EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/852) ist ein einheitliches und verbindliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Unternehmen sind verpflichtet, jährlich über die Ergebnisse dieser Klassifikation zu berichten. Damit sollen die Unternehmen einen Überblick bieten, welche ihrer Tätigkeiten und Investitionen ökologisch nachhaltig sind. In Artikel 9 der EU-Taxonomie-Verordnung werden sechs Umweltziele genannt. Seit dem Geschäftsjahr 2023 liegen erstmals konkrete Vorgaben (Technische Bewertungskriterien) zur ökologischen Nachhaltigkeit für alle sechs Umweltziele vor (Delegierte Verordnung (DelVO) (EU) 2021/2139 und DelVO (EU) 2023/2486).

Analog zum Vorjahr wurden bei United   Internet für die ersten beiden Umweltziele

  • „Klimaschutz“ und

  • „Anpassung an den Klimawandel“

für das Geschäftsjahr 2024 sowohl die Taxonomiefähigkeit also auch die Taxonomiekonformität ermittelt. Neu im Geschäftsjahr   2024 wurde auch für das Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ die Taxonomiekonformität ermittelt.

Für die drei weiteren Umweltziele

  • „Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“,

  • „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ und

  • „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“

wurde für das Geschäftsjahr nur die Taxonomiefähigkeit ermittelt. Die Konformitätsprüfung entfällt gemäß den Anforderungen der EU-Taxonomie für die drei weiteren Umweltziele, da keine taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten vorliegen . Auf die genannten Umweltziele wird im weiteren Verlauf Bezug genommen.

Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten  

United Internet hat eine Überprüfung und Neubewertung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2024 vorgenommen. Folgende umsatzgenerierende Wirtschaftstätigkeiten aus Anhang 1 der DelVO 2021/2139 (Umweltziel „Klimaschutz“) sowie aus Anhang 2 der DelVO 2023/2486 (Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“) wurden als taxonomiefähig identifiziert:

Im Kontext des ersten Umweltziels („Klimaschutz“) können die Geschäftsaktivitäten von United   Internet insbesondere der Wirtschaftstätigkeit 8.1   „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten“ zugeordnet werden. Im Segment „Business Applications“ bietet United   Internet Business-Applikationen, u.   a. Domains, Homepages, Webhosting, Server, Cloud Solutions und Cloud-Infrastruktur, E-Shops, Groupwork und Online-Storage (Cloud-Speicher) an. Dieses Segment weist daher mit seinem internationalen Leistungsangebot den Großteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten von United   Internet auf. Im Segment „Consumer Applications“ werden Applikationen für Privatanwenderinnen und -anwender zusammengefasst, wie etwa Online-Storage oder Personal Information Management. Auch in diesem Segment wurden Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit 8.1 identifiziert. In geringfügigem Ausmaß beinhalten die Segmente „Consumer Access“ und „Business Access“ durch das Anbieten von Online-Storage oder von Cloud-Telefonie auch taxonomiefähige Aktivitäten, die der Wirtschaftstätigkeit 8.1 zuzuordnen sind.

United   Internet hat für das Geschäftsjahr analog zum Vorjahr jene Tätigkeiten, bei denen Hosting und die Speicherung von Daten im Vordergrund stehen (wie bspw. bei Online-Storage), als taxonomiefähige Tätigkeiten identifiziert. Dabei wurde nicht zwischen Hosting- bzw. Datenspeicheraktivitäten unterschieden, die auf eigenen und fremden Rechen­zen­tren erfolgen . Andere Tätigkeiten, die lediglich die Übertragung von Daten (am Rande) involvieren, werden nicht unter Tätigkeit 8.1 berücksichtigt.

Hinsichtlich der Umweltziele drei bis sechs lassen sich umsatzgenerierende Wirtschaftsaktivitäten von United   Internet derzeit nur dem Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“ zuordnen. Unter der Tätigkeit 5.4   „Verkauf von Gebrauchtwaren“ werden im Segment „Consumer Access“ Smartphones aus Rücksendungen wiederaufbereitet („refurbished“) und erneut an Kundinnen und Kunden als wiederaufbereitete Gebrauchtware verkauft.

Die Kerngeschäftstätigkeiten anderer Teilbereiche von United   Internet werden durch die EU-Taxonomie nach aktuellem Verständnis nicht erfasst. Daher wurden wie bereits in den ersten beiden Jahren der Berichterstattung Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Nutzung von Telekommunikationsnetzwerken als nicht taxonomiefähig eingestuft.

Darüber hinaus wurden wesentliche Querschnitts- bzw. Infrastrukturtätigkeiten im Zusammenhang mit Investitions- und Betriebsausgaben bei United   Internet identifiziert:

Umweltziel „Klimaschutz“:

  • CCM 6.5 „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“, d.   h. Ausgaben im Zusammenhang mit dem Fuhrpark

  • CCM 7.7 „Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“ insbesondere durch IFRS   16 Leasingverhältnisse bzw. Nutzungsrechte an Vermögenswerten

Die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten werden dem Umweltziel „Klimaschutz“ (CCM) zugeordnet, da derzeit keine Anpassungspläne mit spezifischen Maßnahmen für die jeweiligen Tätigkeiten vorliegen.

Demnach werden gemäß der Bekanntmachung der Kommission (C/2023/305 (FAQ)) weder Investitions- noch Betriebsausgaben dem Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ zugeordnet. Da es sich auch um keine ermöglichenden Tätigkeiten handelt (die im Sinne dieses Umweltziels einer anderen Tätigkeit Anpassungslösungen bieten, um einen wesentlichen Beitrag leisten zu können) werden keine Umsätze dem Umweltziel zugeordnet. Eine Doppelzählung ist damit ausgeschlossen.

Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“:

  • CE 1.2 „Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten“, nach Klarstellung der EU-Kommission im Draft Commission Notice vom 29.   November 2024 (Draft FAQ) umfasst dies eingekaufte Elektro- und Elektronikgeräte.

Gemäß der Frage 150 aus dem Draft FAQ vom 29.   November 2024 ist der Erwerb von Produktion aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten aus allen Umweltzielen miteinzubeziehen. Dies führt zu einer Neubewertung der Aktivität, so dass United   Internet den taxonomiefähigen CapEx und OpEx, der im Zusammenhang mit Elektro- und Elektronikgeräten steht, unter CE 1.2 erstmalig ausweist.