr und lässt sich regelmäßig sowohl direkt aus den entsprechenden Fachbereichen sowie durch den Vorstand informieren. Dies gilt insbesondere auch für die Aufbau- und Ablauforganisation und den jeweiligen Status der Zielerreichungen.

Die Anreizsysteme für die Vorstandsmitglieder von United   Internet integrieren ESG-Kriterien als Bestandteil der kurzfristigen, variablen Vergütung. Dies steht im Einklang mit der Verpflichtung zu Nachhaltigkeit und wurde in der Hauptversammlung im Mai 2021 erstmals beschlossen. Seit dem Geschäftsjahr   2022 ist diese Regelung bei neuen Vorstandsdienstverträgen implementiert. Der Ansatz zielt darauf ab, Nachhaltigkeitsziele in den Entscheidungshorizont des Vorstands zu rücken und ein gezieltes Nachhaltigkeitsengagement zu fördern. Detaillierte Informationen zur Vergütungsstruktur von Vorstand und Auf­sichts­rat können dem Vergütungsbericht sowie der Unternehmenssatzung entnommen werden, die auf der Unternehmenswebsite verfügbar sind.

Siehe Berichte auf der United Internet Website