Überwachung der Wirksamkeit von Maßnahmen

Die Wirksamkeit von Maßnahmen wird durch technische und organisatorische Ansätze überwacht. Im Geschäftsjahr   2024 wurde das lieferkettenbezogene Risikomanagement weiterentwickelt. Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:

  • Die Ernennung von Menschenrechtsbeauftragten in den seit 01.01.2024 nach dem LkSG neu verpflichteten Konzerngesellschaften 1

  • Die Ernennung eines zentralen Menschenrechtskoordinators, der die Umsetzung der Sorgfaltspflichten in den dezentralen Einkaufseinheiten koordiniert

  • Die Ernennung von dezentralen Menschenrechtskoordinatorinnen und Menschenrechtskoordinatoren in den Einkaufseinheiten, die die Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der jeweiligen Einkaufseinheit koordinieren und die Schnittstelle zu etwaigen Bruttorisikolieferanten bilden

  • Die Verbesserung der Kreditorenstammdatenqualität, um die Qualität der Risikoanalyse zu erhöhen

  • Die Weiterentwicklung des risikoorientierten Lieferantenmanagements sowie die Etablierung von ökologischen und sozialen Standards bei der Auswahl von unmittelbaren Zulieferern

  • Die Schulung der Menschenrechtskoordinatorinnen und -koordinatoren in den dezentralen Einkaufseinheiten zu den grundsätzlichen Sorgfaltspflichten, zur Durchführung der Risikoanalyse sowie in Bezug auf ihre konkrete Rolle als Koordinatorinnen und Koordinatoren

1 Seit 01.01.2024 fallen neben der United Internet AG als Konzernobergesellschaft folgende Konzerngesellschaften von United Internet in den Anwendungsbereich des LkSG: 1&1 Telecommunication SE, IONOS SE, 1&1 Versatel Deutschland GmbH.